Communio Sanctorum
Die Kirche als Gemeinschaft der Heiligen

Kommentar
Von Prof. Dr. Wolfgang Thönissen, Paderborn



Fast ein Jahr nach der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre" in Augsburg erscheint im Rahmen lutherisch-katholischer Gespräche auf deutscher Ebene ein neuer Text. Die bilaterale lutherisch-katholische Arbeitsgruppe legt ein zweites, nach "Kirchengemeinschaft in Wort und Sakrament" von 1984 nicht weniger bedeutungsvolles Dokument vor. Mit dem vorliegenden Dokument hat die Arbeitsgruppe wieder Neuland betreten, so unter anderem in folgenden Fragen: das Zusammenwirken unterschiedlicher Bezeugungsinstanzen beim Finden und Verkünden der geoffenbarten Wahrheit, die Rolle eines Dienstes an der Einheit der universalen Kirche (Petrusdienst), die Gemeinschaft der Heiligen über den Tod hinaus. "Was die Arbeitsgruppe zu diesem Thema vorliegt, gibt einen bestimmten Stand des Gepräches wieder", heißt es in der Einleitung. Die Arbeitsgruppe wollte bewußt nicht Themen ausblenden, weil Klärungen angeblich nicht möglich erschienen, sondern da weitermachen, wo man bisher keinen Durchbruch erkennen konnte.

Dem Kenner der ökumenischen Materie war allerdings bereits im Oktober des letzten Jahres klar: Der erzielte Konsens in Sachen Rechtfertigung ist zwar grundlegend, reicht aber nicht aus zu voller Kirchengemeinschaft. Um zu einer solchen Einheit in versöhnter Verschiedenheit zu gelangen, müssen weitere Fragen geklärt werden, in denen bislang noch kein Konsens erzielt wurde. Diese Fragen, das hält schon die "Gemeinsame Offizielle Feststellung" vom 31.Oktober 1999 fest, betreffen das Verhältnis von Wort Gottes und kirchlicher Lehre, die Lehre von der Kirche einschließlich des Lehramtes, und die Lehre von den Sakramenten. Das jetzt von der Bilateralen Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz und der Kirchenleitung der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands vorgelegte Diskussionspapier hatte sich genau diese Fragen vorgelegt.

Die bilaterale Arbeitsgruppe bekennt sich ausdrücklich zur Methode des differenzierten Konsenses. Nach diesem Grundsatz neuerer Hermeneutik wird Zugang zur Klärung der vorliegenden Probleme gesucht. Das Ergebnis ist also kein neues Konsenspapier, sondern eher eine Problemanzeige auf hohem Niveau; es enthält freilich ein reichhaltiges Angebot an möglichen Lösungsvorschlägen. "Communio Sanctorum" liefert eine fast komplette Ekklesiologie in ökumenischer Perspektive mit systematischem Anspruch, nicht unähnlich der Kirchenkonstitution "Lumen gentium". Ansatz ist ein inzwischen ökumenisch akzeptiertes Rahmenkonzept von Ekklesiologie, das verschiedene ekklesiale Bilder und Vorstellungen miteinander unter der neutestamentlich-altkirchlichen Perspektive der Communio/Koinonia zu kombinieren sucht: Die Gemeinschaft der Heiligen ist in erster Linie eine Gemeinschaft am Heiligen, wörtlich: an heiligen Gaben, nämlich an Jesus Christus selbst, wie er in Verkündigung und Sakrament gegenwärtig ist. "Das Bekenntnis zur Gemeinschaft der Heiligen hat sich als sinnvoller Rahmen für die Behandlung der genannten Themen erwiesen"(Nr. 7).Gleichzeitig wird die erzielte fundamentale Übereinstimmung in der Lehre von der Rechtfertigung auf ihre ekklesiologischen Implikationen und Konsequenzen hin befragt. Die Schlüsselfunktion der Rechtfertigungslehre wird anerkannt und festgehalten. "Nach Überzeugung unserer Kirchen hat die Rechtfertigungsbotschaft für die Lehre, das Leben und die Ordnung der Kirchen insgesamt zentrale Bedeutung. Eine grundlegende Übereinstimmung in der Lehre von der Rechtfertigung und Heiligung muß sich deshalb auswirken im Verständnis der Kirche als ‚Gemeinschaft der Heiligen’ und in einer ihm entsprechenden Gemeinschaft zwischen unseren Kirchen" (Nr. 117). Auf dieser Grundlage werden nun kontroverstheologisch so schwierige Fragen wie Lehramt, Petrusdienst, Verehrung der Heiligen und Marienverehrung in eine ökumenisch offene Ekklesiologie aufgenommen. Bewährt sich hier der Konsens in Detailfragen der Ekklesiologie? Das vorliegende Dokument präsentiert als Ergebnis: Zumindest in Kernfragen des jeweiligen Problems sind Gemeinsamkeiten möglich. Gegensätze können entschärft werden, so daß sie nicht mehr kirchentrennend sind. Ist dieses Ergebnis haltbar?

Die Problemanzeige erlaubt Verständigungsmöglichkeiten in Themenfeldern, die bisher unmöglich schienen. Das läßt sich an folgendem Beispiel zeigen: Ein universalkirchlicher Dienst an der Einheit und der Wahrheit der Kirche entspricht dem Wesen und Auftrag der Kirche; er ist als sachentprechend anzusehen (Nr. 195). Diese Aussage wird gemeinsam festgestellt. Das bedeutet für die evangelisch-lutherische Seite: Gegen einen gesamtkirchlichen Petrusdienst als pastoraler Dienst an der weltweiten Gemeinschaft der Kirchen gibt es keine grundätzlichen Einwände (Nr. 194). Für die katholische Seite bedeutet der Konsens: Das Amt der universalkirchlichen Verantwortung ist ein notwendiger Dienst am heilsnotwendigen Evangelium. Dieses Amt ist seinem Kern nach geschichtlich verwirklicht in Person und Aufgabenstellung des Bischofs von Rom (Nr. 193). Das unter bestimmten Umständen irrtumslose Lehramt ist ein Instrument Gottes, das nicht gegen die Selbstauslegungskraft der Heiligen Schrift steht (Nr. 68). Es liegt auf der Hand: Die hier vorgenommenen Klärungsversuche beinhalten Angebote an die jeweils andere Seite, zugleich aber auch Zumutungen für die eigene Seite. Wird der Bogen hier nicht doch überspannt? Das ist nicht nur eine Anfrage an die Theologie, sondern mehr noch an Leben und Praxis beider Kirchen. Das aber heißt nichts anderes: Ökumenische Verständigungsversuche dieser Art sind inzwischen Herausforderungen für das je eigene ekklesiologische Selbstverständnis geworden. Solche ökumenischen Versuche appellieren an die Selbst-Erneuerungskräfte in den jeweiligen Kirchen, sie machen einen neuen Umgang mit der eigenen Tradition erforderlich. Diese Einsichten dürften aber zweifelsohne auch Widerstände in den jeweils eigenen Reihen hervorrufen.

Als klare Perspektive zeigt sich schließlich: Ziel der Bemühungen um die Einheit der Christen ist es, volle Kirchengemeinschaft zwischen jetzt noch getrennten Kirchen zu erreichen. Der Weg dahin ist ein Wachsen im Konsens. Grundlage hierfür ist eine Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums, eine Verständigung über die Heilige Schrift als uneinholbare Norm für Verkündigung, Glaube und Kirche. Das alles bündelt sich in der Frage nach der Rechtfertigung. Das neue Dokument beweist, daß der erzielte Konsens in der Rechtfertigungsfrage nicht auf Sand gebaut sein muß. Mehr noch als früher wird klar: Theologie und Praxis der Kirche sind gemeinsam zu Antworten herausgefordert. Aber auch hier gilt: Schnelle Lösungen, etwa in der Frage der Eucharistiegemeinschaft, sind nicht in Sicht. Dafür bleiben noch zu viele Fragen offen. Ein gewichtige Anfrage ist allemal die, wie das hier formulierte Ergebnis jeweils in die anderen ökumenischen Kontexte, den innerprotestantischen, den katholisch-orthodoxen und den protestantisch-anglikanischen, einbezogen werden kann.