Kommuniqué – St. Petersburg 2011
Auf Einladung der Russischen Orthodoxen Kirche kam der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus vom 9. bis 13. November 2011 zu seiner achten Sitzung in St. Petersburg zusammen. Die Tagung fand in den Räumlichkeiten der Orthodoxen Geistlichen Akademie von St. Petersburg statt und hatte zum Ziel, das Verständnis des Primats aus katholischer, orthodoxer und ökumenischer Perspektive zu vertiefen. Zu Beginn der Tagung begrüßte Bischof Dr. Gerhard Feige, Bischof von Magdeburg und katholischer Ko-Präsident des Arbeitskreises, die Teilnehmer der Tagung, auch im Namen des orthodoxen Ko-Präsidenten, Metropolit Dr. John Yazigi, der krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte.
Dem Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreis St. Irenäus gehören 26 Theologen, 13 orthodoxe und 13 katholische, aus mehreren europäischen Ländern und den USA an. Er wurde 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet und kam seither zu Treffen in Athen (Griechenland), Chevetogne (Belgien), Belgrad (Serbien), Wien (Österreich), Kiev (Ukraine) und Magdeburg (Deutschland) zusammen. Bei der Tagung in St. Petersburg befassten sich die Mitglieder des Arbeitskreises erneut mit den Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils im Blick auf den Primat des Papstes sowie mit den orthodoxen Reaktionen auf dieses Konzil in unterschiedlichen Regionen (Russland, Naher Osten, Rumänien). Außerdem setzten sie sich mit dem Verständnis von Primat in der Kirche aus Sicht der Russischen Orthodoxen Kirche auseinander und diskutierten die Vorschläge anderer ökumenischer Studiengruppen (Orthodox-katholische Konsultation in den USA, Lutherisch-katholische Studiengruppe von Farfa Sabina) im Blick auf eine Verständigung in der Primatsfrage. Die bei der Tagung gewonnenen Erkenntnisse wurden in den folgenden Thesen gemeinsam formuliert:
Für uns, Katholiken und Orthodoxe, ist es von grundlegender Bedeutung, das Erste Vatikanische Konzil mit Hilfe der historischen Methode zu verstehen. Damit können wir die oft apologetischen Einstellungen des 19. und 20. Jahrhunderts auf beiden Seiten überwinden. Wir können so auch Zugang zu dem Sinn finden, den die Konzilsväter den verabschiedeten Texten geben wollten. In dieser Hinsicht ist der Rekurs auf die Erklärungen, die auf dem Konzil vor der Abstimmung dieser Texte gegeben wurden, methodologisch notwendig. Nur so kann man den genauen Sinn der Formulierungen verstehen, den das Konzil intendierte.
Der Rückgriff auf diese historische Methode führte uns zu mehreren Feststellungen:
Das Erste Vatikanische Konzil hat nicht die Aussage „Der Papst ist unfehlbar“ zum Dogma erhoben, sondern hat in einer viel längeren Definition festgelegt, unter welchen Bedingungen der Papst die Lehre der Kirche in einer unfehlbaren Weise zum Ausdruck bringen kann.
Die Aussage des Konzils, dass päpstliche Definitionen „aus sich selbst, nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche (ex sese, non ex consensu ecclesiae)“ unabänderlich seien, bedeutet nicht, dass er eine Lehre außerhalb der Gemeinschaft der Kirche definieren kann.
Die Entscheidungen des Ersten Vatikanischen Konzils waren sehr durch die politischen Umstände bedingt: Gewährleistung der Freiheit der Ortskirchen gegenüber dem Staat; aber auch durch den kulturellen Kontext: Der Fortschritt in Archäologie, Geologie, Geschichtswissenschaft usw. hinterfragte die überlieferten Glaubensformulierungen, so dass es dringend notwendig war, sie der neuen Situation entsprechend zum Ausdruck bringen zu können.
Das Konzil unterlag weiteren Begrenzungen. Der Abbruch des Konzils durch den Krieg führte zu einem unbeabsichtigten Ungleichgewicht in der Ekklesiologie: der Behandlung des päpstlichen Primats unabhängig vom Bischofsamt und vom Mysterium der Kirche im Allgemeinen. Weitere Begrenzungen sind: eine sehr spezifische kanonische Sprache, die für Fehlinterpretationen anfällig ist, und eine Theologie, die unzureichend von der Heiligen Schrift und der Kenntnis der Kirchengeschichte geprägt ist.
Dieselbe historische Arbeit führte zu der Erkenntnis, dass viele Formen der Rezeption des Ersten Vatikanischen Konzils, einschließlich der maximalistischen Auslegungen, dem Dogma selbst nicht entsprechen, wenn dieses richtig verstanden wird. So ist zum Beispiel die Unfehlbarkeit des Papstes nicht die Quelle der Unfehlbarkeit der Kirche, sondern das Gegenteil ist der Fall. Ein weiteres Beispiel: Die Lehräußerungen des Papstes erheben nicht den Anspruch auf Unfehlbarkeit, es sei denn es handelt sich um ex-cathedra-Definitionen.
Aufgrund der Rezeption des Ersten Vatikanischen Konzils durch das Zweite Vatikanische Konzil zeichnet sich ein neues Gleichgewicht ab, das das Bischofsamt und die Gemeinschaft der Ortskirchen aufwertet. Das Dekret Unitatis Redintegratio, das eine besondere Öffnung gegenüber den orthodoxen Kirchen bietet, ermuntert zu einem Dialog „auf der Ebene der Gleichheit“, der durch den historischen Ansatz bereichert werden soll. Darüber hinaus schlägt die Enzyklika Ut Unum Sint ein Gespräch vor über die Formen der Ausübung, die der römische Primat in einer wieder vereinten Kirche annehmen könnte.
Gleichzeitig stellen wir fest, dass die Fragen des Primats im Allgemeinen seitens der Orthodoxen auch aus orthodoxer Sicht nicht zufriedenstellend gelöst sind. Innerhalb der orthodoxen Kirchen gibt es Diskussionen über die Auslegung der alten Kanones hinsichtlich der Rolle des ersten Sitzes der Kirche in seiner Beziehung zu den anderen Sitzen, wobei auch die gegenwärtigen kirchlichen Realitäten in Betracht gezogen werden.
Unsere Gespräche zeigen, dass wir getrennt keine zufriedenstellenden Antworten auf die Frage nach verschiedenen Formen und Ebenen des Primats finden. Wir hoffen aber, dass wir gemeinsam zu Lösungen kommen, die zeitgemäß sind.
Wir sind uns bewusst, dass die Frage des Primats in vielen Reaktionen auf die Enzyklika Ut Unum Sint angeschnitten wurde. Es ist gut, dass diese zentrale Frage von vielen ökumenischen Gruppen untersucht wird. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interpretationen des Ersten Vatikanischen Konzils wünschen wir die Erarbeitung einer Hermeneutik, die in der Lage wäre, den Text korrekt zu interpretieren sowie einen Weg zur vollen Gemeinschaft aufzuzeigen.
Das von der Katholisch-orthodoxen Konsultation in Nordamerika erarbeitete Dokument „Schritte zu einer wieder vereinten Kirche“ wurde ausführlich besprochen. Dieser Text zeichnet sich durch eine praktische und innovative Herangehensweise aus. Der Dialog zwischen Orthodoxen und Katholiken braucht heute Menschen, die eine Vision von unserer zukünftigen Einheit haben und in der Lage sind, realistische Vorschläge zu machen, um dieses Ziel zu erreichen.
Zum Abschluss der Tagung dankte Bischof Gerhard Feige dem Rektor der Geistlichen Akademie, Bischof Amvrosij von Gatschina, für die erwiesene Gastfreundschaft und dem Pro-Rektor der Akademie, Dr. Vladimir Khoulap, für die Unterstützung bei der Organisation der Tagung. Im Namen aller Teilnehmer sprach der Ko-Sekretär des Arbeitskreises, Dr. Johannes Oeldemann (Paderborn), der katholischen Solidaritätsaktion „Renovabis“, dem russischen Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung und dem Deutsch-russischen Forum „Petersburger Dialog“ Dank für die großzügige finanzielle Unterstützung der Tagung aus. Das nächste Treffen des Arbeitskreises wird Anfang November 2012 im norditalienischen Kloster Bose stattfinden.
Gemeinsamer orthodox-katholischer Arbeitskreis Sankt Irenäus
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Orthodox Co-secretary: Prof. Dr. Nikolaos Loudovikos Hortiatis 57010 Greece / Griechenland Phone: +30-2310-348004 Telefax: +30-2310-300360 E-mail: nloudovikos@mail.gr |
Catholic Co-Secretary: Dr. Johannes Oeldemann Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik Leostr. 19 a, 33098 Paderborn Germany / Deutschland Phone: +49-5251-8729804 Telefax: +49-5251-280210 E-Mail: J.Oeldemann@moehlerinstitut.de |

Kommuniqué – Magdeburg 2010
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus kam vom 17. bis 21. November 2010 auf Einladung seines katholischen Ko-Präsidenten, Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg, zu seiner siebten Sitzung im Roncalli-Haus in Magdeburg (Deutschland) zusammen. Zu Beginn der Sitzung hießen Bischof Feige und der orthodoxe Ko-Präsident des Arbeitskreises, Metropolit Dr. John Yazigi, Oberhaupt der Diözese von Europa des Orthodoxen Patriarchats von Antiochien mit Sitz in Paris, die Mitglieder des Arbeitskreises willkommen. Bischof Feige erläuterte die Situation der katholischen Kirche in Ostdeutschland, die aufgrund der starken Diasporasituation (nur 4 % der Bevölkerung sind Katholiken; über 80 % gehören keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft an) vor vielen pastoralen Herausforderungen steht, andererseits aber sehr gute ökumenische Kontakte mit den anderen Christen vor Ort pflegt. Diese kamen auch darin zum Ausdruck, dass Propst Siegfried Kasparick aus Wittenberg, Regionalbischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, an der Eröffnungssitzung teilnahm und ein Grußwort sprach.
Dem Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreis St. Irenäus gehören 26 Theologen, 13 orthodoxe und 13 katholische, aus mehreren europäischen Ländern und den USA an. Er wurde 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet und kam seither zu Treffen in Athen (Griechenland), Chevetogne (Belgien), Belgrad (Serbien), Wien (Österreich) und Kiev (Ukraine) zusammen. Mit der Tagung in Magdeburg setzte der Arbeitskreis seine Gesprächsreihe fort, die in einem chronologischen Durchgang durch die Kirchengeschichte versucht, die Entwicklung des Verhältnisses von Primat und Synodalität in der orthodoxen und in der katholischen Kirche sowohl im theologischen Verständnis als auch im Blick auf die konkrete Praxis zu erfassen und zu analysieren.
Im Anschluss an das vorherige Treffen in Kiev, bei dem sich der Arbeitskreis intensiv mit den Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils befasst hatte, widmeten sich die Mitglieder des Arbeitskreises bei ihrem siebten Treffen schwerpunktmäßig der Rezeption der Beschlüsse des Ersten Vatikanischen Konzils innerhalb der katholischen Kirche. Dazu wurden Referate von Thomas Bremer (Münster), Edward Farrugia (Rom), Basilius Groen (Graz) und Rudolf Prokschi (Wien) gehalten, auf die Antworten von Daniel Benga (Bukarest), Assaad Kattan (Münster), Nikolaos Loudovikos (Thessaloniki) und Paul Meyendorff (New York) folgten. Grigorios Papathomas (Athen) präsentierte grundsätzliche Überlegungen zur Ekklesiologie aus kanonistischer Sicht, auf die Hervé Legrand (Paris) antwortete. Die Ergebnisse des gemeinsamen Studiums wurden in den folgenden Thesen festgehalten, die eine gemeinsame Sicht der historischen Entwicklung beschreiben, jedoch keinen Konsens in der dogmatischen Bewertung des Jurisdiktionsprimats und der Unfehlbarkeit des Papstes bedeuten.
(1) Für eine angemessene Interpretation der Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils ist die Kenntnis der Textgeschichte, insbesondere der Hintergründe für die Auswahl der verwendeten Begriffe, erforderlich. Darüber hinaus hat die Rezeptionsgeschichte, d.h. die nachfolgende Interpretation der Beschlüsse durch das Lehramt der katholischen Kirche, maßgebliche Bedeutung für ein adäquates Verständnis der Lehre des Konzils. Innerhalb der Rezeptionsgeschichte ist das Antwortschreiben der deutschen Bischöfe von 1875 auf die Cirkulardepesche Bismarcks von herausragender Bedeutung, das von Pius IX., demselben Papst, der auch das Konzil einberufen hatte, als authentische Interpretation des Konzils gewürdigt wurde. Nach diesem Dokument schmälert der Jurisdiktionsprimat des Papstes nicht die ordentliche Gewalt der Bischöfe, da sie „auf derselben göttlichen Einsetzung“ wie das Papstamt beruht (DH 3115). Zudem erstreckt sich die päpstliche Unfehlbarkeit „genau auf dasselbe Gebiet wie das unfehlbare Lehramt der Kirche überhaupt und ist an den Inhalt der Hl. Schrift und der Überlieferung sowie an die bereits von dem kirchlichen Lehramt gegebenen Lehrentscheidungen gebunden“ (DH 3116).
(2) Die Lehren des Ersten Vatikanischen Konzils, die in der Konstitution „Pastor Aeternus“ enthalten sind, führten aber auch zu Einwänden durch eine beträchtliche Zahl katholischer Bischöfe, Priester und Gläubigen. Innerhalb der katholischen Kirche dauerte es noch einige Jahre, bis die Beschlüsse des Konzils von allen Bischöfen trotz weiter bestehender Vorbehalte akzeptiert wurden. Einige katholische Priester und Laien, die das Konzil als eine Abweichung von der Tradition der Kirche betrachteten, traten zur Alt-katholischen Kirche über, die danach ihrerseits einen intensiven Dialog mit der Russischen Orthodoxen Kirche führte. Bei diesen Gesprächen, beispielsweise während der Bonner Konferenzen von 1874 und 1875, zeigte sich, dass viele Differenzen zwischen den Kirchen in Ost und West (z.B. das Filioque) leichter gelöst werden können, wenn sie unabhängig von der Primatsfrage behandelt werden.
(3) Der Arbeitskreis stellte fest, dass das Erste Vatikanische Konzil kaum Einfluss auf die Liturgie hatte, in der die Kommemoration des Papstes bereits eine lange Tradition hat. Eine bedeutsame Ausnahme war die Einführung des Gehorsamseides, den die Teilnehmer an einer Diözesansynode während des Eröffnungsgottesdienstes leisten mussten. Außerdem gab es eine bemerkenswerte Entwicklung im Bereich der Volksfrömmigkeit, in der die Person des Papstes stärker in den Mittelpunkt rückte.
(4) Der Jurisdiktionsprimat des Papstes und die päpstliche Unfehlbarkeit müssen sachlich getrennt betrachtet werden. Der Jurisdiktionsprimat führte dazu, dass der Römische Stuhl in der Folgezeit wachsende Bedeutung erhielt. Die Unfehlbarkeit dagegen wurde von den römischen Päpsten in den 140 Jahren, die seit dem Ersten Vatikanischen Konzil vergangen sind, nur ein einziges Mal ex cathedra in Anspruch genommen, nämlich bei der Verkündung des Dogmas von der Aufnahme Mariens in den Himmel (1950).
(5) Das Erste Vatikanische Konzil beschleunigte in vielen Bereichen die Zentralisierung der katholischen Kirche. So wurde die Kodifizierung des Kirchenrechts vorangetrieben, die in den 1917 promulgierten Codex Iuris Canonici mündete, mit dem erstmals das Kirchenrecht für die gesamte lateinische Kirche verbindlich wurde. Obgleich die Beschlüsse des Konzils die Autorität des Papstes deutlich verstärkten, konnten sie die weitere Entwicklung einer gewissen Vielfalt innerhalb der katholischen Kirche nicht verhindern, sogar in zentralen Bereichen wie der Liturgie (liturgische Bewegung) und der Theologie (nouvelle théologie).
(6) Der nach dem Ersten Vatikanischen Konzil zu beobachtende stärkere Respekt der Päpste vor den Traditionen der katholischen Ostkirchen (vgl. die Enzyklika Papst Leos XIII. „Orientalium dignitas“, 1894) verblieb im Rahmen von Unionsvorstellungen, die für die Orthodoxen unannehmbar waren und die auch aus heutiger Sicht nicht geeignet sind, um die Gemeinschaft zwischen unseren Kirchen wiederherzustellen (vgl. die Enzyklika desselben Papstes „Satis cognitum“, 1896). Analoge Positionen lassen sich auch in offiziellen Texten der orthodoxen Kirche aus dieser Zeit finden (vgl. die Enzyklika des Patriarchen Anthimos VII. von Konstantinopel, 1895). Die Dokumente basieren auf einer Ekklesiologie der „Rückkehr“ und zeugen von einer herablassenden Einstellung, die in der Überzeugung zum Ausdruck kommt, selbst die Fülle der Wahrheit zu besitzen, während die andere Kirche als in irgendeiner Weise defizitär betrachtet wird. Keine Seite war in dieser Zeit bereit, sich genuin mit der Position der anderen auseinanderzusetzen. Die psychologischen, historischen, soziologischen und politischen Prägungen, die hinter diesen Erklärungen stehen, müssen beachtet werden, so wie wir es bei unserem Studium der Dokumente des Ersten Vatikanischen Konzils bereits fruchtbringend getan haben.
(7) Es gibt auf katholischer und orthodoxer Seite verschiedene Zugänge zum Kirchenrecht und ein unterschiedliches Verständnis der Verbindung zwischen Kirchenrecht und kirchlicher Lehre und Praxis. Daher bedarf es einer vertieften Diskussion über die Hermeneutik der Kanones – sowohl innerhalb der jeweiligen Kirche als auch zwischen Orthodoxen und Katholiken. So erfordert etwa die veränderte Situation der Kirche im dritten Millennium weitere Reflexionen darüber, wie die altkirchlichen Kanones in einer globalisierten Welt kontextbezogen auszulegen sind. Ein Beispiel dafür wäre die Frage, ob der Begriff „Stadt“, wie er in can. 8 des Konzils von Nizäa verwendet wird, ohne Weiteres auf eine multikulturelle Großstadt des 21. Jahrhunderts übertragen werden kann.
(8) Dennoch hat die Tradition von Nizäa nicht nur historische Bedeutung, sondern enthält wichtige Kriterien für eine zukünftige gemeinsame Ekklesiologie: Die parallele Existenz mehrerer Jurisdiktionen widerspricht Grundüberzeugungen sowohl der orthodoxen als auch der katholischen Ekklesiologie, denen zufolge es nur eine einzige Kirche Jesu Christi gibt, die auf der ganzen Welt verbreitet ist. Die Präsenz mehrerer Ortskirchen auf ein und demselben Territorium („Polyarchie“) steht im Widerspruch zu dem altkirchlichen Prinzip, dass es in einer Stadt nur einen Bischof geben darf (Konzil von Nizäa, can. 8). Neben der katholischen Kirche erheben heute auch eine ganze Reihe orthodoxer Patriarchate den Anspruch auf weltweite Jurisdiktion über ihre Gläubigen. Deshalb müssen Orthodoxe und Katholiken versuchen, dieses altkirchliche Prinzip genauer zu beachten, auch im Blick auf eine mögliche Wiederherstellung der vollen Einheit.
Im Namen der Teilnehmer dankten die beiden Ko-Sekretäre, Nikolaos Loudovikos (Thessaloniki) und Johannes Oeldemann (Paderborn) Bischof Dr. Gerhard Feige für die Einladung nach Magdeburg, der Deutschen Bischofskonferenz für die großzügige finanzielle Unterstützung und der Diözese Magdeburg für die Hilfe bei der Organisation der Tagung. Das nächste Treffen des Arbeitskreises wird im November 2011 stattfinden.

Kommuniqué – Kiev 2009
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus traf sich vom 4. bis 8. November 2009 auf Einladung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche (Moskauer Patriarchat) zu seiner sechsten Sitzung in Kiev. Bei einer Begegnung mit Seiner Seligkeit Metropolit Vladimir von Kiev und der ganzen Ukraine brachte die Gruppe ihre Dankbarkeit für die Gastfreundschaft und die Möglichkeit, das Treffen im Kiever Höhlenkloster zu halten, zum Ausdruck.
Dem Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreis St. Irenäus gehören 26 Theologen, 13 orthodoxe und 13 katholische, aus mehreren europäischen Ländern und den USA an. Er wurde 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet und kam seither zu Treffen in Athen (Griechenland), Chevetogne (Belgien), Belgrad (Serbien) und Wien (Österreich) zusammen. Das Thema des sechsten Treffens des Arbeitskreises lautete: „Das Erste Vatikanische Konzil – sein historischer Kontext und die Bedeutung seiner Definitionen“. Damit setzte der Arbeitskreis seine Gesprächsreihe fort, die die Primatslehre im Kontext der konkreten Primatspraxis analysiert. Die Ergebnisse des gemeinsamen Studiums wurden in den folgenden Thesen formuliert:
1. Die Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils können nur dann richtig verstanden werden, wenn man ihren historischen Kontext berücksichtigt, der maßgeblichen Einfluss auf die Formulierung der Dogmen von der universalen Jurisdiktion und der Unfehlbarkeit des Papstes hatte. Die katholische Kirche in Westeuropa sah sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit drei Herausforderungen konfrontiert: einer ekklesiologischen Herausforderung, die vor allem im Gallikanismus zum Ausdruck kam, einer politischen Herausforderung durch die zunehmende Kontrolle der Kirche durch den Staat und einer intellektuellen Herausforderung durch Entwicklungen in der modernen Wissenschaft.
2. Im Gallikanismus (abgeleitet von Gallien, d.h. Frankreich) lebte der Gedanke des Konziliarismus wieder auf, der eine Unterordnung des Papstes unter das Konzil anstrebte, wobei er durch die Betonung der Autonomie der nationalen Kirchen verändert wurde. Die vor allem in Frankreich verbreiteten gallikanischen Ideen nahmen in Deutschland eine vergleichbare Form im Febronianismus an (so nach Febronius genannt, dem Pseudonym des Trierer Weihbischofs Johann Nikolaus von Hontheim). Sowohl der Gallikanismus als auch der Febronianismus wurden von den damaligen Päpsten verurteilt.
3. Im politischen Bereich sah sich die katholische Kirche einerseits mit grundlegenden Veränderungen im Verhältnis von Staat und Kirche konfrontiert wie zum Beispiel dem Bruch zwischen Thron und Altar in Deutschland, der Vereinnahmung der Kirche durch den Staat in Frankreich und im Habsburger Reich (vor allem unter Kaiser Joseph II., daher als „Josephinismus“ bezeichnet) und dem Verlust von Teilen des Kirchenstaates in Italien, der den Papst in seiner Handlungsfreiheit massiv einschränkte. Andererseits sah sich die Kirche mit einem wachsenden Einfluss des Liberalismus konfrontiert, der sich in vielen europäischen Staaten mit einem ausgeprägten Antiklerikalismus der laizistisch orientierten Regierungen verband.
4. Die intellektuelle Herausforderung bestand in der Entwicklung der modernen Naturwissenschaften, der Religionskritik in Philosophie und Geisteswissenschaften und der Anwendung der historisch-kritischen Methode auf die Heilige Schrift. Diese Herausforderung verlangte nach einer neuen Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Glaube und Vernunft.
5. Im Gegenüber zu den genannten Herausforderungen entstand in den Ländern nördlich der Alpen die Bewegung des Ultramontanismus, von der die Notwendigkeit der Führung durch den Papst betont wurde, der „jenseits der Berge“ (ultramontan) in Rom lebte. Unter Gregor XVI. (1831-46) und Pius IX. (1846-78) wurde das Papsttum selbst zu einem der Hauptakteure der ultramontanen Bewegung.
6. Die ultramontane Bewegung verstärkte, unterstützt durch die neuen Möglichkeiten der Kommunikation, die eine unmittelbare Rezeption päpstlicher Verlautbarungen in breiten Kreisen der Bevölkerung erlaubten, die emotionale Bindung der Gläubigen an Rom. Darüber hinaus wurde die zentrale Rolle Roms durch den missionarischen Elan der damaligen Zeit verstärkt, der die Bedeutung nationaler Grenzen relativierte. Der Papst wurde zunehmend zu einer Symbolfigur der katholischen Kirche, mit dem sich viele Katholiken weltweit identifizierten.
7. Der Ultramontanismus war jedoch nicht nur eine Gegenbewegung, sondern kann auch als eine Form angesehen werden, mit der die Kirche die Strömungen der modernen Gesellschaft adaptierte. Die Kirche versuchte durch die erneute Orientierung an Rom, die zu einer Verstärkung der Macht des Papsttums führte, auf die Französische Revolution und ihre Folgen (das Verschwinden der kaiserlichen Staatskirche, die Umstrukturierung der französischen Diözesen und die Entlassung all ihrer Bischöfe) zu antworten.
8. Obwohl das Erste Vatikanische Konzil in erster Linie eine Antwort auf die genannten Phänomene in der westlichen Gesellschaft darstellte, darf man seine östliche Dimension nicht vergessen. Die Sichtweise des christlichen Ostens, die stärker die Rechte der Ortskirchen betont, wurde auf dem Konzil vor allem von den anwesenden Bischöfen der katholischen Ostkirchen in Erinnerung gerufen, denen es jedoch – ebenso wie einer Minderheit der lateinischen Bischöfe – nicht gelang, das Konzil zu einer Berücksichtigung ihrer Bedenken zu bewegen.
9. Aufgrund der politisch bedingten Veränderungen in den Kirchenstrukturen im Laufe des 19. Jahrhunderts stärkte die katholische Kirche auf dem Ersten Vatikanischen Konzil die Autorität des Papstes und ermöglichte ihm ein Eingreifen in lokale Kirchenstrukturen, um die Einheit der Kirche in Krisenzeiten wahren zu können. Die Akten des Konzils verdeutlichen, dass der universale Jurisdiktionsprimat den Papst nicht zu einem absoluten Monarchen macht, insofern er an das göttliche Recht und das Naturrecht gebunden ist und die Rechte der Bischöfe sowie die Entscheidungen der Konzile respektieren muss.
10. Das Erste Vatikanische Konzil definierte die Unfehlbarkeit des Papstes nur in einem ganz bestimmten Sinne. Der Papst kann eine Glaubens- und Sittenlehre nur unter genau formulierten Bedingungen als unfehlbar verkünden. Darüber hinaus kann er keine neue Lehre verkünden, sondern nur eine bereits im Glauben der Kirche (depositum fidei) verankerte Lehre genauer formulieren. Das Verhältnis zwischen der Unfehlbarkeit der Kirche und der Unfehlbarkeit des Papstes bedarf weiterer Untersuchungen.
11. Aufgrund der durch die politischen Umstände bedingten Unterbrechung des Konzils ist die Ekklesiologie des Ersten Vatikanischen Konzils unvollständig, insbesondere im Blick auf die Rolle der Bischöfe, Metropoliten, Patriarchen, Synoden, Laien, etc. Daher kann das erste Vaticanum nicht als das letzte Wort in der Sache betrachtet werden. Außerdem bedarf es weiterer Studien über die Art und Weise, wie die Dogmen des ersten Vaticanums anschließend im Kirchenrecht und in der Praxis der katholischen Kirche umgesetzt wurden.
12. Es wäre notwendig, ein Glossar der Begriffe, die in den Dokumenten des Konzils verwendet werden, zu erarbeiten, das Definitionen technischer Begriffe wie z.B. potestas immediata, plenitudo potestatis etc. enthält sowie auf verschiedene Nuancen in der Bedeutung aufmerksam macht, wenn ein Konzept auf Griechisch oder Lateinisch zum Ausdruck gebracht wird. Daneben gibt es auch das Problem der Übersetzung, weil z.B. der Begriff „Infallibilität“ in verschiedenen Sprachen unterschiedlich übersetzt wird. Daraus ergeben sich unterschiedliche Konnotationen (z.B. im Russischen die „Sündlosigkeit“, im Griechischen die „Fehlerfreiheit“), die in der Debatte über die Unfehlbarkeit des Papstes berücksichtigt werden müssen.
13. Die verschiedenen Interpretationen des Ersten Vatikanischen Konzils bei Katholiken und Orthodoxen verweisen auf die Notwendigkeit, eine gemeinsame Geschichtsschreibung für diese Epoche zu entwickeln. Eine Übereinstimmung hinsichtlich der historischen Fakten wird es erleichtern, auch die Bedeutung der Lehre des Konzils besser zu verstehen. Darüber hinaus muss seine Lehre im Blick auf die Bedürfnisse der jetzigen Zeit neu artikuliert werden. Im Namen der Teilnehmer dankten die beiden Ko-Sekretäre dem Außenamt der Ukrainischen Orthodoxen Kirche unter der Leitung von Archimandrit Cyril Hovorun für die Organisation der Tagung sowie “Renovabis” und der Konrad-Adenauer-Stiftung für ihre finanzielle Unterstützung. Auf Einladung des katholischen Ko-Präsidenten des Arbeitskreises, Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg, soll das nächste Treffen im November 2010 in Magdeburg (Deutschland) stattfinden. Es wird sich mit den Reaktionen der Orthodoxen auf das Erste Vatikanische Konzil und seiner Rezeption innerhalb der katholischen Kirche befassen.

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Kommuniqué – Wien 2008
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus traf sich vom 19. bis 23. November 2008 zu seiner fünften Sitzung. Auf Einladung der Stiftung „Pro Oriente“ kam er im Don-Bosco-Haus in Wien zusammen. Zu Beginn ihres Treffens wurden die Mitglieder des Arbeitskreises vom Präsidenten der Stiftung „Pro Oriente“, Dr. Johann Marte, begrüßt, der die gemeinsamen Anliegen der Stiftung und des Arbeitskreises im Blick auf den orthodox-katholischen Dialog hervorhob. Im Rahmen eines öffentlichen Vortragsabends, den die Stiftung „Pro Oriente“ organisiert hatte, präsentierten zwei Mitglieder des Arbeitskreises, Prof. Dr. Job Getcha und Prof. Dr. Hervé Legrand (beide Paris), eine Analyse des gegenwärtigen Stands und der bleibenden Herausforderungen in diesem Dialog. Dabei wurde deutlich, dass Fragen des Kirchenverständnisses und der Kirchenstruktur die wesentlichen Aspekte sind, über die im orthodox-katholischen Dialog eine weitere Verständigung gesucht werden muss.
Das fünfte Treffen des Arbeitskreises war dem Thema „Lehre und Praxis des Primats vom 16. bis 19. Jahrhundert“ gewidmet. Der Arbeitskreis setzte damit seine Gesprächsreihe fort, die in einem chronologischen Durchgang durch die Kirchengeschichte versucht, die Entwicklungen im Primatsverständnis und in der Primatspraxis nachzuzeichnen und zu analysieren. In diesem Jahr befasste sich der Arbeitskreis einerseits mit Aspekten der Rolle des Papsttums in nachreformatorischer Zeit und andererseits mit der Entwicklung der primatialen und synodalen Strukturen innerhalb der Orthodoxen Kirche im Osmanischen sowie im Russischen Reich.
Obwohl die Autorität des Papsttums von den Reformatoren nachdrücklich in Frage gestellt worden war, hat sich das Konzil von Trient (1545-63) nicht unmittelbar mit dem päpstlichen Primat befasst und damit die Frage nach der Autorität des päpstlichen Primats offen gelassen. Die vom Trienter Konzil angestoßenen Reformen im Bereich der Liturgie, der Katechese und der theologischen Ausbildung haben gleichwohl zu einer Zentralisierung der Lehrautorität in der katholischen Kirche geführt, durch die der römische Bischofsstuhl einen weiteren Bedeutungszuwachs erfuhr. Seither entwickelte sich die Loyalität zum Papsttum zu einem Merkmal katholischer Identität.
Die Frage, wie wir heute mit unseren historisch gewachsenen Identitätsmerkmalen umgehen, bedarf im Dialog zwischen Orthodoxen und Katholiken noch einer tiefergehenden Analyse. Dabei muss auch berücksichtigt werden, welches Bild vom anderen wir haben und ob dieses Bild der Selbstwahrnehmung unserer Gesprächspartner entspricht.
Im Osmanischen Reich hat die Struktur des Rum-Millet zu einer Zentralisierung im Leben der Orthodoxen Kirche geführt. Das osmanische Zeitalter hat daher wesentlich dazu beigetragen, die Bedeutung des Ökumenischen Patriarchats zu vergrößern zu Lasten der übrigen orthodoxen Patriarchate, die zivilrechtlich dem Ökumenischen Patriarchen unterstellt waren. Als theologisches Prinzip ist die Synodalität dennoch nie aus dem Bewusstsein der Kirche geraten.
Die Entwicklung des Nationalismus im 19. Jahrhundert führte dazu, dass grundlegende ekklesiologische Prinzipien in unseren Kirchen oft nicht beachtet wurden. Das Territorialprinzip wurde teilweise durch ein ethnisches Prinzip ersetzt, worauf beispielsweise ein Konzil in Konstantinopel 1872 mit der Verurteilung des Ethnopyhletismus reagierte.
Wie kaum in einem anderen Land hat die Orthodoxe Kirche in Russland alle Höhen und Tiefen, Förderungen und Verfolgungen durch die staatlichen Autoritäten erlebt. Ihre Geschichte zeigt damit deutlich die Abhängigkeit der Kirchen von politischen Faktoren, relativiert aber auch wiederum deren Wirkmächtigkeit, denn die Kirche konnte auch in Zeiten starker staatlicher Vereinnahmung ein reiches geistliches Leben bewahren.
Unsere historischen Studien haben gezeigt, dass politische und kulturelle Faktoren die Entwicklung der kirchlichen Strukturen in Ost und West stark beeinflusst haben. Das erfordert in der historischen Analyse einen multidisziplinären Ansatz, der auch Faktoren berücksichtigt, die zwar keine dogmatische Bedeutung haben, aber dennoch die konkrete Ekklesiologie der Kirchen beeinflussen. Viele Probleme, wie z.B. die Ausübung weltlicher Macht, die Tendenz zur Zentralisierung oder später die starke Betonung der nationalen Identität, lassen sich in Ost und West beobachten. Diese Probleme erfordern gemeinsame Antworten, die nur durch eine nuancierte historische Analyse gefunden werden können.
Die Kirchen in Ost und West waren oft mit derselben Versuchung konfrontiert: kirchliche Leitung mit weltlicher Macht zu verbinden. Diese Vermischung hat primatiale Autorität zu Lasten synodaler Strukturen verstärkt. Obwohl die Synodalität zeitweise stark in den Hintergrund trat, ist sie als theologisches Prinzip nie aus dem Bewusstsein der Kirche geraten.
Bei der Interpretation der Geschichte müssen wir uns vor Idealisierungen hüten. Es hilft nicht weiter, in der Geschichte nach Beispielen zu suchen, die unsere Idealvorstellungen bestätigen sollen. So ist die bloße Existenz von Synoden noch kein ausreichendes Argument, um die Realisierung des Synodalitätsprinzips zu beweisen.
Das Beispiel der theologischen Korrespondenz zwischen dem Ökumenischen Patriarchen Jeremias II. und den reformatorischen Theologen in Tübingen im späten 16. Jahrhundert zeigt die Schwierigkeit eines Dialogs, der nicht auf einem gemeinsamen theologischen Vokabular beruht. Aus der historischen Analyse der Korrespondenz ist deutlich geworden, dass für einen gelingenden Dialog eine Verständigung über die Kriterien kirchlicher Einheit erforderlich ist. Dazu gehören nicht nur Fragen des Bekenntnisses, sondern auch ekklesiologische Grundsätze.
Jeder theologische Dialog hat auch eine hermeneutische Dimension und muss daher die sprachlichen Unterschiede, die Denkformen und die besonderen Schwerpunktsetzungen der verschiedenen Traditionen berücksichtigen. Diese Hermeneutik kann unterschiedliche Ansätze offenbaren, die ihrerseits den Reichtum des Glaubens ausdrücken und sich nicht gegenseitig ausschließen. Im Bemühen um das gegenseitige Verständnis unserer theologischen und kanonischen Ausdrucksformen müssen wir daher die Mittel der modernen Hermeneutik nutzen, die uns helfen können, die Ausdrucksformen der Vergangenheit in ihren historischen Kontext zu stellen, ihren bleibenden Wert herauszuarbeiten, indem wir sie von anachronistisch gewordenen Aspekten befreien und dadurch versuchen, ihre Aussageabsicht zu aktualisieren („relecture“).
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Ihm gehören 26 Theologen an, 13 Orthodoxe und 13 Katholiken (aus Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Serbien, der Ukraine und den USA). Ko-Präsidenten des Arbeitskreises sind Bischof Dr. Ignatije (Midić) von Braničevo (Serbien) und Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg (Deutschland). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 im Penteli-Kloster in Athen (Griechenland) statt, das dritte Treffen im Dezember 2006 in der Benediktinerabtei Chevetogne (Belgien) und das vierte im November 2007 in Belgrad (Serbien).
Zum Abschluss der Tagung trafen die Mitglieder des Arbeitskreises mit dem katholischen Erzbischof von Wien, Christoph Kardinal Schönborn, sowie anderen Vertreterinnen und Vertretern christlicher Kirchen und Gemeinschaften in Wien zusammen, um sich gegenseitig über die Zielsetzung des Arbeitskreises und die ökumenische Situation in Wien zu informieren. Im Namen des Arbeitskreises dankte Bischof Dr. Gerhard Feige dem Erzbischof von Wien und der Stiftung „Pro Oriente“ für die Gastfreundschaft sowie die finanzielle Unterstützung dieser Begegnung. Das nächste Treffen des Arbeitskreises wird im November 2009 voraussichtlich in Damaskus stattfinden.

Zusatzinformation:
An der Sitzung des Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreises Sankt Irenäus in Wien nahmen von orthodoxer Seite teil: Bischof Ignatije (Midić) von Braničevo; Marios Begzos, Athen; Job Getcha, Paris; Kirill Hovorun, Kiev; Assaad Kattan, Münster; Nikolaos Loudovikos, Thessaloniki; Paul Meyendorff, Crestwood/N.Y.; Grigorios Papathomas, Tallinn; Vladan Perišić, Belgrad; Mariyan Stoyadinov, Veliko Tarnovo. Teilnehmer auf katholischer Seite waren Bischof Gerhard Feige, Magdeburg; Thomas Bremer, Münster; Hyacinthe Destivelle, Paris; Edward Farrugia, Rom; Basilius J. Groen, Graz; Pieter Kohnen, ’s-Hertogenbosch; Hervé Legrand, Paris; Johannes Oeldemann, Paderborn; Rudolf Prokschi, Wien; Wolfgang Thönissen, Paderborn.
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Orthodox Co-secretary: Prof. Dr. Nikolaos Loudovikos Hortiatis 57010 Greece / Griechenland Phone: +30-2310-348004 Telefax: +30-2310-300360 E-mail: nloudovikos@mail.gr |
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Kommuniqué – Belgrad 2007
Bei seinem vierten Treffen befasste sich der Arbeitskreis mit dem Thema „Lehre und Praxis des Primats im Mittelalter“. Er setzte damit die bei der letzten Sitzung in Chevetogne begonnene Gesprächsreihe fort, mit der der Arbeitskreis die Entwicklung der Primatslehre im Kontext der konkreten Primatspraxis untersuchen will. Bei der diesjährigen Sitzung wurden die Entwicklungen in Zusammenhang mit der Gregorianischen Reform, die Auseinandersetzung zwischen Papsttum und Konziliarismus im Westen, die Bedeutung der Unionskonzile von Lyon (1274) und Ferrara-Florenz (1438/39) sowie Stellungnahmen östlicher und westlicher Theologen aus dieser Zeit erörtert.Es wurde festgestellt, dass sich die Entwicklung der Rolle des Bischofs von Rom und die Entstehung der Idee eines zentralen Papstamtes in der Kirche nicht ohne Berücksichtigung der politischen und gesellschaftlichen Bedingungen des Mittelalters beschreiben lässt. So war die Gregorianische Reform von dem Bemühen bestimmt, Missstände in der westlichen Kirche zu beseitigen. In diesem Prozess drängten die damaligen Päpste den Einfluss weltlicher Herrscher auf die Kirche immer mehr zurück, wodurch ihnen zugleich eine immer größere Autorität zuwuchs. Von orthodoxer Seite wird heute der daraus resultierende Machtzuwachs der römischen Bischöfe, der auch Auswirkungen auf ihre Rolle in der Gesamtkirche hatte, kritisch bewertet, zugleich aber die hinter der Gregorianischen Reform liegende positive Intention anerkannt. Die zentrale Rolle des Papstes im Westen entstand aber nicht nur aus der Auseinandersetzung mit den weltlichen Machthabern, sondern wurde auch durch neu entstehende kulturelle und geistliche Strukturen gestärkt, wie zum Beispiel die Bettelorden und die Universitäten.
Vor diesem Hintergrund veränderte sich die primatiale Funktion, die der Bischof von Rom schon im ersten Jahrtausend innehatte, im Mittelalter grundlegend. Der Papst übernahm zunehmend Funktionen, die ursprünglich dem Ortsbischof zukamen. An ihn wurde direkt appelliert und er intervenierte, wenn es in einer Ortskirche Probleme gab. Unter diesen Bedingungen erklärt sich, warum die damaligen Päpste immer stärker den Anspruch erhoben, eine bischöfliche Funktion im Blick auf die Universalkirche auszuüben. Das Bewusstsein für die Unterscheidung zwischen episkopalen und primatialen Aufgaben ging verloren.
Auch die Konzile von Lyon II und von Ferrara-Florenz müssen in ihrem geschichtlichen Kontext verstanden werden. Als Versuch, die Einheit der Kirche wiederherzustellen, ist das Konzil von Ferrara-Florenz gescheitert. Dennoch ist als positives Faktum festzuhalten, dass die diskutierten Fragen ein Programm für den Dialog darstellen und dass man sich unhinterfragt gegenseitig als Kirche anerkannt und auf gleicher Ebene miteinander gesprochen hat.
Unter den Faktoren, die zur Spaltung zwischen Orthodoxen und Katholiken führten, darf man – neben den dogmatischen und liturgischen Differenzen – die kanonischen Probleme nicht unterschätzen. Mit dem Aufkommen paralleler kanonischer Strukturen ist das Bewusstsein einer Gegenüberstellung von zwei Kirchen verbunden, das durch theologische Differenzen genährt wird. Erst durch die Errichtung solcher hierarchischer Strukturen wurde das Schisma zwischen Ost und West vollzogen. Die Frage, wie die Entstehung paralleler kanonischer Strukturen zur Zeit der Kreuzzüge zu bewerten ist, muss historisch noch genauer erforscht werden, um Klarheit zu schaffen, in welcher Absicht lateinische Bischöfe im Osten eingesetzt wurden.
>Insgesamt machten die Gespräche deutlich, dass es zum Verständnis entscheidender Aussagen über das Papsttum im Mittelalter unbedingt notwendig ist, den jeweiligen historischen Kontext sowie ihren Stellenwert in ihrer Zeit, aber auch ihre Wirkungsgeschichte zu beachten. Es ist erforderlich, zwischen der Primatspraxis, wie sie sich in Reaktion auf bestimmte historische Umstände entwickelt hat, und dem Wesen des Primats zu unterscheiden. Daher muss ein Weg gefunden werden, bestimmte Positionen der Vergangenheit zu überwinden und die wesentlichen Elemente, die in beiden Traditionen bewahrt wurden, in ein gemeinsames Verständnis des Primats zu integrieren. In diesem Sinne haben sich die Mitglieder des Arbeitskreises darüber ausgetauscht, wie der Primat ausgeübt werden könnte, wenn die volle Communio erreicht worden ist.
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Ihm gehören 13 orthodoxe Theologen (aus den Patriarchaten von Konstantinopel, Antiochien, Moskau, Serbien, Rumänien und Bulgarien, den Orthodoxen Kirchen von Griechenland, Polen, der Slowakei und Estland sowie der Orthodoxen Kirche in Amerika) und 13 katholische Theologen an (aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 im Penteli-Kloster in Athen, das dritte Treffen im Dezember 2006 im Benediktinerkloster Chevetogne (Belgien) statt.
>Zum Abschluss der Tagung nahmen die Mitglieder des Arbeitskreises an Eucharistiefeiern der orthodoxen und der katholischen Kirche in Belgrad teil. Im Namen der Teilnehmer dankte Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg (Deutschland), der katholische Ko-Vorsitzende des Arbeitskreises, dem gastgebenden Bischof von Branicevo für die gewährte Gastfreundschaft sowie der Solidaritätsaktion „Renovabis“ und der Konrad-Adenauer-Stiftung für die finanzielle Unterstützung dieser Tagung. Das nächste Treffen des Arbeitskreises soll im November 2008 in Wien stattfinden.

Kommuniqué – Chevetogne 2006
Das dritte Treffen des Arbeitskreises war dem Thema „Lehre und Praxis des Primats im ersten Jahrtausend“ gewidmet. Diese Thematik wurde durch Vorträge zu verschiedenen Perioden und einzelnen, beispielhaften Ereignissen aus dieser Zeit sowie durch das gemeinsame Studium von Quellentexten erschlossen. Dabei wurde deutlich, dass der Primat nicht eine in das Belieben gestellte Organisationsform kirchlicher Verwaltung ist, sondern zum Wesen der Kirche gehört. Ausgehend von der Heiligen Schrift verdeutlichen die Werke der Kirchenväter, dass es ein Charisma des Primas gibt, dessen spezifische Aufgabe in der Wahrung der kirchlichen Einheit liegt. Diese Aufgabe muss auf den verschiedenen Ebenen kirchlichen Lebens wahrgenommen werden. Daher gibt es primatiale Funktionen auf der Ebene der Ortskirchen, auf regionaler, patriarchaler und gesamtkirchlicher Ebene. Diese waren im ersten Jahrtausend jeweils eingebunden in synodale Strukturen. Daher kann man legitimerweise weder die Frage des Primats ohne die Frage der Synodalität, noch die Synodalität ohne den Primat behandeln.
Was den Primat des Bischofs von Rom betrifft, wurde durch die Studien deutlich, dass es kein einheitliches Verständnis des römischen Primats im ersten Jahrtausend gibt. Die verschiedenen Modelle sind aus spezifischen historischen Kontexten erwachsen und entsprechen daher bestimmten Bedürfnissen der damaligen Zeit. Sie können nicht verallgemeinert und auf unsere Zeit übertragen werden. Obwohl es somit kein einheitliches ekklesiologisches Konzept gab, lässt sich im ersten Jahrtausend ein allgemeines Bewusstsein feststellen, dass dem Bischof von Rom eine primatiale Rolle in der Gesamtkirche zukommt. Die von Ost und West gemeinsam verabschiedeten Kanones von Sardika sprechen dem Bischof von Rom das Recht zu, ein neues Gerichtsverfahren in einem anderen Jurisdiktionsbereich anzuordnen, wenn in einem Streitfall an ihn appelliert wird. Die Primatspraxis im ersten Jahrtausend spiegelt sich nicht nur in den Kanones der altkirchlichen Konzile wider, sondern auch in anderen Schriften aus dieser Zeit, wie zum Beispiel in den Briefen Papst Gregors des Großen an die vier östlichen Patriarchen.
Der Arbeitskreis erachtet die in Kanon 34 der Apostolischen Kanones zum Ausdruck gebrachte Korrelation zwischen dem „Ersten“ (Protos) und den übrigen Bischöfen, die eine im Mysterium der Trinität verankerte Ekklesiologie unterstützt, als ein zukunftsweisendes Kriterium für die Organisation der Gemeinschaft von Ortskirchen nicht nur auf regionaler und patriarchaler, sondern auch auf gesamtkirchlicher Ebene.
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus wurde im Jahr 2004 in Paderborn (Deutschland) gegründet. Er versteht sich als ein internationaler, kontinuierlich tagender, Sprach- und Kulturgrenzen übergreifender theologischer Arbeitskreis. Er setzt sich zusammen aus 13 orthodoxen Theologen (die den Patriarchaten von Konstantinopel, Antiochien, Moskau, Serbien, Rumänien und Bulgarien, den Orthodoxen Kirchen von Griechenland, Polen, der Slowakei und Estland sowie der Orthodoxen Kirche in Amerika angehören) und 13 katholischen Theologen (die der Katholischen Kirche in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA angehören). Das zweite Treffen des Arbeitskreises fand im November 2005 auf Einladung der Kirche von Griechenland im Penteli-Kloster in Athen statt.
Zum Abschluss der Tagung in Chevetogne dankte Bischof Dr. Gerhard Feige von Magdeburg (Deutschland), der katholische Ko-Vorsitzende des Arbeitskreises, der Gemeinschaft der Mönche von Chevetogne für die gewährte Gastfreundschaft sowie der belgischen ökumenischen Organisation „Unitas“ für die finanzielle Unterstützung dieser Begegnung. Das nächste Treffen wird auf Einladung von Bischof Dr. Ignatije (Midic) von Branicevo (Serbien), dem orthodoxen Ko-Vorsitzenden des Arbeitskreises, im November 2007 in Serbien stattfinden.

Kommuniqué – Athen 2005
Auf Einladung der Orthodoxen Kirche von Griechenland traf sich vom 9. bis 13. November 2005 der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus zu seiner zweiten Sitzung im Penteli-Kloster in Athen. Unter dem Vorsitz des orthodoxen Bischofs Dr. Ignatije (Midić) von Braničevo (Serbien) und des katholischen Bischofs Dr. Gerhard Feige von Magdeburg (Deutschland) befassten sich die Mitglieder des Arbeitskreises bei diesem Treffen mit Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der orthodoxen und der katholischen Ekklesiologie.
Der Gemeinsame orthodox-katholische Arbeitskreis St. Irenäus war im vergangenen Jahr in Paderborn (Deutschland) zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Er versteht sich als ein internationaler, kontinuierlich tagender, Sprach- und Kulturgrenzen übergreifender theologischer Arbeitskreis. Ihm gehören 12 orthodoxe und 12 katholische Theologen an. Die Mitglieder des Arbeitskreises stammen aus Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, der Slowakei und den USA. Der Arbeitskreis besteht aus Wissenschaftlern, die sich darum bemühen, die bestehenden Probleme zwischen der Orthodoxen und der Katholischen Kirche frei und offen zu diskutieren, „die gegenwärtige Situation in den orthodox-katholischen Beziehungen zu reflektieren und, wo möglich, Lösungsvorschläge zu unterbreiten; (sowie) unsere Kirchen daran zu erinnern, dass die gegenwärtigen Hindernisse nur überwunden werden können, wenn wir den Dialog fortsetzen“ (Erklärung der Gründungsversammlung in Paderborn).
Der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland Christodoulos betonte in seinem Grußwort an die Mitglieder des Arbeitskreises, dass sich gegenwärtig eine „neue Phase in den Beziehungen zwischen den Kirchen in Ost und West“ abzeichne, in der „die Wiederherstellung jener Einheit in Wahrheit und Liebe, die über mehr als tausend Jahre das Verhältnis zwischen unseren beiden Kirchen bestimmt hat, zu einer dringlichen Priorität wird“. Er wünschte der Tagung einen fruchtbaren Verlauf, damit sie „zur Förderung der theologischen und kirchlichen Einheit und Verständigung“ beitragen könne.
Bei seiner Tagung im Penteli-Kloster konzentrierte sich der Arbeitskreis unter der Überschrift „Die Eine Kirche und die vielen Kirchen“ auf die ekklesiologische Thematik. In den Referaten und Diskussionen wurde erörtert, wie die katholische Kirche die nichtkatholischen Kirchen sieht und welchen ekklesialen Status die Orthodoxe Kirche den nichtorthodoxen Kirchen zuerkennt. Darüber hinaus wurden das Verhältnis von Ortskirche und Universalkirche in der orthodoxen und der katholischen Ekklesiologie, das Verständnis von Lokalkirche sowie die Bedeutung des Begriffs „Schwesterkirchen“ diskutiert. Die Ergebnisse der Tagung sollen in Form von Thesen zusammengefasst und bei der nächsten Zusammenkunft weiter vertieft werden.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sprachen der Kirche von Griechenland, insbesondere dem Synodalkomitee für interchristliche Beziehungen, ihre Dankbarkeit für die ihnen erwiesene Gastfreundschaft aus. Die offene und herzliche Atmosphäre während des Treffens sowie die gemeinsamen Morgengebete wurden von den Mitgliedern des Arbeitskreises als sehr positiv empfunden. Sie dankten den beiden Ko-Sekretären des Arbeitskreises, Dr. Johannes Oeldemann (Paderborn) und Prof. Dr. Nikolaos Loudovikos (Thessaloniki), für die Vorbereitung der Tagung. Das nächste Treffen des Arbeitskreises soll im November 2006 in Chevetogne (Belgien) stattfinden.

Zusatzinformation:
An der Sitzung des Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreises Sankt Irenäus im Penteli-Kloster in Athen nahmen von orthodoxer Seite teil: Bischof Ignatije (Midić) von Braničevo; Marios Begzos, Athen; Job Getcha, Paris; Viorel Ionita, Bukarest/Genf; Nikolaos Loudovikos, Thessaloniki; Paul Meyendorff, Crestwood/N.Y.; Grigorios Papathomas, Paris; Vladan Perišić, Belgrad; Viktor Savik, Smolensk; Mariyan Stoyadinov, Veliko Tarnovo; Jan Zozulak, Prešov.
Teilnehmer auf katholischer Seite waren Bischof Gerhard Feige, Magdeburg; Thomas Bremer, Münster; Edward Farrugia, Rom; Zygfryd Glaeser, Oppeln; Basilius J. Groen, Graz; Pieter Kohnen, ’s-Hertogenbosch; Antoine Lambrechts, Chevetogne; Hervé Legrand, Paris; Johannes Oeldemann, Paderborn; Rudolf Prokschi, Wien; Ronald Roberson, Washington/D.C.; Wolfgang Thönissen, Paderborn.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Wunsch bei den Ko-Sekretären des Arbeitskreises
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Orthodox Co-secretary: Prof. Dr. Nikolaos Loudovikos Hortiatis 57010 Greece / Griechenland Phone: +30-2310-348004 Telefax: +30-2310-300360 E-mail: nloudovikos@mail.gr |
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Gemeinsamer orthodox-katholischer Arbeitskreis Sankt Irenäus
Vom 23. bis 27. Juni 2004 traf sich in Paderborn (Deutschland) ein international besetzter orthodox-katholischer Arbeitskreis zu seiner konstituierenden Sitzung. Auf Einladung des katholischen Weihbischofs in Magdeburg Dr. Gerhard Feige und des serbischen orthodoxen Bischofs Dr. Ignatije (Midic) von Branicevo berieten 11 orthodoxe und 11 katholische Theologen über Möglichkeiten, dem orthodox-katholischen Dialog auf internationaler Ebene neue Impulse zu geben. Die orthodoxen Mitglieder des Arbeitskreises kamen aus Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Rumänien, Russland, Serbien und den USA; die katholischen Mitglieder stammten aus Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich, Polen und den USA. Der Arbeitskreis beschloss, unter dem Namen „Gemeinsamer orthodox-katholischer Arbeitskreis Sankt Irenäus“ als eine Gruppe mit gleichbleibender Zusammensetzung kontinuierlich weiterzuarbeiten und nahm am Ende der Tagung folgende Erklärung bezüglich seines Selbstverständnisses an:„In Anerkennung der Tatsache, dass die Einheit der Christen nicht eine Aufgabe ist, die in unserem Belieben steht, sondern auf dem Auftrag Jesu Christi gründet, sind wir zusammengekommen aus Sorge über die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Dialog zwischen Orthodoxen und Katholiken und in dem Wunsch, zur Fortsetzung dieses Dialogs beizutragen. Wir wollen die theologische Kompetenz unseres Arbeitskreises in den Dienst unserer Kirchen stellen, damit der theologische Dialog zwischen der Orthodoxen und der Katholischen Kirche, von dessen Notwendigkeit wir überzeugt sind, weitergeführt wird.
Wir sind uns bewusst, dass die Trennung zwischen unseren Kirchen sowohl kirchliche und theologische Dimensionen hat, als auch auf sozialen, historischen und psychologischen Faktoren beruht. Insbesondere die nichttheologischen Faktoren haben in den vergangenen Jahren zu einer Krise des offiziellen internationalen theologischen Dialogs zwischen der Orthodoxen und der Katholischen Kirche geführt. Daher betrachten wir es als unsere Aufgabe
- einen Raum für den inoffiziellen Meinungsaustausch und die freie und offene Diskussion der bestehenden Probleme zu bieten;
- die gegenwärtige Situation in den orthodox-katholischen Beziehungen zu reflektieren und, wo möglich, Lösungsvorschläge zu unterbreiten;
- unsere Kirchen daran zu erinnern, dass die gegenwärtigen Hindernisse nur überwunden werden können, wenn wir den Dialog fortsetzen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises sprachen dem Johann-Adam-Möhler-Institut in Paderborn, das die Initiative zu diesem Gesprächsforum ergriffen und dessen konstituierende Sitzung organisiert hatte, ihren Dank aus. Als Ko-Sekretäre des Arbeitskreises benannten die Mitglieder Prof. Dr. Nikolaos Ludovikos, Thessaloniki, und Dr. Johannes Oeldemann, Paderborn.
An der konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen orthodox-katholischen Arbeitskreises Sankt Irenäus nahmen von orthodoxer Seite teil: Bischof Ignatije (Midic) von Branicevo; Marios Begzos, Athen; Job Getcha, Paris; Viorel Ionita, Bukarest/Genf; Nikolaos Ludovikos, Thessaloniki; Paul Meyendorff, Crestwood/N.Y.; Grigorios Papathomas, Paris; Vladan Perišic, Belgrad; Iosif Pustoutov, Moskau/Aachen; Viktor Savik, Smolensk; Mariyan Stoyadinov, Veliko Tarnovo.
Teilnehmer auf katholischer Seite waren Weihbischof Gerhard Feige, Magdeburg; Thomas Bremer, Münster; Zygfryd Glaeser, Oppeln; Basilius J. Groen, Graz; Pieter Kohnen, ’s-Hertogenbosch; Antoine Lambrechts, Chevetogne; Hervé Legrand, Paris; Johannes Oeldemann, Paderborn; Rudolf Prokschi, Wien; Ronald Roberson, Washington/D.C.; Wolfgang Thönissen, Paderborn.
