(in german only)


Jahresberichte
des Instituts zur Situation der Ökumene




Bericht des Instituts für das Jahr 2008
Der Dialog geht weiter
Prof. Dr. Wolfgang Thönissen

1. Zur allgemeinen Lage: Richtungsloser Dialog?

Überblicken wir das letzte Jahrzehnt in ökumenischer Hinsicht, so scheint es immer noch oder schon wieder um den in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungs¬lehre gesetzten Anspruch auf ein verbindliches Ergebnis des ökumenischen Dialoges zu gehen. Doch niemand vermag derzeit zu sagen, in welche Richtung sich der öku-menische Dialog entwickeln wird und wie er sich überhaupt noch fortführen lassen wird. Das gegenwärtige ökumenische Klima lässt die bisher im Dialog erzielten Er-gebnisse in einem eher diffusen Licht erscheinen. Mehrfach wurde, auch von promi-nenter Seite, die Abkehr von der Konsensmethodik gefordert. Die Ökumene solle endlich die Konsensschummelei überwinden. An ihre Stelle trete, so die Forderung, die Differenzmethodik. Im letzten Jahr trat gar ein Projekt mit neuartiger Zielsetzung und methodisch innovativen Zügen auf, das den Anspruch erhebt, in einem Akt me-thodischer Empathie die Konstruktionsprinzipien des konfessionellen Gegenübers ohne den Druck einer Konsensfindung gegenseitig zu erfassen. Nichtsdestotrotz zeigen die im Dialog erzielten Ergebnisse, dass die gegenseitigen Verurteilungen auf beiden Seiten schrittweise überwunden werden können. Das Gegeneinander konfes-sionell verstandener Kirchentümer ist somit keine immerwährende Konsequenz der Reformation. Zu den ökumenischen Erfolgen beigetragen hat in erster Linie ein über viele Jahrzehnte geführter, historisch und theologiegeschichtlich angelegter Diskurs über Ursache, Verlauf und Wirkung der Reformation. Das Ergebnis ist deutlich: Es kann das gemeinsame Urteil gefällt werden, dass die Spaltung nicht in die Wurzel des gemeinsamen christlichen Erbes eingedrungen ist. Diese Einsicht muss freilich immer wieder neu eingeholt werden. So scheint der Dialog selbst insgeheim zu bes-tätigen, dass er fortgesetzt werden kann, doch wohin, bleibt zunächst offen. Heißt deshalb die Alternative: Dialog entschieden ja – das Ziel bleibt offen? Gefährdet die-se Alternative nicht letztlich den Dialog selbst? Unter den christlichen Kirchen in Deutschland gibt es eine gemeinsame Grundauffassung über den ökumenischen Dialog, der auch starken Belastungen und Anfeindungen, von welcher Seite auch immer, standhält. Alle christlichen Kirchen bekennen sich vorbehaltlos zum ökumenischen Dialog. Das ist kein geringes Zeichen für die Stabilität des ökumenischen Dialogs.

2. Die Entdeckung der Ökumene – historische Vergewisserungen – Perspekti-ven für die Zukunft

Weitverbreitet ist die Auffassung, die katholische Kirche habe sich erst im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) für die Anliegen der ökumenischen Be-wegung geöffnet. Römische Verbote hätten alle Versuche unterbunden, sich an die-ser Bewegung zu beteiligen, und lediglich einige Randgestalten hätten sich auf dem Gebiet der interkonfessionellen Begegnung engagiert. Das aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des Paderborner Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik veranstaltete Symposion (21.-23.03.2007) hatte zum Ziel, diese Auffassung kritisch zu überprüfen und die Frühzeit der Geschichte der Ökumene auf katholischer Seite zu erhellen. Gab es vor dem Konzil nennenswerte ökumenische Initiativen? Von wem gingen sie aus und welche Gesprächspartner auf nichtkatholischer Seite kamen infrage? Welche theologischen Problemfelder wurden angegangen? Karl Heinz Neu-feld (Innsbruck) zeigte auf, dass das ökumenische Engagement der Jesuiten in das 19. Jahrhundert zurückreicht, ähnlich wie dasjenige der Benediktiner (wie Augustinus Sander, Maria Laach, nachweist). Stimulus für die Annäherung der Konfessionen war in besonderem Maße seit den frühen Vierzigerjahren die um ein gerechteres Luther-bild bemühte Lutherforschung (vgl. den Beitrag von Rolf Decot, Mainz). Überhaupt erwies sich der durch die Nationalsozialisten auf die beiden großen Konfessionen gleichermaßen ausgeübte Druck als Katalysator für eine Annäherung (so Jörg Er-nesti, Brixen). Auch wenn der Hauptstrom der Ökumene während des Dritten Reiches von den Nationalsozialisten als regimefeindliche Bestrebungen eingestuft wur¬de, suchten doch einige Vertreter die Nähe zur neuen Lehre. Dass hier eine differenzierte Beurteilung angezeigt ist, legte Stephan Lüttich (Hildesheim) am Beispiel Karl Adams dar. Früh schon nahmen sich katholische Theologen aus Deutschland und Frankreich, die an der Thematik der „Wiedervereinigung“ interessiert waren, gegenseitig wahr (Leonhard Hell, Mainz). In diese frühe Zeit fällt auch Hans Urs von Bal-thasars erste Beschäftigung mit der protestantischen Theologie, wie Werner Löser (Frankfurt a.M./St. Georgen) nachweist. Die während der Jahre der Diktatur erreichte vorsichtige Öffnung für die protestantische Seite wurde vom Paderborner Erzbischof Lorenz Jaeger zielstrebig weitergeführt, koordiniert und in tragfähige Institutionen überführt. Er war es auch, der die römische Haltung entscheidend beeinflussen konnte, wie Wolfgang Thönissen (Paderborn) aufzeigte. Von dem Erzbischof wurde 1957 das Möhler-Institut gegründet und damit die Erfahrungen eines Vierteljahrhunderts ökumenischer Arbeit umgesetzt. Erzbischof Jaeger regte zusammen mit Augustin Kardinal Bea die Gründung des vatikanischen Einheitssekretariates an; beide wirkten während des Konzils an der Formulierung des Ökumenismusdekretes Unitatis redin-tegratio mit. So erscheint es folgerichtig, dass das Symposion mit einem Ausblick auf die ökumenische Dimension dieses Konzils schloss, namentlich mit Beiträgen von Theodor Dieter (Straßburg) über die evangelischen Konzilsbeobachter und von Altbi-schof Paul-Werner Scheele (Würzburg), der aus der Sicht eines Zeitzeugen berich-ten konnte. Während des Symposions wurden neue Forschungsergebnisse vorgetragen, die zu einem guten Teil auf archivalischen Arbeiten beruhen. Es steht zu hoffen, dass das Vorgetragene weitere Forschungen auf dem Gebiet der Geschichte der Ökumene anregt und anstößt, denn die Rekonstruktion dieser Geschichte ist in weiten Teilen erst noch zu leisten. Es geht um nichts Geringeres als darum, die genuine Entwicklung des „katholischen Ökumenismus“ in den Blick zu nehmen, die zeitweise nicht unumstrittene Arbeit der betreffenden Theologen zu würdigen und damit auch die Vorgeschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils zu erhellen (1). In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass das Institut seit 2007 ein Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde im Herder-Verlag herausgibt, das den gegenwärtigen Stand des ökumenischen Dialogs dokumentiert, die konfessionellen Gesprächspartner porträtiert und Fragen der Hermeneutik des Dialogs aufgreift.

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(1) Das Buch ist inzwischen erschienen: J. Ernesti/W. Thönissen, Die Entdeckung der Ökumene. Die Beteiligung der katholischen Kirche an der ökumenischen Bewegung, Paderborn-Frankfurt a.M. 2008.

3. Repräsentiert der ÖRK noch die ökumenische Bewegung?

Der Ökumenische Rat der Kirchen befindet sich heute in einer grundlegenden anderen Situation als 1948 bei seiner Gründung oder gar 1910 zur Zeit der Weltmissions-Konferenz. Wenn im nächsten Jahr die weltweite ökumenische Bewegung auf ihr hundertjähriges Bestehen zurückblicken kann, wird der ÖRK als institutionalisierte Gestalt der ökumenischen Bewegung im Fokus der Rückfragen stehen. Spielten in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zwei Weltkriege und deren Folgen eine bedeutende Rolle für die Entwicklung der ökumenischen Bewegung, so hat sich die Weltlage seit den Neunzigerjahren multipolar verändert. Als Folge davon treten die orthodoxen Kirchen ganz anders auf den Plan als bisher. Überall in der Welt entstehen neue Kirchen und Bewegungen, unter dem Begriff der Pfingstkirchen oder auch der charismatischen Gruppen. Damit haben sich die Akteure in der ökumenischen Bewegung stark verändert. Der Ökumenische Rat hat in den letzten 20 Jahren darauf mit einem Prozess der Selbstbesinnung geantwortet. Fragen waren dabei auf die Rolle und die Bedeutung des ÖRK für seine Mitgliedskirchen gerichtet. Allerdings haben diese Neuorientierungen noch nicht zu einer Stärkung der Institutionen und der Zusammenarbeit unter den christlichen Kirchen innerhalb der ökumenischen Bewegung geführt. Eine Sonderkommission sollte seit vielen Jahren die Mitarbeit der orthodoxen Kirchen neu festlegen. Zudem haben tiefe Veränderungen in der Struktur und der verschiedenen Arbeitsbereiche noch nicht zu einem Ziel geführt, immer noch nicht ist es zu einer klaren Ausrichtung der Aufgaben und Strukturen gekommen. Offensichtlich kommt der ÖRK mit der multipolaren ökumenischen Bewegung je länger je mehr nicht mehr zurecht. Offenbar schlagen diese multipolaren Entwicklungen auch auf die deutschen Verhältnisse um. So ist es der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland in den letzten Jahren nicht gelungen, ihre Mitgliedskirchen für die Bedeutung der Arbeit einer multilateralen ökumenischen Organisation nachhaltig zu interessieren. Zwar konnte die ACK verschiedene Projekte auf den Weg bringen, so das Bibeljahr, anderes aber blieb weithin auf der Strecke. Hier muss nun auch ein Neuanfang gewagt werden.

4. Dialog und Denkformen. Welchen Beitrag liefert die Hermeneutik zur Ökumene?

Kann man sich den ökumenischen Dialog, der in den letzten 40 Jahren geführt wurde, als einen lebendigen Prozess in der theologischen Gesprächsführung vorstellen, so werden Lehrgespräche mit dem Ziel geführt, bestehende Differenzen zwischen den Lehrsystemen auszuloten und zu überwinden, indem man tragfähige Übereinstimmungen in zentralen Fragen des Glaubens, der Sakramente des kirchlichen Amtes festzustellen sucht. Hierbei haben sich verschiedene Methoden herausgebildet, so u.a. die Konsens- und Konvergenzmethodik. Konvergenzen zeigen an, dass die Kirchen trotz unterschiedlicher theologischer Ausdrucksformen in dem Verständnis des Glaubens vieles gemeinsam haben. Konsens heißt, dass in genau umrissenen Fragestellungen gemeinsame Aussagen möglich erscheinen. Es hat sich nun aber gezeigt, dass sich solche Konsense je länger je mehr nicht erzielen lassen. Wenn auch der seit vielen Jahrzehnten geführte ökumenische Dialog zu einem hohen Maß an Verständigung in vielen bisher kontrovers bewerteten Fragen geführt hat, in einigen Fragen sogar Übereinstimmungen erzielt werden konnten, ist es bisher nicht zu einem sichtbaren Ausdruck der Einheit gekommen. Je länger der Dialog geführt wird, umso deutlicher wird die Einsicht: ein alle einzelnen theologischen Sachfragen umfassender Konsens ist nicht zu erzielen und möglicherweise auch nicht das Ideal des Dialogs. Ökumenisch betrachtet kommt daher seit den Siebzigerjahren des 20. Jahrhunderts mehr und mehr die Figur einer Einheit in versöhnter Verschiedenheit in den Blick. Doch ist dieser Begriff zunächst eher Ausdruck einer Verlegenheit und zollt der herrschenden Wahrheitsauffassung Tribut. Er soll vor allen Dingen der nicht mehr zu leugnenden Vielfalt unter den christlichen Konfessionen und Bekenntnissen Gestalt geben. Darin spiegelt sich allerdings auch ein Erkenntnisprozess wider, der die Zielvorstellung von unerwünschten und unrealistischen Idealen befreit.

Hier hat sich nun folgende methodische Einsicht als hilfreich erwiesen. Sie bezieht die bestehenden Unterschiede und die inzwischen gewonnenen Übereinstimmungen aufeinander. Ihr liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die angestrebte Einheit im Glauben nicht Einheitlichkeit bedeutet. Verbleibenden Unterschieden kommt aber keine kirchentrennende Kraft mehr zu. Ziel eines solchen Vorgehens ist es also nicht mehr, eine volle Deckungsgleichheit aller Glaubensaussagen zu erzielen. Der lutherisch-katholische Dialog über die Rechtfertigungslehre hat sich daher dieser Methode des differenzierten Konsenses bedient. Eine solche Methode verlangt Einheit in den Grundwahrheiten des christlichen Glaubens, erlaubt aber weiterhin Unterschiede in der Sprache, der theologischen Ausgestaltung und der Akzentsetzung. Die verschiedenen Entfaltungen des einen Rechtfertigungsglaubens etwa sind in ihrer Verschiedenheit offen füreinander und heben die Übereinstimmung in den Grundwahrheiten nicht wieder auf. Können solche im Denken und Handeln sich ausschließende Gegensätze wirklich überwunden werden, um einem Denken in komplementären Einheiten oder Spannungspaaren Platz zu machen? Was wir daher brauchen, ist eine Hermeneutik der Komplementarität(2). Wahrheit und Wirklichkeit sind komplementär strukturiert. Von diesem Wissen muss die ökumenische Theologie Gebrauch machen.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf unterschiedlich geprägte Denkformen hinzuweisen. Diese entsprechen in gewisser Weise konfessionellen Denkmustern. Diese wiederum repräsentieren verschiedene Gesamtinterpretationen der Offenbarung. Als solche lassen sie sich nicht vollständig harmonisieren. Allerdings kann keine der konfessionellen Interpretationen der Offenbarung Wahrheit für sich allein beanspruchen. Deshalb scheint nur ein Verfahren sinnvoll zu sein, das die Kompatibilität der verschiedenen Positionen prüft. Dabei bieten die verschiedenen Denkformen Anhaltspunkte. Eine theologische Systembildung scheidet aus, denn sie versuchte die verschiedenen Positionen in ein höheres Ganzes transformieren zu wollen. Hier hilft nur ein Diskurs in der Wahrheit und Einheit weiter, der die bestehenden Differenzen auf ihre Komplementarität hin prüft. Diese Aufgabe kann eine ökumenische Hermeneutik leisten, die die Wahrheitsfrage nicht in die Falle des Pluralismus führt, sondern den Anspruch auf Wahrheit in der Verschiedenheit der Positionen aufrechterhält und die Zumutung formuliert, den einen Glauben an Jesus Christus zum Ausdruck zu bringen(3).
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(2) Vgl. dazu jetzt W. Thönissen, Dogma und Symbol. Eine ökumenische Hermeneutik, Freiburg i.Br. 2008.
(3)Auf dem Weg zu einer solchen ökumenischen Hermeneutik bewegt sich die Arbeit von T. Lindfeld, Einheit in der Wahrheit. Konfessionelle Denkformen und die Suche nach ökumenischer Hermeneutik, Paderborn 2008.

5. Reformationsgedenken 2017: Ökumenische Kommentierung der Ablassthesen

Im Jahr 2017 wird die evangelische Christenheit in Deutschland das 500. Jahr seit der Reformation begehen. Das Institut für ökumenische Forschung des Lutherischen Weltbundes in Strasbourg und das Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn haben dies zum Anlass genommen, ein neues internationales ökumenisches Projekt zu starten, das sich mit den Ablassthesen Luthers auseinandersetzt und sie wissenschaftlich kommentiert. Dazu ist eine internationale Forschergruppe von Theologiehistorikern und systematischen Theologen einberufen worden, in der Lutheraner und Katholiken gemeinsam an der Kommentierung nach ökumenischen Standards zusammenarbeiten. Die Arbeit erfolgt in den nächsten Jahren in kleinen, konfessionell paritätisch besetzten Arbeitsgruppen, die sich jährlich zu einer Konferenz zusammenfinden, um die Ergebnisse ihrer Forschungen vorzulegen und zu diskutieren. Die erste Konferenz fand vom 22.-24. September 2008 in Paderborn statt, die nächste wird im Oktober 2009 in Strasbourg stattfinden.

Die gesamte Arbeit an der Kommentierung soll im Jahr 2013 fertiggestellt sein. Das Ergebnis wird in zwei Bänden dokumentiert, die neben der Kommentierung der Ablassthesen eine ganze Reihe von Spezialstudien enthalten werden. Das handbuchartige Projekt ist gedacht für Wissenschaftler, Studierende und akademisch gebildetes Publikum.

Dem Projekt sollen folgende Hinweise eine erste Orientierung bieten: Luthers Thesen zum Ablass vom Oktober 1517 haben Weltgeschichte gemacht. Ihre bis heute ungebrochene historische und systematische Bedeutung erklärt sich vorrangig im Blick auf den anhebenden geschichtlichen Prozess, der zur Reformation führte. Luthers Ablassthesen sind ursprünglich Disputationsthesen für die Diskussion, keine dogmatischen Sätze. Sie dienen der Klärung von Streitfragen und fungieren als Mittel der Wahrheitsfindung. Die Thesen sind nicht gegen den Ablass als solchen gerichtet, sondern sollen dessen Missbrauch wehren. Sie verdanken sich dem seelsorgerlichen Anliegen, das Luther in der damaligen Ablasspraxis erspürte. Zentrales Motiv der Ablasskritik Luthers ist die Sorge um das Wort Gottes im Zeugnis der Heiligen Schrift. Der wahre Schatz der Kirche ist nach Luthers Worten das Evangelium der Gnade Gottes (These 62). Da die Thesen selbst noch nicht Ausdruck der reformatorischen Wende sind, stellen sie vordergründig keine Auflehnung gegen Papst und Kirche dar, dennoch aber haben sie diese Wirkung erzeugt. Es ist insbesondere das Gesamtinteresse einer gemeinsamen Kommentierung, genau zu bestimmen, welches jeweils das Argument Luthers ist, gegen welche Auffassung es sich richtet, wie diese Auffassungen im Kontext der spätmittelalterlichen Diskussion verstanden wurden, ob die Auffassung Luthers zur Lösung der Streitfrage beiträgt und welche Reaktion sie bei den Kritikern hervorgerufen hat. Eine differenzierte Urteilsbildung kann heute im Sinne ökumenischer Theologie zu einer modifizierten Einsicht in die Wirkung und Bedeutung der Ablassthesen beitragen. Dazu kommt die Tatsache, dass die katholische Kirche die Ablasslehre präzisiert und die Praxis reformiert hat.

Der Plan einer ökumenischen Kommentierung setzt vorrangig auf den historischen Ansatz der Fragestellung. Das bedeutet zunächst, Fragen einer spekulativen oder systematischen Erhellung der Ablassthesen unter Zugrundelegung reformationshistorischer Theorien zurückzustellen, ohne sie auszublenden. Auch dieser Ansatz ist nicht frei von Voraussetzungen. Es ist aber nicht zu leugnen, dass unterschiedliche zeitgenössische Deutungsansätze, die Luther oder Melanchthon selber führten, wohl darauf hinweisen, dass zwischen Voraussetzungen, Bedingungen, Verlauf und Wirkungen der Reformation kein zwingender monokausaler Ablauf vorherrschte. Erst im Nachhinein stellt sich auch für die Akteure selbst die Erkenntnis eines welthistorischen Ereignisses ein, das ohne Deutungen nicht zu haben ist. Deshalb wird es sinnvoll sein, den umgekehrten Weg zu gehen, aus der möglichst genauen Rekonstruktion der theologiehistorischen Umstände den Ansatzpunkt der Kritik festzumachen, den Luther setzte, um damit die Verkehrtheit und Haltlosigkeit der theologischen Theorien seiner theologischen Gegner aufzudecken, von denen jene seiner Meinung nach Lehre und Praxis der Kirche verheerende Wirkung auf das Verständnis von Buße und Ablass ausgingen. Damit wird klar, dass Luther seine neue Auffassung von Gnade und Glaube nicht voraussetzungslos in die Welt setzte, sondern in der Auseinandersetzung mit der spätmittelalterlichen Bußtheologie herausarbeitete.

In Unterscheidung von systematischen oder reformationstheoretischen Überlegungen, Auffassungen und Konzepten will das Projekt einer ökumenischen Kommentierung vorrangig Wert legen auf die rein historischen Methoden. Diese sind freilich eingebunden in ein hermeneutisches Konzept, das sich über die rein textorientierte philologische Detailarbeit hinaus den kontextuellen historischen Fragen zuwendet. Das Projekt folgt den Vorarbeiten von Walther Köhler, Nikolaus Paulus und Erwin Iserloh, die je zu ihrer Zeit mit der historisch-kritischen Vorlage von Dokumenten zum Ablassstreit die Voraussetzungen und Ursachen dieses Streites erheben wollten. Zu einer ausführlichen Kommentierung ist es aber bis heute nicht gekommen.

Es geht dem Projekt einer ökumenischen Kommentierung nicht um die Erarbeitung eines ökumenischen Konsenstextes. Das ist ohnehin den bilateralen, von den Kirchen eingesetzten Dialoggruppen vorbehalten. Hier geht es vielmehr darum, den historischen Kontext der Entstehung der Ablassthesen auszuleuchten, um zu verstehen, warum sie die Wirkung erzeugt haben, die zur Spaltung der abendländischen Kirche führte. Diese Fragestellung steht in enger Verwandtschaft zum Projekt der Prüfung der Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts, das der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen zu Beginn der Achtzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts durchführte. Dabei stand auch die Frage im Vordergrund, auf welcher theologischen Grundlage die von den Kirchen ausgesprochenen Lehrverurteilungen beruhen und ob sie das Urteil einer Kirchentrennung wirklich unausweichlich machen mussten. Auch wenn die Beantwortung der Frage, ob die Reformation in ihrer Wirkung das unabänderliche Ziel der historischen Vorgänge des 16. Jahrhunderts sein muss, durch die gemeinsame Kommentierung nicht beantwortet werden soll, ist doch dieses Ziel nicht auszublenden. Ökumenisch heißt die Kommentierung deshalb, weil sie von dem Bemühen begleitet wird, die Bedingungen und Voraussetzungen des Ablassstreites im Kontext der spätmittelalterlichen Bußtheologie und Bußpraxis der Kirche so zu erheben, dass der Blick auf die Ursachen der Spaltung der abendländischen Kirche klarer erkennbar wird. Diese historischen Arbeiten stehen deshalb im engen Zusammenhang mit den ökumenischen Bemühungen, die gegenseitigen Verurteilungen aufzuarbeiten mit dem Ziel einer Überwindung der Spaltungen innerhalb der Christenheit. Insoweit versteht sich das Projekt der Kommentierung als ein genuin ökumenisches.

6. Dialog mit der orthodoxen Kirche

Am Abend des 27. Januar 2009 stand es fest: Metropolit Kyrill von Smolensk und Kaliningrad wird der 16. Patriarch von Moskau und der ganzen Rus’. Mit 508 Stimmen konnte Kyrill auf dem Landeskonzil der Russischen Orthodoxen Kirche, das in der Moskauer Christus-Erlöser-Kathedrale zusammengekommen war, schon im ersten Wahlgang mehr als zwei Drittel aller Stimmen auf sich vereinen. Metropolit Kyrill galt zwar von vornherein als Favorit, zumal er nach dem plötzlichen Tod seines Vorgängers Alexij II. vom Heiligen Synod bereits zum Locum tenens gewählt worden war. Eine solch klare Mehrheit hatten jedoch die wenigsten Konzilsbeobachter erwartet. Sie zeugt von dem großen Vertrauen, das die Bischöfe und die gewählten Delegierten – je Eparchie (Diözese) ein Priester, ein Mönch bzw. eine Nonne und ein Laie, darunter auch Frauen – in den neuen Patriarchen setzen. Kyrill galt schon lange als „zweiter Mann“ hinter Patriarch Alexij, der die Entwicklung der Orthodoxen Kirche in Russland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion maßgeblich mitgestaltet hat. Der 62-jährige stand seit November 1989 an der Spitze des Kirchlichen Außenamtes und gehört damit seit beinahe 20 Jahren zu den ständigen Mitgliedern des Heiligen Synods, dem die Leitung der Russischen Orthodoxen Kirche zwischen den Konzilen obliegt.

Im Bereich der Ökumene war Metropolit Kyrill darum bemüht, seine Kirche trotz aller Höhen und Tiefen auf Kurs zu halten. Auch wenn in Krisenzeiten, beispielsweise im Umfeld der Achten Vollversammlung des ÖRK in Harare 1998 oder nach der Errichtung von vier römisch-katholischen Diözesen auf dem Territorium der Russischen Föderation 2002, zeitweise der Abbruch des Dialogs drohte, gelang es Kyrill immer wieder, einen Ansatzpunkt zur Fortführung der Gespräche zu finden. Einen wichtigen Erfolg stellte für ihn in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des Dokuments über „Die Beziehungen der Russischen Orthodoxen Kirche zu den Nichtorthodoxen“ bei der Bischofssynode im Jahr 2000 dar. Auch wenn in diesem Dokument deutlich der Wahrheitsanspruch der Orthodoxen Kirche formuliert ist und unterstrichen wird, dass das orthodoxe Engagement in der Ökumene ein „klares Zeugnis“ erfordere, bekräftigt es zugleich die Notwendigkeit und Unverzichtbarkeit des ökumenischen Dialogs. Auf diese Weise hat sich Kyrill Rückendeckung verschafft gegenüber seinen Kritikern, die lautstark den Ausstieg des Moskauer Patriarchats aus allen ökumenischen Kontakten forderten.

Als Leiter des Kirchlichen Außenamtes trug Metropolit Kyrill auch Verantwortung für die Kontakte zu den anderen orthodoxen Patriarchaten. Dieser Bereich wurde ebenfalls von manchen Krisen erschüttert, vor allem durch konkurrierende Jurisdiktionsansprüche in der Ukraine, in Estland und der Republik Moldau. Zu Verstimmungen führte darüber hinaus das deutlich erkennbare Streben Kyrills nach einer engen Bindung der russischen Christen in der Diaspora an die Mutterkirche. Sein größter Erfolg in diesem Bereich war ohne Zweifel die Wiederaufnahme der vollen Gemeinschaft mit der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland im Mai 2007. Die vorsichtigen Anzeichen einer Annäherung zwischen den Patriarchaten von Moskau und Konstantinopel, die sich im vergangenen Jahr bei den beiden Begegnungen der Patriarchen Alexij und Bartholomaios (im Juli 2008 in Kiew und im Oktober 2008 in Istanbul) abzeichneten, lassen hoffen, dass auch in den innerorthodoxen Beziehungen eine neue Phase der Kooperation bevorsteht.

Die Aufgaben, vor denen der neue Patriarch steht, sind immens: Kyrill muss sich um die innere Konsolidierung seiner Kirche kümmern, die in den letzten 20 Jahren quantitativ rasant gewachsen ist, nun aber dringend einer qualitativen Festigung und Vertiefung ihres geistlichen Lebens bedarf. Er muss sich um innerorthodoxe Fragestellungen kümmern, angefangen von der Überwindung der Spaltung unter den orthodoxen Gläubigen auf dem „kanonischen Territorium“ des Moskauer Patriarchats (Ukraine, Estland, Moldau) bis hin zu konkreten Schritten in Richtung auf ein Panorthodoxes Konzil, dessen Vorbereitung seit Jahren wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen den orthodoxen Kirchen stockt. Schließlich muss er die Position seiner Kirche im Geflecht der weltweiten Christenheit für die Zukunft justieren. Dass er dabei die größten Gemeinsamkeiten mit der katholischen Kirche sieht, ist offensichtlich. Dabei scheint es nicht ausgeschlossen, dass er sich in absehbarer Zeit mit Papst Benedikt XVI. treffen wird, den er bereits aus mehreren persönlichen Begegnungen kennt. Auch den Dialog mit den Protestanten wird er fortsetzen, soweit diese nicht durch offizielle Synodenbeschlüsse Schritte unternehmen, die von orthodoxer Seite als ein Abweichen von den Grundlagen christlicher Lehre und Ethik interpretiert werden. Für die Fortführung der jahrzehntelangen Kontakte des Moskauer Patriarchats mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird er sich jedenfalls einsetzen. Patriarch Kyrill ist ein Mann des Dialogs, der die Position seiner Kirche sicher intelligent und wortgewandt vertreten wird, der aber zugleich darum weiß, dass sich auch eine große Kirche wie das Moskauer Patriarchat in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts nicht isolieren kann und darf.

Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus traf sich vom 19. bis 23. November 2008 zu seiner fünften Sitzung. Auf Einladung der Stiftung „Pro Oriente“ kam er im Don-Bosco-Haus in Wien zusammen. Das fünfte Treffen des Arbeitskreises war dem Thema „Lehre und Praxis des Primats vom 16. bis 19. Jahrhundert“ gewidmet. Der Arbeitskreis setzte damit seine Gesprächsreihe fort, die in einem chronologischen Durchgang durch die Kirchengeschichte versucht, die Entwicklungen im Primatsverständnis und in der Primatspraxis nachzuzeichnen und zu analysieren. In diesem Jahr befasste sich der Arbeitskreis einerseits mit Aspekten der Rolle des Papsttums in nachreformatorischer Zeit und andererseits mit der Entwicklung der primatialen und synodalen Strukturen innerhalb der Orthodoxen Kirche im Osmanischen sowie im Russischen Reich. Obwohl die Autorität des Papsttums von den Reformatoren nachdrücklich infrage gestellt worden war, hat sich das Konzil von Trient (1545-63) nicht unmittelbar mit dem päpstlichen Primat befasst und damit die Frage nach der Autorität des päpstlichen Primats offengelassen. Die vom Trienter Konzil angestoßenen Reformen im Bereich der Liturgie, der Katechese und der theologischen Ausbildung haben gleichwohl zu einer Zentralisierung der Lehrautorität in der katholischen Kirche geführt, durch die der römische Bischofsstuhl einen weiteren Bedeutungszuwachs erfuhr. Seither entwickelte sich die Loyalität zum Papsttum zu einem Merkmal katholischer Identität. Die Frage, wie wir heute mit unseren historisch gewachsenen Identitätsmerkmalen umgehen, bedarf im Dialog zwischen Orthodoxen und Katholiken noch einer tiefer gehenden Analyse. Dabei muss auch berücksichtigt werden, welches Bild vom anderen wir haben und ob dieses Bild der Selbstwahrnehmung unserer Gesprächspartner entspricht. Im Osmanischen Reich hat die Struktur des Rum-Millet zu einer Zentralisierung im Leben der Orthodoxen Kirche geführt. Das osmanische Zeitalter hat daher wesentlich dazu beigetragen, die Bedeutung des Ökumenischen Patriarchats zu vergrößern zu Lasten der übrigen orthodoxen Patriarchate, die zivilrechtlich dem Ökumenischen Patriarchen unterstellt waren. Als theologisches Prinzip ist die Synodalität dennoch nie aus dem Bewusstsein der Kirche geraten. Die Entwicklung des Nationalismus im 19. Jahrhundert führte dazu, dass grundlegende ekklesiologische Prinzipien in unseren Kirchen oft nicht beachtet wurden. Das Territorialprinzip wurde teilweise durch ein ethnisches Prinzip ersetzt, worauf beispielsweise ein Konzil in Konstantinopel 1872 mit der Verurteilung des Ethnopyhletismus reagierte. Wie kaum in einem anderen Land hat die Orthodoxe Kirche in Russland alle Höhen und Tiefen, Förderungen und Verfolgungen durch die staatlichen Autoritäten erlebt. Ihre Geschichte zeigt damit deutlich die Abhängigkeit der Kirchen von politischen Faktoren, relativiert aber auch wiederum deren Wirkmächtigkeit, denn die Kirche konnte auch in Zeiten starker staatlicher Vereinnahmung ein reiches geistliches Leben bewahren. Unsere historischen Studien haben gezeigt, dass politische und kulturelle Faktoren die Entwicklung der kirchlichen Strukturen in Ost und West stark beeinflusst haben. Das erfordert in der historischen Analyse einen multidisziplinären Ansatz, der auch Faktoren berücksichtigt, die zwar keine dogmatische Bedeutung haben, aber dennoch die konkrete Ekklesiologie der Kirchen beeinflussen. Viele Probleme, wie z.B. die Ausübung weltlicher Macht, die Tendenz zur Zentralisierung oder später die starke Betonung der nationalen Identität, lassen sich in Ost und West beobachten. Diese Probleme erfordern gemeinsame Antworten, die nur durch eine nuancierte historische Analyse gefunden werden können. Die Kirchen in Ost und West waren oft mit derselben Versuchung konfrontiert: kirchliche Leitung mit weltlicher Macht zu verbinden. Diese Vermischung hat primatiale Autorität zu Lasten synodaler Strukturen verstärkt. Obwohl die Synodalität zeitweise stark in den Hintergrund trat, ist sie als theologisches Prinzip nie aus dem Bewusstsein der Kirche geraten. Bei der Interpretation der Geschichte müssen wir uns vor Idealisierungen hüten. Es hilft nicht weiter, in der Geschichte nach Beispielen zu suchen, die unsere Idealvorstellungen bestätigen sollen. So ist die bloße Existenz von Synoden noch kein ausreichendes Argument, um die Realisierung des Synodalitätsprinzips zu beweisen.

Jeder theologische Dialog hat auch eine hermeneutische Dimension und muss daher die sprachlichen Unterschiede, die Denkformen und die besonderen Schwerpunktsetzungen der verschiedenen Traditionen berücksichtigen. Diese Hermeneutik kann unterschiedliche Ansätze offenbaren, die ihrerseits den Reichtum des Glaubens ausdrücken und sich nicht gegenseitig ausschließen. Im Bemühen um das gegenseitige Verständnis unserer theologischen und kanonischen Ausdrucksformen müssen wir daher die Mittel der modernen Hermeneutik nutzen, die uns helfen können, die Ausdrucksformen der Vergangenheit in ihren historischen Kontext zu stellen, ihren bleibenden Wert herauszuarbeiten, indem wir sie von anachronistisch gewordenen Aspekten befreien und dadurch versuchen, ihre Aussageabsicht zu aktualisieren („relecture“).

Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Ihm gehören 26 Theologen an, 13 Orthodoxe und 13 Katholiken (aus Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, der Ukraine und den USA). Ko-Präsidenten des Arbeitskreises sind Bischof Dr. Ignatije (Midić) von Braničevo (Serbien) und Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg (Deutschland). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 im Penteli-Kloster in Athen (Griechenland) statt, das dritte Treffen im Dezember 2006 in der Benediktinerabtei Chevetogne (Belgien) und das vierte im November 2007 in Belgrad (Serbien).

7. Annäherung und Vertiefung im Dialog mit den Freikirchen: das Kirchenverständnis

Unter neuer Herausgeberschaft, aber mit der gleichen Zielsetzung liegt in Kürze der vierte Band der Gespräche zwischen Vertretern der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) und der römisch-katholischen Kirche vor(4). Dokumentiert sind die Gesprächsbeiträge, die beim gleichnamigen Symposion im Februar 2008 in Paderborn vorgetragen wurden. Das jeweilige Selbstverständnis und die konkrete Gestalt der Kirche sind die zunächst an erster Stelle ins Auge fallenden Unterschiede zwischen den Freikirchen und der römisch-katholischen Kirche: Hier eine Fülle ganz unterschiedlicher, häufig kongregational verfasster überschaubarer Gemeinden mit dem Anspruch, in dieser Form Gemeinde nach dem Vorbild des Neuen Testaments zu sein; dort die weltweite römisch-katholische Kirche, die davon ausgeht, bei allem Wandel ihrer 2000-jährigen Geschichte in der Kontinuität mit der Kirche der ersten Christen zu stehen. Mit diesen beiden Organisationsformen ist der Raum markiert, in dem sich sehr unterschiedliche Formen von kirchlichen Strukturen und Selbstverständnissen herausgebildet haben. Lassen sich zwischen den hier nur angedeuteten Positionen Brücken finden? Oder stehen sich ganz unterschiedliche Typen von Kirche gegenüber, die zwar, wie in den bisherigen Gesprächsrunden deutlich geworden ist, in Kernpunkten des Glaubens vieles verbindet, die aber dennoch als Kirchen Welten voneinander trennen? Können vielleicht Kirchen, die wie die römisch-katholische Kirche weltweit verfasst sind, aber in der VEF mit kongregational geprägten Freikirchen verbunden sind, eine wichtige Brückenfunktion haben?

Im Blick auf diese Fragen lohnt sich ein genauerer Blick auf das jeweilige Selbstverständnis. Denn auch ein kongregationalistisches Gemeindeverständnis ist, wenn es das Zeugnis des Neuen Testaments ernst nimmt, offen für die universale Dimension von Kirche, und auch das römisch-katholische Verständnis der einen, weltweiten Kirche blendet die Realität der Ortsgemeinde, in der ja die Kirche zuerst gelebt und erfahren wird, nicht aus. Das ist der Grund, warum diese Gesprächsrunde sich dem umfassenden Thema der Kirche von der Verhältnisbestimmung zwischen Gemeinde und universaler Kirche aus gewidmet hat. Dass damit nur ein allererster Schritt aufeinander zu getan werden konnte auf einem Feld, das kaum zu überschauen ist, war allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bewusst. Dennoch erwies es sich, wie die hier vorgelegten Beiträge zeigen, als äußerst sinnvoll, das Thema von dieser Perspektive aus anzugehen, weil sich, wie in den ersten Gesprächsrunden, auch diesmal überraschende Annäherungen an Punkten zeigten, an denen man sie im Vornherein kaum vermutet hätte. Im Blick auf die vorherige Gesprächsrunde, die sich dem Thema des Schriftverständnisses gewidmet hatte, wurde vor allem die Relevanz einer biblischen Grundlegung des je eigenen Kirchenverständnisses deutlich. Unsere Kirchen müssen sich immer wieder neu der Frage stellen, inwieweit das Zeugnis der Bibel die maßgebliche und darum auch kritische Norm des jeweiligen Kirchenverständnisses darstellt. Es kennzeichnet das in den vergangenen Jahren gewachsene Vertrauen zwischen beiden Gesprächspartnern, dass in aller Ehrlichkeit auch theologische und strukturelle Defizite bzw. Herausforderungen benannt werden können, denen sich unsere Kirchen stellen müssen, wenn sie ihren eigenen Glauben ernst nehmen.

Der Band geht an die Öffentlichkeit in der Hoffnung, dass auch er, wie seine Vorgänger, einen Beitrag leistet für die weitere Verständigung zwischen den in der VEF verbundenen Freikirchen und der römisch-katholischen Kirche. Denn nur wenn man den ökumenischen Partner wirklich kennt und versucht, ihn mit seinen eigenen Augen zu sehen, kann man in einen wirklichen Dialog eintreten und gemeinsam nach Wegen suchen, dem Ziel der Einheit der Christenheit näherzukommen. Das haben wir auch in diesem Gesprächsgang versucht und hoffen, den Leserinnen und Lesern etwas von dem dabei gemeinsam Entdeckten weitergeben zu können.
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(4) B. Neumann/J. Stolze, Kirche und Gemeinde in freikirchlicher und römisch-katholischer Sicht, Göttingen 2009

8. Gespräche mit der SELK

Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Päpstlichen Einheitsrat finden seit 2008 Gespräche mit Vertretern der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) und dem Johann-Adam-Möhler-Institut statt. Die Gespräche finden zweimal im Jahr im Wechsel zwischen der Theologischen Hochschule in Oberursel und dem Möhler-Institut statt. Die Lutherisch Theologische Hochschule führt die Gespräche für die SELK und in enger Konsultation mit den Mitgliedskirchen des International Lutheran Council (ILC). Die Lutheran Church-Missouri Synod (LC-MS) hat als größte Gliedkirche des ILC Interesse bekundet, an den Gesprächen durch einen Vertreter beteiligt zu sein. Als für beide Seiten und ihr Verhältnis zueinander relevante Themen wurden u.a. folgende Stichpunkte genannt: die Wahrnehmung und Gewichtung der Lehrverurteilungen, die Bekenntnisbindung als identitätsstiftende Größe bzw. ekklesiologische Grundbestimmung, die Frage nach der Sachgemäßheit des Komplementaritätsmodells, Gebets- und Sakramentsgemeinschaft, das Spannungsverhältnis zwischen Lehre und Gottesdienst, die Rechtfertigung als Ausprägung apostolischen Glaubens, Taufkonsens in Magdeburg als möglicher und ausbaufähiger Ansatzpunkt, die Wahrnehmung bilateraler Gemeinsamkeiten im multilateralen Kontext.

Die Gespräche sind inzwischen eröffnet worden. In einem ersten Schritt soll es um die ekklesiologische Selbstdarstellung, insbesondere in Relation zum Gesprächspartner, gehen. Die jeweiligen Darlegungen des Kirchenverständnisses sollen dabei u.a. Aufschluss geben über die Relevanz der Bekenntnisbindung und die Ausgestaltung der die wesentlichen kirchlichen Angelegenheiten betreffenden Entscheidungsinstanzen (Entscheidungsfähigkeit in Fragen der Lehre/des Gottesdienstes/der Kirchenordnung/der Moral etc.). In einem zweiten Schritt soll es um das Gottesdienst- und Liturgieverständnis in beiden Kirchen sowie um dessen Relevanz für das Kirchenverständnis gehen. Darin wird ein besonders verheißungsvoller Ansatz gesehen, da er nicht sogleich in die traditionellen Bruchlinien hineinführt, sondern die Augen für das Gemeinsame öffnet. Zudem ist dieser Ansatz offen für den multilateralen ökumenischen Kontext.

9. Abrahamitsche Religionen?

Gab es über Jahrhunderte für alle fraglichen Religionen nicht nur keine Notwendigkeit, sondern die strenge Unmöglichkeit des gegenseitigen Meinungsaustausches, die von der These bestimmt war, wonach die eigene Glaubensanschauung die einzige, die gottgewollte, die wahre Religion sei, so ist heute die Auffassung populär, dass es eine sehr wohl reale, theologisch zwingend anzuerkennende Gemeinschaft aller Juden, Christen und Muslime gebe, welche in letzter Tiefe in der allumfassenden Liebe Gottes gründet. Zu den wesentlichen Voraussetzungen und Grundlagen von Gemeinschaft gehört der Dialog. In der Öffentlichkeit wird seitdem viel über den interreligiösen Dialog diskutiert, es ist aber nur wenigen bekannt, worin sich dieser Dialog vom ökumenischen Dialog unterscheidet. Darauf hat das Mitglied des Beirates des Möhler-Instituts, Prof. Dr. Wolfgang Beinert, in einem Beitrag für die Zeitschrift „Catholica“ hingewiesen(5). Das Gespräch zwischen Christen und Nichtchristen insgesamt ist per se, mit den Juden und Muslimen aufgrund der besonderen geschichtlichen Konstellationen und gegenwärtigen Bezüge in herausgehobener Weise notwendig. Zwischen den Religionen hingegen besteht keine auch nur annähernd vergleichbare Gemeinsamkeit. Sie besitzen kein allgemein und ganzumfänglich anerkanntes kanonisches Buch. Sie verfügen über keine ähnliche Breite gemeinsamer Tradition. Es gibt keine belastungsfähige Konvergenz im Gottesbegriff. Unter der christlichen Perspektive: Juden wie Muslime halten die Lehre von der Dreieinigkeit Gottes für Polytheismus; Juden können Jesus von Nazaret nicht als Messias, Muslime nicht als letzten Offenbarungsträger und als Gott anerkennen. Wenn dem so ist, ist selbstverständlich auch das Verständnis und die Zielvorstellung der Einheit völlig anders. Zwar herrschen in der christlichen Ökumene recht unterschiedliche Vorstellungen über Modus und Gestalt christlicher Einheit – organische Union, Rückkehrökumene, versöhnte Verschiedenheit, differenzierter Konsens sind einige der hier aufzurufenden Stichworte –, doch herrscht vollkommene Übereinstimmung, dass am Ende des ökumenischen Prozesses eine einzige Kirche stehen müsse, weil man nur so dem Willen des gemeinsamen Herrn gerecht werde, dass ein Hirt und eine Herde seien (Joh 10,16). Kann unter diesen Vorzeichen die Besinnung auf den abrahamitischen Ursprung der drei Religionen von Nutzen sein und hilfreich werden? Ist sie vielleicht der Königsweg zur Wahrheit und damit auch zueinander? Ist also keine substanzielle Näherung möglich? Auf der Schiene des Abrahamitismus wohl nicht, sind sich die Experten ziemlich einig. Das ginge nur, wenn man gewissermaßen neben dem jüdischen, dem christlichen und dem islamischen noch einen religionen-ökumenischen Abraham erschüfe, der aber wiederum nur zu einer Instrumentalisierung und Funktionalisierung der eigenen Theoreme geriete, der ein viertes Kunstgeschöpf neben den drei anderen Kunstgeschöpfen wäre. Doch das ist nicht unter allen Umständen das letzte Wort. Was sich bei genauer Betrachtung gezeigt hat, ist eigentlich lediglich der Umstand, dass der bisher eingeschlagene Weg ein Holzweg ist. Um zum Überleben der Menschheit beizusteuern, können die Religionen allesamt bis zur letzten Ausfaltung ihren genuinen eigenen Überlieferungen gehorchen. Sie sind nicht im Mindesten genötigt, die dogmatischen oder moraltheologischen Themen und Thesen der Konkurrenten an- oder gar zu übernehmen. Sie bleiben ihrer Gestalt getreu – dürfen und sollen das sogar um der Sache willen. Sie erkennen lediglich an, dass zu dieser Gestalt wenigstens in dieser epochalen Problemlage gehört, sich mit allen jenen Kräften zusammenzutun, die wie sie selber um ihres Gottes Willen dem Wohl der Menschheit verpflichtet sind, weil sie so und wesentlich so ihrem Daseinsgrund, ihrer Stiftungsratio entsprechen, anders aber sich selber und Gott untreu werden müssten. Damit ist eine religionenkonforme Gemeinsamkeit aufgedeckt. Sie verpflichtet Juden wie Christen wie Muslime zum Frieden, zum Dialog. Damit ist aber auch der prinzipielle Unterschied zwischen der christlichen Ökumene und dem interreligiösen Dialog aufgezeigt. Das bedeutet keineswegs, dass die christliche Ökumene insgesamt nicht ein noch zu klärendes Verhältnis zum Judentum vor sich hätte.

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(5) Ich folge hier den Ausführungen von W. Beinert, Was eint und was trennt die abrahamtischen Religionen aus christlicher Sicht?, in: Cath (M) 62 (2008) 279-293.

10. Ausblick: Ökumene heißt Überwindung der Abgrenzungen, gemeinsame Wiedergewinnung des einen christlichen Erbes

Konnten wir im letzten Jahr auf die Bedeutung der sog. In-Via-Erklärungen hinweisen, mit denen Zwischenergebnisse des ökumenischen Dialogs festgehalten werden sollen, so liegt inzwischen, wenn auch noch nicht öffentlich, ein erstes Ergebnis von offizieller Seite vor. Der Päpstliche Einheitsrat hat einen Entwurf für ein Zwischenergebnis auf der Basis der Dialogdokumente mit den Anglikanern, den Lutheranern, den Methodisten und Reformierten in verschiedenen, systematisch geordneten Kapiteln zur internen Diskussion vorgelegt. Es ist zu hoffen, dass dieses Projekt gemeinsam mit den Partnern, die betroffen sind, zu einer Joint Declaration on basic ecumenical truths ausgebaut werden kann. In einem solchen Dokument werden verschiedene zentrale Fragen der christlichen Theologie angesprochen, so die Trinitität, das Sakramentenverständnis, das Kirchen- und Amtsverständnis, die Frage der Rechtfertigung. Mit einem solchen Projekt würde die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre über den lutherisch-katholischen Dialog auf andere Dialogpartner hinaus geführt und der Umfang der Übereinstimmung in Grundwahrheiten des christlichen Glaubens beträchtlich erweitert. Jetzt kommt es darauf an, für dieses Projekt die angezielten Dialogpartner zu gewinnen. Der Dialog geht weiter – mit klarer Zielvorstellung! Insoweit ist auch zu begrüßen, dass der internationale lutherisch-katholische Dialog über Einheit ebenso fortgeführt wird wie der Dialog zwischen der VELKD und der Deutschen Bischofskonferenz.

Paderborn, 28.05.2009



Die Stagnation überwinden – der Suche nach der Einheit Gestalt geben
Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2007
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor
Vorgetragen während der diesjährigen Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Johann-Adam-Möhler-Instituts am 5. März 2008.

1. Zur allgemeinen Lage

In der Bewertung der jüngeren Kirchengeschichte hat sich allgemein das Urteil ein-gebürgert, das zwanzigste Jahrhundert sei ein Jahrhundert der Ökumene. Dafür spricht schon die Selbstverständlichkeit, mit der heute die Verantwortlichen der Kir-chen untereinander Kontakte pflegen und miteinander Gespräche führen. Das ge-meinsame Gebet für die Einheit der Christen, der gemeinsame Einsatz für die ele-mentaren Grundfragen der Menschen und ihres Zusammenlebens in der Welt zeigen dieses Bemühen um die Gemeinschaft unter den Christen auf. Der ökumenische Dia-log über die in der Zeit der Spaltung und Trennung aufgekommenen kontroverstheo-logischen Fragen hat zu einer überwältigenden Fülle von Dokumenten wachsender Übereinstimmung geführt. Die ökumenische Bewegung mit einer Vielzahl von inter-nationalen Zusammenkünften hat nur wenig von ihrer ursprünglichen Dynamik verlo-ren. Der Eindruck, dass die Spaltung der Christenheit nicht bis in die Wurzel des ge-meinsamen christlichen Erbes gedrungen sei, scheint sich auch theologisch bestätigt zu haben. Die christlichen Kirchen und Gemeinschaften sind auf dem Weg zu einer sichtbaren Einheit im Glauben. Wenn auch niemand den Zeitpunkt kennt, an dem Christen weltweit wieder gemeinsam das Abendmahl und die Eucharistie miteinander teilen, die Hoffnung auf Wiederherstellung der Einheit unter den Christen hat sich nicht als illusionär erwiesen. Zu Beginn des einundzwanzigsten Jahrhunderts drängt sich jedoch die Einsicht auf, dass die ökumenische Bewegung an ihrem eigenen Er-folg zu ersticken droht. Krisensymptome der sogenannten Konsensökumene sind schon lange nicht mehr zu übersehen. Diese Situation wird von vielen Christen als widersprüchlich empfunden. In Deutschland haben sich zudem unterschiedliche Po-sitionen verhärtet. Die Stagnation in der ökumenischen Bewegung wirkt sich lähmend aus. Viele suchen daher nach Auswegen. Doch wo zeigen sich neue Anstöße, neue Einsichten und weiterführende Vorschläge? Zwar richten sich die Blicke erneut nach vorne auf den nächsten ökumenischen Kirchentag, aber auch von diesem wird man verständlicherweise keine großen ökumenischen Lösungen erwarten dürfen.

2. Das Princeton Proposal – eine ökumenische Initiative aus den USA

Wie kann die gegenwärtige Stagnation in der Ökumene überwunden werden? Auf der Suche nach Überwindung der Stagnation und der gegenseitigen Verhärtung der Positionen in der Ökumene ist das Princeton Proposal for Christian Unity (Eine deutsche Übersetzung ist publiziert in: Cath(M) 61 (2007) 169-192. Ich beziehe mich im Folgenden auf die Einführung von J. Freitag in: ebd., 161-168.) von hoher Bedeutung. Es ist das Ergebnis der Arbeit von 16 Theologen und Ökumenikern aus dem gesamten Spektrum der Ökumene, die sich drei Jahre lang halbjährlich in Princeton, New Jersey, getroffen haben, um zu erörtern, was man eine Ekklesiologie der Ökumenik nennen könnte. Als Vorbild für das Projekt diente die Groupe des Dombes, die bahnbrechend viele Einsichten und Formulierungen vorlegen konnte, die den Erfolg der Dialoge nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil ermöglichten. Ähnlich wurde die Princeton-Gruppe von einer unabhängigen ökumenischen Stiftung, dem Zentrum für Katholische und Evangelische Theologie, gebildet und ihre Mitglie-der ausgewählt. Der inoffizielle Charakter der ökumenischen Studiengruppe gewähr-te ihren Mitgliedern die Freiheit, kreativ über die gegenwärtige Lage und die künfti-gen Möglichkeiten der ökumenischen Bewegung zu reflektieren. Mit dem Princeton Proposal beanspruchen sie nicht, für ihre Kirchen zu sprechen, aber sie hoffen, zu allen Kirchen zu sprechen.
In das neu anhebende Ringen um das Ziel der ökumenischen Bewegung, das strittig geworden ist, bringt das Princeton Proposal eine entschiedene und prophetische, aber auch theologisch gut begründete und dargelegte Position ein: Jedes Zurückge-hen hinter jene Bestimmung der Einheit, die der Ökumenische Rat der Kirchen auf seiner Vollversammlung in Neu-Delhi 1961 formuliert hat (sichtbare Einheit aller Christen an jedem Ort in dem einen apostolischen Glauben, im einen Evangelium, im Brechen des einen Brotes), ist als Sünde zu qualifizieren! Der Text verdeutlicht ein-dringlich, wie die Spaltung der Christen und Kirchen diese nicht nur in ihrer Sendung der Welt gegenüber trifft und ihr Zeugnis schwächt, sondern auch in den Kirchen nach innen wirkt, ihr Wirken und Wesen für ihre eigenen Glieder stört und verzerrt und so ihr Kirchesein im innersten Kern beeinträchtigt. Nicht nur um der äußeren, sondern auch um der inneren Glaubwürdigkeit willen müssen die Kirchen wieder in ökumenische Bewegung kommen.
Die Darlegung dieses Zusammenhangs von Einheit und Sendung der Kirche macht klar, dass die Spaltung nicht nur ein Zustand ist, sondern eine immer weitergehende Dynamik entwickelt, durch die die getrennten Kirchen in ihrem Sein und ihren Struk-turen, in ihrem Wirken und ihrem Verhalten zunehmend „verdreht“ werden. Im Auf-zeigen des unlösbaren Zusammenhangs von Einheit und Sendung liegt die eigentli-che theologische Leistung, Stärke und Überzeugungskraft des Princeton Proposal, die dann in seinen praktischen Vorschlägen und Forderungen als möglichen Schrit-ten der Ökumene eingelöst werden.
Das Princeton Proposal hat nicht den erhofften ekklesiologischen Durchbruch erzie-len oder eine ökumenische Ekklesiologie formulieren können. Aber es bietet einen überraschenden Konsens im Blick auf das Ziel der Ökumene trotz aller unüberwun-denen Differenzen im Amts- und Kirchenverständnis. Das ist in der jetzigen, neuen Situation schon viel und eine deutliche Ermutigung, die über die bisherigen Erfolge hinausweist.

3. Um Einheit und Wahrheit der Kirche – Der Streit um die römischen Responsa

Das von der Kongregation für die Glaubenslehre im Juli 2007 veröffentlichte Doku-ment mit dem Titel „Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche“ hat sowohl innerhalb der katholischen Kirche als auch in weiten Be-reichen der ökumenischen Bewegung wieder heftige Diskussionen hervorgerufen. Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht das von der Kirchenkonstitution des Zwei-ten Vatikanischen Konzils im Blick auf die Lehre der Kirche hervorgehobene „Sub-sistit“. Aus der Sicht des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Wolfgang Huber, markiert die Aussage des Zweiten Vatikanischen Konzils, wonach die Kirche Christi in der römisch-katholischen Kirche „subsistiere“, ein katho-lisches Selbstverständnis, das von der Überzeugung geprägt ist, die katholische Kir-che sei die einzige wahre Kirche Jesu Christi. Mit dieser Selbstbehauptung sei eine spezifische Prägung des katholischen Ökumenismus gegeben, die auf den ersten Blick, wie selbst ein römischer Kommentator behauptet, paradox erscheine. Die Aus-einandersetzung um die ekklesiologische These des Zweiten Vatikanischen Konzils ist aber keineswegs neu. Bereits das im Jahre 2000 veröffentlichte Dokument der vatikanischen Glaubenskongregation „Dominus Iesus“ hatte die Aussage zum Inhalt, dass kirchliche Gemeinschaften, die u.a. den gültigen Episkopat nicht bewahrt ha-ben, nicht Kirchen im eigentlichen Sinne seien, und diese Feststellung mit der These begründet, die einzige Kirche Jesu Christi „subsistiere“ in der katholischen Kirche. Huber legt insbesondere dar, dass mit dem Ausdruck „Subsistit“ gesagt werden soll, dass die römisch-katholische Kirche nicht mit der wahren Kirche Jesu Christi einfach gleichzusetzen sei. Denn der Ausdruck „Subsistit“ begründe vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit, die außerhalb des Gefüges der römisch-katholischen Kirche zu finden seien. Dies könne, so folgert Huber, fruchtbar gemacht werden für die Einsicht, dass zwischen der katholischen Kirche und der umfassenden Einheit differenziert werde. So ergebe sich ein Weg für die Ökumene. Das neue Dokument der Glaubenskongregation hingegen verstelle diesen Weg. So sieht Wolfgang Huber die Hoffnung auf einen Wandel der ökumenischen Situation mit dem gerade veröf-fentlichten Dokument in weite Ferne gerückt.
In der Tat hat das Zweite Vatikanische Konzil mit der dogmatischen Konstitution „Lumen gentium“ und mit dem Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“ zu einer Erneuerung der katholischen Ekklesiologie beigetragen. Auch die päpstli-chen Lehräußerungen der letzten Jahre, insbesondere die Enzyklika Papst Johannes Pauls II. UT UNUM SINT, haben diese Auffassung bestätigt. Die Enzyklika von 1995 hat die Auffassung von der ekklesialen Realität außerhalb der katholischen Kirche in aller Deutlichkeit bekräftigt. Mit Fug und Recht kann daher auf der Grundlage dieser erneuerten Ekklesiologie behauptet werden, dass die katholische Kirche in realen Beziehungen zu und in echter Gemeinschaft mit Kirchen und kirchlichen Gemein-schaften lebt, die zwar von der römisch-katholischen Kirche getrennt sind, deren Fundament aber im Blick auf das einigende Moment des Sakraments der Taufe ek-klesiologisch bestimmt ist.
Der Systematiker Michael Böhnke hat für die Interpretation des „Subsistit“ im Kontext der konziliaren Ekklesiologie eine interessante Überlegung eingebracht, die ich hier zitiere: „Wenn sich die Kirche als gesellschaftliches Gefüge dem Selbstverständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils gemäß nur definieren kann, wenn sie darin den Geist Gottes einschließt und wenn der Heilige Geist zu verstehen ist als die vielge-staltige Einheit der Perspektiven auf Jesus Christus hin, er als Resonanzbereich, als öffentliche Person durch die Vergegenwärtigung der Wahrheit Jesu deren Gewissheit ist, dann verhält sich die Kirche als gesellschaftliche Größe … zum Heiligen Geist Christi als öffentliche Person wie sich die Menschheit Jesu zum göttlichen Logos verhält. Zwar kann man nicht von einer hypostatischen Union sprechen, um die Spannungseinheit des gesellschaftlichen Gefüges der Kirche zum Heiligen Geist zu bezeichnen, aber doch von einer Spannungseinheit, die zwischen dem gesellschaft-lichen Gefüge der Kirche als moralischer, d.h. öffentlicher Person und dem Heiligen Geist Christi als öffentlicher Person besteht.“
Im Kontext dieser Diskussion über den Ausdruck „Subsistit“ hat sich sowohl innerka-tholisch wie im ökumenischen Kontext die These herauskristallisiert, die neueren Veröffentlichungen des katholischen Lehramtes wollten die mit der Erneuerung des Zweiten Vatikanischen Konzils auch einhergehenden ekklesiologischen Grundsätze auf die vor dem Konzil geltenden Grundsätze zurückführen. So wird etwa behauptet, das Ökumenismusdekret habe, lese man es vor dem Hintergrund der früheren Äuße-rungen des Lehramtes, kaum mehr als Ton und Taktik, nicht jedoch das eigentliche Ziel der katholischen Ekklesiologie verändert. Die wichtigste Aussage des katholi-schen Selbstverständnisses komme in der Hauptthese zum Ausdruck: Die katholi-sche Kirche ist die wahre Kirche Jesu Christi. Außerhalb der katholischen Kirche ge-be es wichtige ekklesiale Elemente, aber eben nur „auch“. Auf dieser Grundlage bestimme sich auch das Verständnis der Ökumene: Da der katholischen Kirche ek-klesiologisch nichts fehle, solle nicht das Verbindende, sondern das Trennende her-ausgestellt werden. In dieser Einschätzung scheinen sich katholische und evangeli-sche Kritiker gegenwärtig einig zu sein. Es ist jedoch zu zeigen, dass mit diesen Thesen die Grundintention der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ und des Öku-menismusdekrets „Unitatis redintegratio“ geradezu auf den Kopf gestellt werden.
Von den Bekenntnissen des vierten Jahrhunderts bis hin zur Enzyklika Leos XIII. „Satis cognitum“ von 1896 und „Mortalium animos“ Pius XI. 1928 spannt sich ein thematischer Bogen, in dem die katholische Kirche sich klar und deutlich für das Be-kenntnis zur einen und einzigen Kirche ausgesprochen hat. Das Zweite Vatikanische Konzil schreibt diese eine Tradition der Kirche in einem gewissen Sinne fort. Als eine und einzige ist die Kirche von Christus gegründet worden, heißt es im Vorwort des Ökumenismusdekretes. Isoliert man diesen Satz vom sprachlichen und historischen Kontext des Dekretes, so erscheint eine einheitliche, ungebrochene Argumentations-linie. Erst der Vergleich mit „Satis cognitum“ von 1896 zeigt die „kopernikanische Wende“ auf, die „Unitatis redintegratio“ tatsächlich darstellt. Heißt es in „Satis cogni-tum“ noch ziemlich unverblümt, dass alle, die vom Weg und Willen Jesu Christi ab-weichen, dem Unheil und Untergang entgegengehen, so beschreibt „Unitatis redin-tegratio“ einen neuen Weg. Wohl wird das Bekenntnis zur Einheit der Kirche fest-gehalten, dennoch aber erkennt der Text an, dass mehrere christliche Gemeinschaf-ten unter den Menschen Anspruch auf das wahre Erbe Jesu Christi erheben. Denn sie alle bekennen Christus als den Herrn und geben ihm durch ihr jeweiliges Zeugnis auf verschiedenen Wegen Ausdruck. Hier wird anerkannt, dass es Christen gibt, die nicht der katholischen Kirche angehören und dennoch wahrhaftig Christus bekennen. Die faktische Trennung der Christenheit widerspricht aber dem Willen Christi, heißt es nun, und es ist ein Schaden für die Predigt des Evangeliums. In der unvermittelten Konfrontation dieser beiden Zeugnisse der Kirche scheint auf, was das Zweite Vati-kanische Konzil gegenüber der älteren, seit der Reformation ausgearbeiteten Traditi-on wirklich leistet: den Verzicht auf die Verurteilung und Verdammung derer, die vor langer Zeit durch historische Umstände bedingt einen anderen Weg als Christen gin-gen. Stattdessen stellt es realistisch fest, dass es Trennungen in der Christenheit gibt. Zugleich wird aber auch der Anspruch auf die Gemeinsamkeit und das gemein-same Bekenntnis festgehalten. Glaube und Taufe bilden die Grundvoraussetzungen der in Christus gestifteten Gemeinschaft unter all denen, die zu Recht den Namen Christi tragen. Deshalb richtet sich der Anspruch aller Getauften – zunächst christo-logisch – auf das Bekenntnis zu Jesus Christus selbst. Er selbst trägt das wahre Erbe der Kirche. Deshalb führt die Taufe in den wahren Leib Jesu Christi. Der christologi-schen Grundaussage folgt die ekklesiologische, und nicht umgekehrt. Der Wahr-heitsanspruch wird nicht mehr allein auf die sichtbare Kirche Jesu Christi bezogen, sondern auf das in ihm wirksame Mysterium seines Leibes. Das aber bedeutet: Wer in rechter Weise, auch außerhalb der sichtbaren Kirche, getauft wurde, gehört zu Christus und zu seiner Kirche, dieser Christ steht damit in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche. Man sieht, welche Bedeutung die differenzierte Verwendung des Wahrheitsanspruchs bewirkt, nämlich nichts weniger als die Abkehr vom apologetischen-abgrenzenden Grundcharakter des Wesens der Kirche. In dieser Differenzierung liegt das ganze Geheimnis des Zweiten Vatikanischen Konzils: Die Wahrheit Jesu Christi wird nicht mehr apologe-tisch-exklusiv aufgefasst, sondern ökumenisch-dialogisch. Das ist kein neuer Ton bei beibehaltener ekklesiologisch-apologetischer Grundaussage, sondern ein neuer Ton aufgrund einer differenzierten und letztlich auch vertieften ekklesiologischen Klärung. Es kommt deshalb im ökumenischen Dialog darauf an, die Diskussion über das „Subsistit“ zu führen, und zwar in allen Kirchen. Die These vom „Subsistit“ ist keines-wegs eine die Ökumene hemmende Vorstellung, sondern ihre einzige Möglichkeit. Insoweit ist das „Subsistit“ keine apologetische Abgrenzungs-, sondern eine ökume-nische Öffnungsklausel.
Fragen der Ekklesiologie werden auch immer wieder in historischer Perspektive auf-geworfen. Dabei können wir in den letzten Jahren auf Erkenntnisse zurückgreifen, die zeigen, dass die ekklesiologischen Arbeiten der ersten Jesuiten noch nicht vom Geist der Abgrenzung bestimmt waren, sondern noch das gemeinsame Erbe der ei-nen Christenheit voraussetzten. In seiner umfangreichen Arbeit über den Jesuiten-theologen Claude Jay hat Alfons Knoll nachweisen können, dass bei den frühen Je-suiten von einer Verengung auf die äußere Struktur der Kirche noch keine Rede sein kann. Wohl wird die ganze Bandbreite der Sichtbarkeit der Kirche in den Blick ge-nommen, aber die pneumatologische Bestimmung der Kirche ist noch klar erkennbar: Der Heilige Geist ist es, der die Kirche zum Ort der Gnade macht. Weder die frühen Jesuiten um Ignatius noch das Konzil von Trient, das sich ekklesiologischer Aussa-gen ganz enthält, propagieren die sichtbare, hierarchische Kirche, sondern erst seit Bellarmin verliert sich der Beitrag der Jesuiten in die reine Faktizität der Institution. Erst ab diesem Zeitpunkt hat die differenziertere Sichtweise der frühen Jesuiten kei-ne Chance mehr. Die konfessionalistische Engführung lässt die Abgrenzung gegen-über der reformatorischen Theologie beherrschend werden. Somit wird klar, dass das ökumenische Gespräch unserer Tage durchaus auf Ansätze aus dem Reformations-zeitalter zurückgreifen kann, in denen der Geist der Abgrenzung noch nicht allein beherrschend war. Die ersten Jesuiten jedenfalls blieben für eine geistliche und da-mit ökumenisch weite Sicht der Kirche offen.

4. Wachsende Übereinstimmung, verbleibende Differenzen. Fortschritte in der Frage der Apostolizität und der apostolischen Sukzession sind möglich

Bei dem 2008 auch in deutscher Sprache vorliegenden Dokument über die Apostoli-zität der Kirche geht es um die von Lutheranern und Katholiken gemeinsam durchge-führte Wiederaneignung der gesamten Tradition der Kirche auf der gemeinsamen Basis der Heiligen Schrift. Vor dem Horizont dieser gemeinsamen Aneignung der Heiligen Schrift erscheint die konfessionelle Ausdifferenzierung seit der Zeit der Re-formation und der sich daran anschließenden Zeit der Konfessionalisierung als zwar wesentliche, nicht aber allein für die Zukunft hinreichende maßgebliche Gestalt der Lehre von der Apostolizität der Kirche. Das Auseinandertreten in einander ausschlie-ßende Positionen ist Produkt der Konfessionalisierung; dieser Zeitabschnitt muss in eine gemeinsame Gesamtperspektive für das Verstehen der Apostolizität der Kirche eingeholt werden. Kann nur das Ganze der Tradition als Bewertungsmaßstab gelten, worin unterschiedliche Gestaltungen erkennbar sind, so ist die in einer bestimmten historischen Epoche herauskristallisierte Gestalt nie alleiniger Maßstab für die ganze Tradition. Das aber bedeutet, dass es auf dieser Grundlage der apostolischen Konti-nuität der Kirche einen beträchtlichen Gestaltwandel gibt und dieser auch für die ge-genseitige Anerkennung der Ämter berücksichtigt werden muss.
Eine Übereinstimmung zwischen Lutheranern und Katholiken zeichnet sich in der Überzeugung ab, dass die Kirche in Treue zum apostolischen Evangelium steht und aufgrund dieser Treue apostolisch genannt zu werden verdient. So kann hier auf die-ser Grundlage für die Frage der apostolischen Sukzession als gemeinsame Über-zeugung das formuliert werden, was sich inzwischen als Lösung im ökumenischen Dialog durchzusetzen beginnt, und darin spiegelt sich die im Dialog gewachsene Übereinstimmung wieder: Die apostolische Tradition als Weitergabe der von Christus ausgehenden Sendung der Apostel, das Evangelium zu verkünden, bindet sich an die personale Sukzession der Verkünder als konkreter Gestalt der Tradition innerhalb der gegliederten Gemeinschaft der Kirche. Das geschieht im Sinne eines Zusam-menwirkens unterschiedlicher Bezeugungsinstanzen, worin die Gemeinschaft der Bischöfe als Zeichen der Treue zum Evangelium zu werten ist. Alle einzelnen Fakto-ren zusammen bilden einen inneren, wesentlichen und geordneten Zusammenhang, der sich göttlicher Einsetzung verdankt. Damit bindet man Apostolizität, Sukzession und Communio in einen gemeinsamen theologalen Zusammenhang, der unauflöslich ist. „Die Treue zum apostolischen Evangelium hat also das Prae in dem Zusammen-spiel von traditio, successio und communio. Die innere Ordnung jener drei Aspekte der apostolischen Sukzession ist von großer Bedeutung“ (Nr. 291).
Die Suche nach einer grundlegenden Übereinstimmung in der Frage der Apostolizität der Kirche, der apostolischen Sukzession und des verbindlichen Lehrens der Kirche lässt keine einfache Antwort zu. Daher sei klar gesagt: Das Studiendokument der lutherisch-katholischen Kommission bietet keinen ausformulierten Konsens in der angezielten Fragestellung, wie es die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungs-lehre tut, sondern präsentiert Methoden und Wege zur Klärung eines solchen Kon-senses. Die Schwierigkeit in dieser Fragestellung liegt besonders in dem Umstand begründet, dass es sich hier nicht allein um eine klassische Lehrfrage handelt, son-dern um Gestalt und Struktur der Kirche. Das Dokument bietet daher zunächst eine Abkehr von alternativen, einander ausschließenden Möglichkeiten. Es sucht Wege aus der kontroverstheologischen Verengung der letzten Jahrhunderte. Dies muss bei der Schlussbewertung des Dokumentes ausdrücklich bedacht werden. Dieses Do-kument bildet daher eine wichtige Etappe auf dem Weg der gegenseitigen Anerken-nung der Ämter und will als Zwischenbilanz gewürdigt sein.

5. Vertiefungen in der orthodox-katholischen Verständigung über das Papstamt

Das vierte Treffen des Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreises St. Ire-näus fand auf Einladung seines orthodoxen Ko-Vorsitzenden, Bischof Dr. Ignatije (Midic) von Branicevo, vom 31. Oktober bis 4. November 2007 in Serbien statt. Bei diesem Treffen befasste sich der Arbeitskreis mit dem Thema „Lehre und Praxis des Primats im Mittelalter“. Er setzte damit die bei der letzten Sitzung in Chevetogne be-gonnene Gesprächsreihe fort, mit der der Arbeitskreis die Entwicklung der Primats-lehre im Kontext der konkreten Primatspraxis untersuchen will. Bei der diesjährigen Sitzung wurden die Entwicklungen in Zusammenhang mit der Gregorianischen Re-form, die Auseinandersetzung zwischen Papsttum und Konziliarismus im Westen, die Bedeutung der Unionskonzile von Lyon (1274) und Ferrara-Florenz (1438/39) sowie Stellungnahmen östlicher und westlicher Theologen aus dieser Zeit erörtert.
Insgesamt machten die Gespräche deutlich, dass es zum Verständnis entscheiden-der Aussagen über das Papsttum im Mittelalter unbedingt notwendig ist, den jeweili-gen historischen Kontext sowie ihren Stellenwert in ihrer Zeit, aber auch ihre Wir-kungsgeschichte zu beachten. Es ist erforderlich, zwischen der Primatspraxis, wie sie sich in Reaktion auf bestimmte historische Umstände entwickelt hat, und dem Wesen des Primats zu unterscheiden. Daher muss ein Weg gefunden werden, bestimmte Positionen der Vergangenheit zu überwinden und die wesentlichen Elemente, die in beiden Traditionen bewahrt wurden, in ein gemeinsames Verständnis des Primats zu integrieren. In diesem Sinne haben sich die Mitglieder des Arbeitskreises darüber ausgetauscht, wie der Primat ausgeübt werden könnte, wenn die volle Communio erreicht worden ist.
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Ihm gehören 13 orthodoxe Theologen (aus den Patriarchaten von Konstantinopel, Antiochien, Moskau, Serbien, Rumänien und Bulgarien, den Orthodoxen Kirchen von Griechenland, Polen, der Slowakei und Est-land sowie der Orthodoxen Kirche in Amerika) und 13 katholische Theologen an (aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 im Penteli-Kloster in Athen, das dritte Treffen im Dezember 2006 im Benediktinerkloster Cheve-togne (Belgien) statt. Das nächste Treffen des Arbeitskreises soll im November 2008 in Wien stattfinden.

6. Die Bibel im Leben der Kirche. Gespräche mit den Freikirchen

Die Heiligen Schriften des Alten und Neuen Testamentes sind die maßgebliche Quel-le, die Richtschnur und die Norm für Kirche und Theologie. Diese gemeinsam errun-gene Überzeugung steht am Anfang der ökumenischen Bewegung. Von dieser ge-meinsamen Überzeugung ausgehend hat der ökumenische Dialog zu vielen wichti-gen und schwierigen kontroverstheologischen Fragen Anlauf genommen, um sie im Lichte dieser gemeinsamen Überzeugung zu lösen. Ohne diese gemeinsame Grundüberzeugung ist aber alles theologische Disputieren wohl offensichtlich sinnlos. Von daher versteht sich das Thema der letztjährigen Tagung freikirchlicher und rö-misch-katholischer Theologen. Wie von selbst rückte nach den Themen der Rechtfer-tigung und der Taufe nun die Frage nach der Heiligen Schrift in den Vordergrund des Dialogs. Vom 22. bis 24. Februar 2006 trafen sich in Paderborn zu ihrem dritten Symposion Vertreter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen und des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik.
Das Thema ihres Dialogs lautete: „Die Heilige Schrift in Theologie und Leben der Kirche“. Beide Seiten haben sich in einer offenen und ehrlichen Weise über die tief greifenden Veränderungen, die sich in den letzten Jahrzehnten in Theologie und Le-ben der Kirchen und Gemeinschaften gezeigt haben, Auskunft gegeben und auch über weitergehende Fragen und Probleme im Umgang mit der Schrift diskutiert. Da-bei standen nicht nur das Einander-Informieren über die jeweiligen Schwerpunkte des Bibelverständnisses und der Auslegung der Heiligen Schrift im Vordergrund der Gespräche, sondern auch Probleme der Hermeneutik, die das Leben der Gemeinden hervorrufen und deren Lösungen offenbar noch ausstehen.
Das Gespräch zwischen freikirchlichen und römisch-katholischen Theologen etabliert sich zusehends. Mehr und mehr können sie, von einem gemeinsamen Ausgangs-punkt und gemeinsamen Einsichten ausgehend, letztlich auch zu den schwierigen Fragen ihrer eigenen theologischen Existenz vordringen. Diese Erkenntnis führt da-zu, dass man die Unterschiede, die zwischen ihnen herrschen, deutlicher anspre-chen kann. Freikirchliche und römisch-katholische Christen sind auf dem Wege, das Gemeinsame genauso zu formulieren wie das bisher zwischen ihnen stehende Tren-nende. Deshalb ist das Urteil erlaubt: Es kommt Bewegung in das Gespräch zwi-schen freikirchlichen und römisch-katholischen Theologen. Dass wir bereits diesen dritten Band der interessierten Öffentlichkeit übergeben können, überrascht uns alle und zeigt uns zugleich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

7. Das sozialethische Gespräch

Auch in sozialethischer Hinsicht verdichten sich seit Jahren die Anzeichen auf einen ökumenischen Klimawandel. War noch in den Neunzigerjahren die Überzeugung lei-tend vom sozialethischen Grundkonsens, abgedeckt durch eine große Zahl an ge-meinsamen Sozialpapieren, so schwindet der erzielte Konsens unter den konfessio-nellen Profilierungsversuchen dahin. Die Lehre trennt, die Praxis eint, ist längst keine überzeugende Formel mehr. Dogmatische Differenzen, auch in der theologischen Anthropologie, schlagen voll auf die Ethik durch. Leitmotiv scheint dabei die These von der Unaufhebbarkeit der pluralen Vernunft zu sein. Dazu gesellt sich die unauf-hebbare Pluralität der Kirchen und Konfessionen. Obwohl immer wieder behauptet wird, dass die Pluralität kein Selbstzweck sei, müsse sie freilich gegen die geradezu ideologisch beschworene Einheit in der Ökumene korrigierend eingeführt werden. So ist auch in sozialethischer Hinsicht die Lage nicht aussichtsreich. Um wenigsten das Gespräch unter den Sozialethikern zu halten, hat das Möhler-Institut eine ökumeni-sche Sozietät ins Leben gerufen, die sich mit ethischen Fragen beschäftigt. Die Gruppe trifft sich jährlich und stellt dabei wichtige gegenwärtig diskutierte Fragestel-lungen in den Vordergrund ihrer Beratungen. Nach dem Thema „Person und Natur“ war es in diesem Jahr „Evangelium und Gesetz“, das im Mittelpunkt der Gespräche stand.

8. Wechselseitige Anerkennung über die Taufe: Kirchen in Deutschland unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung

Zum ersten Mal haben am 29. April 2007 die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die Deutsche Bischofskonferenz, orthodoxe und altorientalische Kirchen so-wie Freikirchen auf der Ebene der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklä-rung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet. Die Unterzeich-nung der Vereinbarung fand im Rahmen eines ökumenischen Gottesdienstes am 29. April 2007 im Magdeburger Dom statt. Dort waren leitende Vertreter der 11 betei-ligten Kirchen anwesend, darunter der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Leh-mann.
Seit gut 30 Jahren gibt es in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwi-schen Gliedkirchen der EKD und römisch-katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe. Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Deut-schen Bischofskonferenz gab es bisher nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe zu beschäfti-gen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat diese Initiative aus Rom aufgenommen und vorgeschlagen, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altka-tholiken (zugleich für die Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem der Rat der EKD und der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz zuge-stimmt haben.
Folgende Kirchen haben diesem gemeinsamen Text zugestimmt: Äthiopisch-Orthodoxe Kirche; Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland; Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland; Evange-lisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen; Evangelische Brüder-Unität – Herrnhu-ter Brüdergemeine; Evangelische Kirche in Deutschland; Evangelisch-methodistische Kirche; Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Orthodoxe Kirche in Deutschland; Römisch-Katholische Kirche; Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche. Mit dieser Vereinbarung erkennen die beteiligten Kirchen jede nach dem Auf-trag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an.

9. Die dritte Europäische Ökumenische Versammlung in Sibiu

Als Anfang September 2007 rund 2.000 Delegierte aus (fast) allen europäischen Kir-chen zur Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung im rumänischen Si-biu/Hermannstadt zusammenkamen, spiegelte die Zusammensetzung der meisten Delegationen nicht nur die verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens wider (Kirchen-leitungen, Gemeindepfarrer/innen, Sozialethiker, Ökumene-Experten, Basisgruppen), sondern auch ganz unterschiedliche Erwartungen an diese Versammlung. Die einen nahmen zum ersten Mal an einer solchen Versammlung teil und gingen voller Neu-gier, aber ohne konkrete Vorstellung davon, was sie erwarten würde, nach Sibiu. Für andere war Sibiu eine ökumenische Veranstaltung unter vielen anderen – nur größer, multilateraler und unübersichtlicher, weshalb sie nur geringe Erwartungen an Effi-zienz und Resultate der Versammlung hatten. Wieder andere erhofften sich von der Dritten Europäischen Ökumenischen Versammlung (EÖV 3) einen kräftigen Impuls zur Wiederbelebung des „Konziliaren Prozesses“ für Gerechtigkeit, Frieden und Be-wahrung der Schöpfung, in dem die Kirchen in den beiden letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts sich mit den Überlebensfragen der Menschheit befasst hatten, der jedoch in den vergangenen Jahren zunehmend an Schwung verloren hatte. Insge-samt überwogen im Vorfeld die skeptischen Stimmen – und das trotz der Bemühun-gen der Veranstalter, der EÖV 3 durch die Konzeption als „Ökumenischer Pilgerweg“ durch Europa mit Stationen in Rom, Wittenberg und Sibiu ein neues Gesicht zu ge-ben, das zugleich eine längere „Aufwärmphase“ und eine breitere Beteiligung ermög-lichen sollte. Allerdings sprang der Funke schon in der Vorbereitungsphase nicht richtig über, sodass das „Licht Christi“, das die EÖV 3 in Europa neu aufscheinen lassen sollte, eher in kleinen Kreisen verblieb, als der breiten kirchlichen und gesell-schaftlichen Öffentlichkeit Orientierung zu geben.
Die Botschaft, die von der Versammlung in Sibiu ausgeht, ist in erster Linie das Sig-nal, dass die Kirchen trotz aller Differenzen in Einzelfragen gewillt sind, auf dem Weg der Einheit voranzuschreiten. „Wir haben uns die Hände entgegengestreckt und wol-len sie nicht mehr loslassen“, wie Kardinal Walter Kasper in seinem Vortrag unter-strich. Auf dieser Grundlage konnten manche Kontroversen angesprochen werden, ohne gleich in verletzende Polemik zu verfallen. Die Begegnungen und Gespräche in Sibiu verdeutlichten die Ungleichzeitigkeit der ökumenischen Situation in den ver-schiedenen europäischen Ländern. Durch die Informationen über den Stand der Ökumene in anderen Ländern wurden zugleich manche ökumenischen Probleme im eigenen Land ein wenig relativiert.
Der Text der per Akklamation verabschiedeten Schlussbotschaft der EÖV 3 enthält zehn Empfehlungen an die Kirchen und an die Christen in Europa. Im Blick auf die Frage, welche dieser Empfehlungen dazu beitragen könnten, dass die EÖV 3 auch eine nachhaltige Wirkung entfaltet, wird vielfach auf die Empfehlung 10 verwiesen: „Wir empfehlen, dass der Zeitraum zwischen dem 1. September und 4. Oktober dem Gebet für den Schutz der Schöpfung und der Förderung eines nachhaltigen Lebens-stils gewidmet wird, um den Klimawandel aufzuhalten.“ Die Versammlung hat mit dieser Empfehlung nicht nur ein Thema aufgegriffen, das momentan eine wichtige Rolle in der internationalen Politik spielt, sondern sich auch einen Impuls zu eigen gemacht, der bereits im Umfeld der Ersten Europäischen Ökumenischen Versamm-lung von orthodoxer Seite ausging. Das Ökumenische Patriarchat hat den 1. Sep-tember, an dem das Kirchenjahr in der Orthodoxen Kirche beginnt, zum Tag des Ge-betes für die Schöpfung deklariert. Nun sind auch die westlichen Kirchen aufgefor-dert, diesen Gedanken aufzugreifen, was sehr zu begrüßen ist, insofern damit ein genuin orthodoxer Beitrag zur Ökumene auf europäischer Ebene zum Tragen kommt.
Eine zweite Empfehlung der Schlussbotschaft, von der eine nachhaltige Wirkung ausgehen könnte, ist die Empfehlung 3: „Wir empfehlen, Wege und Erfahrungen zu finden, die uns zusammenführen: das Gebet füreinander und für die Einheit, ökume-nische Pilgerreisen, theologische Ausbildung und gemeinsames Studium, soziale und diakonische Initiativen, kulturelle Projekte sowie die Unterstützung für das Leben in der Gesellschaft aufgrund von christlichen Werten.“ Diese Empfehlung ist in zwei-erlei Hinsicht bemerkenswert: Zum einen enthält sie recht konkrete Vorschläge für das ökumenische Miteinander, zum anderen verdeutlicht sie, dass Ökumene sich nicht in Dialog und Gespräch erschöpft, sondern zur persönlichen Begegnung führen muss. Es reicht nicht, wenn Ökumene als wichtig erkannt wird, sie muss auch gelebt und damit erfahrbar werden. Aus der Erfahrung des gemeinsamen Tuns erwächst eine – zunächst partielle – Gemeinschaft, die auf lange Sicht jedoch wieder hinführen kann zur vollen Gemeinschaft der Christen. Nur wenn die bereits bestehende und in den letzten Jahrzehnten wieder gewachsene Gemeinschaft für die Gemeinden kon-kret erfahrbar wird, können wir auf dem ökumenischen Weg weiter vorankommen.

10. Ökumenische Zusammenarbeit im Blick auf das Jahr 2017 – Gründungeines Luther-Forums in Paderborn

Das gegenwärtige ökumenische Klima lässt die bisherigen im Dialog erzielten Er-gebnisse in keinem guten Licht erscheinen. Mehrfach wurde von prominenter Seite die Abkehr von der Konsensmethodik erfordert. Niemand vermag derzeit zu sagen, in welche Richtung sich der ökumenische Dialog entwickeln und ob er sich überhaupt noch fortführen lassen wird. Dennoch zeigen die bis heute erzielten Ergebnisse, dass die gegenseitigen Verurteilungen auf beiden Seiten überwunden werden konnten. Das Gegeneinander konfessionell verstandener Kirchentümer ist nicht das immer-währende Ergebnis der Reformation. Dazu beigetragen hat in erster Linie eine über viele Jahrzehnte geführte, historisch und theologiegeschichtlich angelegte Debatte über Ursache, Verlauf und Wirkung der Reformation. Das Ergebnis ist klar: Es kann das Urteil gemeinsam geteilt werden, dass die Spaltung nicht in die Wurzel des ge-meinsamen christlichen Erbes eingedrungen ist. Diese Einsicht muss freilich immer wieder neu eingeholt werden.
In der gegenwärtigen Situation scheint es daher angebracht zu sein, den Blick erneut in die Vergangenheit zu richten. Im Jahr 2017 wird die evangelische Christenheit in Deutschland das 500. Jahr der Reformation begehen. Das Institut für ökumenische Forschung des Lutherischen Weltbundes und das Johann-Adam-Möhler-Institut wol-len dieses Jubiläum zum Anlass nehmen, ein neues internationales ökumenisches Projekt zu starten, das sich mit den Ablassthesen Luthers auseinandersetzt. Dabei sollen folgende Hinweise eine erste Orientierung bieten: Luthers Thesen zum Ablass vom Oktober 1517 haben Weltgeschichte gemacht. Ihre bis heute ungebrochene his-torische und systematische Bedeutung erklärt sich vorrangig im Blick auf den anhe-benden geschichtlichen Prozess, der zur Reformation führte. Luthers Ablassthesen sind ursprünglich Disputationsthesen für die Diskussion, keine dogmatischen Sätze. Sie dienen der Klärung von Streitfragen und fungieren als Mittel der Wahrheitsfin-dung. Die Thesen sind nicht gegen den Ablass als solchen gerichtet, sondern sollen den Missbrauch wehren. Sie verdanken sich dem seelsorgerlichen Anliegen, das Lu-ther in der damaligen Ablasspraxis erspürte. Zentrales Motiv der Ablasskritik Luthers ist die Sorge um das Wort Gottes im Zeugnis der Heiligen Schrift. Der wahre Schatz der Kirche ist nach Luthers Worten das Evangelium der Gnade Gottes (These 62). Da die Thesen selbst noch nicht Ausdruck der reformatorischen Wende sind, stellen sie vordergründig keine Auflehnung gegen Papst und Kirche dar, dennoch aber ha-ben sie diese Wirkung erzeugt. Es ist insbesondere das Gesamtinteresse einer öku-menischen Kommentierung, genau zu bestimmen, welches jeweils das Argument Luthers ist, gegen welche Auffassung es sich richtet, ob diese Auffassungen im Kon-text der spätmittelalterlichen Diskussion richtig aufgenommen oder verfälscht wur-den, ob schließlich die Auffassung Luthers zur Lösung der Streitfrage beiträgt und welche Reaktion sie bei den Kritikern hervorgerufen hat. Eine im Sinne moderner ökumenischer Theologie verstandene differenzierte Urteilsbildung kann heute zu ei-ner modifizierten Einsicht in die Wirkung und Bedeutung der Ablassthesen beitragen. Dazu kommt die Einsicht, dass die katholische Kirche ihre Ablasslehre ständig präzi-siert und immer wieder neu vorgelegt hat.
Über dieses ökumenische Projekt hinaus will das Möhler-Institut den Plan lancieren, ein internationales Luther-Forum einzurichten, um junge Forscherinnen und For-scher, in erster Linie katholische Theologinnen und Theologen, an das Thema der Reformation heranzuführen und sie mit der Entwicklung gemeinsamer Fragestellun-gen im Blick auf die Bewertung der durch Luther initiierten Reformbewegung zu kon-frontieren. Mit dem Luther-Forum soll die ökumenische Dimension und Breite der Lutherforschung gefördert werden.

11. Eine überaus komplexe Lage

Wenn es in dieser durch neue Initiativen, aber auch viel Skepsis und vehementer Kritik bis hin zum Vorwurf ökumenischer Ideologieproduktion bestimmten Lage den-noch ein Signal gibt, dann ist es dies: Wir halten fest am Ziel der sichtbaren Einheit der Kirchen. Zweifellos bedarf die ökumenische Bewegung der differenzierten Bewer-tung. Was nottut, ist das Festmachen von realistischen ökumenischen Zwischen-schritten. Sie müssen klar anvisiert und angesteuert werden. Deshalb muss der Dia-log auf der Basis verbindlicher kirchlicher Vergewisserung des schon Erreichten fort-geführt werden. Dabei muss eine Grundgewissheit zum Tragen kommen, die in einer tiefen Überzeugung besteht, dass das Gemeinsame größer ist als das Trennende. Es kommt auf eine Interaktion von Dialog und Rezeption an. Auf dem Weg dazu hel-fen sogenannte In-Via-Erklärungen, wie sie Professor Harding Meyer vorgeschlagen hat, die die bisherige Wegstrecke begleiten, den dialogdefiniten Status festhalten und die nach vorne hin offene Wegstrecke möglichst klar markieren.


Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2006
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor

1. Ökumene im Wandel?

Die Einschätzung, dass sich die Konsensökumene in einer Sackgasse befinde, wird heute von vielen Menschen vertreten. Die Krisensymptome der so genannten Konsens¬ökumene sind wahrlich nicht zu übersehen. Ursachen zeigen sich, wenn man folgende Fragen stellt: Ist die mangelnde Rezeption der Konsens¬dokumente in den Kirchen Schuld an der ausbleibenden Einigung der Kirchen, ist es das Festhalten an über¬kommenen konfessionellen Positionen, oder sind es schließlich überzogene Erwartungen, welche die Konsenstexte nicht einlösen konnten?
Eine heute häufig vorgetragene These ist hier: In der ökumenischen Bewegung und insbesondere in der ökumenischen Theologie bereite sich ein Paradigmenwechsel vor, nämlich von der Konsens- zur Differenzökumene. Wenn es auch zur Ökumene der Kirchen keine Alternative gibt, so müsse das Konzept der sichtbaren Einheit der Kirchen aufgegeben werden. Nicht mehr ein undialektischer Begriff von Einheit helfe weiter, sondern nur noch ein theologischer Begriff von Differenz. Wolle man den Begriff der Einheit der Kirche überhaupt noch verwenden, so nur unter der Voraussetzung einer Einheit als unaufheb¬barer Differenz. Dazu bedürfe es einer ökumenischen Hermeneutik, die das Wesen der Differenz¬ökumene verständlich macht. Sie trüge zur Grundeinstellung des konfessionellen Respekts bei und erlaube auch eine gegenseitige Anerkennung der Kirchen als Kirchen Jesu Christi.
Vermag dieses Konzept zunächst zu überzeugen, vor allem deswegen, weil es auch in der Christenheit einer weitverbreiteten pluralistischen Grundhaltung entspricht, so stellen sich doch schon bald schwerwiegende Bedenken ein: Wenn die Konfessio¬nalität des Christentums Ausdruck sündiger Trennung ist, also der Vergebung und Verwandlung bedarf, dann ist doch nicht einzusehen, warum man eine derartige Hermeneutik braucht, die genau diese konfes¬sionelle Situation auf beiden Seiten, aus welchen Gründen auch immer, festzuschreiben statt zu überwinden sucht. Sinn macht diese Grundhaltung nur dann, wenn hinter ihr die Überzeugung vom Pluralismus als Markenzeichen des modernen Christentums erscheint. Hat man sich aber die Konsequenzen in der Ökumene gut überlegt? Die Aufgabe des Konsensmodells bedeutet mehr als nur ein Paradigmenwechsel innerhalb der ökumenischen Verständigung, er bedeutet letztlich die Aufgabe der ökumenischen Bemühungen. Wenn nicht alls täuscht, stehen wir derzeit an einer solchen Wegscheide.

2. Kirche der Freiheit – Ökumene der Profile: Protestantische Klärungen zur Ökumene

In dieser Lage macht es Sinn, sich mit einem derzeit populären Verständigungsversuch auf evangelischer Seite zu beschäftigen. Wie kann auf der Grundlage des evangelischen Bekenntnisses Klarheit über die ökumenische Lage gewonnen werden? Der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Wolfgang Huber, hat in seiner Rede in Wittenberg sein Konzept so zusammen¬gefasst: Der Kern aller christlichen Glaubensfreiheit ist Freiheit von der Sünde und Freiheit zum Gotteslob; sie ist in Gottes Gnade und Barmherzigkeit gegründet, in Christi Sterben und Auferstehen offenbar, in der Heiligen Schrift bezeugt und im Glauben ergriffen. Diese von Christus ausgehende Befreiung enthält eine existentielle Kraft in sich. Durch sie wird der christliche Glaube zu einer Lebenshaltung, die von Gottvertrauen und Zuversicht geprägt ist. Aus dieser existentiellen Kraft erklärt sich auch die Wirkungsgeschichte der von Wittenberg ausgehenden Reformation. Der in Gottes Barmherzigkeit und ihrer Offenbarung in Christus gegründete freie Blick des Menschen auf Gott und der aufrechte Gang im Glauben machen aus den Kirchen der Reformation "Kirchen der Freiheit". Aus diesem Impuls entsteht das Beharren auf einer Gewissensfreiheit, die gegenüber den Ansprüchen der Mächtigen eine unantastbare Instanz der Verantwortung vor Gott und der aus ihr folgenden Selbstbestimmung bildet. Aus diesem Impuls entsteht schließlich auch die Kraft zu einer kulturellen Gestaltung, für die sich die Bezeichnung des Protestantismus eingebürgert hat. Bis zum heutigen Tag ist deutlich, dass der reformatorische Impuls mit diesen kulturellen Wirkungen zusammengehört. Deshalb achten evangelische Christen wieder neu auf lebendige, sich immer wieder erneuernde kulturelle Gestaltungsformen evangelisch geprägter Kultur.
Wenn in solchen Zusammenhängen von der Stärkung des evangelischen Profils die Rede ist, dann entspringt dies, wie Bischof Huber klargestellt hat, weder einer Lust an der Abgrenzung gegenüber anderen Kirchen und Konfessionen noch gar der Absicht, die Vielfalt und Pluralität in den Gestaltungsformen des Protestantischen einzugrenzen. Sondern es geht zentral darum, sich der eigenen Wurzeln neu bewusst zu werden und den spezifischen Glaubensschatz der evangelischen Kirchen aufs Neue auch ökumenisch zu heben.
Es geht in diesem Sinn, wie Walter Kasper zu Recht hervorgehoben hat, um die Frage nach der eigenen Identität. Die Rede von einer "Ökumene der Profile" meint in dieser Sicht nicht nur die Stärkung der eigenen Identität, sie richtet sich vielmehr zugleich auf die Stärkung der christlichen Gemeinschaft. D.h. sie will als ökumenisches Modell verstanden werden. Aber ist dieses Konzept wirklich ökumenisch ausgerichtet, und zwar in dem Sinne, dass es zur Stimulierung des gemeinsamen christlichen Anliegens führt? Zumindest legt sich die Frage nahe, ob sich diese so formulierte reformatorische Botschaft nicht ein auf ein bestimmtes Prinzip von Christentum festlegt.
Zielt die Ökumene der Profile schließlich auf die Kultur prägende Gestaltungskraft des Christentums, so kann nicht ausgeschlossen werden, dass dabei die Wahrheit des christlichen Glaubens zugunsten seiner kulturellen Relevanz geschwächt zu werden droht. Identität bezieht der christliche Glaube auch aus seinem Erbe, nicht allein aus seinem Gegenwartsbezug. Man kann also nicht von vornherein davon ausgehen, dass Übereinstimmungen im Gegenwartsbezug des Christentums automatisch ökumenische Solidarisierungen auslösen. Damit soll kein neuer konfessioneller Gegensatz provoziert werden, aber die Basis der gesuchten Übereinstimmung verschiebt sich in einen bisher noch wenig geklärten Bereich. Eines jedenfalls ist klar: Soll die Rede von der Kulturbedeutung des Christentums auf Kosten ders christlichen Wahrheitsanspruchs formuliert werden und ist dies die Bedeutung einer Ökumene der Profile, so stünde sie auf einem schwachen Fundament.

3. Trennen sich die Wege? Zwischen protestantischer Sonderexistenz und Gemeinschaft der Kirchen

Bedeutet die Rede von der Ökumene der Profile nicht doch eine Absage an alle weiteren Bemühungen im Fortschritt auf der Suche nach der sichtbaren Einheit der Kirche Jesu Christi? Heißt das nicht auch die Absage an Fortschritt in den grundlegenden ökumenischen Fragen des Kirchen-, Sakramenten- und Amtsverständnisses? Heute kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass sich die evangelischen Kirchen in Deutschland mit ihren neuen Positionierungen in der Amtsfrage aus dem bisherigen ökumenischen Konsens fortbewegen. Es kann auch nicht übersehen werden, dass sich immer mehr Stimmen im evangelischen Raum mehren, welche die Differenzen zwischen den verschiedenen konfessionellen Traditionen wachsen sehen. Es muss aber auch umgekehrt gefragt werden, ob Gegensätze vorschnell profiliert werden, um gerade vor diesem so gezeichneten Hintergrund Absatzbewegungen von Gruppierungen zu rechtfertigen. Ist hinter all diesen Ankündigungen, Tendenzen und Richtungsentscheidungen eine bestimmte Methode erkennbar? Ob dies tatsächlich der Fall ist, will ich an dieser Stelle offen lassen, es geht mir darum, die sich zeigenden Tendenzen genauer in den Blick zu nehmen.
Heute fragen sich bekenntnistreue lutherische Christen, ob sie noch zu einer Landeskirche gehören können, die ihrer Auffassung nach Abstriche am Bekenntnis der Kirche vorzunehmen scheinen. Stärker fragen sich die Kommunitäten, ob sie ihren Einfluss auf die Landeskirchen überhaupt noch wahrnehmen können. Demgegenüber sind Signale erkennbar, lutherische Christen und Gemeinschaften könnten ihre eigene Identität und ihre gesamte Tradition besser in die Einheit der Kirche einbringen, in ihr bewahren und weiter tragen, wenn sie sich von den liberaler gewordenen Landeskirchen absetzen. Sollte sich dieser Weg auch seitens der römisch-katholischen Kirche als gangbar erweisen, so wäre damit eine fundamental veränderte ökumenische Situation gegeben, über deren Auswirkungen wir heute noch keine klare Aussage machen können. Meine persönliche Einschätzung geht allerdings in eine andere Richtung. Ich bin nicht der Auffassung, dass es im ökumenischen Interesse läge, kleinere lutherische Gemeinschaften gegenüber den lutherischen Landeskirchen zu bevorzugen, beziehungsweise zwischen ihrer ökumenischen Anschlussfähigkeit zu differenzieren. Im Blick auf die Geschichte jedenfalls hat sich die erste Möglichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland als nicht gangbar erwiesen, und mir scheint, dass sie dies heute auch nicht ist. Dennoch kann nicht übersehen werden, dass sich dem lutherischen Landeskirchen gegenüber neue Allianzen ergeben können, die ihren Einfluss im ökumenischen Dialog unserer Tage wahrnehmen werden.
Der Catholica-Beauftragte der VELKD, Landesbischof Friedrich Weber, hat hier für Klarheit gesorgt. Auch er sieht die ökumenische Gemeinschaft in einem Umbruch. Das Ziel der ökumenischen Bemühungen gerate aus dem Blick. Aber die in der gemeinsamen luhterisch-katholischen Studie „Communio Sanctorum“ ausgesprochene Zielbestimmung gelte es festzuhalten, wonach die gegenseitige Anerkennung der Kirchen die Übereinstimmung im Verständnis des apostolischen Glaubens, die Gemeinschaft in den Sakramenten und die gegenseitige Anerkennung der Ämter einschließt. Dieses Ziel soll im Blick bleiben.
Wirft man indessen einen Blick auf die Situation in Amerika, so können wir uns hier durch ähnliche Entwicklungen belehren lassen. Die großen traditionellen protestantischen Kirchen in den USA leiden unter einem erheblichen und kontinuierlichen Mitgliederschwund. Davon profitieren zumeist evangelikale Freikirchen oder charismatische Bewegungen. Der Prozess der Zersplitterung des amerikanischen Protestantismus schreitet immer weiter fort. Damit einher geht auch die weitere Differenzierung innerhalb der traditionellen protestantischen Kirchen, insbesondere zwischen den liberalen und den konservativen Kräften. Je stärker sich auf der einen Seite die liberalen Kräfte auf die Themen wie gleichgeschlechtliche Partnerschaften und ähnliche Entwicklungen hin zu bewegen, stärken sie damit auf der anderen Seite die konservativen Kräfte. Das gleiche Phänomen ist im übrigen auch in der anglikanischen Kirche zu erkennen. Der amerikanisch reformierte Theologe Bruce McCormack mutmaßt, dass in der Mitte des Jahrhunderts die amerikanischen Christen entweder römisch-katholisch oder orthodox seien, oder aber non-denominational, das heißt nicht an bestimmte Bekenntnisse gebunden und in Einzelgemeinden organisiert sein werden. Damit läuft auch die Gefahr einher, dass die Botschaft der Reformation keine öffentliche Relevanz mehr haben wird. Vor diesem Hintergrund sieht der Theologe McCormack die Bedeutung der Renaissance des reformierten Theologen Karl Barth. Karl Barths Theologie ist eine solche, die sowohl die Heilige Schrift ernst nimmt, als auch das, was Katholiken und Orthodoxe die Tradition nennen. Dieses Bemühen um Vermittlung zwischen Schrift und Tradition ist für das heutige Sein der Kirchen äußerst wichtig. Eine lebendige protestantische Theologie, die auf die Reformation zurückgreift, wird sich dieser Verhältnisbestimmung öffnen müssen. In dieser Richtung ist Barths Dogmatik alles andere als dogmatisch. Denn das Herzstück ihrer Theologie ist die Offenbarungskonzeption. Von dorther versteht sich seine Dogmatik als christozentrisch. Die Bedeutung dieser Grundausrichtung wird erst klar, wenn man berücksichtigt, dass in den USA Theologie zumeist an religionswissenschaftlichen oder kulturwissenschaftlichen Fakultäten gelehrt wird. Der doch gelehrten Theologie fehlt letztlich ihre im Konzert liberaler und demokratischer Gesellschaften und Kulturen bedeutsame Rechtfertigung. Fehlt der Theologie an den Universitäten aber die kirchliche Rückbindung, dann stehen auch in ihren Methoden und Vorgehensweisen längst nicht mehr die genuinen theologischen Aspekte im Vordergrund. Das alles bedeutet letztlich, dass die Erneuerung der Theologie in offenen und pluralen Gesellschaften nur gelingen kann, wenn sie sich auf Schrift und Tradition zurück beziehen. Dass diese Überlegungen in gleichem Maße für die katholische wie die orthodoxe Theologie und Kirche zu treffen, braucht hier nur noch festgestellt zu werden. Ökumenisch betrachtet verläuft hier also die Scheidelinie zwischen den offenen und liberalen Kräften in den Kirchen einerseits und den theologisch und bekenntnismäßig gebundenen Kräften andererseits. Diese Unterscheidung ist ökumenisch relevant. Denn sie könnte bedeuten, dass in Zukunft die weltweite ökumenische Bewegung sich stärker an den Traditionen ausrichten wird als an den liberal-protestantischen Entwicklungen. Dass dies auch zu einer Neuformierung des Ökumenischen Rates der Kirchen führen wird, liegt auf der Hand.

4. Neue Fragmentierungen in der ökumenischen Bewegung und die Frage der konfessionsüber¬grei¬fenden Zusammenarbeit

Im Horizont mitteleuropäischer ökumenischer Erfahrungen tauchen neben den klassischen, aus der Reformation hervorgegangenen großen Kirchen in den vergangenen Jahrzehnten immer neue kleinere Gemeinschaften auf, die sich neben den so genannten mainline churches zu etablieren beginnen. Hier sind es vor allen Dingen evangelische Freikirchen, die immer stärker hervortreten Im Blick auf sie konnte es gelingen, sie stärker in den ökumenischen Dialog zu integrieren. Je mehr allerdings der offizielle bilaterale Dialog mit den großen Kirchen und Kirchenbünden vor den bekannten Schwierigkeiten steht, wächst die Bedeutung der Gemeinschaften und Gruppierungen an. Hier tauchen in erster Linie so genannte hochkirchliche Gruppen oder evangelikale und pietistische Gemeinschaften auf, die sich im Bereich der reformatorischen Kirchen heraus entwickelt haben. Außerhalb dieses klassischen Konzertes der Reformationskirchen haben sich aber bereits an der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert charismatische Gemeinschaften gebildet, die aus der Erstarrung des freikirchlichen Kirchenwesens ausbrechen wollten. In den letzten 10 Jahrzehnten sind neopentekostale und neocharismatische Gruppen immer stärker hervorgetreten. Sie behaupten sich als kleine Gemeinschaften und verstehen es, sich als transkonfessionelle Gemeinschaften ins Gespräch zu bringen.
Als neuere Einsicht ist hier zu entdecken: Phänomene der Pluralisierung des Christlichen insgesamt gehören heute zum Christsein hinzu. Darin bündeln sich neue Forderungen nach kleinen Gemeinschaften sowie auch die Abkehr von kirchlichen Großorganisationen. Erlebnisbezogene Frömmigkeit in kleinen Gruppen, missionarische Überzeugungen, fundamentale biblische Einsichten bilden den Nährboden für neue innerchristliche Segmentierungen. Man darf aber bei aller Plausibilität von Pluralisierungen innerhalb des Christlichen nicht übersehen, dass der Wunsch nach Gemeinsamkeit, nach dem Katholischen als verbindender Erfahrung zwischen allen Gruppierungen und Bewegungen hindurch nicht abgestorben ist. Die Ökumenische Bewegung ist auch aus der Grundeinsicht heraus entstanden und gewachsen, diesem Phänomen des Katholischen außerhalb der katholischen Kirche neue Schubkraft zu verleihen, neuen sichtbaren Ausdruck zu geben. Man kann es durchaus als ein allgemein gültiges und über die Zeiten hinweg verbindliches Suchen nach dem allen Christen Gemeinsamen verstehen, in dem sich die Suche nach der Einheit der Kirche ihren Ausdruck verschafft. Freilich ist dieses Ziel bis heute nicht erreicht worden. Vielmehr zeigen sich neue Schwierigkeiten.
Seit Jahren konnte nämlich im Ökumenischen Rat der Kirchen beobachtet werden, dass in einem Abstand von 10 Jahren immer wieder neue Kirchen von der ökumenischen Gemeinschaft aufgenommen wurden, deren Existenz auf Abtrennung von bisher bereits bestehenden Gemeinschaften zurückzuführen war. Nach einer gewissen Phase der Konsolidierung entstand in ihnen nicht selten der Wunsch, sich der ökumenischen Bewegung anzuschließen. Spätestens hier muss darüber nachgedacht werden, ob dieses ökumenische Vorgehen überhaupt zukunftsfähig ist. Denn berücksichtigt man, dass die ökumenische Bewegung zunächst einmal durch Abspaltung bereits bestehender Kirchen bereichert werden soll, stellt sich die Frage, ob dies überhaupt ein sinnvoller ökumenischer Weg ist. Andererseits kann man nicht mehr übersehen, dass sich die ökumenische Bewegung heute mehr als ein Netzwerk unterschiedlicher Bewegungen und Institutionen versteht. Große traditionalle Kirchen verstehen unter Ökumene eher ihre geordneten institutionellen Beziehungen, die jungen Kirchen suchen in der ölumenischen Bewegung Anschluß an die politische und gesellschaftliche Bedeutung internationaler Großorganisationen wie des ÖRK, anderere wiederum verstehen unter Ökumene den Ort des Austauschs, der Begegnung, des Kennenlernens und der Feier gemeinsamer religiöser Erlebnisse. Angesichts der unaufhörlichen Segmentierungen und Pluralisierungen wird heute auch von Soziologen nicht selten die Forderung aufgestellt, Ökumene lediglich noch als ein Netzwerk von Beziehungen zu verstehen. Das hieße aber, vor den gegenwärtigen pluralistischen Tendenzen zu kapitulieren und damit zuletzt auch das Ziel des Dialogs ganz aufzugeben. Wir müssen zwar von einer einheitlich geprägten ökumenischen Bewegung Abschied nehmen, das heißt aber nicht, die Ziele der Ökumenischen Bewegung aufzugeben.

5. Wiederaufgenommene Ökumene: Neuer Schwung im katholisch-orthodoxen Dialog

Nachdem im September 2006 die internationale orthodox-katholische Dialogkommission in Belgrad erstmals nach über zehn Jahren wieder zusammentreffen konnte, kam auch der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus, der sich auf Initiative des Johann-Adam-Möhler-Instituts gebildet hatte, vom 29. November bis 3. Dezember 2006 zu seiner dritten Sitzung im Benediktinerkloster von Chevetogne (Belgien) zusammen. Das Treffen fand während des Besuchs von Papst Benedikt XVI. beim Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. statt, wodurch sich der Arbeitskreis in seinen Bemühungen um eine Wiederannäherung zwischen der Katholischen und der Orthodoxen Kirche bestärkt sah.
Das dritte Treffen des Arbeitskreises war dem Thema „Lehre und Praxis des Primats im ersten Jahrtausend“ gewidmet. Diese Thematik wurde durch Vorträge zu verschiedenen Perioden und einzelnen, beispielhaften Ereignissen aus dieser Zeit sowie durch das gemeinsame Studium von Quellentexten erschlossen. Dabei wurde deutlich, dass der Primat nicht eine in das Belieben gestellte Organisationsform kirchlicher Verwaltung ist, sondern zum Wesen der Kirche gehört. Ausgehend von der Heiligen Schrift verdeutlichen die Werke der Kirchenväter, dass es ein Charisma des Primas gibt, dessen spezifische Aufgabe in der Wahrung der kirchlichen Einheit liegt. Diese Aufgabe muss auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens wahrgenommen werden. Daher gibt es primatiale Funktionen auf der Ebene der Ortskirchen, auf regionaler, patriarchaler und gesamtkirchlicher Ebene. Diese waren im ersten Jahrtausend jeweils eingebunden in synodale Strukturen. Daher kann man legitimerweise weder die Frage des Primats ohne die Frage der Synodalität, noch die Synodalität ohne den Primat behandeln.
Was den Primat des Bischofs von Rom betrifft, wurde durch die Studien deutlich, dass es kein einheitliches Verständnis des römischen Primats im ersten Jahrtausend gibt. Die verschiedenen Modelle sind aus spezifischen historischen Kontexten erwachsen und entsprechen daher bestimmten Bedürfnissen der damaligen Zeit. Sie können nicht verallgemeinert und auf unsere Zeit übertragen werden. Obwohl es somit kein einheitliches ekklesiologisches Konzept gab, lässt sich im ersten Jahrtausend ein allgemeines Bewusstsein feststellen, dass dem Bischof von Rom eine primatiale Rolle in der Gesamtkirche zukommt. Die von Ost und West gemeinsam verabschiedeten Kanones von Sardika sprechen dem Bischof von Rom das Recht zu, ein neues Gerichtsverfahren in einem anderen Jurisdiktionsbereich anzuordnen, wenn in einem Streitfall an ihn appelliert wird. Die Primatspraxis im ersten Jahrtausend spiegelt sich nicht nur in den Kanones der altkirchlichen Konzile wider, sondern auch in anderen Schriften aus dieser Zeit, wie zum Beispiel in den Briefen Papst Gregors des Großen an die vier östlichen Patriarchen.
Der Arbeitskreis erachtet die in Kanon 34 der Apostolischen Kanones zum Ausdruck gebrachte Korrelation zwischen dem „Ersten“ (Protos) und den übrigen Bischöfen, die eine im Mysterium der Trinität verankerte Ekklesiologie unterstützt, als ein zukunftsweisendes Kriterium für die Organisation der Gemeinschaft von Ortskirchen nicht nur auf regionaler und patriarchaler, sondern auch auf gesamtkirchlicher Ebene.
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Er versteht sich als ein internationaler, kontinuierlich tagender, Sprach- und Kulturgrenzen übergreifender theologischer Arbeitskreis. Er setzt sich zusammen aus 13 orthodoxen Theologen (die den Patriarchaten von Konstantinopel, Antiochien, Moskau, Serbien, Rumänien und Bulgarien, den Orthodoxen Kirchen von Griechenland, Polen, der Slowakei und Estland sowie der Orthodoxen Kirche in Amerika angehören) und 13 katholischen Theologen (die der Katholischen Kirche in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA angehören). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 auf Einladung der Kirche von Griechenland im Penteli-Kloster in Athen statt.

6. Nachgeholte Ökumene: mehr Offenheit im freikirchlich-katholischen Dialog

Die Heiligen Schriften des Alten und Neuen Testamentes sind die maßgebliche Quelle, die Richtschnur und die Norm für Kirche und Theologie. Diese gemeinsam errungene Überzeugung steht am Anfang der ökumenischen Bewegung. Von dieser gemeinsamen Überzeugung ausgehend hat der ökumenische Dialog zu vielen wichtigen und schwierigen kontroverstheologischen Fragen Anlauf genommen, um sie im Lichte dieser gemeinsamen Überzeugung zu lösen. Ohne diese gemeinsame Grundüberzeugung ist aber alles theologische Disputieren wohl offensichtlich sinnlos. Von daher versteht sich das Thema der diesjährigen Tagung freikirchlicher und römisch-katholischer Theologen. Wie von selbst rückte nach den Themen der Rechtfertigung und der Taufe nun die Frage nach der Heiligen Schrift in den Vordergrund des Dialogs. Vom 22. bis 24. Februar 2006 trafen sich in Paderborn zu ihrem dritten Symposion Vertreter der Vereinigung Evangelischer Freikirchen und des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik.
Das Thema ihres Dialogs lautete: „Die Heilige Schrift in Theologie und Leben der Kirche“. Beide Seiten haben sich in einer offenen und ehrlichen Weise über die tief greifenden Veränderungen, die sich in den letzten Jahrzehnten in Theologie und Leben der Kirchen und Gemeinschaften gezeigt haben, Auskunft gegeben und auch über weiter gehende Fragen und Probleme im Umgang mit der Schrift diskutiert. Dabei standen nicht nur das Einander-Informieren über die jeweiligen Schwerpunkte des Bibelverständnisses und der Auslegung der Heiligen Schrift im Vordergrund der Gespräche, sondern auch Probleme der Hermeneutik, die das Leben der Gemeinden hervorrufen und deren Lösungen offenbar noch ausstehen.
Das Gespräch zwischen freikirchlichen und römisch-katholischen Theologen etabliert sich zusehends. Mehr und mehr können sie von einem gemeinsamen Ausgangspunkt und gemeinsamen Einsichten ausgehend, letztlich auch zu den schwierigen Fragen ihrer eigenen theologischen Existenz vordringen. Diese Erkenntnis führt dazu, dass man die Unterschiede, die zwischen ihnen herrschen, deutlicher ansprechen kann. Freikirchliche und römisch-katholische Christen sind auf dem Wege, das Gemeinsame genauso zu formulieren wie das bisher zwischen ihnen stehende Trennende. Deshalb ist das Urteil erlaubt: Es kommt Bewegung in das Gespräch zwischen freikirchlichen und römisch-katholischen Theologen. Dass wir bereits diesen dritten Band der interessierten Öffentlichkeit übergeben können, überrascht uns alle und zeigt uns zugleich, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

7. Nicht Ökumene der Profile – sondern profilierte Ökumene!

Wenn die Christenheit auf das gemeinsame Zeugnis im einen Glauben an Jesus Christus nicht verzichten kann, will sie sich nicht selbst aufgeben, muss daher darauf geachtet werden, dass dieser Anspruch auf Einheit erhalten bleibt, und zwar unter gleichzeitiger Aufnahme von unterschiedlichen Formen und Ausgestaltungen dieser Einheit. Das Zweite Vatikanische Konzil hat im Blick auf den hier sichtbar gewordenen Grundsatz von der legitimen Verschiedenheit innerhalb des christlichen Bekenntnisses mehrfach hingewiesen und selbst aufschlussreiche Denkfiguren angeboten. Hilfreich erwiesen sich einige charakteristische produktive Spannungspaare: Gemeinschaft und Teilhabe, die Eine Kirche in und aus den Teil-Kirchen, die Unterscheidung von voller und nicht voller Gemeinschaft. Unter dieser Voraussetzung kommt noch ein anderes spannungsreiches Begriffspaar in den Blick: Einheit in Gemeinschaft, Gemeinschaft in Einheit. Eine dieser Grundspannungen taucht auch in folgendem Gedankengang des Ökumenismusdekretes auf: Christus hat die eine und einzige Kirche gegründet und doch erheben mehrere Gemeinschaften den Anspruch auf das wahre Erbe Jesu Christi. Sie alle bekennen sich als Jünger Christi. Wird dieses je einzelne Bekenntnis nicht abgewiesen oder negiert, sondern ernst genommen, so erhebt sich sofort die Frage, wie man mit diesem konfessionell differenten Bekenntnis umgeht. Wird der Vorgang der Abgrenzung negiert, so bleibt nur der offen und par cum pari geführte Dialog, um die konfessionelle Spaltung zu überwinden, oder es herrscht die Gleichgültigkeit des Nebeneinander-Existierens von gegensätzlichen Bekenntnisformen.
Ausgangspunkt ist hier die im ökumenischen Dialog längst bekannte Tatsache, dass unterschiedliche, zum großen Teil divergierende, sogar einander ausschließende theologische Traditionen unter bestimmten Voraussetzungen als komplementär verstanden werden können. Das Ökumenismusdekret des Zweiten Vatikanischen Konzils „Unitatis redintegratio“ hat im Blick auf die im Orient und im Abendland unterschiedlich ausgeprägte Methodik der theolo¬gischen Erkenntnis eine Komplemen¬tarität zwischen verschiedenartigen theolo¬gischen Formeln festgestellt, die sich oft mehr ergänzen als gegensätzlich zuein¬ander verhalten (UR 17: potius inter se compleri quam opponi). Der ökumenische Dialog hat sich diese These von sich ergänzenden Sichtweisen der verschiedenen Traditionen zu eigen gemacht. Danach lassen sich die von den verschie¬de¬nen Traditionen ausgehenden besonderen sprachlichen Ausgestaltungen und theolo¬gischen Schwerpunkt¬setzungen im Lichte einer neu errungenen Grundüberzeugung der Einheit im Glauben als einander komple¬men¬¬täre Denkformen oder Denkfiguren verstehen, die sich nicht mehr prinzipiell aus-, sondern einander einschließen.
Ökumenisch heißt deshalb das Programm für die Zukunft: Christen bekennen den einen Glauben an Jesus Christus dadurch gemeinsam, dass sie dies in unterschiedlichen theologischen Denkformen tun, sie geben dem einen Glauben im Sprechen eine unterschiedliche konfessorische Gestalt, sie verantworten den einen Glauben gemeinsam in der Welt, indem sie verschiedene Akzente in ethischer Hinsicht setzen, sie verwirklichen die Eine Kirche Jesu Christi als Gemeinschaft von Kirchen untereinander, die der Einheit Ausdruck gibt. Eine solche Einheit in produktiven Spannungen entlässt das Differente nicht ins Plurale, sondern bindet es in ein gemeinsames Bekenntnis zu Jesus Christus ein. Diese Grundhaltung kann man heute mit Hilfe der Denkform des differenzierten Konsenses verstehen, wobei der Konsens als Ganzes Ausdruck der Einheit in Spannungen ist, also Differenzen trägt. Freilich steht eine solche Struktur von Spannungen unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen. Eine solche Figur ist nicht kompatibel mit einem Modell von konträren oder sogar kontradiktorisch ausgerichteten Spannungspaaren. Hierin findet jede konfessionell gedachte Spannung ihre Grenze. Die Denkfigur der Komplementarität ist in der Lage, die Unterschiedlichkeit im Bekennen mit dem gemeinsamen Bekenntnis zu Jesus Christus zusammenzuhalten. In diesem Sinne brauchen wir heute dringend eine profilierte Ökumene.

Paderborn, 09.05.2007



Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2005
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor
Vorgetragen während der diesjährigen Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Johann-Adam-Möhler-Instituts am 29. März 2006.

1. Einleitung

Angesichts sehr unterschiedlicher Entwicklungen in der weltweiten, aber auch in der deut-schen Ökumene fällt es heute schwerer als früher, den Jahresbericht unter ein einheitliches Motto zu bringen. Unterschiedliche Hinweise lassen eine solche Sicht leider nicht mehr zu. Der offenkundig gewordene innerevangelische Streit über Amt, Ordination und Beauftragung lässt den ökumenischen Partner ratlos zurück. In der Frage des kirchlichen Amtes gibt es of-fenbar keine substantiellen Fortschritte mehr. Aus dem Ökumenischen Rat der Kirchen, der vor kurzem seine Vollversammlung in Brasilien abhielt, kommen schon seit längerer Zeit keine Impulse mehr. Seine Vollversammlungen haben sich zu internationalen Kirchentagen entwickelt. Die Frage, die den Ökumenischen Rat seit seiner Entstehung umtrieb, scheint ver-schwunden zu sein. Auch die jetzt nicht mehr zustande kommende ökumenische Einheits-übersetzung lässt alle Beteiligten desillusioniert zurück. Wo stehen wir heute im ökumeni-schen Dialog nach über 40 Jahren? Sollten wir nicht eher ein Moratorium für den ökumeni-schen Dialog fordern, wie dies manche Ökumeniker vorschlagen?
Doch lassen sich auch Hinweise auf Fortschritte entdecken. Der orthodox-katholische Dialog wird im Herbst des Jahres 2006 nach einer langen Zeit der Unterbrechung wieder fortgesetzt. Auch die auf Initiative des Möhler-Instituts zustande gekommene internationale orthodox-katholisch Arbeitsgruppe St. Irenäus gibt Hoffnung, dass der orthodox-katholische Dialog fortgeführt werden kann. Auch erzielte der anglikanisch-katholische Dialog in den letzten Jahren hochinteressante Dokumente, so u.a. ein Dokument über Maria und ihre Stellung im Heilswerk, ein Dokument, das sich die Methode des differenzierten Konsenses zu Eigen ge-macht hatte. Auch atmosphärisch betrachtet läuft es im lutherisch-katholischen Dialog derzeit wohl offensichtlich nicht so schlecht. Die Veröffentlichung eines neuen Dokumentes über das Bischofsamt und die apostolische Sukzession steht unmittelbar bevor.
Wozu überhaupt noch Ökumene betreiben? Sind der evangelische und der katholische Weg, wie jüngst ausgeführt wurde, tatsächlich zwei so unterschiedliche Wege, Christ zu sein? Un-terscheiden sich Katholiken und Protestanten tatsächlich in grundlegenden Fragen des christ-lichen Glaubens? Will man, wie kürzlich geschehen, die Unterscheidung zwischen Katholiken und Protestanten etwa an ihrer Einstellung zu Demokratie und Aufklärung festmachen? Ha-ben wir überhaupt noch guten Grund, ökumenisch gesinnt zu bleiben? Fragen, auf die es heu-te keine plausiblen und schnellen Antworten mehr gibt.

2. Der Pontifikatswechsel

Große ökumenische Aufmerksamkeit gewann das Sterben Johannes Pauls II. Der Tod des Papstes hat auch viele evangelische Christen Anteil nehmen lassen. Auch hat die Wahl von Papst Benedikt XVI. großes Interesse gefunden. Das alles ist erfreulich. Äußerst bemerkens-wert war die Beteiligung der Verantwortlichen der weltweiten christlichen Kirchen und Ge-meinschaften bei der Beisetzung von Papst Johannes Paul II. in Rom. Die dort zutage getrete-ne Gemeinsamkeit schien wie eine große Vorschau die Zukunft des ökumenischen Miteinan-ders vorzuzeichnen. So richten sich denn nun alle Erwartungen auf den neuen Papst, der von Anfang an klar gemacht hat, dass die Ökumene und das ökumenische Miteinander seine höchste Aufmerksamkeit erfordere. Ein kleiner Vorgeschmack dafür war die anlässlich des Weltjugendtages in Köln zustande gekommene Begegnung mit Vertretern der EKD, der Or-thodoxen Kirchen und Vertretern der ACK. Ich denke, dass es gelungen ist, die Bedeutung der Ökumene für das kirchliche Handeln im 21. Jahrhundert deutlich zu machen. Dennoch hat auch diese Begegnung zu Irritationen geführt, worüber der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Huber, Auskunft gegeben hat. Alles in allem bleibt abzuwarten, welche Initiativen Papst Benedikt XVI. entwickeln kann.

3. Die Amtsfrage in der Zerreißprobe

Kein Zweifel ist mehr möglich, und darauf hat die Zeitschrift „Kerygma und Dogma“ beson-ders hingewiesen, die Amtsfrage ist in einer strittigen, vor allem innerevangelischen Debatte. Ausgelöst wurde diese Frage durch das von der VELKD in Auftrag gegebene Papier über Amt, Ordination und Beauftragung, das der uneinheitlichen Praxis bezüglich Ordination und Beauftragung von Vikaren und Prädikanten in Deutschland Leitlinien zur Ordnung vorgeben sollte. Stattdessen ist dieser Versuch einer Vereinheitlichung der unterschiedlichen Praxis zu einem veritablen innerprotestantischen Streit geraten. Die Vehemenz, mit der lutherisch ge-sinnte Theologen auf die sich scheinbar durchsetzende größere Pluralität in der Amtsfrage reagieren, erinnert fast schon an einen reformatorischen Streit. Aufhorchen lassen muss hier die Aussage von Altbischof Gerhard Müller, der im Blick auf die These, dass Luther die Amtsfrage auf das Thema des Priestertums aller Gläubigen konzentriert habe, als unevange-lisch, unbiblisch und unreformatorisch charakterisierte. Ohne diesen Streit von unserer Seite aus überhaupt bewerten zu wollen, scheint erforderlich, auf die in den letzten Jahren doch immerhin sichtbar gewordene Konvergenz in der Amtsfrage hinzuweisen. Es ist sinnvoll, die-se Konvergenz wieder ins Bewusstsein zu rufen, nämlich: Christus selbst hat in der Kirche ein der Kirche übertragenes Amt eingesetzt (institutum ecclesiasticum), das zweitens in verschie-denen Ordnungen seit alters her ausgeübt wird. Diese vom Zweiten Vatikanischen Konzil vorgetragene Auffassung hat sich in verschiedenen ökumenischen Dokumenten in je anderer sprachlicher Fassung durchgesetzt und durchgehalten. Sie lässt jedenfalls Spielraum, die je unterschiedlichen Ausprägungen zumindest im Blick auf einen sich durchhaltenden Grund-konsens zu markieren. Hier hatte das Lima-Dokument eine Formulierung gefunden, an der sich der Ökumenische Dialog festmachen lässt: Das Amt steht nicht nur in der Gemeinde und ist in ihr verankert, sondern auch der Gemeinde gegenüber. Die Formel vom „in und gegen-über“ ließ wie in einem Brennpunkt die unterschiedlichen konfessionellen Positionen zumin-dest in ihrem ausschließlichen Charakter als überholt erscheinen. Wenn nicht alles täuscht, ist dieser sich abzeichnende Konsens infrage gestellt. Was dies für die bereits in Bearbeitung befindlichen Papiere über die Frage des Bischofsamtes bedeutet, kann man derzeit nur erah-nen.
Gefragt, uns zu dieser Frage zu äußern, hat auch das Johann-Adam-Möhler-Institut für Öku-menik eine Stellungnahme zur zweiten Fassung des von der VELKD erarbeiteten Papiers zu Amt, Ordination und Beauftragung verfasst. Wir werden zu gegebener Zeit über diese Frage noch diskutieren müssen.

4. Differenzen zwischen weltweiter und nationaler Ökumene?

Wer Gelegenheit hatte, in den letzten Jahren an verschiedenen internationalen oder zwischen-nationalen ökumenischen Konferenzen teilzunehmen, dem konnte nicht verborgen bleiben, dass sich zwischen dem weltweiten Luthertum in seinen verschiedenen nationalen Spielarten und dem Luthertum in Deutschland eine tiefe Kluft abzeichnete. Bei einer Tagung mit lutheri-schen Theologen aus Finnland ist mir diese Beobachtung bereits zu einer Art von Gewissheit geworden. Die Weise, in der sich europäisch lutherische Theologen kritisch mit ökumeni-schen Entwicklungen der lutherischen Kirche in Deutschland auseinander gesetzt haben, lässt den Schluss zu, dass sich hier größere Divergenzen abzuzeichnen beginnen. Dazu kommen auch die Debatten über Strukturfragen zur künftigen Gestalt der Evangelischen Kirche in Deutschland im Blick auf die konfessionellen Vereinigungen. Natürlich hat die VELKD in einem diesbezüglichen Vertrag festgehalten, dass ihr in Zukunft ein Prüfungs-, Gestaltungs- und Initiativrecht bleibt, aber auszuschließen ist nicht, dass die zunächst nur örtlich vollzoge-ne Integration der VELKD in die Struktur der EKD nicht letztlich auch zu deren Verschwin-den beiträgt. Von Seiten der VELKD wird im Rahmen einer Zwischenbilanz die Vereinba-rung als Verbindungsmodell bezeichnet, damit soll jedenfalls die VELKD als konfessionell erkennbare Struktur erhalten bleiben. In dieser Richtung lagen auch die Berichte des leitenden Bischofs der VELKD, Bischof Knuth, der deutlich gemacht hat, dass es nicht ein einheitliches evangelisches Profil gebe, sondern nur evangelische Profile. Immer stärker wird erkennbar, dass das Wort evangelisch ersetzt wird durch die Kennzeichnung und Charakterisierung des Protestantischen. Ohne dieser Entwicklung fundamentaltheologische Bedeutung beizumessen, ist aber schon seit Jahren nicht mehr zu übersehen, dass im Zusammenhang der Ausdehnung der Leuenberger Kirchengemeinschaft auf eine stärkere Vereinheitlichung des Protestantis-mus in Deutschland und in Mitteleuropa hingearbeitet wird. Diese Entwicklung geht unserer Beobachtung nach allerdings eindeutig auf Kosten der konfessionellen Herkunft bzw. der durch das Bekenntnis geprägten Tradition. Verbindet man diese protestantische Profilbildung dann auch mit Charakterisierungen zur kulturellen Kompetenz, so wird erst recht die Frage virulent, welche ökumenische Verbindung daraus noch zu schlagen wäre. Natürlich ist der Pluralismus der Gesellschaften in Europa eine starke Herausforderung für den christlichen Glauben und die christliche Kirche, natürlich ist anzuerkennen, dass der Pluralismus, wenn er Antwort aus christlicher Überzeugung verlangt, sowohl ernst genommen wie kritisch betrach-tet werden muss, aber ob man so weit gehen muss, den Pluralismus als ein Markenzeichen des Protestantismus zu bezeichnen, um darunter alle Entwicklungen innerhalb der evangelischen Landeskirchen zu subsumieren, ist doch eher als eine bedenkliche Entwicklung zu kennzeich-nen. Dazu passt dann schließlich auch die Beobachtung, dass eine beträchtliche Zahl der aka-demischen Arbeiten an deutschen evangelischen Fakultäten sich in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr von der Beschäftigung mit der dialektischen Theologie, hier insbesondere mit der Theologie Karl Barths, ab und der Theologie des 19. Jahrhunderts zuwendet. Auch das lässt ein neues Schlaglicht auf den Zustand des evangelisch-katholischen Gesprächs werfen. Es sei nur daran erinnert, dass der Beginn dieses Gespräches in Deutschland seit den 1930er-Jahren möglich geworden war, weil die Erneuerung der evangelischen Theologie durch die dialektische Theologie Karl Barths wesentlich zu einer Verständigung beigetragen hat. Müs-sen wird daher die Abkehr von der Theologie Karl Barths zugleich als eine Abkehr von dieser ökumenischen Verständigung lesen? Vieles deutet auf einen Perspektivenwechsel in der pro-testantischen Theologie der Gegenwart hin.

5. Einheitsübersetzung

Hatte sich in den letzten Jahrzehnten die Einheitsübersetzung zumindest in der Ökumene am Ort als eine mögliche gemeinsame Übersetzung der Heiligen Schrift, insbesondere der neu-testamentlichen Schriften, durchgesetzt, freilich ohne die Lutherübersetzung beiseite zu stel-len, so scheint sich auch hier der Konsens durch die Absage der Evangelischen Kirche in Deutschland, an einer Neubearbeitung der Einheitsübersetzung mitzuarbeiten, langsam aufzu-lösen. Ohne an dieser Stelle auf die Frage der Berechtigung der Kritik an den Vorgaben für die Übersetzung des Neuen Testamentes aus der Ursprache einzugehen, scheinen mir aller-dings nicht alle Türen durch das römische Dokument „Liturgiam Authenticam“ (2001) zu¬geschlagen zu sein, vielmehr beruht die Absage wohl auch auf anderen Gründen. Offenbar überwiegt derzeit wieder stärker eine antirömische Grundhaltung. Dies soll nicht heißen, dass nicht auch auf katholischer Seite Fehler gemacht worden sind, die zu diesem eher betrübli-chen Schluss geführt haben. Insgesamt: Es muss bedauert werden, dass es nicht gelungen ist, die ökumenische Potenz einer einheitlichen Übersetzung der Heiligen Schrift in die deutsche Sprache gemeinsam auf den Weg zu bringen. Natürlich erbringt eine gemeinsame Überset-zung keinen Konsens in Lehr- und Glaubensfragen, aber sie ist ein untrügliches Zeichen für den Willen der Partner im Dialog, an diesen Fragen zu arbeiten.
Von dort aus betrachtet kann man nur kopfschüttelnd die Reaktionen zur Kenntnis nehmen, die von evangelischer Seite immer häufiger zu hören sind: Gegenseitige Anerkennung der Kirchen als Kirchen sei die unabdingbare Voraussetzung für alle weitergehenderen Überein-künfte. Gegenseitige Anerkennung der Evangelischen Kirche als Kirche sei auch die unab-dingbare Voraussetzung für ein gemeinsames Abendmahl. Umgekehrt aber stellt sich durch-aus die Frage, aufgrund welcher Voraussetzung denn eine solche gegenseitige Anerkennung überhaupt erst zu leisten sei, wenn die einzelnen Faktoren, die für eine solche Anerkennung sprechen, gar nicht erst gemeinsam eingeholt werden können. Ich sehe hier einen fundamenta-len Dissens in der Bewertung grundlegender ökumenischer Fragen auftauchen. Offenbar sind wir wiederum bei der Grundfrage der Ökumene angekommen, was es überhaupt heißt, sicht-bare Einheit anzustreben.

6. Der Dialog mit den Freikirchen

Das Johann-Adam-Möhler-Institut hat in den letzten Jahren - weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit - einen theologischen Dialog mit Vertretern evangelischer Freikirchen, so weit sie zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen gehören, auf den Weg gebracht. Wir können heute mit Dankbarkeit feststellen, dass unsere Initiative auf fruchtbaren Boden gefallen ist, ja dass das Interesse auf freikirchlicher Seite inzwischen spürbar gewachsen ist. Nicht nur die Zahl der an diesem Dialog teilnehmenden Freikirchen ist gewachsen, sondern auch der Wunsch, diesen Dialog auf Dauer fortzuführen. Begonnen hat das Gespräch mit Fragen der Rechtfertigung des Glaubens, fortgeführt wurde es mit der Frage der Taufe und der Stellung und Bedeutung der Heiligen Schrift im Leben und Lehre der Kirche. Nun soll in zwei Jahren das Gespräch mit dem Komplex der Kirchenfrage fortgeführt werden. Am Rande dieser Ge-spräche jedenfalls ist in Aussicht genommen worden, auch die Zusammenarbeit zwischen dem Institut und den Ausbildungseinrichtungen von Freikirchen zu intensivieren. Möglicher-weise lassen sich daraus für die Zukunft auch gemeinsame akademische Projekte entwickeln. Keine Frage ist, dass auch wir Katholiken an Freikirchen und ihrem Leben Anteil nehmen, auch wir können lernen, wie Gemeinde gestaltet werden kann. Gerade die Fragen der Evange-lisation und der Mission sind Fragen, die uns brennend interessieren.

7. Vierzigster Jahrestag der Aufhebung der gegenseitigen Exkommunikationen zwi-schen katholischer und orthodoxer Kirche

Im Miteinander von orthodoxer und katholischer Kirche ist es gelungen, am 7. Dezember 2005 in München an den vierzigsten Jahrestag eines Ereignisses zu erinnern, das zu den Grunddaten des ökumenischen Dialoges gehört. Ich spreche hier den gemeinsamen Akt der gegenseitigen Aufhebung der Exkommunikationen des Jahres 1054 an, welcher den Auftakt des orthodox-katholischen Dialoges auf Weltebene markiert. Die Veranstaltung in München kann als ein gutes Beispiel dafür dienen, den ökumenischen Dialog nicht nur auf akademi-scher und wissenschaftlicher Ebene, sondern auch auf der Ebene des symbolischen Handelns fortzuführen. Allen Beteiligten war klar, dass die Ausgangsbedingungen für eine gemeinsame Verständigung je neu eingeholt werden müssen. Insoweit strahlt dieses Ereignis auch auf die Wiederaufnahme des international orthodox-katholischen Dialogs aus. Offensichtlich scheint sich die Situation für neue Gespräche klar und deutlich verbessert zu haben, viele Zeichen für gemeinsame Begegnungen weisen ebenso darauf hin. Möglicherweise ist die Hoffnung, zu einer substantiellen Übereinstellung mit den orthodoxen Kirchen zu kommen, nicht mehr ganz hoffnungslos.

8. Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils

2004 jährte sich die Veröffentlichung des Ökumenismusdekretes „Unitatis redintegratio“ zum vierzigsten Male. Im Laufe des Jahres 2005 ist es gelungen, die Referate des im Jahre 2004 vom Institut abgehaltenen Symposions zu veröffentlichen. Dies soll hier nur dazu dienen, die mit diesem Symposion angesprochenen Fragen der Konzilsrezeption und der Konzilsherme-neutik im Blick auf die ökumenische Frage erneut in den Vordergrund zu stellen. Papst Bene-dikt XVI. hat den letztjährigen Weihnachtsempfang dazu genutzt, in einer Ansprache an das Kardinalskollegium auf diese wichtige Frage der Konzilsrezeption und der Konzilshermeneu-tik hinzuweisen. Auch über 40 Jahre nach dem Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils ist von einer einheitlichen Konzilsinterpretation und der Rezeption seiner Ergebnisse nicht zu sprechen. Der Papst macht vor allen Dingen auf die beiden maßgeblichen Interpretations-schlüssel aufmerksam, einerseits die Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches, ande-rerseits die Hermeneutik der Reform. Das Problem dürfte sicher darin liegen, dass das Konzil die Lehre der Kirche vollständig und rein übermitteln, ohne Abschwächungen oder Entstel-lungen, sich zugleich aber auch den Herausforderungen der Moderne stellen wollte. Deshalb muss es darum gehen, eine bestimmte Wahrheit neu zu formulieren, neu über sie nachzuden-ken und auch neu in eine lebendige Beziehung zu ihr zu treten. Das Konzil musste verschie-dene neue Verhältnisbestimmungen wagen, das Verhältnis zur Moderne, das Verhältnis zum Staat, das Verhältnis zu den Weltreligionen, das Verhältnis zu christlichen Kirchen und kirch-lichen Gemeinschaften, die nicht katholisch sind, zu den nichtchristlichen Religionen, zu Staat und Gesellschaft. Solche Verhältnisbestimmungen neu zu ordnen, geht wohl offensicht-lich nicht ohne Erneuerung und Vertiefung der kirchlichen Lehre. Ökumenisch betrachtet sind diese Probleme seit Jahren in der Diskussion. Wir haben in unserem Symposion deutlich ge-nug herausgestellt, dass der Haken, an dem die ganze Ökumene hängt, die erneuerte Ekklesio-logie des Zweiten Vatikanischen Konzils und mit ihr das Verständnis der Lehre des subsistit ist. Gerade in der Auseinandersetzung über das subsistit selbst, die derzeit im Gang ist, zeigt sich, wie stark das Zweite Vatikanische Konzil sich selbst immer noch in einer sehr kontro-versen Rezeption befindet.
Ich spreche deshalb hier nochmals und wiederholt die Frage der historischen Konzilsfor-schung an. Wir gehen auf das nächste Jahr mit dem 50-jährigen Jubiläum des Johann-Adam-Möhler-Institutes zu, und wir haben uns hierfür die Frage der historischen Ökumenismusfor-schung vorgelegt. Wir können jetzt schon deutlich machen, dass die von uns für richtig be-fundene These, dass sich die katholische Kirche im Laufe des 20. Jahrhunderts die ökumeni-sche Idee mehr und mehr unter dem Einfluss der stärker werdenden ökumenischen Bewegung zu Eigen gemacht hat, doch modifiziert werden muss. Wir können nämlich inzwischen nach-weisen, dass Vertreter der katholischen Kirche schon im Ausgang der 20er-Jahre maßgeblich an der Vorbereitung ökumenischer Konferenzen mitgewirkt haben. Deutlich wird dabei auch, dass wesentliche Impulse zu diesen ökumenischen Beiträgen von Paderborn und von Pader-borner Priestern ausgegangen sind. Wohl werden wir uns in den nächsten Jahren stärker mit den historischen Fragen beschäftigen, in unseren Archiven lagern noch viele Materialien, die der Bearbeitung bedürfen, es muss allerdings auch klar sein, dass wir uns nicht nur mit histo-rischen Fragen beschäftigen können. Die Ökumene verlangt lebendiges Ergreifen der Chance für gemeinsames Handeln in der Zukunft.

9. Ausblick

Unser diesjähriger Bericht ergibt keine einheitliche Perspektive. Ich möchte aber dennoch dafür plädieren, an dem Grundsatz festzuhalten, dass es für das gemeinsame Handeln immer noch genügend gute Gründe gibt, die uns dazu bringen, auf einseitige konfessionelle oder auch sogar konfessionalistische Profilierungen zu verzichten. Was wir brauchen, ist eine Stär-kung der ökumenischen Grundüberzeugung, dass wir es nicht bei konfessionellen Eigenheiten und Profilbildungen belassen können, sondern dass wir gerade diese überwinden, um zu einer größer werdenden Gemeinschaft zu gelangen. Dieses uralte Ziel hat nichts von seiner Schlag-kraft verloren, ja es wird immer unausweichlicher einzusehen, dass uns der Pluralismus der modernen Gesellschaft, die Herausforderungen des Islam, die Situation unserer Kirchen in Europa immer stärker dazu bringen werden, uns und unseren gemeinsamen christlichen Wur-zeln bewusst zu sein und danach auch zu handeln. Das ist und bleibt die Maßgabe für unser zukünftiges ökumenisches Handeln. Wie in den Anfangsjahren der ökumenischen Bewegung verbinden sich hier das missionarische und das ökumenische Anliegen miteinander.


Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2004
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor
(Vorgetragen während der diesjährigen Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Johann-Adam-Möhler-Instituts am 9. März 2005)


In einem Beitrag für die „Stimmen der Zeit“ hat sich Walter Kardinal Kasper unlängst unter der Überschrift „Wie geht es in der Ökumene weiter?“ folgendermaßen zu Wort gemeldet: „Ich kann meine Zweifel nicht verhehlen, ob dieser vor 40 Jahren mit so viel Hoffnung und Schwung begonnene Weg von der gegenwärtigen deutschen evangelischen Theologie noch gewollt wird. Unterschiedliche und kontrastierende Stimmen machen mich ratlos. Auf der einen Seite eine postmoderne Offenheit des ‚anything goes’, man muss nur ein bisschen lieb zueinander sein und die Unterschiede nicht ganz so ernst nehmen; auf der anderen Seite ein dem genau entgegengesetzter neuer Konfessionalismus.“ In seiner Knappheit signalisiert dieses Zitat eine Zuspitzung, die provoziert. Ökumene ist um Klarheit bemüht. Aber neigt Ökumene oder der Ökumenismus heute nicht insgesamt zur Beliebigkeit? Dafür gibt es eine Reihe von Anzeichen. Vorrangig verbindet sich mit diesem Unbehagen die Erfahrung, dass die Frage, die alle Christen zusammenführen sollte, nämlich „Was tun wir für die Einheit der Kirche Jesu Christi?“ in vielen ökumenischen Kontexten überhaupt gar nicht mehr auftaucht. Eine Beliebigkeit der unterschiedlichen Standpunkte macht sich breit. Kein Eingehen mehr auf die Sache selbst, sondern ein Zurückgehen auf Erfahrungen in einem bestimmten historischen und geopolitischen Kontext herrscht heute in vielen ökumenischen Gremien vor. Man hält nicht mehr an der Sache selbst fest, sondern man wählt Standorte, von denen aus man bestimmte Sachverhalte beurteilt. Das ist nur eine von vielen Beobachtungen. Die andere verbindet sich mit dem Hinweis, dass die mit dem Ökumenismusdekret gegebenen Impulse offensichtlich unter jüngeren Christen gar nicht mehr bekannt sind. Liest man etwa in einem Text des Ökumenischen Rates der Kirchen vor 40 oder 50 Jahren die etwas steilen Sätze, Gott will die Einheit, so vermögen diese Sätze heute keinen Theologen mehr herauszufordern.

Eine andere Frage, die sich stellt, verbindet sich mit dem hohen Interesse an historischen Fragen. Ich kenne durchaus Argumente von Kollegen, die sagen, dass sie sich mit den aktuellen ökumenischen Fragen nicht mehr beschäftigen wollen. Dagegen wenden sich viele historischen Fragen zu, mit einem klar umrissenen Arbeitsfeld. Ist die Rückkehr in die historische Forschung nicht auch Hinweis darauf, dass die gegenwärtigen Fragen der Ökumene als nicht mehr beantwortbar und dass die Probleme als nicht mehr lösbar erscheinen? Die Eingangsfrage ist so noch einmal klarer gestellt: Steht die Ökumene vor einer solchen Weichenstellung in die Beliebigkeit?


Die Sicherung des ökumenischen Anliegens für die Zukunft

Die Tagung des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen im November 2004 in Rocca di Papa bei Rom anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Ökumenismusdekretes „Unitatis redintegratio“ war gewiss ein beeindruckendes Erlebnis. Der Rat hatte die Vorsitzenden der nationalen Bischofskonferenzen nach Rom eingeladen. Die Beteiligung seitens der nationalen Bischofskonferenzen war erstaunlich hoch. Das weltweite Interesse der katholischen Kirche an diesen Fragen macht sich nun auch in den jeweiligen nationalen Kontexten selbst bemerkbar. Es kam dem Rat darauf an, genau das zu dokumentieren. So wird darin ein wichtiges Anliegen erkennbar, den Gedanken des ökumenischen Miteinanders in der eigenen Kirche nachhaltig zu implementieren. Darüber hinaus ist es dem Einheitsrat durchaus gelungen, dem Papst und der römischen Kurie gegenüber zu dokumentieren, dass das Interesse der katholischen Kirche an ökumenischen Fragen ungebrochen ist.

40 Jahre Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“ war auch dem Johann-Adam-Möhler-Institut Anlass für eine Tagung, die sich der Sicherung des Erbes des Zweiten Vatikanischen Konzils widmete. Geplant als wissenschaftliches Symposion haben einige Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates und weitere Wissenschaftler teilgenommen. Die Beiträge widmeten sich verschiedenen Themenbereichen, den hermeneutischen Fragen nach der Verbindlichkeit der Konzilsbeschlüsse, den ekklesiologischen Fragen nach möglichen Zukunftsmodellen, den Anfragen seitens lutherischer, orthodoxer und freikirchlicher Theologinnen und Theologen. Alle Beiträge waren wirklich sehr kritisch und wurden auf die schwierigen Punkte hingeführt, die wir selber in den letzten Jahren immer wieder deutlich gesehen haben. Ich stelle hier nur das Stichwort „subsistit“ aus Lumen gentium 8 in den Mittelpunkt. Sieht man die verschiedenen Versuche kritisch, die in den letzten Jahren gestartet wurden, um das mit dem Begriff „subsistit“ verbundene Anliegen zu torpedieren, etwa in der Arbeit von Alexandra von Teuffenbach über den Beitrag von Sebastian Tromp, so ist die Sicherung des ökumenischen Anliegens für die Zukunft unserer eigenen Arbeit kein nebensächliches Unterfangen und ein wichtiges Signal für das Jahr 2004.

Die Herausforderung im Amtsverständnis in einer ökumenisch aufgewühlten Situation

Im November des letzten Jahres hat die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands ein seit langem vorbereitetes Papier mit dem Titel „Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis“ herausgebracht. Das Papier wurde erst in den Januartagen 2005 der Öffentlichkeit bekannt. Es hat sofort einen scharfen Einspruch seitens Kardinal Kaspers erfahren. Er hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Textes in einem Interview von Radio Vatikan energisch protestiert und auf eine Weichenstellung hingewiesen, die er mit einem Niederreißen von Brücken in der Amtsfrage verglich. Das Papier, so die Ausführungen von Kardinal Kasper, verlasse die im ökumenischen Dialog errungene gemeinsame Basis und erteile der erzielten Annäherung eine Absage. Kardinal Kasper bezieht sich in seinem Beitrag für Radio Vatikan auf eine Reihe von ökumenischen Dokumenten der letzten Jahrzehnte, in denen in der Amtsfrage wohl kein Konsens, aber doch eine gemeinsame Überzeugung zum Tragen gekommen war. Verschiedene theologische Zeitschriften haben sich der Sachfrage sogleich gewidmet, sodass der Eindruck einer sehr aufgewühlten Situation in Deutschland entstand. Ist wirklich eine Weichenstellung in der Amtsfrage erkennbar? Hier muss man genauer hinschauen. Natürlich ist die Frage, ob eine nichtordinierte Theologin oder ein Theologe das Abendmahl feiern kann, keine neue Frage in deutschen evangelischen Landeskirchen. Entsprechende Regelungen gibt es in einzelnen Landeskirchen seit langem. Sind Prädikantinnen und Prädikanten zu ordinieren oder nicht? Wie gelangen Theologinnen und Theologen, die ehrenamtlich ihren Dienst in der Kirche ausüben, in ihr Amt? Schließlich: Können Nichtordinierte das Evangelium verkünden und die Sakramente spenden, wenn sie dazu beauftragt werden? Es ist in der Tat eine entscheidende Frage, ob für die öffentliche Verkündigung und die Sakramentsverwaltung Frauen und Männer ordiniert werden, also in einem geistlichen Akt durch Handauflegung und Gebet rechtmäßig berufen oder ob sie mit diesem Dienst in der Kirche lediglich beauftragt werden. Der Streit geht also um die Frage, was das Amt in der Kirche seiner Substanz und seinem Wesen nach ist: ordinationsgebundenes Amt oder Beauftragung durch Vokation oder Segnung. Ist es eine Funktion der Gemeinde, also wächst es ganz aus der Gemeinde heraus, oder ist das Amt tatsächlich von Gott eingesetzt und damit Ausdruck einer Vollmacht, die der Kirche als Ganzer gegeben ist? Diese Frage wird in der Tat durch das Dokument der VELKD klar gestellt.

Soweit diese auf reformatorischer Grundlage erfolgten Festlegungen dies erkennen lassen, bedeutet das, und diese Folgerung wird nun im Papier ausdrücklich auf die gegenüber der Reformationszeit veränderten Bedingungen bezogen: Durch Ordination kommt man in das öffentliche Amt der Kirche, das uneingeschränkt ausgeübt wird, durch Beauftragung erhält man einen eingeschränkten Verkündigungsauftrag. Das nach Confessio Augustana Nr. XIV zu übertragene Amt meint nicht nur und allein die Übertragung des Amtes durch Ordination, sondern auch die Beauftragung durch Vokation oder Einsegnung. Der Auftrag zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung wird durch eine ordnungsgemäße Berufung übertragen, einerseits in Form der Ordination, andererseits in Form der Beauftragung. Damit wird klar: Ordination und Beauftragung sind keine Befähigung, sie verleihen keine spezifische Vollmacht, keine geistlichen Fähigkeiten, die über die aller Christen hinausginge. Damit wird auch die Gegenposition klar, von der sich das Papier ausdrücklich absetzen will: das katholische Amtsverständnis, wobei dahingestellt bleiben muss, ob es sich wirklich um eine korrekte Wiedergabe dieser katholischen Position handelt oder nicht eher um ein Zerrbild. Denn es sei eine der entscheidenden Einsichten der reformatorischen Lehre vom allgemeinen Priestertum, dass jeder Christenmensch durch Taufe und Glauben an der priesterlichen Würde und dem priesterlichen Dienst uneingeschränkt teilhabe, während die katholische Auffassung die Teilhabe der Gläubigen am Priestertum Christi einschränke auf den Empfang der Sakramente. In der evangelischen Kirche ist jeder Gläubige kraft des allgemeinen Pries­tertums prinzipiell dazu berufen, in eigener Verantwortung und unvertretbar das Evangelium zu verkündigen und zu bezeugen. Insoweit können auch Nichtordinierte, wenn sie denn beauftragt sind, das Abendmahl vollziehen. Diese in evangelischen Landeskirchen in Deutsch­land längst gängige Praxis soll, so wird ja ausdrücklich festgehalten, durch diese Empfehlung theologisch mit Rückgang auf die reformatorische Lehre legitimiert werden.

Eine sachgemäße Bewertung der dargelegten Auffassung des Papiers der VELKD lässt sich allerdings erst vor dem Hintergrund historischer Auseinandersetzungen um reformatorische Grundpositionen vornehmen. Lässt sich in Kürze ein Fazit ziehen, so müsste es so lauten: Das Papier der VELKD arbeitet sowohl terminologisch wie auch theologisch unsauber, wenn es auf der einen Seite die Ordination und die Beauftragung unterscheidet, auf der anderen Seite aber Ordination und Beauftragung unter der ordnungsgemäßen Berufung wieder zusammenfasst. Ist aber die Beauftragung inhaltlich dasselbe wie eine Ordination, dann muss diese auch so genannt und auch mit allen Konsequenzen so verstanden werden. Denn Ordination ist ein theologisch qualifizierter Begriff, der primär keine wissenschaftliche Qualifikation oder einen bestimmten Status (etwa den beamteten Status des Ordinierten) meint, sondern die Weise, wie das in CA V genannte Amt in der Kirche weitergegeben wird.

Oder, und das wäre die ökumenisch bedenklichere Interpretation, das Dokument versteht die Reformation als Abkehr von der (dem Anspruch nach erhalten gebliebenen) einen Kirche Jesu Christi und nicht als Erneuerung dieser einen Kirche. Dann wäre die Reformation tatsächlich der Versuch, einen neuen Typ von Kirche zu errichten, der sich in wesentlichen Punkten von dem bis dahin geltenden Kirchenverständnis unterscheiden würde, das bis heute für einen Großteil der christlichen Kirchen maßgebend ist. Eine solche Sicht wäre ökumenisch aber kaum noch tragfähig, und sie würde vor allem die Frage aufwerfen, ob das, was bisher im ökumenischen Gespräch von lutherischer Seite zur Ordination festgestellt worden ist, und zwar nicht nur im Dialog mit der römisch-katholischen Kirche, sondern auch in den verbindlichen Vereinbarungen etwa mit der Anglikanischen Kirche, noch weiterhin Geltung hat. Hier kommen aber weitere Fragen ins Spiel. Es muss dem innerevangelischen Dialog überlassen bleiben, der jetzt wohl ins Spiel kommt, wie evangelische Kirchen hier letztlich entscheiden wollen.

Protestantische Strukturdebatten und ihre ökumenische Herausforderung

EKD, VELKD und UEK (Union Evangelischer Kirchen) haben, wie anderswo berichtet, im Dezember 2004 beschlossen, Verträge in Kraft zu setzen, welche die künftige Stellung der konfessionellen Zusammenschlüsse innerhalb der Struktur der EKD regeln. Kernpunkt ist, so viel Gemeinsamkeit wie möglich zu bewahren und so viel Differenzierung wie nötig zu ertragen. Amtsstellen der VELKD und UEK bleiben unter dem Dach der EKD erhalten, sie werden wohl integriert in das Haus der EKD in Hannover. Allerdings behalten die konfessionellen Gliederungen weiterhin das sog. Initiativ-, Gestaltungs- und Prüfungsrecht. Damit sollen die Eigenständigkeiten der gliedkirchlichen Zusammenschlüsse erhalten bleiben. Der Vertrag will Synergien so weit wie möglich nutzen, aber Eigenständigkeiten unter allen Umständen erhalten. Hier wird der Wille vor allem der VELKD erkennbar, am Zusammenschluss der lutherischen Kirchen in Deutschland festzuhalten, auch die Kirchenstruktur für die Zukunft festzuschreiben. Die Union Evangelischer Kirchen hat in ihrer eigenen Gründungsurkunde dagegen festgehalten, einen Auflösungsbeschluss mit aufzunehmen, unter der Voraussetzung allerdings, dass auch andere gliedkirchliche Zusammenschlüsse nicht erhalten werden. Es gibt somit einen Selbstauflösungsbeschluss der UEK, der integraler Bestandteil ihrer Struktur ist. Daran erkennt man, dass die UEK gegenüber der VELKD ein Zweckbündnis ist. Sollte die VELKD signalisieren, dass sie sich selber zugunsten einer größeren Struktur der EKD aufgibt, fällt automatisch die UEK als eigenständige Struktur aus.

Das alles sind Hinweise darauf, dass es innerhalb der Struktur der EKD möglicherweise auf ein Konzept hinausläuft, das man als eine einheitliche protestantische Nationalkirche in Deutschland bezeichnen könnte. Wohlgemerkt, das sind nur Anzeichen. Solche Überlegungen zur Gründung einer protestantischen Nationalkirche stammen vom Beginn des 19. Jahr­hunderts. Es war F. Schleiermachers ureigenstes Anliegen, das in solchen Plänen zum Ausdruck kommt. Es war zugleich die Initialzündung für die Abfassung seines Handbuches über den christlichen Glauben. Verfolgt man die heutigen Debatten zurück auf diesen Punkt, dann sieht man sehr deutlich, dass der Protestantismus in Deutschland von diesem alten Ziel, der Gründung einer einheitlichen Nationalkirche, nie abgelassen hat. Dass es aufgrund der unterschiedlichen historischen Entwicklungen in Deutschland im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts nicht gelungen ist, mag auf einem anderen Blatt stehen. Die Gründung der VELKD im Jahr 1948 war ja selbst eine Verlegenheitslösung, nachdem sich die Pläne zur Gründung einer evangelischen Kirche in Deutschland auf lutherischer Grundlage zerschlagen hatten. Erstaunlicherweise ist nur am Rande bekannt geworden, dass jener Vorschlag jetzt wieder diskutiert worden ist.

Neue Aktivitäten im Verhältnis zu den orthodoxen Kirchen

Die orthodox-katholischen Gespräche auf Weltebene sind seit Anfang der neunziger Jahre praktisch zum Erliegen gekommen. Hauptstreitpunkt ist die Frage des Uniatismus. So steht heute immer deutlicher die Frage im Raum, ob und wie die Gespräche neu in Gang gebracht werden können. Für das Institut stellte es daher eine wichtige Initiative dar, die wir nun im letzten Jahr starten konnten, durch die Gründung eines internationalen orthodox-katholischen Arbeitskreises nach dem Vorbild des Jaeger-Stählin-Kreises Gespräche langfristig zu initiieren. Dabei haben wir uns von der Überzeugung leiten lassen, dass ein internationaler Arbeitskreis dazu beitragen könnte, kontinuierliche Gespräche zwischen Theologen zu ermöglichen, die das auf dieser Ebene neu gewachsene Vertrauen als Voraussetzung für einen internationalen Dialog einbringen können. Teilnahme und Mitarbeit im Arbeitskreis setzen alleine auf eine persönliche Entscheidung. Es ist keine internationale Dialoggruppe geplant, es gibt keine Delegation durch Kirchen. Es geht darum, dass sich Einzelne entscheiden, auf Dauer mitzuarbeiten. Die erste Konferenz fand im Juni 2004 in Paderborn statt, die nächste soll im Herbst 2005 in Griechenland stattfinden.

Der „Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus“ betrachtet es als seine Aufgabe, einen Raum für den inoffiziellen Meinungsaustausch und die freie und offene Diskussion der bestehenden Probleme zu bieten. Er soll die gegenwärtige Situation in den orthodox-katholischen Beziehungen reflektieren und Lösungsvorschläge unterbreiten. So sollen insbesondere die den gegenwärtigen Problemen zugrunde liegenden Unterschiede in den Mentalitäten, Denkformen und der Art, Theologie zu betreiben, erforscht werden, um so nach Wegen zu suchen, wie sich die beiden Traditionen gegenseitig bereichern können, ohne ihre Identität zu verlieren. Die Arbeitsgruppe verfügt über zwei Sekretäre, orthodox und katholisch. Präsidenten sind Bischof Dr. Gerhard Feige (Magdeburg) und der serbisch-orthodoxe Bischof Dr. Ignatije Midic aus Branicevo. Die orthodoxen Mitglieder kommen aus Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Rumänien, Serbien und den USA, die katholischen Mitglieder aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA.

Steht der Anglikanismus vor der Spaltung?

Bereits seit einigen Jahren zeichnet sich im weltweiten Anglikanismus ein innerer Richtungsstreit ab, der quer zu den klassischen theologischen Flügeln von Anglokatholiken, Evangelikalen und „Modernisten“ verläuft, aber zugleich auch eine geographische Komponente hat. Dieser Richtungsstreit entzündete sich an den frauenspezifischen Fragen der Weihe von weiblichen Priestern und Bischöfen sowie an sexualmoralisch kontroversen Themen, wie der Praxis von Trauungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und der Ordination praktizierender Homosexueller vor allem in den USA und Kanada. Zahlreiche eher konservative afrikanische und asiatische anglikanische Kirchen, aber auch anglikanische Gemeinden in Nordamerika kündigten daraufhin die Gemeinschaft mit der US-amerikanischen Episkopalkirche und der anglikanischen Kirche von Kanada. Die bereits erfolgten Weihen von Frauen und praktizierenden Homosexuellen in das Bischofsamt in den USA und in Kanada werden von den meisten anglikanischen Kirchen weltweit nicht anerkannt. Vorläufiger Höhepunkt dieser Auseinandersetzungen ist die kirchenoffizielle Sanktionierung des bestehenden inneranglikanischen Schismas durch die Kirchenführer des Anglikanismus im Anglican Consultative Council. Dieses höchste Leitungsgremium, das periodisch zwischen den zehnjährig stattfindenden Lambeth-Konferenzen tagt, hat beschlossen, die US-amerikanischen und kanadischen Kirchenführer bis zum Jahr 2008, der nächsten Vollversammlung der Lambeth-Konferenz, nicht mehr einzuladen.

Hinter der aktuellen Krise der anglikanischen Kirchengemeinschaft steht die grundsätzliche Frage nach einer theologisch angemessenen Verhältnisbestimmung des christlichen Glaubens bzw. der Kirche zur Welt und ihren zeitlich-räumlichen Phänomenen. Damit zeichnen sich im Anglikanismus, allerdings in zugespitzter und deshalb in nicht unmittelbar übertragbarer Form, die zukünftigen theologisch-ethischen, insbesondere moraltheologischen Herausforderungen für alle christlichen Kirchen ab. Die Besonderheit des Anglikanismus, die eine unmittelbare Übertragung ihrer gegenwärtigen Problematik z.B. auf die römisch-katholische Kirche erschwert, ist nicht nur in der fehlenden „autoritativen Ausstattung“ des anglikanischen Primas begründet. Vielmehr ist sogar das bislang einigende Band des bischöflichen Amtes durch diese innere Zerrissenheit beschädigt. Ein konfessionsspezifisches Bekenntnis wie etwa im Luthertum als möglicher „notarius publicus“ existiert darüber hinaus nicht. Dennoch werden die aktuellen inneranglikanischen Auseinandersetzungen aufgrund der prinzipiellen theologischen und ekklesiologischen Fragen nicht auf den Anglikanismus beschränkbar bleiben.

Vorankommen im katholisch-freikirchlichen Gespräch in Deutschland

Durchaus einen Erfolg konnte das Möhler-Institut im vor wenigen Jahren begonnenen freikirchlich-katholischen Dialog erzielen. Nachdem die Gespräche der ersten Phase mit einem Buch über das Thema „Rechtfertigung und Glaube“ dokumentiert werden konnten, ist jetzt auch der zweite Band über das Thema „Glaube und Taufe“ erschienen. Auch diese Gespräche sind wieder in einer sehr guten Atmosphäre verlaufen. Es ist klar, dass in den Fragen von Taufe und Glaube im Blick auf freikirchliche Positionen kein Konsens möglich ist. Zugleich wird aber auch klar, dass es nicht die eine freikirchliche Position gibt, sondern durchaus verschiedene und teilweise sogar gegensätzliche. Das wird in der Frage „Erwachsenentaufe oder Kindertaufe“ klar. Auch auf freikirchlicher Seite gibt es erhebliche Spannbreiten, und auch hier wird die Tauffrage ganz unterschiedlich bewertet. So stehen etwa Methodisten und Katholiken in der Frage der Kindertaufe einander viel näher als uns weithin bewusst ist, da ja auch die Evangelisch-methodistische Kirche in der Regel Kinder tauft. Ihre Position zu den Baptisten wird ähnlich zu bewerten sein wie unsere. Dazu kommt, dass wir in den Gesprächen viel Wert darauf gelegt haben, freikirchlichen Theologen zu zeigen, dass es keine monolithische katholische Auffassung im Verhältnis von Glaube und Taufe gibt. Natürlich tauft die katholische Kirche Kinder. Angesichts der heutigen Situation in vielen Ländern Europas aber ist nicht mehr zu bezweifeln, dass die Erwachsenentaufe mehr und mehr an Bedeutung gewinnt und auch zugleich liturgisch wie theologisch neu eingeholt werden muss. Mit Blick auf diese aktuelle Taufpraxis konnten wir zeigen, dass es auch innerhalb der katholischen Tradition verschiedene Auffassungen im Verhältnis von Taufe und Glaube gibt und diese immer noch bis heute virulent sind. Gerade dieses ehrliche Aufarbeiten der eigenen Tradition zeigt dem ökumenischen Partner, dass man vertrauensvoll und ehrlich in den Dialog hineingeht und auch gemeinsam zu lernen gewillt ist. Natürlich lässt sich ein solches Gespräch nicht mit einem klaren Ergebnis dokumentieren. Aber die doch spürbare Entkrampfung im Verhältnis zueinander ist nicht mehr zu übersehen. Wir hoffen, dass wir mit diesen Gesprächen in den kommenden Jahren zu einer weiteren Annäherung zwischen katholischer Kirche und Freikirchen beitragen können. Die Signale, die wir empfangen haben, stimmen uns positiv.

Ökumene vor der Herausforderung des Pluralismus

Kein Zweifel ist mehr möglich: Vielfalt in den ökumenischen Bemühungen wird fast bis zum Überdruss betrieben. Es zeichnet sich mehr und mehr ab, dass die Ökumenische Bewegung, und darin der Ökumenische Rat der Kirchen in Genf und auch die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, nicht mehr über eine angemessene ökumenische Methodik verfügen, mit deren Hilfe die Differenzen in Lehre und Praxis der Kirchen überwunden werden können. Auch wird man längst nicht mehr der Vielfalt der Themen, Bemühungen und Erwartungen Herr. Es fehlt offensichtlich ein klares Zeugnis zur Einheit der Kirche Jesu Christi. So stellt sich immer wieder die alte Frage: Wie kann die Suche nach der Einheit der Kirche Jesu Christi authentisch und angemessen fortgeführt werden? Wie können gewonnene ökumenische Erfahrungen und Erkenntnisse neuen Herausforderungen standhalten? Oft drängt sich der Eindruck auf, dass viele an der Ökumenischen Bewegung beteiligte jüngere Theologinnen und Theologen die einfachen und bewährten ökumenischen Verhaltensweisen und Muster gar nicht mehr kennen. Muss man es noch schärfer ausdrücken? Ist etwa das Feuer der Ökumenischen Bewegung erloschen? Agieren perfektes Management und Organisationstalent im großen Rahmen auf der Bühne ökumenischer Beratungen? Ich will an dieser Stelle die gegenwärtigen Bemühungen im Ökumenischen Rat der Kirchen nicht klein reden. Es kann aber nicht mehr übersehen werden, dass der Ökumenische Rat und die Ökumenische Bewegung vor tief greifenden Veränderungen stehen, ja stehen müssen, wenn sie dem alten Anliegen weiterhin die Treue halten wollen. Das aber ist die Frage: Warum festhalten an einem Ziel, von dem die meisten überzeugt sind, dass es sich eh nicht verwirklichen lasse? Aber können wir wirklich davon ausgehen, dass es uns gelingen wird, in der Welt das Evangelium zu verkünden und den Glauben zu leben, ohne uns im Kern darum zu bemühen, der Welt und den Glaubenden selbst ein gemeinsames Bild von Jesus Christus zu vermitteln? Ich denke, dass diese alte Frage der Ökumenischen Bewegung, der tiefe Zusammenhang von Verkündigung und Einheit, auch heute nicht überholt ist und zum Kern der Ökumenischen Bewegung gehört. Wer diesen Kern aufgibt, gibt auch alle ökumenischen Bemühungen preis. Deshalb muss die Sorge in den nächsten Jahren vor allen Dingen darauf gerichtet sein, der Suche nach der sichtbaren Gestalt der Kirche Jesu Christi, bei aller notwendigen und unabdingbaren Verschiedenheit unter den christlichen Kirchen und Gemeinschaften, erneut einen kräftigen Ausdruck zu verleihen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir der pluralen Gesellschaft dadurch einen Gefallen tun, dass wir uns so verhalten wie sie selbst. Natürlich haben wir, aufgrund unserer Erfahrungen, Abstriche an dem einen Ziel der Ökumenischen Bewegung machen müssen. Wer die ökumenischen Bemühungen bis zur Beliebigkeit den geographischen und kulturellen Kontexten preisgibt, ohne zu fragen, wie sie zusammenhängen, gibt das grundlegende ökumenische Anliegen auf. Von daher wird es in den nächsten Jahren nicht nur auf der theologischen, sondern auch auf der Ebene des ökumenischen Miteinanders neue Aufgaben geben. Wir müssen eine neue geistliche Lebenshaltung ökumenisch einfordern und zu leben beginnen. Sollte uns dies nicht gelingen, wird das ökumenische Anliegen ein Bemühen des 20. Jahrhunderts bleiben.

Paderborn, März 2005

gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen



Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2003
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor
(Vorgetragen während der Tagung des Wissenschaftlichen Beirates des Johann-Adam-Möhler-Instituts am 25. März 2004.)

1. Allgemeine Lage

Es ist heute wohl nicht mehr zu übersehen, dass unter der jüngeren Generation evangelischer Theologen offenbar unter Ökumene etwas völlig anderes verstanden wird als in der älteren Generation von Pfarrern, die in den 60er- und 70er-Jahren mit dem ökumenischen Gespräch begonnen hatten. Deren ökumenisches Tun und Handeln wird von Jüngeren heute nicht selten äußerst kritisch gesehen. Man müsse sich endlich, so deren Devise, von der Illusion befreien, dass Katholiken einen ehrlichen und aufrichtigen Dialog par cum pari mit der evangelischen Christenheit wünschten. Mit diesem eher allgemeinen Eindruck, den ich einem Brief eines lutherischen Pfarrers entnommen habe, will ich beginnen, da er nach meinem Dafürhalten zumindest zu einem guten Teil die heutige Lage im ökumenischen Miteinander in Deutschland widerspiegelt. Befreiung von der Ökumene durch Entlarvung einer Illusion, so müsste man hier die Diagnose stellen. In diesem Zusammenhang ist dann etwa auch Ökumene nach evangelisch-lutherischem Verständnis ein Versuch, das Ökumeneverständnis stärker konfessionell zu profilieren. Erlahmt damit der Wille, nach einem gemeinsamen Verständnis, nach einer gemeinsamen Verständigung zu suchen? Ist nach 40 Jahren Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“ der Wille zur Gemeinsamkeit erschöpft? Kardinal Kasper hat bei der Eröffnung der Plenaria des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen im letzten November die Spannung zwischen dem Nachlassen des ökumenischen Willens einerseits und dem fortgesetzten Bemühen um den weltweiten Dialog klar genug benannt. Offensichtlich gehören beide Hinweise heute zu einer realistischen und nüchternen Einschätzung der ökumenischen Lage zusammen. Ich will im folgenden versuchen, einige ökumenische Problemfelder zu benennen, die sich in der Arbeit des Instituts wiederspiegeln.

2. Der Erste Ökumenische Kirchentag in Deutschland

Der Ökumenische Kirchentag war ein gewagtes, aber gelungenes Experiment – so in knapper Form die vom Institut veröffentlichte Stellungnahme. Gelungen war dieses Experiment deswegen, weil gerade für die, die an der Vorbereitung beteiligt waren, sich gezeigt hatte, was ökumenische Arbeit zum Erfolg führt, nämlich die gemeinsame Vorbereitung von Anfang an. Dazu kam, dass Menschen unterschiedlicher konfessioneller Herkunft und anderer spiritueller Prägung durchaus aufeinander hören können, um über Fragen des Glaubens geduldig miteinander zu sprechen. Das war ein sichtbares Signal, der Wille zur Verständigung war spürbar und auch erlebbar. Glaubwürdig war das Zeugnis gemeinsamen Ringens um den Glauben an Jesus Christus, und damit war es nicht bloß Ausdruck eines billigen Gemeinschaftsgefühls. Gelungen war auch, dass Christen aus allen deutschen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften, die ganze Bandbreite der in der ACK versammelten Kirchen und Gemeinschaften, beieinander waren. Ein Miteinander in neuer ökumenischer Qualität heißt, dass katholische Frömmigkeit und Geschlossenheit zusammenfinden können mit protestantischer Pluralität und Offenheit. In vielen Veranstaltungen konnten wir das beobachten. Dass Fragen der Abendmahlsgemeinschaft oder der eucharistischen Gastfreundschaft ihre eigene Wirkung entfaltet haben, können wir im Nachhinein nur bedauern.

3. Das theologische Gespräch mit den Freikirchen

Es ist als ein erfreuliches Ereignis zu werten, dass es in Deutschland erstmals gelungen ist, ein theologisches Gespräch mit den Freikirchen über Rechtfertigung und Taufe zu beginnen. Angeregt durch vielfältige Erfahrungen konnten wir die Idee nunmehr umsetzen. Das Überraschende für uns war, dass der Gedanke, Gespräche zu führen, von freikirchlicher Seite aus ohne Vorbehalte unterstützt und zugleich auch eine gemeinsame Publikation ins Auge gefasst wurde. Das Buch soll vor allem in der Ausbildung ihrer jungen Theologen eingesetzt werden. Gerade weil in freikirchlichen Gemeinschaften noch viele Vorbehalte gegenüber der römisch-katholischen Kirche vorhanden sind, bedarf es einer langen Vorbereitungsphase, um die gegenseitigen Vor- und Fehlurteile auszuräumen. Aber der Lernprozess ist auch auf katholischer Seite längst nicht abgeschlossen.
Vor wenigen Wochen haben wir das zweite Gespräch über die Taufe geführt. Auch hier konnten wir feststellen, dass wir trotz der Tatsache, dass in der Frage der Kinder- oder der Erwachsenentaufe keine Annäherung erzielt werden konnte, in der Verständigung über die Taufe als umfassendem Initiationsprozess, als Prozess im Zum-Glauben-Kommen, eine gemeinsame Perspektive gewinnen können. Das für uns so wichtige Stichwort von der Initiation wurde von freikirchlicher Seite aus jedenfalls nicht abgelehnt. Auch die damit gemeinte Sache, dass Christen allmählich in den Glauben hineinwachsen, wurde nicht abgestritten. Umgekehrt konnten wir uns auf der Grundlage verständigen, dass es ohne Glauben keine Taufe gibt. Das ist zumindest ein wichtiges Zwischenergebnis. Wir werden auch dieses Gespräch dokumentieren.

4. Zur Frage der Verbindlichkeit der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“

Wie verbindlich ist eigentlich die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre? Wir sehen mehr und mehr, dass die Frage der kirchlichen Rezeption ökumenischer Dokumente zu einem Hauptanliegen in der ökumenischen Bewegung wird. Wie werden die in dem Dialog erzielten Ergebnisse rezipiert? Welchen Weg gehen die Ergebnisse im Ausbildungsgang für die Theologen, wie werden sie einbezogen in die Entscheidungen der Kirche, welche Rückwirkungen haben sie auch für die Darstellung und Darlegung der eigenen Lehre? Welchen Stellenwert hat die Gemeinsame Erklärung überhaupt in der Lehrverkündigung der Kirche? Das sind Fragen, die wir in den letzten Jahren aufgenommen haben und in der Forschung stärker berücksichtigen wollen. Wohl gibt es einzelne Veröffentlichungen dazu – die VELKD hat vor Jahren bereits eine Studie dazu in Auftrag gegeben –, wir selber sind mit der Frage durch Anfragen konfrontiert worden, die an uns herangetragen wurden. Von lutherischer Seite kam die Frage, wie man auf katholischer Seite die Verbindlichkeit der Gemeinsamen Erklärung einschätze. Wir haben dazu in einer knappen Ausführung Stellung bezogen, die jetzt mit unserer Zustimmung im Materialdienst des Konfessionskundlichen Institutes in Bensheim veröffentlicht wurde, wobei wir auf Ausführungen von Kardinal Kasper zurückgreifen konnten. Kern der Aussagen bildet der Hinweis, dass wir mit der Gemeinsamen Erklärung in der Nomenklatur kirchlicher Äußerungen kirchenrechtlich Neuland betreten und dass eine Evaluation derzeit nur auf Umwegen im Analogieverfahren zu erreichen ist. Klar ist aber auch, dass die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung durch den Präsidenten des Einheitsrates keinerlei Abstrich hinsichtlich ihrer Verbindlichkeit im Rahmen kirchlicher Lehräußerungen bedeutet, wie verschiedentlich unterstellt wurde. Hier ist vor allem auf die Art und Weise kirchlicher Veröffentlichungen hinzuweisen. Die Frage der Hermeneutik ist tatsächlich eine wichtige und wesentliche Frage im ökumenischen Dialog.

5. Protestantisches Christentum in Europa

Mit der Gründung der Gemeinschaft evangelischer Kirchen in Europa (GEKE), also der Kirchen, die ihre Gemeinschaft auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie im Sinne einer Kirchengemeinschaft vereinbart haben, zieht ein Modell immer weitere Kreise, welches das Evangelischsein in Europa jenseits lutherischer oder reformierter konfessioneller Prägung zum Ausdruck bringt. Es sind die stärker kontinental ausgerichteten evangelischen Kirchen einschließlich der Methodisten, möglicher­weise auch der Baptisten, die mit der Leuenberger Kirchengemeinschaft ein ökumenisches Modell favorisieren, das eine ausreichende Basis für eine Kirchengemeinschaft in der Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums sieht. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Modell das einzige ökumenische sein wird, das protestantisches Christentum in Europa für die Zukunft besitzen wird. Unsere eigenen Bemühungen werden sich daran messen lassen müssen, ob es uns gelingt, sich dieser Herausforderung zu stellen. Freilich bringt dieses Modell auch innerevangelisch Probleme mit sich, denn die konfessionellen evangelischen Gemeinschaften lösen sich ja nicht einfach auf. Hier entstehen Spannungen zwischen Luthertum einerseits und dem Leuenberger Modell andererseits. Das sind Grundspannungen, die man auch regional festmachen kann, etwa im Vergleich mit amerikanischen Kirchengemeinschaftsformen. Ulrich Kühn hat vor Jahren schon deutlich gemacht, dass das Festhalten an einer konfessionellen Identität einerseits und das Ausprägen einer modernen Form des christlichen Glaubens im Sinne eines Protestantismus, in dem Leitvorstellungen wie Freiheit, Gewissen, Pluralität der Lebenswelten und individuelle Gestaltung dieser vielfachen Lebenswelten vorherrschen, andererseits zum Grundkonflikt der evangelischen Christenheit des 21. Jahrhunderts gehören.

6. Neues Nachdenken über das Bischofsamt im Lutherischen Weltbund

Das Luthertum steht zusehends in Spannung zwischen weltkirchlichem Anspruch einerseits und regionalen Entwicklungen andererseits. Dies zeigt mehr als deutlich eine lutherische Erklärung von 2002, „Das bischöfliche Amt im Rahmen der Apostolizität der Kirche“, die innerhalb der apostolischen Kontinuität der ganzen Kirche eine Sukzession im ordinationsgebundenen Amt prononciert. Das ist eine starke Aussage, die vom Luthertum her betrachtet nicht außergewöhnlich ist. Es gibt eine Sukzession im ordinationsgebundenen Amt und darüber hinaus auch das übergemeindliche Amt der Aufsicht. Freilich ist damit kein einheitlicher Begriff für das Amt der Aufsicht, also kein einheitlicher Begriff für das Bischofsamt als solches gemeint. Es sind eben auch synodale Strukturen innerhalb der lutherischen Kirchen von grundlegender Bedeutung. Aber diese Positionsbestimmung ist deswegen außergewöhnlich, weil sie genau das in Betracht zieht, was man in Deutschland oder auch in Europa im Rahmen der Leuenberger Kirchengemeinschaft in Frage zu stellen scheint. Inwieweit diese Positionsbestimmung innerhalb des deutschen Kontextes aufgenommen werden kann, scheint mir das entscheidende Problem zu sein, vor dem die lutherischen Kirchen hier stehen.

7. Neue Öffnung auf orthodoxer Seite?

Das Möhler-Institut beteiligte sich an einer Konferenz über christliche Anthropologie, die von der Wiener Stiftung „Pro Oriente“ und der orthodoxen Universität zum heiligen Johannes dem Theologen, einer nichtstaatlichen, der Orthodoxen Kirche nahe stehenden Hochschule in Moskau mit 10 Fakultäten, initiiert worden war. Dies zeigt, dass wir willens sind, den Themenbereich Orthodoxie als eigenen Schwerpunkt neu aufzunehmen, ohne dass wir aus dem Institut ein ostkirchliches Institut machen wollen. Es ist die Erweiterung der Fragestellung, die das Institut seit Jahrzehnten bewegt. Schon jetzt kann ich darauf hinweisen, dass wir im Juni 2004 einen großen Versuch wagen werden, eine gemeinsame katholisch-orthodoxe Arbeitsgemeinschaft oder Arbeitsgruppe auf den Weg zu bringen nach dem Modell, das ja schon einmal von Paderborn aus gegründet worden war. Gemeint ist der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen. Es ist uns gelungen, 12 orthodoxe und 12 katholische Theologen zusammenzubringen, die bereit sind, einem solchen Arbeitskreis anzugehören und auch auf Dauer darin mitzuwirken. Wir haben diese Arbeitsgruppe von Anfang an international angelegt, was bedeutet, dass wir auch Theologen aus Amerika eingeladen haben. Wir sind gespannt auf das Ergebnis dieser ersten Tagung. Denn wir wollen mit dieser Form der Arbeit die Bereitschaft unter katholischen und orthodoxen Theologen stärken, sich im Dialog zu engagieren und Wege für künftige offizielle Begegnungen zu ebnen. Das ist die Hoffnung, die wir mit der Arbeitsgruppe verbinden. Die Themenbereiche, die wir aufnehmen werden, sind im Augenblick noch offen. Wir haben zwei Co-Präsidenten gewinnen können, von unserer Seite ist es Weihbischof Feige aus Magdeburg, von orthodoxer Seite Bischof Ignatije Midic aus Serbien.

8. Vierzig Jahre Ökumenismusdekret im Kontext historischer Konzilsforschung

40 Jahre Ökumenismusdekret „Unitatis redintegratio“ sind uns Anlass, sich des bisher beschrittenen ökumenischen Weges zu vergewissern. Angesichts vielfältiger Entwicklungen wollen wir mit einer Tagung auf dieses Ereignis hinweisen, wobei zweierlei im Vordergrund steht: einmal sich des Erbes zu versichern und andererseits auch die Aufgaben für die Zukunft zu beschreiben. Damit ist aber auch schon die eigentliche theologische Fragestellung in den Mittelpunkt gerückt, nämlich die der Ekklesiologie. Seit einiger Zeit schon können wir beobachten, dass es neuen Fragebedarf um das „Subsistit“ von Lumen gentium Nr. 8 gibt. Ist das Subsistit, so wie es heute üblicherweise in der Diskussion verwendet wird, tatsächlich als Relativierung im Kirchenverständnis der katholischen Theologie aufzufassen oder ist es nicht eher als Verstärkung des eliminierten „est“, im Sinne eines „adest“ zu verstehen? Wir wollen diese Diskussion nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn mit der genannten These wird in Deutschland inzwischen Kirchenpolitik getrieben. Das muss man deutlich genug sagen.
Damit hängt nun eine weitere Frage zusammen, die nach der Relevanz der historischen Konzilsforschung für die Interpretation des Ökumenismusdekretes. Wir haben lange über diese Frage diskutiert und sind nun zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns an der diesbezüglichen Forschung und Diskussion beteiligen wollen. Das Projekt bezieht sich auf die Aufarbeitung der Konzilsakten. Die Veröffentlichung der von G. Alberigo herausgegebenen Reihe „Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils“ ist weit vorangeschritten; der 3. Band ist inzwischen erschienen. Eine historische Konzilsforschung ist also längst in Gang. Da liegt es auf der Hand, dass wir uns in Paderborn daran beteiligen, denn wir haben ja auch hier im Institut umfangreiche Akten zum Zweiten Vatikanischen Konzil. So kam an uns bereits die Frage heran, ob wir nicht auch die Konzilsakten des ersten Direktors des Institutes, Eduard Stakemeier, besäßen. Wir wussten zwar, dass wir Akten haben, aber nicht, was sie enthalten. Wir haben uns also zunächst gefragt, wie wir an dieses Konvolut von Papieren herangehen und wie wir es sichten sollten. Dabei bin ich selbst zufällig auf 15 kleinere „Kladden“ gestoßen, die sich bei näherem Hinsehen als handgeschriebenes Konzilstagebuch von Eduard Stakemeier entpuppten. Das war für uns eine sensationelle Entdeckung, weil wir nicht damit gerechnet hatten, ein solches Konzilstagebuch hier vorzufinden. Inzwischen wird dieses Konzilstagebuch in Reinschrift übertragen. Wir müssen nunmehr auswerten, was das Tagebuch wirklich erbringt. Darüber ist im Augenblick ein abschließendes Urteil nicht erkennbar. Was wir sehen können, ist Folgendes: Das Tagebuch beginnt mit klaren und weit ausgreifenden Beschreibungen der Konzilseröffnung im Oktober 1962, mit persönlichen Bemerkungen versehen; im weiteren Konzilsverlauf reduziert sich das Tagebuch allerdings auf die Aufzeichnung von Anmerkungen und Einwürfen einzelner Konzilsväter, wobei man jetzt natürlich prüfen muss, inwieweit sie tatsächlich Grundentscheidungen, die gefallen sind, wiedergeben oder nicht. Diese wenigen Bemerkungen zeigen, dass Paderborn ein hervorragender Ort für eine historisch orientierte Ökumenismusforschung ist.

9. Die Arbeit des Instituts

Das Institut hat seit September 2003 einen neuen Präsidenten, Erzbischof Hans-Josef Becker. Dieser hat das Institut bereits besucht und klargestellt, dass es weiterhin von der Diözese getragen wird und alle Unterstützung erfährt, die es für seine Arbeit benötigt. Am 22. Oktober 2003 ist der vormalige Direktor des Instituts, Prof. Dr. Aloys Klein, verstorben. Professor Dr. Hans-Jörg Urban, seit 1974 am Institut, ist in den Ruhestand verabschiedet worden. Wir sind froh, dass wir mit Dr. Burkhard Neumann einen geeigneten und hoch qualifizierten Nachfolger gefunden haben, der das Institut schon als Assistent kennen gelernt hat.
Das Institut betreibt Kooperationen auf vielfältige Weise: mit anderen Fakultäten und Instituten. Da ist einmal die Kooperation mit den evangelischen Kollegen an der hiesigen Universität Paderborn, dann mit unserer evangelischen Partnerhochschule in Bielefeld-Bethel. Wir haben einen regen Austausch mit dem Institut für ökumenische Forschung des Lutherischen Weltbundes in Straßburg und mit dem Konfessionskundlichen Institut in Bensheim. Unsere Intensivkurse für Ökumene finden weiterhin ordentlichen Zuspruch. Wir haben dieses Jahr für frühere Absolventen eine aktuelle Studientagung durchgeführt, die ein sehr großes Interesse hervorgerufen hat. Thema war: Abendmahlsgemeinschaft/eucharistische Gastfreundschaft. Nicht vergessen darf ich, dass der dritte Band von „Dokumente wachsender Übereinstimmung“ erschienen ist. Dann kommen weitere Bände unserer kleinen Reihe „Thema Ökumene“ heraus. In unserer Reihe „Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien“ wird als nächste Arbeit die Habilitationsschrift von Frau Dr. Radlbeck-Ossmann über Papstamt und Petrusdienst erscheinen.
Ich hoffe, dass ich zeigen konnte, dass wir eine Fülle von Initiativen und Projekten verfolgen, die auf drei Säulen ruhen: Lehre, Forschung und Dialog. In diesem wissenschaftlich-praktischen Dreieck will das Institut weiterhin tätig sein.

Paderborn, März 2004
gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen



Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2002
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor

1. Allgemeine Lage

Wer in diesen Tagen eine Bewertung der ökumenischen Situation vornehmen will, tut sich nicht leicht. Bezogen auf die Ereignisse im Oktober 1999 muss man derzeit von einer schwierigen Diskussionslage ausgehen. Geht man auf einzelne Sachtatbestände ein wie etwa den internationalen ökumenischen Dialog, so ist auch hier zunächst eine große Ernüchterung festzustellen. An keiner Stelle sind wirklich Fortschritte im Dialog erkennbar. Im Gegenteil, je genauer man hin­schaut, umso schwieriger wird die Einschätzung der Sachlage. Eine erst vor wenigen Tagen beendete wissenschaftliche Tagung ließ die Teilnehmer am Ende einigermaßen ratlos zurück. Händeringend sucht man Themen, die man sinnvoll und wirksam bearbeiten kann. Freilich muss dies nicht das letzte Wort sein. Erstaunlicherweise geht es im Gespräch mit den Freikirchen voran. Hier zeigt sich eine gewisse Offenheit im theologischen Bereich. Auch haben die altorientalischen Kirchen signalisiert, dass sie an weitergehenden Gesprächen mit der katholischen Kirche interessiert sind. Wo stehen wir also heute?
Blicken wir etwa auf die Situation im Johann-Adam-Möhler-Institut selbst, so können wir ein großes Interesse an Informationen über Kirchen und ökumenische Entwicklungen feststellen. Unsere Kurse werden gut besucht, auch die Nachfrage an Fach­hochschule und Theologischer Fakultät in Paderborn ist gut. Dabei zeigt sich aber eine gewisse Verlagerung des Interessenschwerpunktes an. Die Suche nach Informationen konfessionskundlichen Inhaltes scheint stärker zu sein als in früheren Jahren. Verbirgt sich darin etwa eine Rückkehr hinter ökumenisch relevante Ergebnisse? Oder ist dies ein Signal dafür, sich mit der gegenwärtigen Lage abzufinden? Ich ernte unter katholischen Theologinnen und Theologen jedes Mal Unverständnis und geradezu Ablehnung, wenn ich versuche, die Verhältnisse innerhalb der evangelischen Kirchen in Deutschland zu erläutern. Das scheint mir auf eine Situation hinzudeuten, mit der wir uns in den nächsten Jahren stärker werden befassen müssen: Wir müssen uns zwischen Bemühungen um eine realistische Konfessionskunde einerseits und einer innerkatholischen Rezeption der im ökumenischen Dialog erzielten Ergebnisse – etwa den aus der Studie „Communio Sanctorum“ – neu einzurichten suchen. Diese Suche nach einer Ausbalancierung zwischen Konfessionskunde und ökumenischer Rezeption scheint mir die gegenwärtige Lage besonders deutlich zu mar­kieren.

2. Ökumenischer Kirchentag und die Frage des Abendmahls

Wir stehen unmittelbar vor dem 1. Ökumenischen Kirchentag. Das Institut hat sich seit mehre­ren Jahren intensiv auf verschiedenen Ebenen um Mit- und Zusammenarbeit bemüht. Das Programm, das wir mitzuverantworten haben, kann sich sehen lassen. Ich denke hier insbesondere an das ökumenische Lern- und Begegnungszentrum, das mit einer Fülle von Veranstaltungen aufwarten kann. Ich denke aber auch an die Ökumenische Ideenbörse im Internet, die wir zusammen mit dem Konfessionskundlichen Institut in Bens­heim auf den Weg gebracht haben. Aber auch in den Vorbereitungen war unser Haus beteiligt, etwa an der Erklärung der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken „Ermutigung zur Ökumene“. Das alles ist höchst bemerkenswert und zeigt den hohen Stand an gemeinsamen Bemühungen und Zusammenarbeit in den ökumenischen Bemühungen in Deutschland an. Die Zusammenarbeit ist selbstverständ­lich geworden.
Aus unserer Perspektive wird der Ökumenische Kirchentag ein Ereignis sein, das überfällig ist. Wir werden darüber nachdenken müssen, ob wir nicht solche gemeinsamen Kirchentage auch für die Zukunft ins Auge fassen müssen. Sie sind Ergebnis der ökumenischen Bemühungen in Deutschland und Zeichen für den Stand der Gemeinschaft der Kirchen, die wir erreicht haben. Das alles muss einmal deutlich gesagt werden, damit die hier eingeflossenen Bemühungen nicht hinter dem Ergebnis zurückbleiben.
Wir dürfen sicher davon ausgehen, dass der Ökumenische Kirchentag auch im Blick auf die heiklen Fragen Zeichen setzen wird. Es gibt eine Fülle von liturgischen Möglichkeiten, gemeinsam Gottesdienste zu feiern, ohne dabei den zentralen Bereich des Abendmahls bzw. der Eucharistiefeier zu tangieren. Natürlich wird es nicht aus­bleiben, dass Initiativgruppen dennoch ihre Zeichen anders setzen werden. Eine Reihe von Veröffentlichungen einzelner Theologen, aber auch ökumenischer Institute haben sich in den letzten Wochen und Monaten mit dem Thema beschäftigt. Es wird eine Frage der Klugheit sein, wie die Kirchenleitungen und die für die ökumenischen Gremien Verant­wortlichen mit dieser Situation umgehen werden. Auch nach dem Kirchentag wird die Frage nach einem gemeinsamen Abendmahl nicht vom Tisch sein. Ich sehe daher hier verstärkt Gesprächsbedarf.
Von katholischer Seite aus werden wir nicht mit großen Befürchtungen auf den Ökumenischen Kirchentag blicken müssen. Die Lektüre der vom Rat der EKD vorgelegten „Orientie­rungshilfe zu Verständnis und Praxis des Abendmahls in der Evangelischen Kirche“ hat uns jedenfalls davon überzeugen können, dass auch die evangelische Seite sehr nüchtern und sehr realistisch mit dieser Situation umgehen kann. Dem jetzt vorliegenden Dokument, das eine Orientierungshilfe ist, können wir entnehmen, dass sich die evangelische Seite theo­logisch und praktisch mit der Frage des Abendmahls auseinander gesetzt hat. Natürlich will das Dokument keine letztgültigen theologischen Antworten geben. So bleibt es hinter man­chen ökumenisch erzielten Ergebnissen durchaus zurück. Zum anderen zeigt es aber, dass die Frage der Realpräsenz und die Frage des Opfers Jesu Christi auf evangelischer Seite neue Wertschätzung gefunden hat. Die Orientierungshilfe bietet gegenüber allen Sühne, Schuld und Opfer ablehnenden Tendenzen im gegenwärtigen protestantischen Bewusstsein eine klare Orientierung auf biblischer Grundlage. Auch die praktischen Empfehlungen weisen darauf hin, dass es innerhalb der evangelischen Kirchen zu einer Hochschätzung des Abend­mahls und der Abendmahlsfeier gekommen ist. Gerade dieses Dokument zeigt, dass die evangelische Seite bereit ist, das Selbstverständnis der katholischen Theologie und Kirche zu berücksichtigen, und insoweit ist dieses Dokument ausgesprochen wohl tuend und im bes­ten Sinne evangelisch. Erfreulich ist der Wille zur Formulierung eines differenziert wahr­nehmbaren Grundkonsenses im Abendmahlsverständnis.
Auch nach dem Ökumenischen Kirchentag bleibt das Miteinander auf dieser Ebene auf der Tagesordnung. Wir werden uns sehr genau überlegen müssen, wie wir das Miteinander evan­gelischer, katholischer, freikirchlicher und orthodoxer Christen in Deutschland weiter profilie­ren und einüben können.

3. Das Gespräch mit den Freikirchen

Schon im letzten Jahr war von den überaus erfreulichen Gesprächen mit Vertretern der Freikirchen innerhalb der Vereinigung Evangelischer Freikirchen über das Thema „Rechtfer­tigung und Heiligung“ zu berichten. Auch ein Jahr danach bleibt nichts von diesem Ergebnis zurückzunehmen. Wir sind derzeit dabei, die gehaltenen Referate und die dabei erzielten Ergebnisse in einer Publikation zu dokumentieren. Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal deutlich machen, dass es uns vom Möhler-Institut sehr darauf ankommt, gerade das theologi­sche Gespräch mit den Freikirchen voranzuführen. Im kommenden Jahr treffen wir wieder mit den Vertretern der Freikirchen hier in Paderborn zusammen und hoffen, dass wir die Gespräche mit ihnen weiter institutionalisieren können.
Freilich darf uns diese erfreuliche Lage nicht davon abbringen zu sehen, dass es in vielen freikirchlichen Kreisen enorme Widerstände gegen eine freikirchlich-katholische Annäherung gibt. Wir haben im vergangenen Jahr zur Kenntnis genommen, dass gerade in evangelikalen Zeitschriften sehr unterschiedliche Positionsbeschreibungen zur römisch-katholischen Kirche abgegeben wor­den sind. Positive Verhältnisbestimmungen werden nicht immer von evangelikalen Gruppierungen als hilfreich empfunden. Mit Kopf­schütteln und einiger Irritation müssen wir erkennen, dass die katholi­sche Kirche aus mancher evangelikaler Sicht immer noch unter dem Gesichtspunkt der Irrlehre betrachtet wird. Dies gilt insbesondere für die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfer­tigungslehre. Entgegengehalten wird, dass Katholiken nicht die gleiche Christologie haben, wie evangelische Christen diese für richtig und wahr halten. Wir haben also vom katholischen Standpunkt im Blick auf das ganze freikirchliche Klima in Deutschland noch erhebliche Arbeit vor uns, und wir sollten uns nicht darüber täuschen, dass dies eine Aufgabe ist, die wir in wenigen Jahren werden beheben können.
In dieser Hinsicht erscheint es als ein Fortschritt, wenn das Institut zusammen mit der Evan­gelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und dem Konfessionskundlichen Institut des Evangelischen Bundes in Bensheim eine Tagung in Paderborn veranstalten konnte, die sich mit der Frage nach neuen Freikirchen beschäftigte. Die Fachkonsultation „Neue Freikirchen als Phänomen innerchristlicher Pluralisierung“ stieß auf ein reges Interesse unter Fachleuten; das waren in erster Linie die Sekten- und Weltanschauungsexperten unserer Kir­chen, aber auch einige Ökumenereferenten. Die Teilnehmer kamen aus unterschiedlichen kirchlichen und wissenschaftlichen Verantwortungsbereichen. Die Thema­tik der Fachkonsultation lenkte das Augenmerk auf einen Sachverhalt, der in der gegen­wärtigen Diskussion über die Zukunft von Gemeinden und Kirchen oft zu wenig wahrge­nommen wird. Es gibt nicht nur einen kaum mehr zu übersehenden Auszug von Menschen aus beste­henden Gemeinden und Kirchen, sondern auch neue Sammlungsbewegungen, Gemein­schaftsbildungen und Gemeindegründungen. Zahlreiche dieser Gruppen bezeichnen sich als evangelische Freikirchen, obwohl sie in keiner organisatorischen Beziehung zur Vereinigung Evangelischer Freikirchen stehen. Sie bezeichnen sich als Freikirchen, auch wenn sie voll­kommen konfessionsunabhängig sind. Immer häufiger müssen sich gerade örtliche Arbeits­gemeinschaften Christlicher Kirchen mit Anträgen solcher Gemeinschaften auf Mitgliedschaft befassen. Hier sind Orientierungen notwendig. Insofern ist also die Entstehung neuer Freikirchen ein Indikator für Wandlungsprozesse der christlichen Landschaft. Unübersehbar sind Prozesse der Ausdiffe­renzierung christlicher Frömmigkeit. Entwicklungen innerchristlicher Pluralisierung werden beschleunigt. Das Ergebnis dieser Tagung ist nicht eindeutig. Eine Antwort auf die Frage, ob wir es in dem großen Randbereich unserer Kirchen tatsächlich mit Freikirchen im klassischen Sinne zu tun haben, konnten wir nicht eindeutig geben. Die Fragestellung zielte ja auch darauf, zu einem klareren konfessionskundlichen Urteil zu gelangen. Auch in einer anderen Hinsicht ist es nicht gelungen, zwei große Arbeitsbereiche unserer Kirchen miteinander in Verbindung zu bringen, nämlich die Ökumenereferenten mit den Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen. Zu sehr liegen diese beiden Arbeitsbereiche auseinander. Hier muss sorgfältig überlegt werden, in welcher Weise wir diese Frage vorantreiben können. Mir erscheint wichtig, dass man im Umfeld der gesellschaftspolitischen Entwicklungen im Blick auf Pluralisierung, Säkularisierung, Multi­kulturalität die hier sich abspielenden Prozesse noch einmal genauer in den Blick nimmt, bevor man theologisch auf gemeinsame Fragen zugeht.

4. Orthodoxie – neue Initiative für ein ökumenisches Gespräch

Auf die allgemeine Wetterlage im Blick auf die Ortho­doxie ist hier nicht einzugehen. Wir wissen um die schwierige Situation im Gespräch der römisch-katholischen Kirche mit den orthodo­xen Kirchen. Wir wissen um die Schwierigkeit, die das Ergebnis der Sonderkommission des Ökumenischen Rates der Kirchen unter Vertretern der EKD im ÖRK hervorgerufen hat. Wir müssen aber sehen, dass wir in einem größer gewordenen Europa die Frage des Zusammen­halts der Christen und die Möglichkeiten der Begegnungen nicht gänzlich außer Acht lassen. Der weltweite, mit den Orthodoxen geführte ökumenische Dialog liegt brach. Von Rom aus werden zwar alle Anstrengungen unternommen, die Gespräche neu in Fahrt zu bringen. Das ist aber bisher nicht in entscheidendem Maße gelungen. Wir sind daher im Möhler-Institut der Überzeugung gewesen, die Frage von sinnvollen und notwendigen Gesprächen auf einer unteren Ebene neu anzugehen. Erst vor wenigen Wochen haben wir deshalb die Initiative ergriffen, zusammen mit Experten der Orthodoxie zu überlegen, ob nicht die derzeitigen Gesprächsblockaden im offiziellen Dialog zwischen der orthodoxen und der katholischen Kirche aufgebrochen werden können. Natürlich muss man sehen, dass es im ortho­dox-katholischen Miteinander eine Fülle von bestehenden Initiativen und Gesprächen gibt. Dennoch kann nicht geleugnet werden, dass es erhebliche Schwierigkeiten auf allen Ebenen gibt. Es erscheint deshalb notwendig und auch sinnvoll, ein Gesprächsforum auf panorthodoxer Ebene zu schaffen, das anstehende theologische Probleme, aber auch allge­meine hermeneutische Fragen aufgreifen könnte. Gerade an solchen Themen besteht Inte­resse, in denen es um das Verhältnis von Kirche und Staat, Kirche und Gesellschaft, Kirche und Europa geht. Vielleicht erscheint es möglich, eine feste Arbeitsgruppe orthodoxer und katholischer Theologen zu etablieren, die in einer ständigen und gleich bleibenden personel­len Besetzung arbeiten kann. Vorbilder hierfür wären etwa die Groupe des Dombes oder etwa auch der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen.

5. Neue Entwicklungen in der EKD

Fragen der Kirchengemeinschaft haben wir in den letzten Jahren intensiv disku­tiert. Immer wieder werden wir dazu herausgefordert, unsere Vorschläge für Modelle von Kirchengemeinschaft vorzustellen und zu diskutieren. Die Frage nach der Kirchengemeinschaft ist virulent. Im Blick auf unsere innerkatholischen Überle­gungen müssen wir aber auch sehen, dass sich in Deutschland unter evangelischen Landeskirchen neue Zusammenschlüsse abzeichnen, welche diese Fragen nach der Kirchengemeinschaft noch einmal in besonde­rer Weise tangieren. Gerade die neu gegründete Union Evangelischer Kirchen (UEK) wirft für uns weit reichende Fragen auf. Was bedeutet der Zusammenschluss aller unierten und reformierten Kirchen unter dem Stichwort der Union? Haben wir es hierbei mit einer Stärkung der EKD oder nicht gar mit einer Schwächung zu tun? In welchem Verhältnis steht die UEK zur VELKD? Wird sich die EKD weiterhin auf die konfessionellen Bünde stüt­zen oder werden die konfessionellen Bünde innerhalb der EKD-Struktur aufgehen und ihre selbstständige Rolle verlieren? Auf diesen prospektiven Aspekt hat sich die UEK ihrerseits festgelegt. Alle diese Fragen stehen im Umfeld des Konzeptes von Kirchengemeinschaft. Es kann nicht übersehen werden, dass die von der Leuenberger Konkordie ausgehenden Impulse für eine evangelische Kirchengemeinschaft auch unter verschiedenen Perspektiven immer stärker wahrgenommen werden. Das führt zu einer immer größer werdenden Herausforderung auf katholischer Seite. In welcher Weise stehen wir zu dieser Form von Kirchengemeinschaft? Haben wir ein eigenes Konzept anzubieten? Wie sieht dieses Konzept aus? Es scheint in dieser Lage wichtig festzuhalten, dass wir alle eigenständigen Überlegungen, die wir etwa im Nachgang zur konziliaren Ekklesiologie ausarbeiten können, in diesen Fokus der Kirchengemeinschaft hineinbringen müssen.

6. Impulse für einen ökumenischen Diskurs über ethische und sozialethische Fragen?

Die gesellschaftliche Sensibilität für ethische Fragen ist merklich gestiegen. Dies ist im Blick auf moderne biotechnische und medizinische Entwicklungen verständlich. Man kann sogar verschiedentlich von einem Ethikboom sprechen. Die anwendungsbezogene Ethik sieht sich völlig vor neue Herausforderungen gestellt. Die Sicherung des politischen Weltfriedens nach den Ereignissen vom September 2001 sowie die rasanten Fortschritte im Bereich der Biotech­nologie sind sicher zwei herausragende Themenfelder. Die drängenden Überlebensfragen der Menschheit sind sozialer Art. Im Blick auf die Differenzierungs- und Pluralisierungsvorgänge in modernen Gesellschaften dürfte es keinen Akteur geben, der auf ethische Fragestellungen einen Monopolanspruch erheben kann. Dieser Pluralismus hat sogar dazu geführt, dass der Begriff der Ethik von jedermann ohne jeden Gebrauchsschutz verwendet werden kann. So stehen hier äußerst diffuse Ethikvorstellungen auf der Tagesordnung. Es ist deshalb umso wichtiger, dass zwischen den Kirchen in Deutschland angesichts dieser Situation ein gemein­sames Nachdenken über Tradition und gegenwärtige Herausforderung ethischen Denkens gesprochen wird. Dies ist teilweise bereits durch die gemeinsamen Texte in den letzten Jahren geschehen, doch eine zureichende und angemessene wissenschaftliche Reflexion über die Grundprinzipien, die gemeinsame Stellungnahmen auch erlaubten, hat bisher nicht im erfor­derlichen Maße stattgefunden. Dies gilt nicht nur für die deutsche, sondern auch für die euro­päische Situation. Die Charta Oecumenica hält die Erfordernis für ein gemeinsames Gespräch im Blick auf Fragen des Glaubens und der Ethik für notwendig. Die Entwicklungen in sozial­ethischer Sicht sowohl auf katholischer wie evangelischer Seite können als gut bezeichnet werden. Es hat in den letzten Jahren eine Fülle von neuen Ansätzen sowohl auf katholischer wie evangelischer Seite gegeben. Freilich hat sich bisher ein gemeinsames Gespräch darüber nicht einrichten lassen. Ja, wir müssen sogar feststellen, dass der Wille zu einer gemeinsamen Lösung hier gar nicht mehr vorhanden ist. Entsprechende Vorschläge, die von unserer Seite aus dazu erfolgt sind, konnten bis heute nicht in ein gemeinsames Gespräch umgemünzt werden. Hier sind viele Enttäuschungen zu vermerken, deren Hintergründe für uns heute noch nicht alle klar erkennbar sind.

7. Neue Kooperationen in der Lehre

Im Blick auf die Lehrtätigkeit des Institutes kann sich eine gewisse Zufriedenheit einstellen. Im letzten Jahr konnten wir eine große Resonanz auf unsere Einladung an die bisherigen Teilnehmer unse­rer Kurse verzeichnen, was uns ermutigte, im nächsten Jahr wieder einen aktuellen Kurs einzurichten. Auch die Resonanz aus den deutschen katholischen Diözesen ist erstaunlich hoch, so dass wir wiederum mit einer Zahl von knapp 25 Teilnehmern unseren Grundkurs vor wenigen Wochen beginnen konnten. Vom Institut und vom Lehrstuhl für Ökumenische Theologie aus haben wir zwei neue Kooperationen in den Blick genommen, einmal mit den evangelischen Kolleginnen und Kollegen der Uni­versität Paderborn, dann aber auch mit unserer Partnerhochschule in Bielefeld-Bethel. Aber auch an der Theologischen Fakultät Erfurt wurden Vorlesungen anegboten und Prüfungen abgenommen. An einer Reihe von Priesterseminaren geben Mitarbeiter des Institutes ökumenische Grundkurse. Uns erscheint diese Art von Kooperation selbstverständlich, und die bisher gemachten Erfahrun­gen scheinen uns auch darin zu bestärken, diesen Standard fortzuführen.
Was unsere Publikationen betrifft, so muss ich im Augenblick leider feststellen, dass es uns im letzten Jahr nicht gelungen ist, eine wissenschaftliche Arbeit in unserer großen Reihe zu publizieren. Derzeit warten wir auf das Manuskript für eine Arbeit, die sich mit der frühen Jesuitentheologie beschäftigt. Wir werden fortfahren mit Publikationen innerhalb unserer neuen kleinen Reihe (Thema Ökumene), die die ältere in einer optisch und auch inhaltlich überarbeiteten Weise fortführen soll. Gerade erschienen ist Band 2 der Reihe „Thema Ökumene“: Stichwörter zur Ökumene. Ein kleines Nachschlagewerk zu den Grundbegriffen der Ökumene. Wir dürfen uns freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir hier keine großen Leserzahlen anpeilen dürfen.

8. Ausblick

Neue Herausforderung im Blick auf die Orthodoxie.
Starke bekenntnisgebundene Entwicklung in den konfessionellen Bünden auf weltweiter Ebene. Impulse aus dem LWB
Keine neuen Impulse aus dem ÖRK
Es bleibt eine offene Landschaft!

Paderborn, Frühjahr 2002
gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen



Ökumene zwischen Hoffnung und Skepsis
Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2001
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor

1. Ökumene vor Scherbenhaufen?

Die Dramatik der Ereignisse seit der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ im Oktober 1999 kann kaum noch übertroffen werden. Wir erinnern uns: Trotz der scharfen Einsprüche seitens einer Vielzahl evangelischer Theologen in Deutschland und einer heftigen Diskussion über das Für und Wider der „Gemeinsamen Erklärung“ kann der 31. Oktober 1999 als ein ökumenisches Ereignis gefeiert werden. Anfang September 2000 brachte die Bilaterale Arbeitsgruppe zwischen der VELKD und der Deutschen Bischofskonferenz ihr Studiendokument „Communio Sanctorum“ heraus, das als eine folgerichtige Weiterführung der in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre festgestellten Ergebnisse betrachtet werden konnte. Aber kaum ein Tag später wurde in Rom vom Präfekten der Glaubenskongregation die Erklärung über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche „Dominus Jesus“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Bis heute hat sich die daran anknüpfende kritische Diskussion nicht gelegt. In diese aufgewühlte Diskussionslage trat - zunächst einmal gar nicht beachtet - der Rat der EKD mit Empfehlungen zum Gebrauch der Einheitsübersetzung bzw. der Lutherübersetzung der Heiligen Schrift zu ökumenischen Anlässen im Juni 2001 hervor. Im Herbst 2001 brachte der Rat der EKD dann ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen unter dem Titel „Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis“ hervor. Man geht wohl nicht fehl, wenn man dieses Votum in Teilen als eine Antwort auf die Erklärung der Glaubenskongregation versteht. Wer diese Ereignisse in noch nicht einmal zwei Jahren Revue passieren lässt, kann sich des Eindrucks nicht erwehren, es ginge hier um die Demontage der ökumenischen Erfolge. Mehr und öfters wird die Parole vom Scheitern der „Gemeinsamen Erklärung“ ausgegeben. Von kritischen Zeitgenossen wird die Frage gestellt, ob man nicht ehrlicherweise angesichts der Ereignisse von einem ökumenischen Scherbenhaufen sprechen müsse. Auch Kardinal Kasper wies bei einer ökumenischen Tagung in Berlin darauf hin, dass das Positionspapier der EKD zur Diskussion herausfordere und die theologischen Widersprüche zwischen den Konfessionen besonders schroff hervorstechen lasse. Um hier klarer zu sehen, müssen die einzelnen Gegebenheiten genauer betrachtet werden.

2. Kirchengemeinschaft oder Einheit?

Schon der Protest der 148 evangelischen Theologieprofessoren gegen die geplante Erklärung zur Rechtfertigungslehre im Januar 1998 machte auf einen kritischen Punkt aufmerksam. Die „Gemeinsame Erklärung“ müsse als ein Baustein innerhalb eines ökumenischen Gesamtprogramms verstanden werden. Dieses Programm laufe auf eine Integration der evangelischen Amtsträger in das Gefüge der römisch-katholischen Hierarchie hinaus. Der hier ausgesprochene Verdacht gegenüber dem strategischen Ziel der römisch-katholischen Kirche konnte bis heute nicht ausgeräumt werden. Immer wieder wird mit teilweise scharfen Argumenten betont, die römisch-katholische Kirche verfolge mit ihren ökumenischen Bemühungen ein Konzept der Rückkehr evangelischer Kirchen und Autoritäten in die römisch-katholische Kirche. Auf den Punkt gebracht lautet es: Während die römisch-katholische Kirche eine sichtbare kirchliche Einheit unter der Führung des Papstes wolle, strebe die evangelische Seite ein Konzept von Kirchengemeinschaft an, das der Pluralität der verschiedenen Kirchen wie auch der gegebenen Einheit der Kirche Jesu Christi gerecht werde. Noch knapper formuliert: Evangelische Kirchengemeinschaft statt katholischer Einheit?
Nimmt man das genannte Votum des Rates der EKD „Kirchengemeinschaft nach evangelischem Verständnis. Ein Votum zum geordneten Miteinander bekenntnisverschiedener Kirchen“ (EKD-Texte 69) zur Hand, so lässt sich dieser Eindruck zunächst durchaus bestätigen. Das Dokument fragt: „Nach welcher Einheit der Kirche Jesu Christi streben wir? Was verstehen wir unter der sichtbaren Einheit der Kirche?“ Im Blick darauf wird gleich hervorgehoben, dass im Bereich der reformatorischen Kirchen die Beantwortung dieser Fragen nur in der Richtung eines Konzeptes von Kirchengemeinschaft laufe, wie es in der Leuenberger Kirchengemeinschaft bereits praktiziert werde. In der Tat, ohne die Leuenberger Kirchengemeinschaft kann auch das Votum des Rates der EKD nicht verstanden werden. Das Votum greift auf die theologischen Bemühungen der Leuenberger Kirchengemeinschaft zurück, hier insbesondere auf das 1994 herausgebrachte Dokument „Die Kirche Jesu Christi. Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit“. Hier liegt ein interessantes Dokument über das Verständnis von Kirche und Kirchengemeinschaft vor, das die weiterführenden Debatten über das reformatorische Verständnis von Einheit und Kirchengemeinschaft nicht wenig beeinflusst.
Es ist von katholischer Seite nicht ohne Interesse zu bemerken, dass sich vor allen Dingen auf europäischer Ebene seit etwa 10 Jahren eine neue Dynamik im Miteinander evangelischer Kirchen in Europa entwickelt hat. Zu wenig erscheint mir deshalb auch die Vollversammlung der Leuenberger Kirchengemeinschaft, die im Juni 2001 in Belfast stattfand, hier in unseren Überlegungen berücksichtigt zu sein. Ausgesprochenes Ziel der Bemühungen der Leuenberger Kirchengemeinschaft sind die Bündelungen der protestantischen Interessen im Kontext der ethischen und humanitären Prozesse der europäischen Politik. Die protestantischen Stimmen müssen in der europäischen Öffentlichkeit stärker zur Sprache gebracht werden, so die Zielbestimmung der Konferenz. Aber nicht nur die Politik und die Gesellschaften innerhalb der europäischen Union hat die Leuenberger Kirchengemeinschaft im Blick, sondern auch die Ökumene. Und hier ist es insbesondere ihr Beitrag zur ökumenischen Zielbestimmung. Darauf rekurriert das Votum der EKD. Diese Bemühungen müssen zusammen gesehen werden, die Sicherung und Bündelung der protestantischen Interessen in Europa und ihre Auswirkungen auf die ökumenischen Bemühungen.
Viel zu wenig ist in den letzten Jahren auch die Frage gestellt worden, inwieweit die Modelle der Einheit von dem jeweiligen Kirchenverständnis abhängen. Wenn man sich diese Frage klarer stellt, so entdeckt man sehr rasch eine Verbindung zwischen dem Verständnis der Kirche, das in der eigenen Kirche gilt, und der daraus sich entwickelnden ökumenischen Vorstellung von Einheit. Was also will die Evangelische Kirche in Deutschland mit ihrem Konzept der Kirchengemeinschaft erreichen? Zunächst einmal steht im Vordergrund die Darlegung des evangelischen Verständnisses der Kirche. Kein Zweifel, dass es hierbei um den magnus consensus aus Artikel 7 der Confessio Augustana steht. Wie ist von hier aus die Ordnung der Kirche zu bewältigen? Das Votum unterscheidet zwischen der verborgenen und der sichtbaren Kirche, hierin auf Luthers Unterscheidung zurückgreifend, und sieht die Selbstvergegenwärtigung des dreieinigen Gottes in der Glaubensgemeinschaft auf eine ihr entsprechende äußere Gestalt drängen, die mitten unter anderen sozialen Gebilden in der Welt durch eine unverwechselbare Sichtbarkeit ausgezeichnet ist. Wenngleich dies gilt, so lässt sich doch nicht übersehen, dass sich hier ein Problem offenbart. Zwar hält das Votum am Bekenntnis zur einen, heiligen, apostolischen und katholischen Kirche fest, diese Kirche aber existiere notwendig in Gestalt von einzelnen Gemeinden, die die primäre Verwirklichung der katholischen Kirche sind, heißt es anschließend. Die Frage muss hier mit aller Deutlichkeit also gestellt werden: Wie viel Einheit ist in der sichtbaren Ordnung der Kirche notwendig und hinreichend, die der Bezeugung der Einheit des Leibes Christi wirklich gerecht wird? Kann man einerseits das Bekenntnis zur Einheit des Leibes Jesu Christi festhalten, gleichzeitig aber in der äußeren Ordnung lediglich von der Gestalt der Kirche in Einzelkirchen sprechen, ohne die Frage aufzuwerfen, in welcher Form die Einzelkirchen eine universale Gestalt annehmen können?
Die Zweideutigkeiten, die sich hier zeigen, verschleiert auch das Votum der EKD nicht. Denn es heißt hier ausdrücklich: Der Ausdruck Kirchengemeinschaft ist vieldeutig. Kirchengemeinschaft ist also Gemeinschaft von Kirchen gleichen oder unterschiedlichen Bekenntnisstandes. Welche Einheit ist gemeint? Soweit wir bisher gesehen haben, unterscheidet sich das Konzept der Kirchengemeinschaft sowohl von einem Kirchenbund auf der einen Seite (das Modell der EKD zur Zeit ihrer Gründung) und dem Modell der organischen Union auf der anderen Seite. Der Einwurf, den Präsident Dr. Wilhelm Hüffmeier vor kurzem gemacht hat, weist nun allerdings darauf hin, dass das Modell der Kirchengemeinschaft eher im Sinne der Kirchenunion zu verstehen sei. Das Modell der Kirchengemeinschaft enthalte mehr an Union als bisher auch kirchenrechtlich möglich war. Soll also das Modell der Kirchengemeinschaft im Sinne der Kirchenunion verstanden werden? In diesem Sinne müssten sicher auch die Überlegungen der Kirchen lutherischer und unierter Provenienz verstanden werden, miteinander eine engere Form von Gemeinschaft zu praktizieren. So verstanden entpuppt sich das Modell der Kirchengemeinschaft als ein Rahmenkonzept, in das die jeweiligen bekenntnisverschiedenen Kirchen jeweils ihre Konzepte einzubringen gedenken. Hieße das, dass das Modell der Kirchengemeinschaft sowohl lutherisch wie uniert verstanden werden kann? So scheint es jetzt auszusehen. In diesem Zusammenhang stehen nun auch Überlegungen, die konfessionell geprägten Kirchengemeinschaften innerhalb der EKD aufzulösen und durch konfessionelle Konvente zu ersetzen.
Nimmt man hier die Weltperspektive in den Blick, so sieht man sehr deutlich, dass das Konzept der Kirchengemeinschaft sowohl zwischen lutherischen und anglikanischen Kirchen wie zwischen lutherischen, unierten und reformierten Kirchen auf der anderen Seite Anwendung findet. Innerhalb des Rahmenkonzeptes werden die jeweiligen Grunddimensionen verschieden austariert, hier insbesondere die Stellung des kirchlichen Amtes und die Position des historischen Bischofsamtes. Sind diese Überlegungen und Vorgänge für ein größeres ökumenisches Einheitskonzept überhaupt maßgeblich? Nimmt man das Selbstverständnis der Leuenberger Kirchengemeinschaft in den Blick, so ist diese Frage klar und deutlich mit einem ja zu beantworten. Das Modell der Kirchengemeinschaft ist das Modell der reformatorischen Kirchen in den ökumenischen Bemühungen. So hat es das Dokument von Wien 1994 zum Ausdruck gebracht. Nimmt man die neuesten Entwicklungen in den Blick, so scheinen sich hier doch auch von evangelischer Seite aus einige Fragen zu erheben.
Das Votum der EKD führt aus, dass die römisch-katholischen Vorstellungen von der sichtbaren vollen Einheit der Kirche und das entwickelte Verständnis von Kirchengemeinschaft nicht kompatibel seien. Diese Frage der Kompatibilität stellt sich aber schon innerprotestantisch. So zeigt sich also sehr deutlich, dass über die Frage der Einheit der Kirchen ein heftiger Streit entbrannt ist. Es wird höchste Zeit, dass wir diese Fragestellung in einen geordneten Diskussionsprozess einbringen. Auch von katholischer Seite kann klar und deutlich gesagt werden: Festhalten an der in Christus gegebenen Einheit, die in der Kirche Jesu Christi subsistiert, aber Mitarbeit an einem Konzept von Kirchengemeinschaft, das dieser Maßgabe und diesen ekklesiologischen Daten gerecht wird. Die Alternative: Kirchengemeinschaft gegen sichtbare Einheit ist falsch, und auf eine solche Diskussion sollten wir uns erst gar nicht einlassen. Auch ein römisch-katholisches Konzept von Einheit lässt sich unter dem Gedanken der Kirchengemeinschaft fassen. Wenn hier klarer die Verbindungen zum Verständnis der Communio-Ekklesiologie herausgearbeitet würden, fielen die Gemeinsamkeiten rascher auf.
Die Ekklesiologie ist Thema auch der wissenschaftlichen Arbeiten. Demnächst wird in der wissenschaftlichen Reihe des Möhler-Institutes eine Arbeit zum Kirchenverständnis der ersten Jesuiten veröffentlicht, erarbeitet von Alfons Knoll („Derselbe Geist“. Eine Untersuchung zum Kirchenverständnis der ersten Jesuiten). Diese Arbeit widmet sich der Entwicklung der frühen Ekklesiologie im 16. Jahrhundert, und zwar im Kontext der Entstehung des Jesuitenordens. Diese Themenstellung ist aus ökumenischer Sicht besonders interessant, weil die Jesuiten im Umfeld des Trienter Konzils zu Gegnern der Reformatoren wurden. Besonders der von Bellarmin geprägte Kirchenbegriff bestimmte die Debatten der Kontroverstheologie des 17. und 18. Jahrhunderts. Es ist nun erstaunlich zu sehen, dass die kontroverstheologische Absicht, die die katholische Ekklesiologie bis weit in das 20. Jahrhundert hinein beherrschte, nicht von Anfang an das Interesse der ersten Jesuiten war. Eine papstzentrierte Ekklesiologie lag nicht im Blickfeld der frühen Jesuiten. Ja sogar eine Vorliebe für den Konziliarismus lässt sich erkennen. Die ersten Jesuiten, die Begleiter des Ignatius von Loyola, hatten kein dogmatisches, sondern ein pastorales Interesse. Sie wollten eine Theologie einüben, die ihren Ausgangspunkt nimmt im Blick auf den allgemeinen Zugang zum Heil, der den Menschen verheißen ist. Hier ist ein spiritueller Ansatz in der frühen Ekklesiologie erkennbar, ganz ähnlich dem Anliegen Martin Luthers. Erst in der Zeit der Auseinandersetzungen nach dem Trienter Konzil treten die gemeinsamen spirituellen, geistlichen Aspekte dieser Ekklesiologie in den Hintergrund und machen den kontroverstheologischen Auseinandersetzungen Platz. Jene Aspekte, die aus einer theologischen Tiefensicht kommen, werden mehr und mehr ausgeblendet und relativiert. Der Rückblick in den Anfang der ekklesiologischen Auseinandersetzungen zeigt, dass ganz zu Beginn ein gemeinsames Anliegen vorherrschte, das im Zuge der politischen Auseinandersetzungen der verschiedenen konfessionellen Positionen mehr und mehr in den Hintergrund rückte. Es ist dann erst im 20. Jahrhundert gelungen, und darauf hat Hubert Jedin schon vor 50 Jahren in seiner Arbeit über das Trienter Konzil hingewiesen, die Perspektive der Abgrenzung zu Gunsten des Aussprechens des Gemeinsamen zu überwinden. Insoweit vollziehen wir an dieser Stelle den Grundimpuls des Zweiten Vatikanischen Konzils. Wie mühsam diese Arbeit teilweise aussehen mag, das zeigt die von uns publizierte Habilitationsschrift, deren ökumenische Bedeutung wir hier nicht hoch genug einschätzen können.

3. Der Streit um die Bibelübersetzung

Es gehört seit langen Jahren zum Grundbestand ökumenischer Überzeugung, dass die Christen gemeinsam aus dem Wort Gottes leben. Sein Wort vernehmen Christen aus den Heiligen Schriften des Alten und Neuen Testaments. Als Zeugnis des Wortes Gottes manifestiert sich die Hochschätzung der Heiligen Schrift im gemeinsamen Lesen und Studium der Bibel. Seit vielen Jahren begehen Christen gemeinsam zu Beginn eines jeden Jahres den Bibelsonntag und die Bibelwoche. Hier hat sich die von evangelischen und katholischen Theologen gemeinsam erstellte Übersetzung, die unter dem Namen Einheitsübersetzung bekannt geworden ist, bewährt, vor allem in ökumenischen Gottesdiensten. Wo immer es sich ökumenisch empfahl, hat man die Einheitsübersetzung gemeinsam verwendet. Diese Übersetzung sollte die in den evangelischen Kirchen beheimatete Bibelübersetzung Martin Luthers nach dem Willen der katholischen Initiatoren nicht ersetzen. Die revidierte Fassung der Lutherbibel von 1984 ist von der Evangelischen Kirche in Deutschland als der maßgebliche Bibeltext allen Gliedkirchen zum Gebrauch empfohlen worden. Am 30. Juni 2001 hat der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland wiederum Empfehlungen zur Stellung und zum Gebrauch der Lutherübersetzung herausgegeben. Diese Empfehlungen haben in der katholischen Kirche in Deutschland gewisse Irritationen über die ökumenische Bedeutung der Einheitsübersetzung hervorgerufen.
Kein Zweifel besteht darüber, dass die Vorgeschichte der Einheitsübersetzung auf katholischer Seite beginnt. Im Vorfeld des Zweiten Vatikanischen Konzils ging es darum, in allen deutschen und deutschsprachigen Diözesen einen einheitlichen Gebrauch einer deutschsprachigen Bibel zu Grunde zu legen. Es gab nur verschiedene Übersetzungen, die in den jeweiligen Diözesen im Gebrauch waren. Dabei zeigte sich schon von Anfang an, dass auch der Luthertext auf katholischer Seite eine gewisse Rolle spielte, da sich alle katholischen Übersetzungen von Luthers Text geprägt zeigten. Von Anfang an war deshalb die Mitarbeit evangelischer Theologen erwünscht. So erfolgten bereits 1963 erste Kontaktaufnahmen, aber erst 1965 konnte ein offizieller Kontakt aufgenommen werden. 1968 kam es dann mit Erlaubnis des Rates der EKD zur Beteiligung von evangelischen Mitarbeitern an der Übersetzung. Hier wurden gemeinsame Kommissionen eingerichtet. Diese Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kommission verlief dann so erfolgreich, dass schon im März 1970 ein Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Bibelübersetzung abgeschlossen wurde. Dieser wurde 1979 überarbeitet, in dieser Form ist er bis heute gültig. Darin wird die Mitarbeit von evangelischen Bibelwissenschaftlern an der Übersetzung des gesamten Neuen Testaments und der Psalmen festgehalten. Die Einheitsübersetzung wird von der katholischen Kirche für den liturgischen Gebrauch bestimmt, der ganze Text der Einheitsübersetzung wird von beiden Kirchen als ökumenischer Text anerkannt und bestimmt. Von evangelischer Seite wird 1979 bei der Übergabe der Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift an die Öffentlichkeit festgehalten, dass es eine von beiden Kirchen beschlossene Übersetzung ist. Auch von evangelischer Seite wird die ökumenische Intention festgehalten.
Deshalb mutet es heute geradezu irritierend an, wenn von evangelischer Seite betont wird, bei der Einheitsübersetzung handele es sich um ein katholisches Projekt. Dies ist nachweislich nicht der Fall und sollte deshalb auch von unserer Seite richtig gestellt werden. Es geht hierbei ja nicht um den Streit über den Anteil an einer Übersetzung, sondern die Geschichte der gemeinsamen Bibelübersetzungen zeigt doch sehr deutlich, dass das ökumenische Bewusstsein gewachsen ist in der Arbeit an der Übersetzung der Heiligen Schrift. Wenn überhaupt noch eine Grundlage der Gemeinsamkeit festgehalten werden kann, dann ist es doch die Übereinstimmung in der Heiligen Schrift. Wenn diese nun in der hier vorgetragenen Form wegfällt, dann fragt man sich erstaunt, worauf gründen wir dann überhaupt noch unsere ökumenischen Bemühungen? Die Geschichte der gemeinsamen Bibelübersetzung zeigt, dass die Verantwortlichen der gemeinsamen Übersetzung sich ihrer ökumenischen Gesinnung voll bewusst waren. Diese Übersetzung war von Anfang an auch nicht als die für alle Zukunft alleinige gedacht. Sie vertrauten auf den Willen zur ökumenischen Zusammenarbeit und bestimmten die gemeinsam verantwortete Übersetzung für den ökumenischen Gebrauch. An dieser Maßgabe sollten wir auch heute festhalten, nicht ohne die jeweiligen Möglichkeiten und Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen.

4. Rechtfertigung in einem weiteren ökumenischen Horizont


Das Thema „Rechtfertigung“ bleibt auf der ökumenischen Tagesordnung. Die Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ hat schon sehr früh und in gewisser Weise zwangsläufig zu der Einsicht geführt, dass der Kreis der Kirchen, mit denen über Rechtfertigung gesprochen werden könnte, ausgezogen werden müsste. Sowohl die Lutheraner wie die Katholiken sind mit vielen anderen Kirchen darüber im Gespräch. Das Thema „Rechtfertigung“ bietet im Umfeld lutherischer, reformierter und unierter Kirchen darüber hinaus die Basis für die Verwirklichung von Kirchengemeinschaft. Methodisten und Reformierte haben nach der Unterzeichnung signalisiert, dass sie an Gesprächen mit Lutheranern und Katholiken interessiert seien. Der Lutherische Weltbund wie der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen haben deshalb im November des letzten Jahres zu einer Konferenz eingeladen, an der Theologen und hochrangige Vertreter der römisch-katholischen Kirche, des Lutherischen Weltbundes, des Methodistischen Weltrates und des Reformierten Weltbundes teilnahmen. Dabei ging es in erster Linie darum zu prüfen, ob sich die genannten Kirchen gemeinsam auf die Ergebnisse der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre beziehen können.
Die Konferenz in Columbus (Ohio, USA) war insoweit ermutigend, als eine gewisse Zustimmung zu den in der „Gemeinsamen Erklärung“ erzielten Ergebnissen erkennbar wurde. Dieses Ergebnis aber bezieht sich in erster Linie auf den Dialog mit den Methodisten. Gerade die Methodisten haben zu verstehen gegeben, dass sie sich die erzielten Ergebnisse auch formell zu Eigen machen könnten. Dazu müssen zunächst die innermethodistischen Gremien zustimmen, was von methodistischer Seite auch unverzüglich zugesagt wurde. Zwischen Lutheranern, Katholiken und Methodisten wird es zu einem offiziellen Text kommen, in dem die Übereinstimmungen wie aber auch die Differenzen in der Frage der Rechtfertigung festgehalten werden. Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Text anders aussehen muss als der zwischen Katholiken und Lutheranern erstellte, insoweit nämlich, als es zwischen Katholiken und Methodisten keine Geschichte der Verwerfungen gegeben hat. Freilich bedeutet dies nicht, dass im Verständnis von Rechtfertigung und Heiligung nicht durchaus unterschiedliche Positionen hervortreten können. Erfreulich war aber immerhin die von methodistischer Seite signalisierte Zustimmung zu einer Übereinkunft in der Frage der Rechtfertigung.
Wenngleich Reformierte aus ihrer Tradition heraus sich zu den Kernpunkten der Rechtfertigungslehre bekannten und auch gewillt schienen, die Gemeinsamkeiten festzuhalten, so war doch rasch klar, dass keine vergleichbare Vereinbarung in baldiger Zeit erzielt werden könnte. Hier liegen doch auch zwischen Reformierten und Katholiken noch größere Probleme auf dem Weg. Die „Gemeinsame Erklärung“, so einer der Kritikpunkte, liege auf dem Wege einer möglichst konsensualen Verständigung über alle grundlegenden Fragen theologischer Lehre in der Richtung einer möglichst umfassenden Kirchengemeinschaft. Darüber hinaus beziehe sich die „Gemeinsame Erklärung“ explizit auf das Verhältnis von Lutheranern und Katholiken, diese spezifische Dialogkonstellation erlaube es nicht von vornherein, sie in einen anderen Kontext zu übertragen. Sollten neue Dialogpartner einbezogen werden, ändern sich auch die Rahmenkonstellationen. Vor allem die Perspektive der Konsensökumene scheint für Reformierte ein erhebliches Problem darzustellen. Damit einher geht auch der Verdacht, dass eine solche Ökumene eher auf das lehrmäßige Verständnis von Kirche beschränkt bliebe. Der Gewinn einer Erklärung läge hier lediglich in der Verbindlichkeit theologischer Lehre. Die Vertreter des Reformierten Weltbundes könnten dieser Form einer ökumenischen Verständigung nicht zustimmen.
Insbesondere wurde von Reformierten in Columbus deutlich gemacht, dass der gegenwärtige historische Kontext theologischer Arbeit stärker berücksichtigt werden müsse. Die Frage der Rechtfertigung müsse heute im Umfeld der Frage nach der Gerechtigkeit gestellt werden. Dies ändere aber von vornherein den Kontext von Lehrgesprächen traditioneller Art. Die fundamentale Bedeutung des Rechtfertigungsverständnisses für das gegenwärtige Leben der Kirchen steht für Reformierte im Vordergrund. Hieran müssen sich alle ökumenischen Anstrengungen messen lassen. Vielleicht hat die Reformierten eine andere Sichtweise irritiert, nämlich die wohl kaum zu unterdrückende Beobachtung, dass zumindest in der Frage der Rechtfertigung zwischen Lutheranern und Katholiken inzwischen ein kaum mehr zu übersehender Schulterschluss gelungen ist. Diese Verbindung ließ sich auch in der Tagungsatmosphäre wiederfinden. Vielleicht liegt darin das entscheidende Problem, dass diese enge Verbindung zwischen Lutheranern und Katholiken die innerprotestantische Ökumene vor eine Herausforderung stellt. Es ist deutlich genug, dass das Problem der Kompatibilität der ökumenischen Dialoge den Nervus Rerum der gegenwärtigen Diskussion ausmacht. Darüber hinaus wurde auch erkennbar, dass es Reformierten äußert schwer fällt, sich innerreformatorisch auf eine gemeinsame Position zu einigen. Es scheint so, dass Reformierte ihrer Tradition nach stärker kongregationalistisch organisiert sind als dies im ökumenischen Miteinander erkennbar wurde. Insoweit muss hier verständlicherweise nüchtern das möglicherweise zu erzielende Ergebnis ökumenischer Gespräche erwogen werden. Auch scheint sich unter Reformierten doch nachhaltiger ein konfessioneller Vorbehalt gegenüber der römisch-katholischen Theologie zu behaupten.
Umso erfreulicher ist festzustellen, dass im Kontext der deutschen Ökumenegespräche zwischen Katholiken und Freikirchlern zumindest Konsens in der Überzeugung festgehalten werden kann: „In der Mitte des Evangeliums sind wir miteinander verbunden.“ Im Februar 2002 fanden im Johann-Adam-Möhler-Institut Gespräche zwischen Vertretern der Vereinigung evangelischer Freikirchen, darunter Baptisten und Methodisten, freie Evangelische und Vertreter der Herrnhuter Brüdergemeine, und den Mitarbeitern des Möhler-Institutes statt. Zwischen den beteiligten Kirchen gibt es keine Lehrverurteilungen, so dass Gespräche ohne konfessionelle Vorklärungen in einer vorurteilsfreien, offenen Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens stattfinden können. In den Fragen der Heilsbegründung im rechtfertigenden Handeln Gottes durch Jesus Christus gibt es deutliche Verbindungen. Katholische wie freikirchliche Heilslehre sieht gegenüber dem schenkenden Handeln Gottes die Notwendigkeit menschlicher Antwort, zu der Gott befähigt. Auch gibt es eine positive Zuordnung in der theologischen Verbindung von Rechtfertigung und Heiligung. Zwar ging es hier auf deutscher Ebene nicht darum, zu einer gemeinsamen Erklärung zu gelangen, aber es zeigt sich doch sehr deutlich, dass es notwendig ist, von katholischer Seite die Gespräche mit Vertretern der Freikirchen voranzutreiben. Zwar hat sich in den letzten 30 Jahren vieles in der gegenseitigen Verständigung zum Positiven gewendet, aber immer noch findet man auf katholischer Seite Vorurteile gegenüber den Freikirchen, die sich auch bis zur Ablehnung hin steigern können. Oft genug finden sich Freikirchler in der Sektenecke wieder. Zwar haben Lehrgespräche haben hier nur eine begrenzte Bedeutung, im Wesentlichen käme es darauf an, das Klima zwischen beiden Seiten auf Dauer zu stabilisieren und zu festigen.
In diesen Zusammenhang gehört auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den theologischen Positionen und Entwicklungen innerhalb der Freikirchen. Es kann auch hier nicht hoch genug eingeschätzt werden, dass es gelungen ist, von Seiten des Institutes aus eine Doktorarbeit auf den Weg zu bringen, die sich mit der methodistischen Heilslehre beschäftigt. Thomas Rigl hat dazu erst vor wenigen Monaten seine Doktorarbeit veröffentlicht (Die Gnade wirken lassen. Methodistische Soteriologie im ökumenischen Dialog). Soweit wir heute schon erkennen können, ist die Reaktion auf freikirchlicher Seite überaus positiv. Dies liegt darin begründet, dass hier erkennbar wird, dass sich die katholische Theologie mit den Fragen der Freikirchen ernsthaft beschäftigen will.
Die Gespräche mit Vertretern der Freikirchen werden fortgeführt. Auch ist eine Publikation zum Thema Rechtfertigung in katholischer und freikirchlicher Sicht geplant.

5. Herausforderung Orthodoxie

Der Dialog mit den Kirchen der östlichen Traditionen hat in der Tätigkeit des Päpstlichen Einheitsrates in den letzten Jahren zunehmend an Gewicht gewonnen. Dies ist unter anderem auf die wiederholt geäußerte Wertschätzung des Papstes für diese Kirchen zurückzuführen. In Deutschland dagegen beschränkte sich das wissenschaftliche Interesse an den Ostkirchen bislang auf einen kleinen Kreis ostkirchenkundlicher Experten. Die mit Fragen der Ökumene befassten Theologen nahmen dieses Feld eher nur am Rande wahr, wenn sie es nicht ganz ausblendeten. Diese Beobachtung hat Kardinal Kasper dazu veranlasst, eine Osterweiterung der deutschen ökumenischen Theologie zu fordern.
Das Möhler-Institut möchte diesen Aufruf von Kardinal Kasper aufgreifen, weil die Forderung nach einer Osterweiterung der ökumenischen Theologie in Deutschland aus mehreren Gründen gerechtfertigt erscheint. Zum einen rücken mit der EU-Osterweiterung östliche Nachbarstaaten in unser Blickfeld, die mehrheitlich orthodox sind. Das gesteigerte Interesse an der kirchlichen Situation in Rumänien im Zusammenhang mit dem diesjährigen Weltgebetstag der Frauen zeigte sich auch in verschiedenen Anfragen an das Institut. Ein zweiter Grund ist die zunehmende Bedeutung der orthodoxen Kirchen in Deutschland. Die Kirchen der byzantinischen Orthodoxie haben durch Zuwanderer aus Osteuropa erheblich an Gewicht gewonnen und die altorientalischen Kirchen sind – bedingt durch die Immigration, insbesondere der Syrer aus der Osttürkei – inzwischen dabei, sich in Deutschland dauerhaft zu etablieren. Daraus werden sich in Zukunft Herausforderungen auch für die zwischenkirchlichen Kontakte in Deutschland ergeben. Als dritten Grund für die positive Aufnahme des Gedankens einer Osterweiterung der deutschen ökumenischen Theologie ist auf die Chance zu verweisen, welche die Auseinandersetzung mit den ostkirchlichen Traditionen, sowohl der byzantinischen wie auch der koptischen, armenischen oder syrischen Tradition, bietet. Hier müssen manche Einseitigkeiten in der westlichen ökumenischen Diskussion aufgedeckt werden. Die andere Zugangsweise der östlichen Theologie vermag auch ein neues Licht auf manche alte Kontroversen innerhalb der abendländischen Christenheit zu werfen. Die Begegnung mit der orthodoxen Theologie und Kirche kann neue Zugänge zu alten Fragestellungen eröffnen.
Eine Erweiterung des Blickwinkels nach Osten bedeutet keine Veränderung in der Aufgabenstellung des Institutes. Wenn das Institut verstärkt die Entwicklungen in der Orthodoxie beobachtet und auch das Gespräch mit Vertretern dieser Kirche suchen wird - das ist vor allen Dingen das Aufgabengebiet von Dr. Oeldemann - so ist damit nicht gemeint, dass das Möhler-Institut eine Neuausrichtung vorzunehmen gedenkt. Dies alles geschieht im Rahmen der gewünschten Osterweiterung der westlichen ökumenischen Theologie.

6. Streit um ökumenische Feierformen?

Der Ökumenische Kirchentag findet vor dem Hintergrund tief greifender Ernüchterungen in den ökumenischen Bemühungen in Deutschland statt. Was zunächst als ein groß angelegtes Programm zur Belebung der ökumenischen Bemühungen beitragen sollte, geriet unter den gegebenen Konstellationen mehr und mehr zum Streit. In das Zentrum der Auseinandersetzungen rückte von Anfang an die Frage nach der Möglichkeit eines gemeinsamen Abendmahles. Sie drohte, den gemeinsamen Ökumenischen Kirchentag zum Zankapfel zwischen den verschiedenen Parteien zu machen. Um dieser schwierigen Lage zu entgehen, haben sich die Verantwortlichen des Ökumenischen Kirchentages von Anfang an darum bemüht, deutlich zu machen, dass der Kirchentag keineswegs dazu dienen sollte, das gemeinsame Abendmahl einzufordern. Klugerweise schickte man dazu eine Kommission auf den Weg, die die Möglichkeiten ökumenischen Feierns im Rahmen des Ökumenischen Kirchentages ausloten sollte. Hier lautete der Auftrag, Vorschläge für einen ökumenischen Gottesdienst ohne Abendmahl am Sonntag des Ökumenischen Kirchentages zu machen. Es ist gelungen, symbolbehaftete Feierformen vorzuschlagen, die sowohl in der Eröffnungs- wie Schlussfeier zu Grunde gelegt werden können. Hier ist das Bild von der ökumenischen Weggemeinschaft leitend. Dieses Motiv erscheint insgesamt geeignet, die ökumenische Situation in Deutschland zu charakterisieren. Was Not tut, das ist ein geordnetes Miteinander, das die jeweiligen theologischen, bekenntnisgemäßen Ordnungen respektiert und danach verfährt. Die katholische Seite hat in den Gesprächen innerhalb der Kommission „Ökumenische Feierformen“ immer davor gewarnt, das gemeinsame Abendmahl zum Zankapfel der ökumenischen Bemühungen zu machen. Die Vielfalt der möglichen Feierformen sollte möglichst ausgeschöpft werden. Zu dem geordneten Miteinander gehört allerdings auch, dass man gegenseitig auf Erpressungen verzichtet. Hier hat sich die Kommission auf eine Empfehlung einigen können.
Auch die Deutsche Bischofskonferenz hat sich nun schon zum wiederholten Male mit dem Thema „Eucharistie und Kirche“ auseinander gesetzt. Nach einem im Frühjahr 1999 abgehaltenen Studienhalbtag zum selben Thema hat die Ökumene-Kommission zusammen mit der Glaubens- und Pastoralkommission einen Text erarbeitet, der nun zum wiederholten Male den Beratungen der Bischofskonferenz vorlag. Der Textentwurf enthält einen Vorschlag für eine mögliche Zulassung evangelischer Christen, sofern sie in konfessionsverschiedenen Ehen und Familien leben. Die Bischofskonferenz kam hier zu der Auffassung, dass die konfessionsverschiedene Ehe nicht den anderen bereits bekannten Notsituationen, wie Todesgefahr und Gefängnis, gleichzuordnen sein. Von daher muss eingehender geprüft werden, wie der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz ausgeführt hat, ob es Ausnahmen für die Teilhabe an der eucharistischen Gemeinschaft im Umfeld der konfessionsverschiedenen Ehegemeinschaft gibt. Die Konferenz konnte sich freilich zum jetzigen Zeitpunkt nicht dazu durchringen, den Text zu verabschieden. Außerdem sollte auch geprüft werden, ob der Text noch vor dem Ökumenischen Kirchentag 2003 veröffentlicht werden kann. Das Institut hat in den vergangenen Jahren immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass nicht die Situation, in einer konfessionsverschiedenen Ehe und Familie zu leben, den Grund für die ausnahmsweise Teilhabe an der eucharistischen Gemeinschaft darstellt, sondern die als Notwendigkeit zu bewertende Situation innerhalb der ehelichen und familiären Gemeinschaft, die auf Grund des bestehenden prinzipiellen Verbots der Teilnahme zu einer für die Familie unauswegsamen Lage in ihrem Glaubensleben mutieren könnte. Über diese Frage müsste noch einmal eigens nachgedacht werden. Es erscheint sinnvoll, diese Situation der Notlage, die nicht von sich aus bereits mit der Lebenssituation der konfessionsverschiedenen Ehe zusammenfällt, eigens kirchenrechtlich und dogmatisch zu würdigen. Darüber hinaus bleibt es natürlich sinnvoll und notwendig, die Frage der eucharistischen Frömmigkeit innerhalb der katholischen Kirche selber eingehend zu thematisieren.

7. Ermutigung zur ökumenischen Zusammenarbeit

Das Zentralkomitee der Deutschen Katholiken hat im November des Jahres 2001 unter dem Titel „Ermutigung zur Ökumene. Orientierungen auf dem Weg zum Ökumenischen Kirchentag in Berlin 2003“ vorgestellt. Es erschien dem ZdK vor dem ersten Ökumenischen Kirchentag sinnvoll, einerseits auf die Grundlagen des katholischen Ökumene- und Einheitsverständnisses hinzuweisen, wie ebenso die konkreten vor uns liegenden Aufgaben zu benennen. Zu den Grundlagen einer katholischen Verständigung über die ökumenischen Bemühungen gehört vor allen Dingen die Einsicht: Die Suche nach der Einheit ist kein Reduktionsprozess, sondern muss vielmehr ein Mehrungsprozess sein. Die Einheit im Glauben zu suchen, das kann nicht bedeuten, sich gegenseitig den Glauben zu mindern, sondern sich im Glauben gegenseitig zu bereichern. Deswegen heißt katholisch sein immer auch ökumenisch sein. Sich gegenseitig am Reichtum der eigenen konfessionellen Traditionen Anteil zu geben, das erscheint als eine der wesentlichen Verpflichtungen für das ökumenische Miteinander, das Katholiken in diesen Prozess einbringen können. Insoweit ist die hiermit verbundene Zielvorstellung richtig mit einer Einheit in versöhnter Verschiedenheit beschrieben. Und deswegen gilt auch das Urteil zu Recht: „Wir haben in der Beziehung zwischen den Kirchen in den letzten 40 Jahren seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil ökumenisch mehr erreicht, als in den 400 Jahren zuvor.“ Dies muss heute, auch angesichts der zunehmenden Skepsis im Blick auf die Fortschritte der ökumenischen Bemühungen, vor allen Dingen zu Dank und Freude führen.
Die konkreten Aufgaben, die insgesamt vor uns liegen, zeichnet das Papier in einer dreifachen Weise: 1. das gemeinsame Zeugnis, 2. Gebet und Gottesdienst, 3. Diakonie und Weltverantwortung. Grundlage für das gemeinsame Handeln ist die Einheit im Glauben. Diese muss viel stärker als bisher über die Konfessionen hinweg Wirklichkeit werden. Die Herausforderungen innerhalb der heutigen gesellschaftlichen Situation besteht in der gemeinsamen Verkündigung des Evangeliums. Auf dieser Grundlage kann das Gemeinsame nur auf dem Weg zu immer größerer gottesdienstlicher Gemeinschaft vollzogen werden, auch wenn es uns heute schmerzt, dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist. Aber auch hier darf nicht übersehen werden, dass die ökumenische Theologie in den letzten Jahren zahlreiche Fortschritte in der Frage der Eucharistie erzielen konnte. Das gemeinsame Bekenntnis und der Vollzug in Gottesdienst und Andacht zielt auf das gemeinsame Handeln in der Gesellschaft. Alle drei Elemente gehören zusammen und dürfen nicht auseinander gerissen werden. Es gibt kein Welthandeln von Christen ohne die Voraussetzung im Bekenntnis des Glaubens. Das Bekenntnis des Glaubens bleibt leer, wenn es nicht im Gottesdienst und Welthandeln vollzogen wird. Der Gottesdienst ist eine schöne Übung, wenn er nicht vom gemeinsamen Bekenntnis herkommt und zu gemeinsamem Handeln führt. Sofern dieser Dreischritt vollzogen wird, brauchen Christen heute keine Angst vor der Zukunft zu haben. Das Bekenntnis zum Dreieinen Gott, das uns in der Taufe geschenkt wurde und das uns im Wort der Verkündigung immer wieder neu zugesprochen ist, das ist und bleibt die Basis für all unsere ökumenischen Bemühungen.
Dieses vom ZdK herausgegebene Dokument „Ermutigung zur Ökumene“ verweist auf ein anderes ökumenisches Projekt, dem in Deutschland größere Aufmerksamkeit zugewendet werden sollte. Es geht hier um die „Charta Oecumenica“, das sind „Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa“. Auch die Charta Oecumenica stellt so etwas wie eine Ermutigung zur ökumenischen Zusammenarbeit dar, auch die Charta verpflichtet die Christen in Europa zum gemeinsamen Bekenntnis im Glauben, zu einem größeren Miteinander in Gebet, Gottesdienst und Dialog und will die gemeinsame Verantwortung der Christen für Europa im Sinne des Miteinanders der Völker und Kulturen erneut deutlich machen. Das ist die Aufgabe der Christen in Europa, zur Begegnung mit Religionen und Weltanschauungen beizutragen. Auch für Europa geht es um die Einheit in der Vielfalt. Die Charta ist gemeinsame Verpflichtung zum Dialog unter den Christen wie auch zum Dialog mit der säkularen und pluralen Welt. Von daher erscheint es sinnvoll, die Charta Oecumenica in Deutschland zur Grundlage der ökumenischen Zusammenarbeit zu machen. Auch ist der Vorschlag begrüßenswert, sich die Verpflichtungen während des Ökumenischen Kirchentages in Berlin zu Eigen zu machen. Auf diesem Wege ergäbe sich auch eine stärkere Vernetzung zwischen den ökumenischen Bemühungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern, ohne dass die Gefahr bestünde, die in Deutschland vorhandenen Standards ökumenischer Zusammenarbeit auf andere Länder ohne Berücksichtigung der jeweiligen historischen und politischen Situationen zu übertragen. Die Charta Oecumenica sollte als Grundlage der ökumenischen Bemühungen in die Ordnungen der Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen aufgenommen werden.

8. Sozialethische Herausforderungen

Angesichts der gesellschaftspolitischen Debatten über Forschungen an Embryonen und Präimplantationsdiagnostik wächst im hohen Maße ethischer Orientierungs- und Beratungsbedarf. Neben vielen anderen geselschaftlichen Institutionen und Organisationen sind hier vor allem die Kirchen gefragt. Über lange Jahre hinweg haben in Deutschland die beiden großen Kirchen eine eigene Tradition öffentlicher Äußerungen in Form von Denkschriften und Hirtenschreiben entwickelt. Seit etwa einem Jahrzehnt bemühen sich evangelische und katholische Kirche in Deutschland um gemeinsame Stellungnahmen. In der Mehrzahl der Veröffentlichnungen haben sie sich Themen der Bio-, Medizin, der Wirtschafts- und Sozialethik zugewandt. Getragen wurden diese gemeinsamen Äußerungen in dem Bewußtsein der Verantwortung der Kirchen für die Werteentwicklung in einer säkularen und pluralen Öffentlichkeit. Der Wille zur Gemeinsamkeit stand dabei unbestritten immer im Vordergrund. Gleichwohl muß festgestellt werden, daß ethische, theologische und ekklesiologische Grundlagen dieser Erklärungen kaum aufgearbeitet wurden. Hinter den gemeinsam vorgetragenen Positionen konnten Differenzen wahrgenommen werden, die die jeweiligen Traditionen bestimmen. Ob es wirklich erlaubt ist, von gemeinamen ethischen Grundaussagen auszugehen, das bedarf heute der eingehenden Untersuchung. Dabei stehen wir erst am Anfang. Der ökumenische Diskurs in ethischen und sozialethischen Fragen hängt im Vergleich zu dem bisherigen Dialog über dogmatische Lehrfragen noch weit zuürck, was die Methodik und den Umfang der Themenstellungen betrifft. Zwar ist es immer wieder zu Ansätzen für gemeinsames Fragen gekommen, doch zu einer Diskussion auf breiter Ebene hat dieses nicht geführt. Fragebedarf besteht, blickt man etwa auf die jüngsten Äußerungen evangelischer (Sozial-)Ethiker über Fragen der Bioethik. Darin finden sich Argumente, die darauf schließen lassen, daß man die eigene Stellungnahme sorgsam gegen eine naturrechtlich verifizierte katholische Tradition abgrenzen zu müssen meint. Auch erscheint der Geltungsanspruch katholischer und evangelischer Erklärungen asymmetrisch. Hier lassen sich grundlegende Unterscheidungen ausfindig machen. Das alles läßt den Anspruch gemeinsamer Stellungnahmen, die auf gemeinsamen ethischen, theologischen und ekklesiologischen Fundamenten ruht, fraglich erscheinen. Hier muß der Dialog erst noch geführt werden.

9. Neue Hoffnung angesichts zunehmender Skepsis

Dem Wort von Kardinal Kasper ist zuzustimmen: Es gibt keine Alternative zur Ökumene. Die genannten Schwierigkeiten, vor die wir uns heute gestellt sehen, dürfen uns nicht von der ökumenischen Aufgabe abbringen lassen. Die Chancen, die uns im Jahrhundert der Ökumene, dem 20. Jahrhundert, gegeben worden sind, dürfen im 21. Jahrhundert nicht aufs Spiel gesetzt werden. Dennoch aber ist mit der Rede von einem Jahrhundert der Ökumene der Verdacht verbunden, dass nach dem Ablauf dieses Jahrhunderts die ökumenischen Bemühungen erlahmen könnten. Hat hier der 11. September 2001 unsere Blickrichtung sowie unsere Prioritäten verändert? Es scheint derzeit danach auszusehen. Die Begegnung der Religionen und Weltanschauungen scheint das Thema zu sein, das die Menschen weltweit, aber auch hier in Deutschland besonders interessiert. Vor allem die Informationen und das Wissen um fremde Religionen und Kulturen scheinen im Augenblick kaum noch zu befriedigen zu sein. Ist damit das Thema der Ökumene ein Thema von gestern? Ich denke nicht. Dennoch aber müssen wir uns der neuen Herausforderung stellen. Dies bedeutet: Wir haben im ökumenischen Miteinander einen guten Stand an Gemeinsamkeiten erreicht. Mir scheint die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ im Umfeld des bilateralen, aber auch des multilateralen Dialoges ein Maximum an Gemeinsamkeit erzielt zu haben. Ob wir auf diesem Wege der Suche nach Konsens noch voranschreiten können, erscheint derzeit doch sehr fraglich. Gleichzeitig dürfen wir dieses Ergebnis aber auch nicht herunterreden. Es muss nämlich gesehen werden, dass wir ein solch hohes Maß an Gemeinsamkeit erreicht haben, das in den vergangenen 500 Jahren kaum denkbar erschien. Dies müsste die Basis sein, um nunmehr die gemeinsamen Herausforderungen angesichts der politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzunehmen. Die Herausforderung mit der Welt anzunehmen bedeutet: die Botschaft des christlichen Glaubens zu verkündigen, die Verantwortung in der Welt wahrzunehmen und dabei auch das Maß an Gemeinsamkeit in Feier und Gebet zum Ausdruck zu bringen. Nur so wird der Welt das Evangelium näher gebracht werden können. Auch das Miteinander innerhalb der Welt lässt sich nicht ohne ein hohes Maß an Einheit in versöhnter Verschiedenheit untereinander bewerkstelligen. Hier haben die ökumenischen Dialoge und die ökumenische Theologie dazu beigetragen, einzusehen und zu verstehen, was es heißt, Zeugnis für den Glauben abzulegen, ohne sich jeweils von der eigenen Tradition trennen zu müssen. Einheit kann nur in einem differenzierten Ganzen vollzogen werden.
Paderborn, 18.03.2002
gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen


Ökumenische Orientierungssuche auf neuer Basis
Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 2000
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor


Kein Ereignis schien die ökumenischen Debatten und Gespräche stärker bewegt zu haben als die am 31. Oktober 1999 in Augsburg unterzeichnete "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre". Als kaum ein Jahr später das von der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Deutschlands erarbeitete Studiendokument "Communio Sanctorum. Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen" in einer Pressekonferenz Anfang September 2000 vorgestellt wurde, glaubte man in ökumenischen Fachkreisen an eine folgerichtige Weiterführung der in der "Gemeinsamen Erklärung" ausgezogenen Linien. Schon der internationale lutherisch-katholische Dialog hatte das Thema "Kirche und Rechtfertigung" aufgearbeitet. Hier ging es insbesondere um das Verständnis der Kirche im Lichte der Rechtfertigungslehre, gefragt wurde also nach den Konsequenzen aus dem Konsens in der Rechtfertigungslehre für die Frage der Ekklesiologie. Nur einen Tag nach der öffentlichen Vorstellung des innerdeutschen ökumenischen Dokumentes "Communio Sanctorum" wurde völlig unerwartet der Öffentlichkeit ein neues vatikanisches Dokument präsentiert, das seitdem die Debatten nicht nur in Deutschland bis heute bestimmt. Die von der Kongregation für die Glaubenslehre herausgegebene Erklärung über die Einzigkeit und die Heilsuniversalität Jesu Christi und der Kirche "Dominus Jesus" wird gemeinhin als eine Belastungsprobe für die Ökumene empfunden. Freilich gingen die Urteile in der Öffentlichkeit über diese Beurteilung noch weit hinaus. Kein Zweifel: Die vor allen Dingen im 4. Kapitel enthaltenen Aussagen über die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften haben im evangelischen Umfeld vielfach Bestürzung hervorgerufen. Die Erklärung sorgte in der weltweiten Ökumene für eine große Irritation. Viele engagierte Christen sehen sich verunsichert und verletzt. Erheblicher Klärungsbedarf auf katholischer Seite ist seither nötig geworden. Einige Kritiker wollten die Erklärung "Dominus Jesus" gar als Dementierung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" verstanden wissen. Manche Kommentatoren verstiegen sich gar zu dem Argument: Nachdem die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" seitens des Vatikans unterzeichnet wurde, musste diese Erklärung als eine Art Gegenbewegung und als Ruhigstellung der innerkirchlichen Kritiker folgerichtig plaziert werden. Diese in der Öffentlichkeit vorgebrachten Spekulationen sind seither nicht verstummt, viel an Aufklärungswert besitzen sie freilich nicht.

1. Ekklesiologische Sondierungen

Jedem Kenner der ökumenischen Materie war bereits im Oktober des Jahres 1999 klar, dass der erzielte Konsens in Sachen Rechtfertigung zwar grundlegend, nicht aber zu voller Kirchengemeinschaft ausreicht. Schon die "Gemeinsame offizielle Feststellung" vom 31. Oktober hielt fest, dass weitere Fragen zu klären seien, in denen bislang noch kein Konsens erzielt werden konnte. Zwar wurde als Ziel eine Einheit in versöhnter Verschiedenheit, nämlich Kirchengemeinschaft, ins Auge gefasst. Das war seit Jahren im lutherisch-katholischen Dialog angezielt und stellt keine Neuerung dar. Wer die "Gemeinsame Erklärung" indessen sorgfältig gelesen hatte, dem musste die Anmerkung 9 begegnet sein, in der es heißt: "In dieser Erklärung gibt das Wort ‚Kirche’ das jeweilige Selbstverständnis der beteiligten Kirche wieder, ohne alle damit verbundenen ekklesiologischen Fragen entscheiden zu wollen." Nicht nur an dieser Stelle des ökumenischen Dialoges wird klar, dass es ein ekklesiologisches Problem gibt, das bis heute nicht geklärt ist. Die "Gemeinsame Erklärung" selbst stellt durch ihre angewendete Methodik und die dadurch erzielten Ergebnisse bereits eine Reihe von Fragen, die für die katholische Theologie und Kirche insgesamt eine Herausforderung darstellen. Ich sehe allein vier schwierige Fragen, auf die es bis heute keine abschließende Antwort gibt:
Wollte man an dieser Stelle an Fazit ziehen, so ist klar: Die "Gemeinsame Erklärung" hat mehr Fragen aufgeworfen als Antworten gegeben. Blickt man auf dieses relativ nüchterne aber realistische Ergebnis der "Gemeinsamen Erklärung" zurück, so muss die Erklärung "Dominus Jesus" keineswegs überraschen. Sie spricht aus, wovon katholische Theologie und Kirche im ökumenischen Dialog ausgehen. Diese Ausgangsbedingungen, die das Zweite Vatikanische Konzil gesetzt hat, sind bis heute nicht überholt und bestimmen die unabweisbaren Kriterien für alle weiterführenden Diskussionen. Dieses Ergebnis ist keineswegs neu, auf dieses hat die Erklärung "Dominus Jesus" lediglich mit neuer Macht hingewiesen. Erstaunlicherweise hat "Dominus Jesus" alleine mit dem 4. Kapitel, das in der Thematik der gesamten Erklärung nur ein Teilstück darstellt, wohl nur innerhalb der europäischen Ökumene eine besondere Rolle gespielt. Dies unterscheidet die Diskussion in Europa von der weltweit ausgelösten Diskussion über die Thematik des Verhältnisses der Kirche zu den Weltreligionen. Diese Debatte spielte in Deutschland so gut wie keine Rolle. Statt dessen rückte das mit dem lateinischen Wort subsistit gestellte Problem vehement in den Vordergrund.
Wollte man an dieser Stelle einmal die ökumenische Debatte insgesamt in den Blick nehmen, so überrascht zumindest die vehemente Kritik von evangelischer Seite. Wenn klar ist, dass das subsistit die Aussagen über Elemente der Heiligung und der Wahrheit, die es auch außerhalb der katholischen Kirche zu finden gibt, begründen will, so muss hier doch nur daran erinnert werden, dass diese Rede von den Elementen der Heiligung und der Wahrheit keineswegs eine katholische Erfindung darstellt. Man braucht nur an das 1950 veröffentlichte Dokument des Zentralausschusses des Ökumenischen Rates der Kirchen in Toronto erinnern, in der es um die Bestimmung des Verhältnisses der Kirchen, die dem Ökumenischen Rat angehören, geht. Es heißt da etwa in der Nr. 5: "Die Mitgliedskirchen des Ökumenischen Rates erkennen in anderen Kirchen Elemente der wahren Kirche an. Sie sind der Meinung, dass diese gegenseitige Anerkennung sie dazu verpflichtet, in ein ernstes Gespräch miteinander einzutreten; sie hoffen, dass diese Elemente der Wahrheit zu einer Erkenntnis der vollen Wahrheit und zur Einheit, die auf der vollen Wahrheit begründet ist, führen wird. Allgemein wird in den verschiedenen Kirchen gelehrt, dass andere Kirchen bestimmte Elemente der wahren Kirche haben, die in manchen Traditionen vestigia ecclesiae genannt werden. Zu diesen Elementen gehört die Verkündigung des Wortes, die Auslegung der Heiligen Schrift und die Verwaltung der Sakramente. Diese Elemente sind mehr als bloße Schatten des Lebens der wahren Kirche. Sie enthalten eine wirkliche Verheißung und machen es möglich, sich in freimütigem und brüderlichem Verkehr für die Verwirklichung einer volleren Einheit einzusetzen ... Die ökumenische Bewegung ist auf der Überzeugung gegründet, dass man diesen Spuren nachgehen muß." Freilich würde man die Zeichen der Zeit falsch verstehen, wenn man behauptete, dass diese Erklärung des Zentralausschusses von 1950 die unhintergehbare Auffassung des Ökumenischen Rates darstellt. Aber man kann schwerlich behaupten, dass diese Erklärung heute beiseite gelegt wäre. Der Ökumenische Rat befindet sich in einer schwierigen Lage, und dies zeigt nichts deutlicher an, als das neue Studiendokument von Glauben und Kirchenverfassung "Das Wesen und die Bestimmung der Kirche. Ein Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Auffassung." Die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung sucht hier nach einer Konvergenz in ekklesiologischen Fragen. Mit dem neuen Dokument will die Kommission für Glauben und Kirchenverfassung darauf hinweisen, dass man erst am Beginn eines Prozesses steht, um eine gemeinsame Erklärung über die Kirche zu formulieren.
Sieht man hingegen auf die historischen Hintergründe und lässt sich auf die "Institutio christianae religiones" des Johannes Calvin verweisen, so kann man lesen, in welchem Zusammenhang Calvin die Frage nach den Spuren der Kirche verwiesen hat: "Obgleich wir also den Papisten den Namen Kirche nicht rundweg zugestehen wollen, so leugnen wir deshalb doch nicht, daß es bei ihnen Kirche gibt, sondern wir streiten mit ihnen allein über die wahre und rechtmäßige Gestaltung der Kirche, die sich einerseits in der Gemeinschaft an den Sakramenten findet, die die Zeichen des Bekenntnisses sind, andererseits aber vor allem in der Gemeinschaft der Lehre" (IV, 2,12). Wer wollte bestreiten, dass die in der Kirchenkonstitution Lumen Gentium vorfindliche Beschreibung desselben Problems Maß genommen hat an Calvins Verhältnisbestimmung von falscher und wahrer Kirche. Dieses aufzuzeigen bedeutet keinen Rückschritt in der Ökumene, sondern die Aufnahme der entscheidenden ekklesiologischen Problematik. Auf diese erstaunliche Tatsache hat die Erklärung der Glaubenskongregation wie keine andere mit aller Deutlichkeit hingewiesen. Auf diese Thematik und auf die damit zusammenhängenden Probleme hat das gemeinsame lutherisch-katholische innerdeutsche Dokument "Communio Sanctorum" selber durch die Zusammenstellung aller für die Ekklesiologie relevanten Probleme selbst hingewiesen. Und ich sehe deshalb in diesem Dokument eine tatsächliche Herausforderung für alle am ökumenischen Dialog beteiligten Kirchen. Als Problemanzeige für die Diskussion, keineswegs als ein neues Konsensdokument, dürfte es die nun folgenden Debatten über ekklesiologische Fragen in den kommenden Jahren bestimmen.

2. Evangelische Kirchen unterwegs zur Kirchengemeinschaft

Für die nunmehr angestoßene Debatte über die ekklesiologischen Fragen ist eine Problematik mitgegeben, die sich auf die Frage nach der Zielvorstellung bezieht. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, dass sich innerhalb des Bereichs der aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen einschließlich der Anglikanischen Kirchen eine Bewegung abzeichnet, die ich tatsächlich als eine Herausforderung für die römisch-katholische Kirche verstehe. Wir können die Augen davor nicht verschließen, dass im Bereich der lutherischen, reformierten und unierten Kirchen seit Jahren ein Verständigungsprozess über Formen und Modelle von Kirchengemeinschaft im Gang ist, in den nunmehr auch die Anglikanischen Kirchen und Freikirchen, etwa Methodisten, mit hineingenommen worden sind. Ich spreche hier insbesondere die Leuenberger Kirchengemeinschaft an, die 1994 ein Dokument angenommen hat, in dem es um das Verständnis von Kirche geht. Ich meine hier das Ergebnis "Die Kirche Jesu Christi. Der reformatorische Beitrag zum ökumenischen Dialog über die kirchliche Einheit." Dieses Dokument nimmt Maß an Lumen Gentium und sucht Antwort auf die Frage nach dem Wesen der Kirche zu finden. Dies erfreulicherweise unter dem Stichwort "Der Kirche als Gemeinschaft der Heiligen". Schon allein hier kann man konvergente Fragestellung erkennen. Überraschend ist der Hinweis auf die Kennzeichen der wahren Kirche. Diese Unterscheidung bezieht sich nämlich auf die sichtbare Kirche. Und hier folgt die Feststellung: "Denn nicht jede Gestalt der Kirche ist tatsächlich wahrer Ausdruck der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Die Kirche kann in ihrer konkreten Gestalt durchaus, wenn das ihr aufgetragene Zeugnis durch Wort und Tat verfälscht wird, falsche Kirche werden." Wer wollte bestreiten, dass wir hier den nervus rerum der ekklesiologischen Fragen erreicht haben, nunmehr aber von reformatorischer Seite. Dies alles findet sich im Zusammenhang der Überzeugung, dass die Leuenberger Gemeinschaft sich von Anfang an als ein Beitrag zur ökumenischen Gemeinschaft aller christlichen Kirchen versteht. Das Selbstverständnis, das hier zum Ausdruck kommt, ist nichts anderes als das, was die katholische Kirche mit ihrem Kirchenverständnis deutlich machen will.
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich erst im November des letzten Jahres ausführlich mit diesen Fragen beschäftigt und in einer Kundgebung zu ihrem Schwerpunktthema "Eins in Christus" mit Fragen nach den "Kirchen unterwegs zu mehr Gemeinschaft" befasst. Hier heißt es: Die evangelischen Kirchen sind Kirche Jesu Christi. "Wir erfahren in unseren evangelischen Kirchen Gemeinschaft mit Gott und Gemeinschaft untereinander. Nicht nur in unserer Kirche! Wir erkennen Gottes Wirken auch in anderen Kirchen. Wir anerkennen die Gemeinschaft im Glauben über alle konfessionellen Unterscheidungen und Trennungen hinaus. Aufgrund der Taufe auf den Dreieinen Gott sind wir Glieder der einen Kirche." Den Anspruch, der hier zum Ausdruck kommt, formuliert der Beschluss folgendermaßen: "Die Evangelische Kirche in Deutschland ist die Kirchengemeinschaft ihrer lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen und damit selbst ein Modell der Kircheneinheit. Sie ist offen für den Beitritt weiterer evangelischer Kirchen." Damit ist klar: Das hier vorgestellte und annoncierte Modell der Kirchengemeinschaft will sich als ein innerprotestantisches Modell verstehen, zu dem keineswegs bereits jetzt und heute die katholische, die altkatholische oder auch die orthodoxe Kirche eingeladen wären. Zwar wird mehr Gemeinschaft mit katholischen und orthodoxen Kirchen gesucht, zweifelsohne ist klar, dass sie auf diesem Wege alleine nicht wird erfolgen können. Insgesamt muss uns im ökumenischen Dialog die Frage beschäftigen, ob wir auf dem Wege zur Ausprägung unterschiedlicher Kirchenverständnisse und damit auch sehr unterschiedlicher Modelle von Kirchengemeinschaft sind. Ist dies nämlich der Fall, so dürfte sich die Frage nach gemeinsamen ekklesiologischen Verständigungen erübrigen. An dieser Stelle gilt es aufzupassen, dass die Dinge nicht weiter auseinander treiben, als sie tatsächlich sind. Vielleicht sind wir in den ekklesiologischen Fragen näher, als es uns heute bewusst ist. All dies muss uns darauf hinweisen, dass wir die Frage nach Modellen der Kirchengemeinschaft und Modellen der Einigung der Kirchen vorrangig debattieren müssen. Das Johann-Adam-Möhler-Institut wird sich schon in Kürze mit einem kleinen Buch in dieser Frage an die Öffentlichkeit wenden, um hier Wege zur Verständigung und zur gegenseitigen Information zu ebnen. Wir wollen mit diesem Beitrag über Kirchengemeinschaft unsere vom Bonifatius-Verlag herausgegebene neue Reihe "Thema Ökumene" eröffnen.

3. Ökumenische Standortsuche in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen erfreut sich in Deutschland weiterhin einer guten Aufmerksamkeit. Sie hat erst vor kurzem eine Evaluation unter ihren Mitgliedskirchen durchgeführt. Danach ist erkennbar, und das ist ein erfreuliches Zeichen: Die Ökumene in Deutschland ist eine geistliche Verpflichtung und unwiderruflich. Die ökumenische Lage in Deutschland ist besser als anderswo. Zwar wird dieses Urteil nicht von allen Kirchen unterstützt, aber es ist doch erkennbar, dass es in Deutschland eine besonders ausgeprägte ökumenische Landschaft gibt. Die ACK steht für die multilaterale Ökumene, und in dieser Hinsicht wird sie in Deutschland als Signal verstanden. Die ACK ist ein wichtiges Instrument der Ökumene in Deutschland. Sie ist ein Seismograph, sie ist ein Ort der Kommunikation, sie ist eine Arbeitsplattform. Die Mitgliedskirchen der ACK wünschen sich dieses Instrument in sehr unterschiedlichen Formen, die einen wollen dieses Instrument wesentlich verbindlicher, andere sehen die ACK viel zu sehr auf der politischen Linie. Sie wünschten sich hier mehr Zurückhaltung. Wieder andere erwarten mehr theologische Sacharbeit. Es sind insgesamt unterschiedliche Erwartungen, denen sich die ACK auf Bundes-, sicher aber auch auf Landesebene, ausgesetzt sieht. Es kommt mehr denn je darauf an, dieses multilaterale Gremium in einem Gleichgewicht und in einem Austarieren der unterschiedlichen Erwartungen und Vorstellungen zu halten. Die ACK sollte nicht vorschnell bestimmten Gegebenheiten einzelner Kirchen folgen, sondern insgesamt gemeinsam für alle Kirche eine Herausforderung formulieren. Sie muss sich als multilaterales Element mehr und mehr etablieren und dabei deutlich machen, dass sie durchaus anderes als die bilateralen ökumenischen Zusammenschlüsse verfolgt. Vielleicht müssen wir uns mit dem Gedanken vertraut machen, dass es für die Zukunft der Ökumene nicht nur ein Modell, sondern mehrere, verschiedene, einander benachbarte Instrumente gibt. Es ist deshalb sorgfältig darauf zu achten, welche Aufgaben man den ökumenischen Instrumenten, über die man verfügt, gibt. Ökumene wird es nicht als spannungsfreie Zone geben, sondern Ökumene formuliert Spannungen zwischen den Kirchen. Das ist kein Zurückbleiben hinter ihrem Ziel, auch nicht das sich Abfinden mit den realen Gegebenheiten, sondern durchaus eine zukunftsweisende Perspektive. Einheit wird es nicht in der Einschmelzung der Differenzen geben können. Dafür ist und bleibt die ACK ein wertvolles Instrument und Zeichen.

4. Osterweiterung der westlichen Theologie?

Für die deutsche ökumenische Situation gilt schon seit einer Reihe von Jahren, dass die orthodoxen Kirchen, die hier eingewandert sind, fest und bleibend zur Ökumene hinzugehören. Es ist selbstverständlich, dass sie als Einwanderungskirchen integriert werden, ohne dass sie ihre eigenständige Ausprägung aufgeben. Die deutsche Ökumene erkennt aber zunehmend, dass zwischen der Lage der orthodoxen Kirchen in einem pluralen und säkularen Land und ihren jeweiligen Herkunftsländern unterschieden werden muss. Dort sind ganz andere Signale zu hören. Erst vor kurzem hat die Bischofssynode der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats im Herbst des letzten Jahres eine Art Grundsatzerklärung zur Ökumene herausgegeben. Man kann es als Zufall bezeichnen, dass sie fast zeitgleich mit der römisch-katholischen Erklärung "Dominus Jesus" an die Öffentlichkeit gebracht worden ist. Auch in diesem Dokument erscheint ein Spannungsbogen zwischen den festliegenden ekklesiologischen Prinzipien einerseits und der Herausforderung, die durch das ökumenische Engagement der orthodoxen Kirche entsteht. Das Dokument macht unmissverständlich klar: Die orthodoxe Kirche ist die wahre Kirche Christi. Die Kirche Christi ist eine und einzigartig, die Einheit der Kirche ist von oben gegeben, vollkommen und eine göttliche Gabe. Die Einheit der Kirche wird in einer untrennbaren Verbindung zum Mysterium der Eucharistie gesehen. Diese Kirche ist die apostolische Kirche, die durch das von Gott eingesetzte Priestertum der Gabe des Heiligen Geistes verbunden ist. Grundlage der Einheit der Kirche ist die apostolische Sukzession der Hierarchie von den heiligen Aposteln her. Von der orthodoxen Kirche haben sich im Laufe der Geschichte nicht nur einzelne Christen als Individuen getrennt, sondern auch ganze christliche Gemeinschaften. Diese von der Orthodoxie abgefallenen Gemeinschaften gingen jedoch nie der Gnade Gottes völlig verlustig. Unbeschadet der Trennung bleibt eine gewisse unvollständige Gemeinschaft erhalten. Es ist deshalb das wichtigste Ziel, welche die orthodoxe Kirche im ökumenischen Dialog verfolgt, die Wiederherstellung der gottbefohlenen Einheit der Christen. Zwar ist eine wahrhafte Einheit nur möglich im Schoße der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, und insofern sind alle anderen Modelle der Einheit der Kirche unannehmbar, gleichzeitig bleibt aber die Verpflichtung zum Dialog und zur Aufnahme der Beziehungen zu anderen Kirchen. In der römisch-katholischen Kirche sieht die orthodoxe Kirche eine Kirche, in der die apostolische Sukzession bewahrt worden ist. Zugleich aber ist in ihr ein Bruch mit der Tradition der Alten Kirche erfolgt, so dass der theologische Dialog eine Reihe von Problemen zu klären hat, darunter vor allem die Probleme der Union und des Proselytismus.
Nimmt man dieses Dokument unvoreingenommen in den Blick, so erkannt man deutlich die der römisch-katholischen Konzeption von Einheit vergleichbaren Überzeugungen. Ohne hier in die Tiefe theologischer Auseinandersetzung gehen zu wollen, bleibt als Einsicht: Das Festhalten an der der Kirche gegebenen Einheit, die sichtbar und existent ist, verpflichtet die Kirche zu einem ökumenischen Dialog. Die Trennung der Christenheit ist eine Tragödie und bezeichnet eine Entfremdung unter den Christen. Und insoweit kann in diesem Aufruf durchaus ein authentisches ökumenisches Zeichen erkannt werden, auch wenn das Festmachen an unaufgebbar scheinenden ekklesiologischen Voraussetzungen einen solchen Dialog scheinbar unmöglich machen. Aus der Sicht der römisch-katholischen Theologie könnte es als durchaus sinnvoll erscheinen, einen Dialog über diese ekklesiologischen Fragen aufzunehmen. Das ist vor Jahren schon geschehen, aber durch die aktuellen Fragen der "Union" und der Entwicklungen im Osten sind diese theologischen Fragen nicht weiter vorangetrieben worden. Es müsste deshalb auch von hier aus gelingen, nicht nur auf internationaler Ebene, die in Deutschland vorhandenen guten Beziehungen für einen weitergehenden theologischen Dialog zu nutzen. Mir scheint diese Osterweiterung der westlichen Theologie eine wirkliche Herausforderung zu sein.
Auch das Möhler-Institut reagiert auf diese unabweisbare Öffnung dadurch, dass es hin und wieder Arbeiten aus dem Themenbereich der Orthodoxie in der Reihe "Konfessionskundliche und kontroverstheologische Studien" veröffentlicht. Die neueste Arbeit, vorgelegt von Johannes Oeldemann, zum Thema: "Die Apostolizität der Kirche im ökumenischen Dialog mit der Orthodoxie" weist auf die eben von mir beschriebenen Aufgaben hin. Insbesondere müssen die unterschiedlichen Denkansätze der östlichen und der westlichen Theologie thematisiert werden. Das ist eine Aufgabe ökumenischer Hermeneutik, die vor uns steht. Es scheint mir keine Frage zu sein, dass dies auch eine Aufgabe für ein Institut ist, das in der westlichen Theologie und in der mit der Reformation verbundenen Theologie beheimatet ist. Wir müssen mehr und mehr die Komplementarität verschiedener Traditionen als Problem erkennen. Dazu bedarf es auch ein stärkeres Wahrnehmen unterschiedlicher Positionen innerhalb des Bereichs der orthodoxen Kirchen. Solcher Vermittlung verpflichtet zu sein, sehe ich als Aufgabe dieses Institutes.

5. Das Problem der ökumenischen Hermeneutik

Die am 31. Oktober 1999 unterzeichnete "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" lenkt den Blick nicht nur auf das Thema der Rechtfertigung, sondern auch auf eine Fragestellung, die bislang nur am Rande diskutiert wurde. Während wir bisher im ökumenischen Dialog eher danach fragten, welches Ergebnis er erzielt habe, wird jetzt verstärkt danach gefragt, wie dieses Ergebnis erzielt wird. So richtet sich die Fragestellung auf die Methode, ja, auch auf die von den Kirchen und ihren Vertretern ausgeprägte Grundhaltung. Hier kommt eine Fragestellung in den Blick, die wir mit dem Stichwort "Ökumenische Hermeneutik" zu diskutieren uns angewöhnt haben. Es ist richtig, dass wir verstärkt den Blick auf diese methodischen Fragen richten, weil diese in der Tat in den letzten Jahren viel zu wenig behandelt worden sind. Der Grad der Verbindlichkeit und der Zustimmung zu einzelnen Dokumenten hängt im wesentlichen auch davon ab, auf welche Weise dieses Ergebnis erzielt werden konnte. Wenn dies nicht in aller Klarheit deutlich gemacht werden kann, steht auch das Ergebnis, so gut dies und so plausibel dies im einzelnen auch sein mag, auf schwachen Füßen. Gerade die um die "Gemeinsame Erklärung" geführte Debatte führt uns immer wieder auf diesen wunden Punkt der ökumenischen Theologie. Um dieser Frage nachgehen zu können, hat das Ökumenische Institut des Lutherischen Weltbundes in Straßburg zu einer Konsultation eingeladen, in der es genau um diese Fragestellung ging, insbesondere um die Frage nach dem articulus stantis et cadentis ecclesiae bzw. um die Lehre von der Hierachie der Wahrheiten. Auch eine andere wissenschaftliche Tagung, veranstaltet vom Ökumenischen Institut des Ordens der Hl. Birgitta in Farfa (Sabina) hat dieses Thema diskutiert. Diese vom Zweiten Vatikanischen Konzil aufgenommene und ins Bewusstsein gebrachte Lehre weist uns auf verschiedene Problemebenen hin, auf die erkenntnistheoretische Ebene, auf die hermeneutische und auf die ekklesiologische Ebene. Wir können heute in dem Grundsatz von der Hierarchie der Wahrheiten eine katholische Reflexionsregel erkennen, die vor allen Dingen eine Antwort gibt auf den Zusammenhang von Pluralität und Einheit, je in den verschiedenen Kontexten, in denen dieses Problem auftaucht. So unterscheiden wir zwischen Wahrheit und Wahrheiten, zwischen Übereinstimmung und Unterschieden, zwischen der einen Kirche und den vielen Kirchen, zwischen Tradition und Traditionen. Dieses hier erkennbare erkenntnistheoretische und ekklesiologische Problem muss zunehmend auch auf der hermeneutischen Ebene angegangen werden.
Der ökumenische Dialog hat einen Lernprozess in Gang gesetzt hat, dessen Konsequenzen wir heute immer klarer erkennen können. Der ökumenische Dialog ist keine kurzfristige Angelegenheit, er ist auf Dauer angelegt. Und deswegen sind Fragen mit dem eigenen ekklesialen Standpunkt, mit der konfessionellen Identität verbunden. Wer sich nämlich scheut, auch das vermeintlich Unvermittelbare des eigenen Glaubens dem ökumenischen Partner anzubieten, verfehlt den Dialog aufs Ganze. Und so entsteht die Frage, ob sich die verschiedenen Überzeugungen, Standpunkte, Auffassungen und Bekenntnisse überhaupt so miteinander ins Gespräch bringen lassen, dass sie sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern eher einander einzuschließen vermögen. Hier entsprechen sich methodische Fragen und die persönliche Grundhaltung dessen, der diese Fragen stellt.
Das Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik hat im Jahre 2000 in der Reihe "Konfessionskundliche Schriften" anlässlich des 60. Geburtstages seines langjährigen Mitarbeiters, Prof. Dr. Hans Jörg Urban, eine Auswahl seiner Beiträge veröffentlicht, die ursprünglich in verschiedenen Fachzeitschriften und Sammelbänden erschienen sind. In seinen Beiträgen aus vielen Jahren ist ein Konzept einer Ökumene als Wachstumsprozeß erkennbar, in dem es um gegenseitige Bereicherung und Vertiefung im christlichen Glauben geht. Als Prinzip solcher Ökumene stellt sich ein differenziertes Voneinander-Lernen heraus. Die von Hans Jörg Urban im ökumenischen Dialog eingebrachten Impulse sind ein deutlicher Hinweis auf das vor uns liegende Problem der ökumenischen Hermeneutik. In dieser Hinsicht will das Johann-Adam-Möhler-Institut zusammen mit dem Lutherischen Institut an dieser Frage der ökumenischen Hermeneutik weiter arbeiten und den Denkprozess vorantreiben. Für den Herbst des Jahres 2001 ist eine weitere Konferenz geplant.

6. Neues Nachdenken über das Papstamt

Papst Johannes Paul II. hat in seiner am 25. Mai 1995 veröffentlichen Enzyklika "Ut unum sint" zu einem Dialog über die Ausübung des Primates eingeladen. Im Auftrag des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen hat das Johann-Adam-Möhler-Institut in Paderborn die eingegangenen Antworten gesammelt, analysiert und ausgewertet. Der nunmehr vorgelegte Bericht filtert Tendenzen heraus, er präsentiert konfessionell-typische Antworten, die von Kirchen, aber auch von ökumenischen Institutionen, erarbeitet wurden. Ich kann das Ergebnis der vielfältig eingegangenen Antworten aus vielen Kirchen der Welt folgendermaßen zusammenfassen: Kein prinzipieller Widerspruch gegen ein universales Dienstamt an der Einheit der Christen, aber auch kein Konsens in der Frage des päpstlichen Primates. Die zahlreichen grundsätzlichen, positiven Reaktionen aus den verschiedenen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften auf die vom Papst ausgesprochene Einladung zu einem "geduldigen, brüderlichen Dialog über sein Amt" verdeutlichen, dass der päpstliche Primat selbst kein unüberwindbares Hindernis für eine zukünftige Einheit der Kirchen darstellen muss. So wie der Papst in seiner Enzyklika seinen Willen und seine Bereitschaft erklärt hat, sein Amt einer neuen Situation zu öffnen, so lässt sich in umgekehrter Weise eine zunehmende Bereitschaft in nichtkatholischen Kirchen erkennen, die mit dem universalen Primat verbundenen theologischen Anliegen eines notwendigen universalen ekklesialen Dienstamtes und einer repräsentativen Lehrverantwortung für die Gesamtkirche zu würdigen. Die Bitte des Papstes, mit ihm einen Dialog über die Fragen des Dienstes des Bischofs von Rom an der Einheit zu eröffnen, löste aber auch eine lebhafte Debatte innerhalb der katholischen Theologie selbst aus. Die allermeisten Beiträge sind gerade in diesem Bereich zu verzeichnen. Allerdings erfolgen die Reaktionen hierauf auf sehr unterschiedliche Weise. Erkennbar ist vor allen Dingen zur Überraschung, dass es kontinental große Unterschiede in den geführten Debatten gibt. Hier ist vor allem auf eine Diskussion in Amerika hinzuweisen. Dies zeigt an, dass nicht mehr Europa oder Deutschland das Zentrum theologischer Fragen sind, sondern dass sich die Diskussion zunehmend nach Amerika zu verlagern scheint. Insgesamt ist festzuhalten: Es ist möglich und notwendig, in ein vertieftes Gespräch über einen universalen Petrusdienst mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften einzutreten. Zwar sind verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen mit Blick auf die jeweiligen Partner zu bedenken, aber einem solchen Dialog steht prinzipiell nichts im Wege. Insbesondere müsste geprüft werden, ob es nicht auch auf diesem Wege einen differenzierten Konsens geben könnte, wie immer der im Einzelfall auszusehen hat.

7. Zur Ortsbestimmung ökumenischer Theologie

Für das Johann-Adam-Möhler-Institut ist die Frage nach dem Standort und dem Stellenwert der ökumenischen Theologie von besonderer Bedeutung. Es ist nötig und sinnvoll, sich über die wissenschaftstheoretische Einordnung der ökumenischen Theologie klar zu werden. Das Institut hat diese Fragen nunmehr erstmals wieder nach vielen Jahren aufgenommen. Ein erster wichtiger Hinweis und eine Zusammenfassung der Diskussion hat es in der Oktober-Nummer der Herder-Korrespondenz gegeben. Danach präsentiert sich die ökumenische Theologie katholischer Provenienz derzeit eher als eine Baustelle denn als fertiges Gebäude. Auf ihr Selbstverständnis hin angesprochen versteht sie sich keineswegs als eine bloße Anwendungswissenschaft historischer oder systematischer Disziplinen, wie es sich durch die institutionelle Anbindung an historische oder systematische Fächer ergeben könnte. Ökumenische Theologie will als Orientierungswissenschaft verstanden werden. Sie fragt nach Formen und Regeln des konfessionell bestimmten Denkens. Ökumenische Theologie ist historisch ausgerichtet, sie bedient sich der hermeneutisch-kritischen Methodik. Sie will den Anforderungen unterschiedlicher ökumenischer Bezugs- und Lebensfeldern angemessen erscheinen. Sie ist daher eminent praxisbezogen und bietet Perspektiven für das zukünftige Miteinander getrennter, konfessionell identifizierbarer Traditionen. Sie will aber zugleich auch im Miteinander unterschiedlicher konfessioneller Positionen zu Kernfragen des christlichen Glaubens vordringen, wie dies mit der "Erklärung zur Rechtfertigungslehre", aber auch in der Sozialverkündigung der Kirchen gelungen ist. Vor allem hier sehe ich für die Zukunft noch eine Reihe von wichtigen Arbeitsfeldern vor uns. In einer säkularen und pluralen Gesellschaft kommt es mehr und mehr darauf an, das Zeugnis der Christenheit in einer klar erkennbaren und geordneten Weise zu präsentieren. Hierzu kann und will die ökumenische Theologie Vorarbeiten leisten. Die Chance für die zukünftige ökumenische Zusammenarbeit liegt in diesem Umfeld des gemeinsamen Zeugnisses innerhalb von Staat und Gesellschaft. Die Debatte über die Biomedizin und Bioethik weist darauf nur zu sehr hin. Von dort aus wird auch die ökumenische Theologie mehr und mehr als eine eigenständige Disziplin mit einem differenzierten Profil verstanden werden müssen.

8. Eucharistie und Kirche

Mehr noch als im vorausgegangenen Jahr wirft der für das Jahr 2003 geplante "Gemeinsame Ökumenische Kirchentag" seine Schatten voraus. Die für diesen "Gemeinsamen Kirchentag" vorgesehenen Gremien sind auf den Weg gebracht. Die Vorarbeiten für die theologische und institutionelle Ausrichtung des Kirchentages sind erfolgt. Einzelne Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. Das Johann-Adam-Möhler-Institut ist auf zwei Ebenen am Kirchentag beteiligt. Auf der ersten Ebene geht es darum, das gemeinsame Präsidium des Kirchentages mit den Grundsatzfragen ökumenischen Denkens und Handelns vertraut zu machen und bei der Ausformulierung einer ökumenischen Grundsatzerklärung mitzuwirken. Auf einer zweiten Ebene ist es aber auch gelungen, einen Vorschlag des Institutes aufzunehmen, nämlich die Frage nach der Gestalt der Gottesdienste in einem geklärten Miteinander vorab zu bedenken. Das gemeinsame Präsidium hat deshalb beschlossen, eine kleine, dem Präsidium angebundene Arbeitsgruppe auf den Weg zu bringen, welche sich um ökumenische Feierformen und ökumenische Gottesdienste bemüht. In dieser Arbeitsgruppe wird es vorrangig darum gehen müssen, die Vielfalt und Bewegungsmöglichkeiten innerhalb des Umfeldes der ökumenischen Gottesdienste, die keine eucharistischen sind, auszuloten und geeignete Vorschläge dem gemeinsamen Präsidium zu präsentieren.
Der "Gemeinsame Ökumenische Kirchentag" wird seine für die ökumenische Landschaft in Deutschland wegweisende Bedeutung nach unserer Überzeugung nur dann überzeugend präsentieren können, wenn es gelingt, an der Frage der gemeinsamen Eucharistiefeiern vorbei Modelle des ökumenischen Miteinanders in Deutschland zu präsentieren, die für alle beteiligten Kirchen tragfähig sein werden. Das gemeinsame Zeugnis in einer zunehmend pluraler und säkularer werdenden Gesellschaft darf nicht allein nur mit der Frage nach der zugelassenen oder verweigerten Eucharistiegemeinschaft verknüpft werden. Christen haben in Deutschland mehr zu bieten als den Streit um diese Fragen. Dies in die Diskussion um die Ausrichtung des Kirchentages insgesamt einzubringen, scheint mir eine Herausforderung zu sein, an der sich das Institut beteiligen sollte.

9. Impulse für die Melanchthonforschung

Für die ökumenische Öffnung katholischer Theologie im 20. Jahrhundert war die reformationsgeschichtliche Forschung von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Ohne die hier geleistete Arbeit der katholischen Lutherforscher hätte es mit Sicherheit keine ökumenische Öffnung gegeben. Hier braucht an dieser Stelle nur auf Joseph Lortz, Peter Manns und Erwin Iserloh verwiesen werden. In den siebziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts hat neben den Mitarbeitern des Johann-Adam-Möhler-Instituts, Albert Brandenburg und Hans Jörg Urban, nur noch Otto-Hermann Pesch unter ganz anderen biographischen Voraussetzungen katholische Lutherforschung betrieben. Sowohl was Manns’s Kennzeichnung Luthers als "Vater im Glauben" als auch der systematische Zugriff auf Leben und Werk Martin Luthers betrifft, den O.H. Pesch vorgelegt hat, hat es seither keine ernstzunehmenden, wesentlichen neueren Einsichten seitens katholischer reformationsgeschichtlicher Forschung mehr gegeben. Die letzte Arbeit, die zur Lutherforschung erschienen war, ist die von Hubert Blaumeiser aus dem Jahre 1995, die von evangelischer Seite als ein bedeutsamer Beitrag zur Darstellung der theologia crucis bewertet wird. Im Rahmen der reformationsgeschichtlichen Forschungen hat es zwar bemerkenswerte andere Beiträge gegeben wie die der Calvinforschung. Hier hat es in den letzten Jahren neuere Arbeiten gegeben, so zuletzt die von Eva-Maria Faber vorgelegte profunde, umfassende, systematische, das gesamte Werk Calvins erfassende Darstellung unter dem Stichwort der "Symphonie von Gott und Mensch". In ganz anderen Bereichen erwächst eine neue Herausforderung im Blick auf Leben und Werk Philipp Melanchthons. Seine Bedeutung für die katholische Theologie erwächst aus seiner Mitwirkung und Verfasserschaft der Confessio Augustana. Die lutherische Melanchthonforschung sucht seit einigen Jahren Leben und Werk Melanchthons in seiner Unterscheidung zu Luther neu zu justieren. Die eigenständige Bedeutung der systematischen Leistung seiner "Loci communes", aber auch seine Grundhaltung, seine auf Frieden und Vermeidung eines Dissenses ausgerichtete Haltung bei der Abfassung der Confessio Augustana rückte Melanchthon mehr und mehr aus der duografischen in eine ökumenische Perspektive. Vielleicht ist es übertrieben, Melanchthon als Ökumeniker des 16. Jahrhunderts bezeichnen zu wollen, aber dieser Zugriff ermöglicht eine neben Luther durchaus tragbare, von ihm nicht zu unterscheidende, aber dennoch eigenständige Rolle wahrzunehmen. Dazu beigetragen haben die Bemühungen des Melanchthon-Hauses in Bretten sowie der Melanchthon-Forschungsstelle in Heidelberg.
Es ist eine glückliche Fügung, dass das Johann-Adam-Möhler-Institut gebeten worden ist, in das Gründungskomitee der Europäischen Akademie zur Melanchthonforschung einzutreten. Das Möhler-Institut möchte mit dieser Beteiligung an der Melanchthonforschung den Beitrag einer zu erneuernden und unter systematischen Gesichtspunkten verfahrenden ökumenischen Theologie herausstreichen. Die reformationsgeschichtliche Forschung ist ein Instrument der katholischen ökumenischen Theologie.

10. Die Arbeit des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik

Neben den Beiträgen zur Forschung hat das Möhler-Institut im vergangenen Jahr erhebliche Anstrengungen zur Intensivierung der Lehrtätigkeit unternommen. Der alle zwei Jahre stattfindende Intensivkursus "Ökumene" hat eine dreigliedrige Struktur gewonnen. Neben dem Grund- und dem Aufbaukursus folgt ihm im darauffolgenden Jahr ein "Vertiefungskursus", der die Aufgabe hat, unter gegebenen aktuellen Fragestellungen das erlernte Wissen an einer bestimmten Fragestellung zu erproben und zu vertiefen. Zusätzlich zu diesem Grundkursus wird das Möhler-Institut eine weitere Kurztagung zu aktuellen Themen anbieten, zu denen die bisherigen Teilnehmer an Intensivkursen eingeladen werden. Mit dieser alle zwei Jahre stattfindenden Aktualisierung soll an bestimmten Problemkonstellationen die derzeitige Lage der Ökumene auf wissenschaftlich-ökumenischer Ebene diskutiert werden.
Der "Theologische Fernkurs", in Würzburg beheimatet, ist an das Möhler-Institut herangetreten, mit der Bitte, einen Grundkursus für Ökumene im Rahmen der Ausbildungen des "Fernkurses" anzubieten. Auch dieser Bitte hat das Möhler-Institut entsprochen und wird in Zukunft entsprechende Kurse hier in Paderborn anbieten.
Darüber hinaus haben Mitarbeiter des Möhler-Institutes im vergangenen Jahr neben einer Vielzahl von Vorträgen eine Reihe von Fortbildungen in insgesamt sechs deutschen Diözesen wahrgenommen. Erstmals ist das Bistum Magdeburg an das Möhler-Institut herangetreten, um Priestern in Fortbildungskursen ökumenisch Vertiefung zu bieten. Ebenso haben zwei Mitarbeiter des Möhler-Instituts im Sommersemester des Jahres 2000 an der Theologischen Fakultät in Erfurt ausgeholfen, um dort den Kurs "Ökumenische Theologie" einschließlich der Prüfungen abzuhalten.
Ein neues Standbein wird das Möhler-Institut in der lexikographischen Arbeit aufnehmen. Der Herder-Verlag in Freiburg ist an das Möhler-Institut herangetreten, mit der Bitte, im Nachgang zum neu erschienenen "Lexikon für Theologie und Kirche", im Rahmen sog. Kompaktlexika, ein eigenständiges Lexikon für "Ökumene und Konfessionskunde" zu konzipieren und herauszubringen. Es wird nicht nur den Fachmann erstaunen, dass bei der Durchsicht durch die im gesamten LThK vorhandenen Stichwörter zur Ökumene eine erstaunliche Schieflage zwischen West- und Osttheologie zu verzeichnen ist. Es ist deshalb unabdingbar, bei einem solchen Projekt noch einmal neu anzusetzen und eine ausgewogene Präsentation sowohl konfessionskundlicher wie auch dogmatisch, fundamentaltheologisch relevanter ökumenischer Stichworte zusammenzustellen. Dies ist die Herausforderung, der sich das Möhler-Institut stellen will. Neben dem vor Jahren erschienenen "Handbuch der Ökumenik" und der inzwischen auf drei Bände geplanten "Dokumente wachsender Übereinstimmung" stellt die Herausgabe eines Lexikons ein drittes, unverzichtbares Standbein der ökumenisch-theologischen Arbeit dar. Neben diesem neu aufgenommenen Themenbereich wird das Möhler-Institut im Rahmen der "Kleinen Konfessionskunde" auch an dem bereits angekündigten Projekt eines "Lexikons für Konfessionskunde" weiterarbeiten, das mit dem vom Herder-Verlag geplanten Projekt allerdings nicht kollidiert.
Für das Haus und seine Identität ist es unverzichtbar zu wissen, dass auf drei Feldern vorrangig gearbeitet werden kann: Auf der Ebene der Forschung, auf der Ebene der Vermittlung der Forschungsergebnisse in Wort und Schrift, auf der Ebene der Führung des Dialoges. In dieser Richtung wird sich das Institut auch in den kommenden Jahren folgerichtig entwickeln, und so sehe ich hier die wesentlichen Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit in der Zukunft gegeben.

Paderborn, 03. April 2001
gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen


Ökumene in der Phase der Differenzierung
Bericht des Instituts
zur Situation der Ökumene im Jahr 1999
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor
Zu Beginn des Jahres 2000 ist die ökumenische Situation in Deutschland immer noch nachhaltig von der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" geprägt. Kein Ereignis scheint derzeit die gewonnene Übereinstimmung in Grundfragen der Rechtfertigungslehre zwischen lutherischer und römisch-katholischer Kirche in den Schatten stellen zu können. Doch würde man die ökumenische Situation in Deutschland verzeichnen, wollte man sich nur bei diesem Ereignis alleine aufhalten. So muss der Blick notwendigerweise auf die vielfältigen Felder der ökumenischen Arbeit gerichtet werden, in denen das Johann-Adam-Möhler-Institut tätig ist. Schwierig erscheint mir allerdings, die derzeitige Lage mit Hilfe einer griffigen Formel zu beschreiben. Wollte man dies leisten, so ließe sie sich am besten so erfassen: Die Ökumene befindet sich in Deutschland entschieden in einer Phase der Differenzierung.

1. Was kommt nach der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre"?

So stark das erwähnte Ereignis auch nachzuwirken scheint, die Frage nach den wirklichen Fortschritten in der Frage nach der Rechtfertigungslehre wird mehr und mehr gestellt. Das erzielte Ergebnis will an seinen Konsequenzen gemessen werden. Gelingt dies nicht in absehbarer Zeit, wird die Enttäuschung unter den Menschen um so größer sein. Deshalb gilt es, die Impulse, die vom Ereignis selbst ausgehen, zu nutzen, vor allem in Richtung der Frage nach der heutigen Bedeutung der Rechtfertigung im Leben der Menschen. Diese Problemstellung bestimmte schon die letzte Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Hongkong im Sommer 1997, sie bestimmt aber erst recht die Tagesordnung vieler ökumenischer Tagungen und Zusammenkünfte. Hier weiß sich das Möhler-Institut besonders gefordert. Seitens des Instituts wurde in den beiden letzten Jahren schon viel Vorarbeit in dieser Richtung geleistet. Im Jahr 1999 konnte nun von Mitarbeitern des Instituts ein Buch auf den Markt gebracht werden, das sich genau dieser Fragestellung verdankt (bisher verkaufte Auflage ca. 7000 Ex.). Der Begriff der Rechtfertigungslehre ist für viele Christen heute noch eine Identitätsmarke, aber für viele andere in seinem Inhalt kaum mehr verständlich. Deshalb ist die Frage richtig, wie das erneut Verstandene ins konkrete Leben umgesetzt werden kann. Christen wollen heute – so erfahren wir es bei vielen Vorträgen – wissen, was der christliche Glaube von seiner Mitte, von seinem Kern her ist. Im Begriff der Rechtfertigung lässt sich dieses Bemühen um einen heute verständlichen Christentumsbegriff bündeln. Daher ist die Beschäftigung mit der Rechtfertigungslehre eine eminent ökumenische Aufgabe. In den letzten 12 Monaten haben Mitglieder des Wissenschaftlichen Kollegiums des Instituts hierzu annähernd 50 Vorträge hauptsächlich vor Multiplikatoren in der Seelsorge gehalten.
Die Debatte um die Rechtfertigungslehre hat uns aber auch gezeigt, dass längst nicht alle Theologen an unseren evangelischen und katholischen Fakultäten sich mit den Ergebnissen des ökumenischen Dialogs befasst haben. Vielen ist das Genre völlig unbekannt. Zur Kenntnis genommen werden die Ergebnisse des Dialogs, wenn sie - wie geschehen - unmittelbar das konfessionelle Selbstverständnis der Theologien betreffen. Auf diesen eher nichttheologischen Aspekt haben wir in der Debatte um die Rechtfertigung vielleicht zu wenig Rücksicht genommen. Und dann stellt sich die Frage noch konkreter: Wie gehen wir mit dem Ergebnis um? Was heißt hier differenzierter Konsens, ein Begriff, den die Erklärung selbst gar nicht benutzt, der die Debatte um die Gemeinsame Erklärung aber zu beherrschen scheint? Wie gehen wir miteinander um, so dass dieser Umgang in seinem Regelungsmechanismus verständlich wird? Hier wurzelt wohl im Kern der Potest der 160 evangelischen Theologen, welche die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung verhindern wollten. Müssten wir nicht gerade die Kritiker an den Tisch holen, um letztlich zu verhindern, dass aus einem genuin theologischen Projekt ein kirchenpolitisches Gerangel wird? Um das zu verhindern, müssen wir das erzielte Ergebnis in der Rechtfertigungslehre auch im wissenschaftlichen Umfeld übersetzen, sozusagen in die bestehenden konfessionellen Umfelder hinein.
Diesen Fragen war ein wissenschaftliches Symposion gewidmet, das gemeinsam vom Institut für Ökumenische Forschung in Straßburg und dem Johann-Adam-Möhler-Institut in Paderborn ausgerichtet wurde, an dem auch einige Beiratsmitglieder aktiv teilgenommen haben. In Mainz sind uns die Fragen um die hermeneutische Ökumenik klarer geworden, vor allem mit Blick auf die Ergebnisse der bilateralen Dialoge. In dieser Hinsicht muss uns bewusst werden, dass ein in einem bestimmtem bilateralen Dialog erzieltes Ergebnis auch Auswirkungen hat auf einen ganz anderen Dialog. Konkret: Die zwischen lutherischen Kirchen und römisch-katholischer Kirche erzielte Übereinkunft in Grundfragen der Rechtfertigungslehre zieht Konsequenzen für die lutherischen Kirchen nach sich, die die Leuenberger Konkordie unterzeichnet haben, mit der Kirchengemeinschaft erklärt und verwirklicht wird auf der Grundlage der Übereinstimmung in der Rechtfertigungslehre. Diese aus dem bilateralen Dialog herrührenden multilateralen Zusammenhänge scheinen mir noch nicht deutlich genug erkannt zu sein. In diese Richtung müsste der Dialog zwischen den Kirchen vorangetrieben werden. Auch diese Problemstellung weist schließlich auf die Frage einer ökumenischen Hermeneutik hin.
In nochmals anderer Weise konfrontiert uns die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" mit einer ökumenischen Herausforderung eigener Art. Ich spreche die Sache mit dem Ablass an. Hier zeigt sich, wie sensibel die Theologie die ökumenisch gewonnenen Erkenntnisse transferieren muss in die eigene Gestalt des Glaubens und der Lehre der Kirche. Zumindest die Frage erhebt sich, zu welchen innertheologischen Folgerungen uns die Gemeinsame Erklärung am Ende herausfordern wird. Einen Vorgeschmack auf diese Problemstellung lieferten uns die diplomatischen Verwicklungen um die Teilnahme von Landesbischof Krause am Ökumenischen Gottesdienst anlässlich der Woche der Einheit der Christen am 18. Januar in Rom. Hier steht die Ökumeneverträglichkeit der eigenen Theologie auf dem Prüfstand.

2. Der ÖRK vor einer enormen Herausforderung

Weit in den Hintergrund getreten zu sein scheint in Deutschland das Geschick des Ökumenischen Rates der Kirchen. Fünfzig Jahre nach der Gründung des ÖRK in Amsterdam entsteht der Eindruck, dass vom ÖRK kaum noch Impulse auf die große weltweite Einheitsbewegung ausgehen. Zeichen von Ungewissheit über seinen Auftrag und Zweifel über die Zukunft der ökumenischen Bewegung insgesamt machen sich breit. Hier bedarf die ökumenische Bewegung dringend einer neuen Orientierung. Der ÖRK hat es mit zwei gewichtigen Entwicklungen zu tun: erstens einer wachsenden Enttäuschung darüber, dass der Suche nach der sichtbaren Einheit weltweit und multilateral immer noch kein sichtbarer Erfolg beschieden ist, und zweitens dass sich außerhalb seines Rahmens eine ökumenische Begeisterung kundtut, die sich gar nicht ökumenisch verstehen will, ich meine die weltweit schnell wachsenden charismatischen Bewegungen und Gemeinden. Darüber hinaus will es dem ÖRK – und das ist sein gravierendstes Problem – nicht mehr gelingen, alle seine Mitgliedskirchen an der einen ökumenischen Bewegung zu beteiligen. Das in dieser Sicht berechtigte Verhalten der orthodoxen Kirchen signalisiert die Grundlagenkrise des ÖRK. Der ÖRK will nämlich längst nicht mehr nur Ausdruck einer klassischen Einheitsbewegung sein, die sich um Wiederherstellung der Einheit der Kirchen bemüht, sondern will der Pluralität der Bewegungen, Aktionen, Themen und Probleme in der Welt gerecht werden. Das scheint mir das Kernproblem des ÖRK zu sein, und hier folgen ihm diejenigen Kirchen nicht mehr, die sich gerade dem ÖRK als Einheitsbewegung verpflichtet wissen. Der Umgang mit dieser so beschriebenen Pluralität scheint nach meiner Ansicht der Kern des gegenwärtigen Problems zu sein.
Vor diesem Hintergrund rücken zwei – wie ich meine – durchaus gewichtige Studien der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung weithin aus dem Blick. Die Studie "The Nature and the Purpose of the Church" will in Fortführung der Konvergenzpapiere von Lima die aus dem damaligen Dokument herausragende Frage nach gemeinsamen Perspektiven über Natur und Wesen der Kirche aufnehmen und in ein gemeinsames ekklesiologisches Konzept einfügen, das die Chance auf Gehör findet. Für die gemeinsame Verständigung über das Wesen der Kirche und ihre sichtbare Einheit dürfte hier der Begriff der Koinonia fundamentale Bedeutung besitzen und selbst ein Rahmenkonzept für ekklesiologische Fragen bilden. Wie bei dieser Materie nicht anders zu erwarten, ist mit einer Reihe von schwerwiegenden Differenzen zu rechnen, und so finden diese eine stärkere Aufmerksamkeit als bisher in Konvergenzpapieren üblich.
Damit ist freilich zugleich die Frage nach dem Umgang mit den Unterschieden und Differenzen gegeben, die nicht geleugnet, aber auch nicht auf schnelle Weise beseitigt werden können. Eine im Dienst an der Einheit stehende Hermeneutik muss Unterschiede und Differenzen auch positiv wahrnehmen, um die Komplementarität der Traditionen aufzeigen zu können. Die Herausforderung besteht darin, im gegenseitigen Verstehen der spezifisch konfessionellen Traditionen und Zeugnisse der Kirchen zu einer gegenseitigen Anerkennung fähig zu sein. Dazu bedarf es einer ökumenischen Hermeneutik, die aufzeigt, dass Einheit nicht Einheitlichkeit bedeutet, sondern Ausdruck von Komplementarität ist. Auf diese Problemstellung der ökumenischen Aufgabe sucht die Hermeneutikstudie der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung eine Antwort zu finden. Sie weist so auf die vordringliche Aufgabe einer ökumenischen Hermeneutik hin, an der wir derzeit arbeiten, ja dringend arbeiten müssen. Der Text "Ein Schatz in zerbrechlichen Gefäßen. Eine Anleitung zu ökumenischem Nachdenken über Hermeneutik" scheint mir eine gute Wegweisung in die angedeutete Richtung zu sein. Hier ergeben sich vorrangig neue Aufgaben für das Institut.
Zu diesen hermeneutischen Fragen gehört aber auch die Rückfrage an die historisch gewordene Gestalt der ökumenischen Theologie. Wichtige Vorarbeit leistet hierzu die anlässlich der "Jahrhundert- oder Jahrtausendwende" 1999 angestellte Bilanzierung des Beitrages von Catholica, der Vierteljahresschrift für ökumenische Theologie, auf dem im Jahrhundert der Ökumene zurückgelegten Weg. Ein solcher Rückblick kann Orientierung geben und Hilfe sein bei der Erschließung der vor uns liegenden Wegstrecke. Dabei kann auch entdeckt werden, dass manche zurückliegende Wegstrecke sich der genauen Erforschung noch weithin entzogen hat. Albert Brandenburg hatte schon 1966 festgestellt, dass die Geschichte des Beitrages der katholischen Theologie in Deutschland zur ökumenischen Entwicklung erst noch geschrieben werden müsse. Diese Anmerkung hat auch heute nichts von ihrer Aktualität eingebüßt. Bei der Erledigung dieser Aufgabe wird sicher auch ein dunkleres Kapitel dieser Geschichte zu tage gefördert werden müssen, wenn man die Zeit zwischen 1933 und 1945 nicht ausblenden will. Hier tut sich noch - wie wir selbst erst vor wenigen Wochen entdeckt haben - ein weites Forschungsfeld auf.

3. Zur Bedeutung des bilateralen Dialogs: Neue Impulse

Eher am Rande nur nimmt man in Deutschland theologisch die Ergebnisse des anglikanisch-römisch-katholischen Dialogs zur Kenntnis, obwohl gerade dieser Dialog die Vision einer sichtbaren Einheit der Kirchen entschieden genug festgehalten hat. Die "ernsthafte Suche nach der vollen sichtbaren Einheit" war seit Beginn der Beweggrund für die Gespräche zwischen beiden Kirchen. Wider stellen die erzielten Ergebnisse für die beteiligten Kirchen hinsichtlich der zentralen Frage des universalen Primats eine Herausforderung dar. Das nun vorliegende Dokument "Die Gabe der Autorität. Autorität in der Kirche III" will eine hinreichende Übereinstimmung über den universalen Primat als gemeinsame Gabe der Autorität festhalten. Ein universaler Primat könnte, so der Vorschlag, in Kollegialität und Synodalität von Anglikanern und Katholiken ausgeübt werden. Bevor die volle kirchliche Gemeinschaft erreicht ist, sollen Wege aufgezeigt werden, wie die vorhandene, wenn auch unvollständige Gemeinschaft schon jetzt deutlicher sichtbar werden kann. Dabei darf aber nicht unterschlagen werden, dass beim Festhalten einer grundlegenden Übereinstimmung in Grundfragen von Offenbarung und Rechtfertigung dennoch Differenzen verbleiben, die nicht theologische Einzelfragen betreffen, sondern grundsätzlichen Charakter haben. Vor allem ist es die ekklesiologische Frage, insbesondere die nach der Instrumentalität der Kirche im Heilswerk Jesu Christi, die unklar bleibt. Bedenkenswert ist hier das Ergebnis einer Doktorarbeit, die der Assistent des Instituts, Peter Lüning, in den "Konfessionskundlichen und kontroverstheologischen Studien" des Instituts vorgelegt hat, dass die in einzelnen Problemfeldern erkannten Differenzen sich nicht etwa allein auf Differenzen im Verständnis der Rechtfertigung zurückführen lassen. Vielmehr muss der das gesamte Verhältnis Gottes zum Menschen berücksichtigende Gesamtrahmen eingeholt werden, der auf Vorentscheidungen ruht, die letztlich nie eingeholt werden können. Wir haben es jeweils mit Gesamtverständnissen von Christentum zu tun, die daraufhin zu überprüfen sind, ob sie sich gänzlich ausschließen, oder sich nicht doch einander einzuschließen vermögen. Das alles lässt sich wohl nie mit letzter Klarheit prüfen, und so bleibt wieder einmal der Weg des differenzierten Konsens als einzige Möglichkeit erkennbar.
An dieser Stelle wird auch klar, wie notwendig der von den Kirchen geführte Dialog kritisch von der ökumenischen Wissenschaft begleitet werden muss, welche die erzielten Ergebnisse auf ihre Tragfähigkeit hin zu prüfen hat. Das ist die spezifische Aufgabe des Möhler-Instituts, hier müssen wir in den kommenden Jahren unsere Forschungen konkret auf bestimmte Arbeitsfelder lenken, hier müssen wir vor allen Dingen selbst Anregungen und Impulse geben, die jungen Forscher auf ganz spezifische Fragestellungen hinweisen und sie selbst auch dabei begleiten. Hier müssten auch Kooperationen zwischen Lehrstühlen angestrebt werden, die sich bestimmten Themen und Problemstellungen gemeinsam zuwenden.
Von kaum zu unterschätzender Bedeutung ist der für den deutschen Sprachraum seit vielen Jahren unverzichtbare lutherisch-katholische Dialog, dem wir eine Fülle von hochinteressanten Erkenntnissen verdanken. Nun hat die lutherisch-katholische Kommission ein neues, nach Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament von 1984 zweites, sicher nicht weniger bedeutungsvolles Dokument vorgelegt. Am Zustandekommen dieses Dokumentes haben Mitglieder des Beirates wie das Institut wesentlich mitgewirkt. Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) hat die Zweite Bilaterale Arbeitsgruppe sich mit dem Thema "Communio Sanctorum - Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen" befasst. Das Thema "Communio Sanctorum" hat sich als geeigneter Rahmen für die Behandlung der ekklesiologischen Fragen erwiesen. Mit der nun vorliegenden Studie hat die Arbeitsgruppe Neuland betreten, so unter anderem in folgenden Fragen: das Zusammenwirken der Bezeugungsinstanzen, die Rolle eines Dienstes an der Einheit der Kirche auf universaler Ebene, die Gemeinschaft der Heiligen über den Tod hinaus. Bemerkenswert ist hier vor allem die Tatsache, wie beide Seiten sich zum Problemkontext "Jurisdiktionsprimat" und "Unfehlbarkeit des Papstes" verständigen können. Meines Wissens liegt erstmals ein gemeinsamer Text vor, in dem das Bemühen erkennbar wird, über die üblichen Abgrenzungen hinaus in eine gemeinsame Fragestellung hineinzufinden, welche die Möglichkeit auch einer gemeinsamen Verständigung bieten könnte. Die gemeinsame Einsicht kommt etwa in folgender Perspektive zum Ausdruck: "Ein universalkirchlicher Dienst an der Einheit und der Wahrheit der Kirche entspricht dem Wesen und Auftrag der Kirche, die sich auf lokaler, regionaler und universaler Ebene verwirklicht. Er ist daher grundsätzlich als sachentsprechend anzusehen. Dieser Dienst repräsentiert die gesamte Christenheit und hat eine pastorale Aufgabe an allen Teilkirchen" Nr. 195). Mit diesen Perspektiven bewegt sich der bilaterale Dialog erkennbar auf die ekklesiologisch entscheidenden Fragen zu, die seit langem von katholischer Seite angemahnt wurden. Ob diese Überlegungen in eine Zielperspektive einmünden können, hängt freilich von einer anderen Frage ab.
Wir beobachten seit einiger Zeit, dass auf der Ebene des anglikanisch-lutherischen Dialogs Verständigungen über die Vereinbarung voller Kirchengemeinschaft erzielt worden sind, so das Porvoo-Statement von 1992, in Kanada die Waterloo-Declaration und in den USA nunmehr das Dokument "Called to Common Mission". Das einzige potentielle Hemmnis für solche Verständigungen stellte die Bindung der anglikanischen Tradition an die bischöfliche Sukzession dar. Die Frage ist nun zur Zufriedenheit beider Seiten geklärt. Die Lutheraner werden ihre Bischöfe zukünftig mit der Intention einführen, das historische Bischofsamt zu übernehmen, während die Anglikaner die unabhängig von der apostolischen Sukzession erfolgte Ordination ohne ein zusätzliches Ritual akzeptieren, mit der Folge, dass ab sofort die volle Authentizität des ordinierten Amtes gegeben ist. Haben diese Vereinbarungen Modellcharakter? Wohl zunächst nur für weitere Verständigungen auf anglikanisch-lutherischer Ebene. In Europa sieht die Situation wieder anders aus, da wir hier anglikanisch-evangelische Gespräche vor uns haben, die offenbar auf der Stelle treten. Die Herausforderung für die katholische Seite entsteht freilich an einer anderen Stelle.
Die vorgenannten Verständigungen bewegen sich auf eine mehr oder weniger einheitliches Modell zu, das wir mit dem Begriff "Kirchengemeinschaft" umschreiben können. Dieses umfaßt auf der Grundlage einer Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums, im Glauben, in den Sakramenten und im kirchlichen Amt Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Mit der Erklärung einer Kirchengemeinschaft ist die volle Gemeinschaft zwischen den beteiligten Kirchen vollzogen. Ein Mehr an Gemeinsamkeit wird nicht verlangt. So haben wir hier Einigungsvorgänge mit erheblichen Nachahmungscharakter vor uns. Von dieser Seite her betrachtet dürfte es der römisch-katholischen Kirche schwer fallen, mit einem davon abweichenden Modell eigener Provenienz Erfolg zu haben, und zwar genau in der Blickrichtung einer lutherisch-katholischen Verständigung, wie sie mit der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und dem Dokument "Kirche und Rechtfertigung" angezielt ist. Nur wenn sich die katholische Kirche verbindlich zu einem Modell von Kirchengemeinschaft äußern kann, besteht offenbar auch Hoffnung auf eine weitere Annäherung im Sinne einer Erklärung und Verwirklichung voller Kirchengemeinschaft. Kann man sich das Modell der Kirchengemeinschaft als Rahmenkonzept vorstellen, das über einen klar definierten Bezugsrahmen hinaus Möglichkeiten für unterschiedliche Ausdifferenzierung läßt?
Auf dieser Linie liegen Fragen, die der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA), die theologische Kommission der ACK in Deutschland derzeit diskutiert. Er bereitet eine Studie vor, die sich der Untersuchung und Bewertung von Joh 17,21 widmet und sucht hier grundsätzliche systematische Erwägungen zur Näherbestimmungen und zum Verhältnis von Einheits- und Glaubensbegriff anzustellen. Sowohl der bilaterale wie auch der multilaterale Dialog verfolgen demgemäss ekklesiologische Fragen. Dieses Fragen nach der Einheit der Kirche wird aber auch von kritischen Rückfragen nach der Gestalt der eigenen katholischen Theologie begleitet sein müssen.
Hier konnte eine bemerkenswerte Doktorarbeit aus Freiburg in das Programm der "Konfessionskundlichen und kontroverstheologischen Studien aufgenommen werden, die sich mit der Theologie der Kirche des Jesuiten Robert Bellarmin befasst. Wie kaum ein anderer hat gerade der Kontroversist R. Bellarmin die katholische Ekklesiologie über Jahrhunderte hinweg zu bestimmen vermocht. Die Wirkungsgeschichte seiner Kontroversen ist weithin bekannt, kaum oder nur wenig bekannt ist die systematische Gestalt und der systematische Anspruch seiner Theologie der Kirche. Der Kontroversist hat den Systematiker immerzu verdeckt. "Die Ekklesiologie Bellarmins ist ein weit vielfältigeres Gebilde, als ihre Rezeption zunächst erahnen lässt" (T. Dietrich in seiner Arbeit: Die Theologie der Kirche bei Robert Bellarmin, Paderborn 1999, 510). An Bellarmin lässt sich zeigen, dass die Rezeption seiner Theologie weitgehend vom Widerspruch gegen die Reformatoren geprägt war, wohl weit mehr als er selbst diesen Widerspruch thematisierte. Vielleicht war Bellarmin positiver von Calvin beeinflusst, als er sich selbst bewusst war. Die Frage nach einer zukünftigen Gestalt von Kirchengemeinschaft kann an diesen historischen Fragen nicht vorbeigehen. Die positiven Eckpunkte der Ekklesiologie Bellarmins kommen zum Vorschein, wenn man den Kontroversen ihren apologetischen Charakter abstreift. Diese Methode stärker und breiter zu entfalten ist eine genuin katholisch-ökumenische Aufgabe. Auch das gehört zu einem differenzierten Konsens hinzu.
Soll Verständigung über die Frage nach der Einheit der Kirche erzielt werden, so kann dies nicht nur Theologen und Experten in ihren Kommissionen betreffen. Das Johann-Adam-Möhler-Institut weiß sich der Vermittlung der Forschungsergebnisse in Schrift und Wort verpflichtet. Dazu gehören Publikationen, in vielfältigen Formen. Eine davon hat sich durchaus bewährt, die Handreichung für Erwachsenenbildung, Religionsunterricht und Seelsorge, herausgegeben zu verschiedenen Themen. Diese Reihe bedürfte dringend einer Auffrischung nach heutigen publizistischen Erfordernissen. Das Institut will die Gelegenheit hierzu anlässlich einer Veröffentlichung zum Thema Einheitsverständnisse und Einheitsmodelle nutzen. Hierbei sollen die in den letzten Jahren in der Praxis erprobten Modelle, wie etwa das der Leuenberger Konkordie, vorgestellt werden, in der Absicht, daraufhin eine katholische Antwort zu präsentieren. Diese Diskussion ist nicht nur unter Experten zu führen, sie muß einer breiteren ökumenisch interessierten Öffentlichkeit präsentiert werden, um einen möglichst großen Teilnehmerkreis zu erreichen. Von der Thematisierung der Einheitsfrage hängt die grundsätzliche Orientierung in ökumenischen Fragen ab. Die Einheitsfrage ist so etwas wie der Kompass im ökumenischen Umfeld.

4. Auf dem Weg zu europäisch-ökumenischer Zusammenarbeit

Die Zweite Europäische Ökumenische Versammlung in Graz 1997 hatte den Kirchen in Europa empfohlen, grundlegende ökumenische Pflichten und Rechte zu erarbeiten und daraus eine Reihe von ökumenischen Richtlinien, Regeln und Kriterien abzuleiten. Das gemeinsame Komitee von KEK und CCEE gab eine sog. "Charta Oecumenica" in Auftrag, die nun vorliegt und auf breiter Ebene diskutiert werden soll. Es gilt, die in Europa gewachsene ökumenische Gemeinschaft zu bewahren und weiterzuentwickeln. "Es gibt keine Alternative zur Versöhnung und Ökumene". Auf diese Leitlinie lässt sich die Intention der Charta festmachen.
Auf der Grundlage des gemeinsamen Bekenntnisses, wie es im Ökumenischen Bekenntnis von Nizäa-Konstantinopel (381) zum Ausdruck kommt, gehen die Kirchen in Europa aufeinander zu. Sie tun das: 1. durch das gemeinsame Gebet, 2. durch das gemeinsame Zeugnis ihres Glaubens, 3. durch den ökumenischen Dialog. Ziel ihres Handelns ist die vollkommene kirchliche Gemeinschaft. Sie tun dies nach der ökumenischen Regel: Solange keine tiefen Unterscheide der Überzeugung sie dazu zwingen, getrennt voneinander vorzugehen, wollen die Kirchen in Europa gemeinsam handeln.
Wir haben es bei der "Charta Oecumenica" mit der Beschreibung und Feststellung von minimal standards zu tun, wie sie für Deutschland und die deutschen ökumenischen Verhältnisse schon lange üblich sind. Längst nicht anerkannt sind solche Regeln in den Teilen Europas, in denen eine Kirche konfessionell betrachtet in der Mehrheitsposition, andere aber in eindeutiger Minderheitenposition ist. Hier sind ökumenische Regeln gefragt, die den betreffenden Kirchen erlauben, in einer Weise miteinander umzugehen, wie es in Ländern mit annähernder Gleichheit der Konfessionen schon länger üblich ist. So betrachtet differenziert sich auch hier in Deutschland und für ein deutsches Institut die ökumenische Perspektive beträchtlich. In vielen Länder, vor allem Osteuropas, steht die Ökumene erst am Anfang. Mit Interesse nehmen wir hier in Deutschland die Bemühungen zur Gründung von ökumenischen Instituten zur Kenntnis. Es ist daher eine Verpflichtung, sich an derartigen (ost-)europäischen Entwicklungen zu beteiligen. Das Institut will sich über längere Zeit mit diesen europäischen ökumenischen Fragen intensiver beschäftigen und eine Antwort erarbeiten. Hier könnte auch überlegt werden, ob sich nicht eine engere Zusammenarbeit mit den neu gegründeten Instituten in Osteuropa anbietet. Dann käme auch eine neue ökumenische Perspektive in den Blick, die bisher fehlte. Ich spreche insbesondere das Verhältnis zu den orthodoxen Kirchen an, das nicht zum Aufgabenfeld des Instituts gehört; freilich ist diese Perspektive je länger je mehr nicht zu vernachlässigen. Wir beobachten, dass sich die ökumenischen Fragen und Problemstellungen nicht länger auf einzelne Konfessionsfamilien und Denominationen beschränken lassen. Der multilaterale Aspekt tritt immer schärfer in den Vordergrund, und gerade im Blick auf Europa ist dieser immer stärker zu berücksichtigen.

5. Impulse aus der ACK: Aufruf zum missionarischen Zeugnis

Was für Europa gilt, hat auch für Deutschland richtungsweisenden Charakter. Das multilaterale ökumenische Gremium, die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, führt seit ihrer Gründung und Neuausrichtung in den siebziger Jahren in Deutschland eher ein Schattendasein. Gegenüber der Dominanz der beiden großen Kirchen ist es ihr nur im geringen Maße gelungen, der multilateralen Ökumene im Konzert der beiden großen Kirchen mehr Gewicht zu verschaffen. Die ACK ist vom Willen ihrer Mitgliedskirchen abhängig. Besonders bei den kleineren Kirchen zeigte sich in den vergangenen Jahren der Wunsch, in eine stärkere Verbindlichkeit ökumenischer Zusammenarbeit einzutreten. Dem konnte die ACK nicht immer gerecht werden, aber gerade die Verständigung unter den Kirchen über gemeinsame Aufgaben von Mission und Evangelisation haben das freikirchliche Profil im Gefüge der ACK stärken können. Diesem Thema will sich die ACK nunmehr wieder verstärkt zuwenden. So soll im Jahr 2003 wieder ein ökumenisches Jahr mit der Bibel stattfinden. Diese Thematik könnte dann insgesamt deutlich machen, dass die multilaterale Zusammenarbeit durchaus ihren eigenständigen Wert gegenüber der bilateralen Arbeit besitzt. Hier müsste klarer herausgearbeitet werden, auf welchen Feldern eine multilaterale Zusammenarbeit verheißungsvoller erscheint als eine nur bilaterale. Ich sehe in der intensiven Mitarbeit des Instituts in der ACK einen wichtigen ökumenischen Beitrag zu dieser Frage. Gerade an solchen Grundsatzfragen, wie ich sie hier angeschnitten habe und wie sie bereits vor Jahren im Rahmen der ACK diskutiert wurden, ist das Institut besonders interessiert.

6. Auf dem Weg zum Ökumenischen Kirchentag – Eucharistie und Kirche

Das Möhler-Institut ist seit Jahren an der Vorbereitung und der Durchführung der im Rahmen des evangelisch-katholischen Forums stattfindenden Ökumeneveranstaltungen maßgeblich beteiligt, so auch während der Katholikentage in Mainz und Hamburg, während des evangelischen Kirchentags in Stuttgart. Heute schon aber wirft der Gemeinsame Kirchentag im Jahr 2003 seine Schatten voraus. In die Vorüberlegungen ist unser Institut einbezogen. Entscheidende Impulse konnten eingebracht werden, an deren Umsetzung derzeit gearbeitet wird. Hier ist eine klare ökumenische Zielsetzung angesagt, wenn verhindert werden soll, das eine einzige Fragestellung alle anderen dominiert. Es sind vier wichtige Aspekte, in denen sich das ökumenische Engagement verdichten kann und die so etwas wie ein Leitprogramm für den gemeinsamen Kirchentag darstellen. Grundlage des ökumenischen Engagements der Christen ist der gemeinsame Glaube an Jesus Christus. Dieser kommt im Gebet und im Gottesdienst zum Ausdruck. Verantwortung für die Welt und diakonisches Handeln sind Folgerungen des gemeinsamen Zeugnisses für Jesus Christus. In dieser Kurzform auf den Punkt gebracht lassen sich Ermutigung und Impulse für die tägliche ökumenische Praxis formulieren und als Regel für viele verständlich machen.
Es häufen sich freilich die Anfragen, ob der gemeinsame Kirchentag bereits eine gemeinsame Eucharistie- und Abendmahlsfeier präsentieren kann. Hier kann der Ökumenische Kirchentag nach unserer Überzeugung selbst keine Initiative ergreifen. Die Einheit am Tisch des Herrn lässt sich nicht erzwingen. Das heißt aber nicht, dass damit alles Ökumenische auf Eis gelegt ist. Beide Sachfragen müssen auseinander gehalten werden. Die Frage der gemeinsamen Eucharistiefeier sollte nicht zur Messlatte für das ökumenische Engagement schlechthin werden. Hier wird in den nächsten Jahren sehr viel Sensibilität von uns abverlangt.

7. Neues Konfessionskundelexikon mit kurzgefassten Definitionen

Auch im Zeitalter der Ökumene bleiben Kirchen und Konfessionen bestehen. Angesichts der immer pluraler werdenden Situation im Umfeld der christlichen Kirchen und Gemeinschaften kann auf eine Konfessionskunde je länger je mehr kaum verzichtet werden. Orientierung auf dem Feld der Konfessions- und Kirchenkunde ist unabdingbar geworden. Die vom Johann-Adam-Möhler-Institut seit 1996 herausgegebene "Kleine Konfessionskunde" ist nun in dritter Auflage, aktualisiert durch ein Sachregister, erschienen. Es soll nun, auf Bitten des Verlages, durch ein Lexikon ergänzt werden. Es handelt sich hierbei um ein Novum. In kurzen und prägnanten Beiträgen sollen in definitorischer Absicht Kirchen, kirchliche Gemeinschaften, wichtige ökumenische Dialoge und ihre Ergebnisse wie ökumenische Strukturen und Verbände dargestellt werden. Das geplante Lexikon verdankt sich der Praxis und es soll auch für die Praxis geeignet sein. Als schwierig und heikel erweist sich die Festlegung des Umfangs der neu aufzunehmenden Gemeinschaften, aber auch die Grenzziehung zu Sekten und Weltanschauungsgruppen, die vorgenommen werden muss.

8. Auf dem Weg zu einer ökumenischen Sozialethik

Mit Beginn der achtziger Jahre setzte innerhalb der ökumenischen Bewegung ein Prozess ein, der unter den Stichworten "Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung" die großen Überlebensfragen der Menschheit aufzunehmen suchte. Die Kirchen machten sich diese Fragestellungen zu eigen und organisierten hierzu einige große internationale Konferenzen. Nach dem Vorbild früherer gemeinsamer Erklärungen begannen die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der EKD eine Reihe von gemeinsamen Texten herauszugeben. Es handelt sich hierbei um Texte aus dem Umfeld sozialethischer Fragestellungen. Hierzu sei nur verwiesen auf das erste dieser Dokumente, "Gott ist ein Freund des Lebens". Unter den großen Kirchen wird Verständigung über grundlegende Orientierungen in pluralistischen Gesellschaften gesucht. Es ist schon erstaunlich, dass sich die beteiligten Kirchen auf gemeinsame christliche Positionen verständigen und dies durch die Herausgabe gemeinsamer Texte auch dokumentieren können. Dennoch gehen die konfessionsspezifischen Ansätze trotz gemeinsamer sozialethischer Bezugspunkte noch auseinander. Aber der wissenschaftlich qualifizierte Dialog und die ökumenische Theologie holen nach, was längst noch nicht geleistet ist, zu fragen, ob die gemeinsam ausgehandelten Texte tatsächlich auf einem Konsens in sozialethischen Fragen beruhen. Diesen Fragen haben sich in den vergangenen Jahren schon mehrfach wissenschaftliche Kongresse und Symposien gewidmet, so auch in der Zusammenarbeit des Instituts mit dem Hamburger Institut für Theologie und Frieden, der Heidelberger Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft und dem Wiener Universitätszentrum für Friedensforschung. Derzeit wird die angeschnittene Fragestellung in einem neuen Kontext erörtert. Ein kleiner Kreis von evangelischen und katholischen Moraltheologen und Ethikern nimmt den Gesprächsfaden wieder auf, mit dem Ziel, den Ist-Stand ökumenischer Sozialverkündigung zu ermitteln und Konturen einer ökumenischen Sozialethik auszumachen. Ein erstes Symposion fand im April 1999 in Goslar statt; die Ergebnisse des Gesprächs werden im kommenden Jahr in der Zeitschrift für Evangelische Ethik publiziert. Damit scheint sich zu realisieren, was allenthalben den ökumenischen Dialog bereichert: Die Sozialethik ist ein Teilbereich der Ökumenik. Im Sinne einer fachwissenschaftlichen Begleitung ist sie für die ökumenische Sozialverkündigung unentbehrlich geworden.

9. Vermittlung der Forschungsergebnisse in Wort und Schrift

Gerade die Vermittlung des im Dialog Erreichten in die eigene Kirche hinein scheint mir derzeit die vorrangige Aufgabe zu sein. Deshalb ist von der täglichen Arbeit des Instituts zu berichten, die so selbstverständlich ist, das sie kaum Erwähnung finden müsste. Dennoch: die vom Institut angebotenen Intensivkurse, die wir als Grund-, Aufbau- und Vertiefungskurse präsentieren, finden nach wie vor großes Interesse (je 25 Teilnehmer, inzwischen ca. 250 im gesamten). Zum zweiten Mal bieten wir dieses Jahr den Vertiefungskurs an. Neben den Kursen erscheint die nicht mehr zu zählende Reihe von Vorträgen, die von den Mitgliedern des Wissenschaftlichen Kollegiums gehalten werden. Die Fortbildung der Priester, Diakone und Laienmitarbeiter in Erzdiözesen und Diözesen in Deutschland spielt eine wichtige Rolle bei der Vermittlung der ökumenischen Theologie (derzeit nach Paderborn: in Berlin, Freiburg, Köln, Fulda und Limburg). Auch die außerhalb der eigenen Publikationen herausgebrachten schriftlichen Beiträge von Mitarbeitern des Instituts sollen nicht unerwähnt bleiben.

10. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nimmt im Konzert wissenschaftlicher Tätigkeit einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Und dies keineswegs auf den uns vertrauten Feldern. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Institut eine intensivere Kooperation mit der Katholischen Nachrichtenagentur anstrebt. Wir wollen der immer schon angezeigten Zusammenarbeit mit der Redaktion der "Ökumenischen Information" neuen Auftrieb geben. Wir werden vom Institut aus monatlich eine redaktionell erstellte Seite beitragen, mit der wir als Institut stärker publizistisch in Erscheinung treten wollen. Dies geschieht ebenso auf der elektronischen Ebene, ich spreche hier das Internet an. Um die Größenordnung zu demonstrieren, mit der wir die Bedeutung des Instituts in diesem neuen Medium anzeigen können, verweise ich auf die Zahl der Zugriffe im November, die gewiss eine Ausnahme darstellt: 20.000 Zugriffe wurden verzeichnet. Im Schnitt bewegt sich die Zahl der Zugriffe derzeit monatlich bei ca. 2000-3000. Da wir unsere Seiten auch auf englisch anbieten, ist mit erhöhter Präsens in weltweiten Maßstab zu rechnen. Freilich, die Bereitstellung von Internetseiten bedarf der sorgfältigen Pflege und ständigen Aktualisierung, soll sich die Bedeutung dieses neuen Mediums nicht erschöpfen.

11. Fazit

Das Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die sich in der Erforschung der Grundlagen des ökumenischen Dialogs und seiner Hermeneutik, in der Vermittlung der Forschungsergebnisse in Wort und Schrift und im ökumenischen Dialog selbst einzubringen und einzufädeln sucht. Erst wenn man sich auf den Dialog und das oft hinter dem Dialog nochmals geführte Gespräch mit den am Dialog beteiligten Menschen selbst einlässt, gewinnt man Einblick in die teils komplizierte Sachlage des Ökumenischen. Wer gestalten will, muss sich in diese Gesprächslage einmischen! Der Überblick zeigt, in welch vielfältiger, problemorientierter Weise dies geschieht. Thematisch betrachtet und auf den Punkt gebracht: Im Vordergrund steht die Hermeneutik des ökumenischen Dialogs, das Zentralthema der kommenden Zeit. Wir werden nicht so sehr mit neuen großen Ergebnissen zu rechnen, vielmehr mit kleinen Schritten zu tun haben, die uns harte Arbeit abfordern werden. So betrachtet sehe ich das Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in dieser Phase der Belebung und Erneuerung auf einem guten Weg.
Paderborn, 05.04.2000
gez. Prof. Dr. Wolfgang Thönissen