Das Möhler-Institut beim Ökumenischen Kirchentag


ÖKT 2010

Vom 12. bis 16. Mai 2010 fand in München der Zweite Ökumenische Kirchentag (ÖKT) statt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Möhler-Instituts nahmen nicht nur als Referenten und Moderatoren an verschiedenen Veranstaltungen des Kirchentags teil, sondern haben an einem eigenen Stand auf der „Agora“ des Kirchentags auch die Arbeit des Instituts vorgestellt und über wichtige ökumenische Ereignisse und Dokumente der letzten Jahre informiert.

Wo stehen wir im ökumenischen Dialog?

Gespräche und Informationen
aus der Werkstatt der Ökumene







Taufe ist das Fundament christlicher Einheit
Ökumenische Arbeitshilfe zum Thema „Taufe“ erschienen

Die Taufe ist das alle christlichen Konfessionen und Kirchen verbindende theologische Element – eigentlich. Die zum Deutschen Evangelischen Kirchentag in Bremen erschienene Ökumenische Arbeitshilfe der beiden deutschen Institute für Ökumenik und Konfessionskunde stellt den Stand der Diskussion um die Taufe dar: Tauftheologie und Taufpraxis werden ebenso wie die Frage der gegenseitigen Anerkennung der Taufe behandelt.

Das (evangelische) Konfessionskundliche Institut des Evangelischen Bundes in Bensheim sowie das (römisch-katholische) Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn bieten damit einen Überblick für Fachleute und interessierte Gemeindeglieder, die sich fragen, wie das gemeinsame Sakrament der Taufe in der Praxis zu Gemeinschaft, aber auch zu Differenzen führen kann. Dabei steht besonders die Nichtanerkennung der Säuglingstaufe durch die Freikirchen der täuferischen Tradition im Fokus.

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Der Leitende Direktor des Möhler-Instituts, Wolfgang Thönissen, betonte: „Die ökumenische Bewegung im 20. Jahrhundert hat viel zur Versöhnung zwischen den getrennten Christen beigetragen. Sie ist selbst zum Ausdruck für den Frieden in Europa geworden. Symbol dieser Versöhnung ist das Sakrament der Taufe. Sie ist das alle Christen unter Christus vereinende Band. Mit der gegenseitigen Anerkennung der Taufe bejahen die christlichen Kirchen die Taufe als Fundament der Einheit der Christen.“ Der Leiter des Konfessionskundlichen Instituts, Walter Fleischmann-Bisten, erinnerte an die Feier zur gegenseitigen Taufanerkennung am 29. April 2007, in der nur elf der 23 an der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) beteiligten Kirchen die entsprechende Vereinbarung unterzeichnen konnten: „Die Taufe in ihrer theologischen Bedeutung, pastoralen Praxis und ökumenischen Bedeutung beschäftigt die Christen auf der Ortsebene stärker als bisher. Und: Die Diskussion über neue Möglichkeiten der Taufanerkennung mit den Freikirchen der täuferischen Tradition, die ausschließlich die Glaubenstaufe als biblisch begründet lehren, ist im vollen Gange und scheint verheißungsvoll.“

Der Taufstein des Magdeburger Doms als Ort der Taufanerkennungserklärung von 2007 ziert den Einband der Arbeitshilfe – für die beiden Institute ein Zeichen ökumenischer Chancen.

Alexander F. Gemeinhardt
2.293 Zeichen

Zur Beteiligung
der katholischen Kirche
an der ökumenischen Bewegung

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Bibliographische Angaben:
Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik (Paderborn) und Konfessionskundliches Institut des Evangelischen Bundes (Bensheim): Taufe. Eine ökumenische Arbeitshilfe, Speyer 2009 (Evangelischer Presseverlag Pfalz), 32 Seiten, EUR 4,- (inkl. Porto), ISBN 978-3-939512-14-1

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Institut für ökumenische Forschung, Strasbourg
Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, Paderborn

Ökumenische Kommentierung der 95 Ablassthesen Martin Luthers

Anliegen, Sinn und Bedeutung des Projektes

Zur gegenwärtigen ökumenischen Situation

Das gegenwärtige ökumenische Klima lässt die bisher im Dialog erzielten Ergebnisse in keinem guten Licht erscheinen. Mehrfach wurde von prominenter Seite die Abkehr von der Konsensmethodik gefordert. Niemand vermag derzeit zu sagen, in welche Richtung sich der ökumenische Dialog entwickeln wird und wie er sich überhaupt noch fortführen lassen wird. Nichtsdestotrotz zeigen die erzielten Ergebnisse, dass die gegenseitigen Verurteilungen auf beiden Seiten schrittweise überwunden werden konnten. Das Gegeneinander konfessionell verstandener Kirchentümer ist somit keine immerwährende Konsequenz der Reformation. Zu den ökumenischen Erfolgen beigetragen hat in erster Linie ein über viele Jahrzehnte geführter, historisch und theologiegeschichtlich angelegter Diskurs über Ursache, Verlauf und Wirkung der Reformation. Das Ergebnis ist deutlich: Es kann das gemeinsame Urteil gefällt werden, dass die Spaltung nicht in die Wurzel des gemeinsamen christlichen Erbes eingedrungen ist. Diese Einsicht muss freilich immer wieder neu eingeholt werden.

Der unmittelbare Anlass

In der gegenwärtigen Situation scheint es daher angebracht zu sein, den kritischen Blick erneut in die Vergangenheit zu richten. Im Jahr 2017 wird die evangelische Christenheit in Deutschland das 500. Jahr seit der Reformation begehen. Das Institut für ökumenische Forschung des Lutherischen Weltbundes in Strasbourg und das Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn haben dies zum Anlass genommen, ein neues internationales ökumenisches Projekt zu starten, das sich mit den Ablassthesen Luthers auseinandersetzt und sie wissenschaftlich kommentiert. Dazu ist eine internationale Forschergruppe von Theologiehistorikern und systematischen Theologen einberufen worden, in der Lutheraner und Katholiken gemeinsam an der Kommentierung nach ökumenischen Standards zusammenarbeiten. Die Arbeit erfolgt in den nächsten Jahren in kleinen, konfessionell paritätisch besetzten Arbeitsgruppen, die sich jährlich zu einer Konferenz zusammenfinden, um die Ergebnisse ihrer Forschungen vorzulegen und zu diskutieren. Die erste Konferenz fand vom 22.-24. September 2008 in Paderborn statt, die nächste wird im Oktober 2009 in Strasbourg stattfinden.
Die gesamte Arbeit an der Kommentierung soll im Jahr 2013 fertig gestellt sein. Das Ergebnis wird in zwei Bänden dokumentiert, die neben der Kommentierung der Ablassthesen eine ganze Reihe von Spezialstudien enthalten werden. Das handbuchartige Projekt ist gedacht für Wissenschaftler, Studierende und akademisch gebildetes Publikum.

Historische Einschätzung

Dem Projekt sollen folgende Hinweise eine erste Orientierung bieten: Luthers Thesen zum Ablass vom Oktober 1517 haben Weltgeschichte gemacht. Ihre bis heute ungebrochene historische und systematische Bedeutung erklärt sich vorrangig im Blick auf den anhebenden geschichtlichen Prozess, der zur Reformation führte. Luthers Ablassthesen sind ursprünglich Disputationsthesen für die Diskussion, keine dogmatischen Sätze. Sie dienen der Klärung von Streitfragen und fungieren als Mittel der Wahrheitsfindung. Die Thesen sind nicht gegen den Ablass als solchen gerichtet, sondern sollen dessen Missbrauch wehren. Sie verdanken sich dem seelsorger¬lichen Anliegen, das Luther in der damaligen Ablasspraxis erspürte. Zentrales Motiv der Ablasskritik Luthers ist die Sorge um das Wort Gottes im Zeugnis der Heiligen Schrift. Der wahre Schatz der Kirche ist nach Luthers Worten das Evangelium der Gnade Gottes (These 62). Da die Thesen selbst noch nicht Ausdruck der reformato¬rischen Wende sind, stellen sie vordergründig keine Auflehnung gegen Papst und Kirche dar, dennoch aber haben sie diese Wirkung erzeugt. Es ist insbesondere das Gesamtinteresse einer gemeinsamen Kommentierung, genau zu bestimmen, welches jeweils das Argument Luthers ist, gegen welche Auffassung es sich richtet, wie diese Auffassungen im Kontext der spätmittelalterlichen Diskussion verstanden wurden, ob die Auffassung Luthers zur Lösung der Streitfrage beiträgt und welche Reaktion sie bei den Kritikern hervorgerufen hat. Eine differenzierte Urteilsbildung kann heute im Sinne ökumenischer Theologie zu einer modifizierten Einsicht in die Wirkung und Bedeutung der Ablassthesen beitragen. Dazu kommt die Tatsache, dass die katholische Kirche die Ablasslehre präzisiert und die Praxis reformiert hat.

Der Ansatzpunkt

Der Plan einer ökumenischen Kommentierung setzt vorrangig auf den historischen Ansatz der Fragestellung. Das bedeutet zunächst, Fragen einer spekulativen oder systematischen Erhellung der Ablassthesen unter Zugrundelegung reformationshistorischer Theorien zurückzustellen, ohne sie auszublenden. Auch dieser Ansatz ist nicht frei von Voraussetzungen. Es ist aber nicht zu leugnen, dass unterschiedliche zeitgenössische Deutungsansätze, die Luther oder Melanchthon selber führten, wohl darauf hinweisen, dass zwischen Voraussetzungen, Bedingungen, Verlauf und Wirkungen der Reformation kein zwingender monokausaler Ablauf vorherrschte. Erst im Nachhinein stellt sich auch für die Akteure selbst die Erkenntnis eines welthistorischen Ereignisses ein, das ohne Deutungen nicht zu haben ist. Deshalb wird es sinnvoll sein, den umgekehrten Weg zu gehen, aus der möglichst genauen Rekonstruktion der theologiehistorischen Umstände den Ansatzpunkt der Kritik festzumachen, den Luther setzte, um damit die Verkehrtheit und Haltlosigkeit der theologischen Theorien seiner theologischen Gegner aufzudecken, von denen jene seiner Meinung nach Lehre und Praxis der Kirche verheerende Wirkung auf das Verständnis von Buße und Ablass ausgingen. Damit wird klar, dass Luther seine neue Auffassung von Gnade und Glaube nicht voraussetzungslos in die Welt setzte, sondern in der Auseinandersetzung mit der spätmittelalterlichen Bußtheologie herausarbeitete.

Methodische Einsichten

In Unterscheidung von systematischen oder reformationstheoretischen Überlegungen, Auffassungen und Konzepten will das Projekt einer ökumenischen Kommentierung vorrangig Wert legen auf die rein historischen Methoden. Diese sind freilich eingebunden in ein hermeneutisches Konzept, das sich über die rein textorientierte philologische Detailarbeit hinaus den kontextuellen historischen Fragen zuwendet. Das Projekt folgt den Vorarbeiten von Walther Köhler, Nikolaus Paulus und Erwin Iserloh, die je zu ihrer Zeit mit der historisch-kritischen Vorlage von Dokumenten zum Ablassstreit die Voraussetzungen und Ursachen dieses Streites erheben wollten. Zu einer ausführlichen Kommentierung ist es aber bis heute nicht gekommen.


Ziel der Kommentierung

Es geht dem Projekt einer ökumenischen Kommentierung nicht um die Erarbeitung eines ökumenischen Konsenstextes. Das ist ohnehin den bilateralen, von den Kirchen eingesetzten Dialoggruppen vorbehalten. Hier geht es vielmehr darum, den historischen Kontext der Entstehung der Ablassthesen auszuleuchten, um zu verstehen, warum sie die Wirkung erzeugt haben, die zur Spaltung der abendländischen Kirche führte. Diese Fragestellung steht in enger Verwandtschaft zum Projekt der Prüfung der Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts, das der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen zu Beginn der Achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts durchführte. Dabei stand auch die Frage im Vordergrund, auf welcher theologischen Grundlage die von den Kirchen ausgesprochenen Lehrverurteilungen beruhen und ob sie das Urteil einer Kirchentrennung wirklich unausweichlich machen mussten. Auch wenn die Beantwortung der Frage, ob die Reformation in ihrer Wirkung das unabänderliche Ziel der historischen Vorgänge des 16. Jahrhunderts sein muss, durch die gemeinsame Kommentierung nicht beantwortet werden soll, ist doch dieses Ziel nicht auszublenden. Ökumenisch heißt die Kommentierung deshalb, weil sie von dem Bemühen begleitet wird, die Bedingungen und Voraussetzungen des Ablassstreites im Kontext der spätmittelalterlichen Bußtheologie und Bußpraxis der Kirche so zu erheben, dass der Blick auf die Ursachen der Spaltung der abendländischen Kirche klarer erkennbar wird. Diese historischen Arbeiten stehen deshalb im engen Zusammenhang mit den ökumenischen Bemühungen, die gegenseitigen Verurteilungen aufzuarbeiten mit dem Ziel einer Überwindung der Spaltungen innerhalb der Christenheit. Insoweit versteht sich das Projekt der Kommentierung als ein genuin ökumenisches.

Strasbourg, 01.10.2008
Prof. Dr. Theodor Dieter

Paderborn, 01.10.2008
Prof. Dr. Wolfgang Thönissen





Erklärung zum 40. Jahrestag der Verabschiedung des
Ökumenismusdekrets „Unitatis redintegratio“
des Zweiten Vatikanischen Konzils

„Die Einheit aller Christen wiederherstellen zu helfen ist eine der Hauptaufgaben des Heiligen Ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzils.“ Mit dieser Zielsetzung beginnt der Text des Ökumenismusdekrets, das vor vierzig Jahren, am 21. November 1964, mit der überwältigenden Mehrheit der Konzilsväter beschlossen wurde. Geleitet von der Einsicht, dass die Spaltung der Christenheit dem Willen des Herrn widerspricht, ein Ärgernis für die Welt ist und einen Schaden für die Verkündigung des Evangeliums darstellt (UR 1), gab das Konzil unserer Kirche einen wirkmächtigen Impuls, das Gespräch mit den getrennten Schwestern und Brüdern zu suchen, um Trennungen, Abwehrhaltungen und Feindseligkeiten zu überwinden.

Neben der Liturgiereform mit der Einführung der Muttersprache und der besonderen Betonung der Wortverkündigung, die den Reichtum der Heiligen Schrift im Gottesdienst zur Entfaltung bringen sollte, ist der ökumenische Impuls bis in die Gegenwart hinein Pfeiler einer neu gewonnenen Gemeinschaft der Christen im Gebet, im Hören auf Gottes Wort und auch teilweise in der Feier der Sakramente geworden, an die vor vierzig Jahren niemand zu denken wagte. So gibt die Erinnerung an den feierlichen Beschluss des Ökumenismusdekrets vor allem anderen Anlass zur Dankbarkeit für die guten Beziehungen zu den altorientalischen und orthodoxen Kirchen und zu den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind. Auf den Weg, den die Christen in diesen vierzig Jahren miteinander gegangen sind, können wir heute mit großem Dank zurückschauen.

Mit dem Ökumenismusdekret schloss sich die katholische Kirche der ökumenischen Bewegung an, die außerhalb von ihr entstanden war. Auch wenn die katholische Kirche dem im Jahre 1948 gegründeten Weltrat der Kirchen formell nicht beigetreten ist, sieht sie in der ökumenischen Bewegung doch eindeutig ein Werk des Heiligen Geistes.

Dieser Eintritt in die ökumenische Bewegung wurzelt in dem vertieften Selbstverständnis der katholischen Kirche, wie es in der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ seinen Ausdruck gefunden hat. Es heißt dort: „Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und geordnet, ist verwirklicht in der katholischen Kirche, die vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Das schließt nicht aus, dass außerhalb ihres Gefüges vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen“ (LG 8). Diese Elemente oder Güter umfassen „das geschriebene Wort Gottes, das Leben der Gnade, Glaube, Hoffnung und Liebe und andere innere Gaben des Heiligen Geistes und sichtbare Elemente …“ (UR 3). Solche Elemente der Heiligung und der Wahrheit sind auch außerhalb der katholischen Kirche vorhanden und wirksam. Konsequenterweise bezeichnet das Ökumenismusdekret die getrennten Kirchen und Gemeinschaften als „Mittel des Heiles“ (UR 3). Mit dieser Öffnung hat das Konzil das Tor zum Gespräch mit den nichtkatholischen Christen endgültig und unwiderruflich aufgestoßen.

Als die Seele der ganzen ökumenischen Bewegung ist das Gebet für die Einheit der Christen anzusehen (UR 8). Der vom Konzil gewünschte „geistliche Ökumenismus“ ermöglicht auch gemeinsames gottesdienstliches Tun. Regelmäßige Gebetstreffen gehören heute zu den ökumenischen Kontakten fast jeder Pfarrgemeinde: Bibelwoche, Weltgebetstag der Frauen, Gebetswoche für die Einheit der Christen, Trauungsgottesdienste unter Mitwirkung der Geistlichen beider Konfessionen, ökumenische Gottesdienste in vielfältiger Form. Das alles ist so selbstverständlich geworden, dass man es gewöhnlich zu erwähnen vergisst. Neben den vielfältigen Formen des Gebets nennt das Konzil das Leben nach dem Evangelium und vor allem die christliche Bereitschaft zur Umkehr als Elemente eines „geistlichen Ökumenismus“. Gerade dieser letzte Punkt wird hervorgehoben und zu einer Grundvoraussetzung der ökumenischen Bemühungen gemacht: „Es gibt keinen echten Ökumenismus ohne innere Bekehrung“ (UR 7).

Im Zweiten Vatikanischen Konzil hat die katholische Kirche die anderen Christen als Geschwister im Glauben wieder erkannt. „Die Taufe begründet ... ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind“ (UR 22). Der ökumenische Dialog der nachfolgenden Jahrzehnte fördert, gestützt auf den Impuls des Ökumenismusdekretes, das Gespräch über das Verständnis der Taufe und führt zu Vereinbarungen, in denen die katholische Kirche mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften die Spendung der Taufe wechselseitig anerkennt. Wenngleich die ausdrückliche gegenseitige Anerkennung der Taufe noch immer nicht für alle kirchlichen Gemeinschaften zutrifft, hat der Dialog über die Taufe das sakramentale Band der Geschwisterlichkeit in Jesus Christus bewusst gemacht.

Vor, mit und nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben sich ökumenische Begegnungen, das Gespräch und das gemeinsame Gebet auf allen kirchlichen Ebenen entfaltet. Ökumenische Kontakte zwischen Bischöfen, Theologen und den Gläubigen in den Gemeinden sind zu einer guten Selbstverständlichkeit geworden. Unvergessen ist in Paderborn der Besuch von Papst Johannes Paul II. 1996 mit dem ökumenischen Gottesdienst im Dom und den Gesprächen mit den Repräsentanten der verschiedenen Kirchen. Das Treffen mit den leitenden Geistlichen der evangelischen Landeskirchen war ein Zeichen des geschwisterlichen Geistes und eine Ermutigung für die gemeinsame Bezeugung des Evangeliums vor der Öffentlichkeit.

Auf der ganzen Welt wurden in den vergangenen Jahrzehnten ökumenische Institute eingerichtet, um den von dem Konzil angestoßenen Dialog mit den verschiedenen christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften zu fördern und seine Ergebnisse in die eigene Lehre einzubringen. Hier sei nur erinnert an das vom vormaligen Paderborner Erzbischof Lorenz Kardinal Jaeger bereits vor dem Konzil 1957 errichtete Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, das sich in den beinahe fünfzig Jahren seiner Existenz weltweit, national und in unserer Paderborner Erzdiözese unermüdlich für die ökumenische Idee eingesetzt hat.

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde der ökumenische Grundimpuls in zwei Ökumenischen Direktorien auf Weltebene und in zahlreichen diözesanen Handreichungen fortgeschrieben. Die Enzyklika „Ut unum sint“ von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahre 1995 stellt einen weiteren bedeutenden Impuls des Heiligen Vaters dar, dem der Fortschritt der Ökumene bei allem Wissen um die noch offenen Fragen und dem Eingeständnis noch bestehender Hindernisse für die größere Gemeinschaft unter den Christen und Kirchen ein Herzensanliegen ist. Ausdrücklich erkennt der Papst an, dass gewisse Aspekte des christlichen Geheimnisses in den anderen Gemeinschaften bisweilen wirkungsvoller zu Tage treten als in der katholischen Kirche (vgl. Nr. 14).

Die Ökumene unter katholischen und evangelischen Christen ist inzwischen Realität in Deutschland. Neu und bereichernd ist die Gemeinschaft mit den altorientalischen und orthodoxen Christen und Kirchen sowie mit den evangelischen Freikirchen hinzugekommen. Die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ auf nationaler, regionaler und örtlicher Ebene ist ein Ausdruck dieser größer gewordenen Gemeinschaft aller Christen. Die „Charta Oecumenica“, die nach der Erstunterzeichnung in Straßburg im Jahre 2001 auf dem Ökumenischen Kirchentag in Berlin feierlich von den Vertretern der christlichen Kirchen Deutschlands ratifiziert wurde, gilt als das erste ökumenische Dokument aller Christen in Europa, mit dem diese sich zur Vertiefung der ökumenischen Beziehungen und zum gemeinsamen Handeln vor der Welt verpflichtet haben. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bleiben die Begegnungen auf dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin im Jahre 2003 in guter Erinnerung, der die in vierzig Jahren gewachsene Gemeinschaft der Christen erfahrbar machte. Die Ökumene realisiert sich in Deutschland in vielen konkreten und praxisnahen Initiativen, wie der Gebetswoche für die Einheit der Christen oder der Woche für das Leben. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben sich in den letzten fünfzehn Jahren gemeinsam zu politischen, sozialen, gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Herausforderungen zu Wort gemeldet. Sie wollen damit gemeinsam das christliche Zeugnis in Gesellschaft und Öffentlichkeit stärken. An dieser Stelle seien besonders die gemeinsamen Texte „Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland“ aus dem Jahre 1994 und „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“ aus dem Jahre 1997 genannt.

Unvergesslich bleibt vor allem für katholische und lutherische Christen der 31. Oktober des Jahres 1999, als in Augsburg die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ von Seiten der katholischen Kirche und des Lutherischen Weltbundes unterzeichnet wurde. Am Reformationsfest erklärten beide Seiten feierlich, dass das heutige Verständnis der Rechtfertigungslehre im lutherischen und katholischen Denken die Kirchen nicht mehr trennt. Am Ende des 20. Jahrhunderts haben somit lutherische und katholische Christen den offiziellen Schlussstrich unter die Trennung in der Frage gezogen, die die Reformation auslöste und zum Anlass der Spaltung innerhalb der abendländischen Christenheit wurde. Fünf Jahre liegt dieses historische Ereignis nun zurück. Es bleibt die Anfrage an die Kirchen, welche Konsequenzen sich daraus für die Gemeinschaft im Glauben ergeben. Zugleich macht die Erklärung die gemeinsame Herausforderung der Kirchen deutlich, das Evangelium Jesu Christi der Welt glaubwürdig und überzeugend zu verkündigen. Ein wichtiges Element dieses gemeinsamen Zeugnisses ist dabei auch die Zusammenarbeit der Christen im gesellschaftlichen Bereich, die in Zukunft angesichts neuer Herausforderungen, z.B. durch den sozialen Strukturwandel, durch die weltweite Bedrohung des Friedens, durch die Pluralität unterschiedlicher Religionen und Weltanschauungen und andere Entwicklungen, weiter an Bedeutung gewinnen wird.

Diese Gesamtentwicklung ist undenkbar ohne die Impulse, die der ökumenische Dialog seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil immer wieder gegeben hat. Wenn im Augenblick in allen Kirchen ein verstärktes Bemühen um die Klärung der eigenen Identität wahrzunehmen ist, so kommt darin die Sorge der Kirchen zum Ausdruck, das eigene Profil in der größer werdenden Gemeinschaft der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften nicht zu verlieren. Gleichwohl darf nicht vergessen werden, dass die Ökumene dazu beiträgt, am geistlichen Reichtum der anderen christlichen Kirchen teilzuhaben. Papst Johannes Paul II. hat immer wieder deutlich gemacht, dass auch die katholische Kirche von den anderen Kirchen gelernt hat und weiterhin von ihnen lernen kann. Das Hauptthema aller ökumenischen Bemühungen unserer Zeit muss das Ziel der sichtbaren Einheit bleiben. In dieser Frage ist der Dialog der Kirchen noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. An diesem Punkt müssen sich die Kirchen weiterhin auf den Weg miteinander machen, um in Dialog und Gebet zu verstehen, welche Form der sichtbaren Einheit Jesus Christus für seine Kirche will. Eine so genannte „Rückkehr-Ökumene“ schließt der Konzilstext mit der vertieften Wahrnehmung der Wirklichkeit der Kirche auch bei den anderen Christen aus. Allerdings gehört die Gemeinschaft mit dem Papst als dem Nachfolger des Apostels Petrus für die katholische Kirche unabdingbar zum Wesen der Kirche dazu. Der geistliche Ökumenismus – das ist unsere Hoffnung – wird die innere Bekehrung auf allen Seiten beflügeln, damit die größere Gemeinschaft aller Christen immer mehr zur erfahrbaren Glaubens- und Lebenswirklichkeit wird.

Der Impuls, der vom Ökumenismusdekret ausging, lässt uns heute in tiefer Freude und Dankbarkeit an den 21. November 1964 zurückdenken. Trotz der Hindernisse, die auf dem Weg zur größeren Gemeinschaft der Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften noch aus dem Weg zu räumen sind, hätte vor vierzig Jahren niemand diese Entwicklung im Miteinander der Christen für möglich gehalten. „Der Weg der Ökumene ist unumkehrbar.“ Papst Johannes Paul II. hat mit diesem Wort die Richtung gewiesen für den weiteren Weg, an dessen Anfang das Dekret „Über den Ökumenismus“ steht. Diesen Weg wollen wir entschlossen und in der Kraft des Glaubens an den Herrn der Kirche und gestärkt durch seinen Leben spendenden Geist weitergehen.

Paderborn, den 21. November 2004

Erzbischof Hans-Josef Becker
Präsident des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik

Prof. Dr. Wolfgang Thönissen
Leitender Direktor des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik