Die Gabe der Autorität

Autorität in der Kirche III
Eine Gemeinsame Erklärung der
Anglikanisch/Römisch-Katholischen Internationalen Kommission

ARCIC


Inhalt


Vorwort der beiden Vorsitzenden

Der Status des Dokuments

I. Einleitung

II. Autorität in der Kirche

III. Die Ausübung von Autorität in der Kirche

IV. Übereinstimmung in der Ausübung von Autorität:

Mitglieder der Kommission


Vorwort der beiden Vorsitzenden

Die ernsthafte Suche nach der vollen sichtbaren Einheit zwischen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft und der Römisch-Katholischen Kirche begann vor mehr als dreißig Jahren anlässlich des historischen Gesprächs zwischen Erzbischof Michael Ramsey und Papst Paul VI. in Rom. Die zur Vorbereitung des Dialogs eingesetzte Kommission stellte in ihrem Malta-Bericht von 1968 fest, dass es eine der "wichtigen und dringlichen Aufgaben" sei, die Frage der Autorität zu klären. Diese Frage ist gewissermaßen der zentrale Grund unserer traurigen Spaltung.

Der 1981 veröffentlichte Schlussbericht der ARCIC (Anglikanisch/Römisch-Katholische Internationale Kommission) war zur Hälfte dem Dialog über die Autorität in der Kirche gewidmet und enthielt zwei gemeinsame Erklärungen und eine Erläuterung. Mit diesem Dokument wurde ein solides Fundament für die weitere Annäherung gelegt. Aufgrund der offiziellen Reaktionen seitens der Anglikanischen Kirchengemeinschaft anlässlich der Lambeth-Konferenz 1988 und seitens der Katholischen Kirche 1991 sah sich die Kommission ermutigt, den "bemerkenswerten Fortschritt", der bereits erzielt worden war, weiterzuführen. Aus diesem Grund legt die ARCIC jetzt diese weitere gemeinsame Erklärung mit dem Titel Die Gabe der Autorität vor.

Ein Bild aus der Heiligen Schrift steht im Mittelpunkt dieser Erklärung. Im ersten Absatz des zweiten Briefes an die Korinther schreibt Paulus über das "Ja" Gottes zur Menschheit und über unser "Amen" als Antwort an Gott, die beide in Jesus Christus gesprochen werden (vgl. 2 Kor 1,19-20). Die Autorität als Gabe Gottes an die Kirche steht im Dienste des "Ja" Gottes zu seinem Volk und dessen "Amen".

Der Leser ist eingeladen, der Kommission auf dem Weg zu folgen, der sie zu diesen Ergebnissen geführt hat. Es sind die Früchte eines fünfjährigen Dialogs, der von geduldigem Zuhören, gemeinsamen Studien und Gebeten bestimmt war. Unsere Hoffnung ist es, dass die Erklärung zu weiteren theologischen Überlegungen Anlass gibt. Die Ergebnisse stellen nicht zuletzt hinsichtlich der zentralen Frage des universalen Primats eine Herausforderung für unsere beiden Kirchen dar. Bei der Frage der Autorität geht es darum, wie die Kirche in Treue zum Evangelium lehrt, handelt und zu Lehrentscheidungen kommt; daher kann eine wirkliche Übereinkunft über die Autorität nicht theoretischer Natur sein. Wenn diese Erklärung zur Versöhnung zwischen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft und der Katholischen Kirche beitragen soll und akzeptiert wird, bedarf es zukünftig eines entsprechenden praktischen Handelns. In diesen Jahren der Zusammenarbeit hat sich unser Bewusstsein für einander als Brüder und Schwestern in Christus vertieft. Dennoch ist unser Weg zu einer vollen sichtbaren Einheit länger, als von manchen erwartet und erhofft. Wir hatten mehrere große Hindernisse zu überwinden, die das Weiterkommen erschwerten. In solchen Phasen ist es um so wichtiger, die beharrliche und mühevolle Dialogarbeit fortzusetzen. Der jetzige Erzbischof von Canterbury, Dr. George Carey, und Papst Johannes Paul II. erklärten bei ihrem Gespräch 1996 sehr offen, dass es bezüglich der Autorität noch der Arbeit bedürfe: "Ohne Übereinstimmung auf diesem Gebiet werden wir die volle sichtbare Einheit, die wir anstreben, nicht erreichen." Wir beten, dass mit der Hilfe Gottes die Arbeit der Kommission zu dem Ergebnis beitragen werde, das wir uns alle wünschen: die Aufhebung unserer Spaltung, damit wir das "Amen zu Gottes Lobpreis" (2 Kor 1,20) vereint sprechen können.

+Cormac Murphy-O'Connor

+Mark Sanier

Palazzola
Am Gedenktag Gregors d. Gr.
3. September 1998



Der Status des Dokuments

Das hier veröffentlichte Dokument ist eine Arbeit der Anglikanischen/Römisch-Katholischen Internationalen Kommission (ARCIC). Es ist eine gemeinsame Erklärung der Kommission. Die Autoritäten, von denen diese Kommission bestellt wurde, haben der Veröffentlichung der Erklärung zum Zwecke einer umfassenden Diskussion darüber zugestimmt. Es ist keine autoritative Erklärung der Römisch-Katholischen Kirche oder der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, die das Dokument prüfen und dann zu gegebener Zeit Stellung dazu nehmen werden.

Die Bibelzitate stammen aus der New Revised Standard Version.*

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*Anmerkung des Übersetzers: Die Bibelzitate der deutschen Übersetzung stammen aus der neubearbeiteten Einheitsübersetzung



I. Einleitung

1. Der Dialog zwischen Anglikanern und Katholiken hat im Laufe der Zeit deutliche Zeichen des Fortschritts in der Frage der Autorität in der Kirche gezeigt. Dieser Fortschritt ist bereits erkennbar in der durch frühere ARCIC-Erklärungen erreichten Annäherung im Verständnis von Autorität; zu nennen wäre dabei vor allem die Bestätigung, dass der Geist des auferstandenen Herrn das Volk Gottes im Gehorsam gegen den Willen des Vaters erhält. Durch dieses Wirken des Heiligen Geistes ist die Vollmacht Christi in der Kirche wirksam (vgl. Schlussbericht, Autorität in der Kirche l, 3);
2. Diese Annäherung wurde von den Autoritäten der Anglikanischen Kirchengemeinschaft und der Römisch-Katholischen Kirche offiziell festgehalten. Die Lambeth-Konferenz von 1988 sah nicht nur den Konsens über die Lehre von der Eucharistie und über Amt und Ordination als in wesentlicher Übereinstimmung mit dem Glauben der Anglikaner (Resolution 8, 1), sondern bekräftigte auch, dass die Konsenserklärungen über die Autorität in der Kirche eine Grundlage für den weiteren Dialog darstellten {Resolution 8, 3). In gleicher Weise erkannte der Heilige Stuhl in seiner offiziellen Antwort von 1991 Bereiche der Übereinstimmung in Fragen, die für den Glauben der Römisch-Katholischen Kirche sehr große Bedeutung haben, beispielsweise in der Eucharistie und im kirchlichen Amt, stellte in der Frage der Autorität in der Kirche Zeichen einer Annäherung zwischen unseren beiden Gemeinschaften fest und wies darauf hin, dass dies den Weg zu weiteren Fortschritten ebne.

3. Dennoch haben die Autoritäten unserer beiden Gemeinschaften um wertere Untersuchungen in den Bereichen gebeten, in denen es zwar zu einer Annäherung gekommen ist, ein notwendiger Konsens ihrer Meinung nach aber noch nicht erreicht wurde. Dazu gehören:

Wenngleich Fortschritte erzielt wurden, so traten doch auch einige ernste Schwierigkeiten auf dem Weg zur Einheit auf. Es stellten sich für jede unserer Gemeinschaften brisante Fragen bezüglich der Autorität. So warfen zum Beispiel die Diskussionen und Entscheidungen zur Ordination von Frauen Fragen auf über die Quellen und Strukturen der Autorität und darüber, welche Rolle diese jeweils bei Anglikanern und Katholiken spielen.

4. In beiden Gemeinschaften war man bei der Untersuchung der Frage, wie die Autorität auf verschiedenen Ebenen ausgeübt werden sollte, offen für die diesbezügliche Sichtweise anderer Kirchen. So erklärt beispielsweise der für die Lambeth-Konferenz von 1998 verfasste Virginia-Bericht der Interanglikanischen Theologie- und Glaubenskommission:

Auch Papst Johannes Paul II. hat in seiner Enzyklika Ut Unum Sint die Verantwortlichen und Theologen anderer Kirchen eingeladen, mit ihm einen brüderlichen Dialog darüber aufzunehmen, wie das besondere Amt der Einheit des Bischofs von Rom in einer neuen Situation ausgeübt werden könnte (vgl. Ut Unum Sint, 95-96).

5. Über Wesen und Ausübung der Autorität wird sowohl in den Kirchen als auch in der Gesellschaft viel und ausführlich diskutiert. Anglikaner und Katholiken möchten der Kirche und der Welt Zeugnis davon geben, dass Autorität, wenn sie richtig ausgeübt wird, eine Gabe Gottes ist, die den Menschen Versöhnung und Frieden bringt. Die Ausübung von Autorität kann unterdrückend und zerstörerisch sein. Dies mag oft in menschlichen Gesellschaften und sogar in Kirchen der Fall sein, wenn diese bestimmte Formen von Autorität unkritisch übernehmen. Die Ausübung von Autorität im Amt Jesu zeigt einen anderen Weg. In Übereinstimmung mit dem Geist und dem Vorbild Christi ist die Kirche zur Ausübung von Autorität berufen (vgl. Lk 22,24-27: Job 13,14-15; Phil 2,1-11). Zur Ausübung dieser Autorität ist die Kirche vom Heiligen Geist mit einer Vielfalt von Gaben und Ämtern ausgestattet (vgl. 1 Kor 12,4-11; Eph 4,11-12).

6. Seit Aufnahme ihrer Arbeit hat sich die Internationale Kommission ARCIC mit Fragen der kirchlichen Lehre oder Praxis unter dem Aspekt unserer wirklichen, aber nicht vollen Gemeinschaft in Christus und der sichtbaren Einheit, zu der wir berufen sind, beschäftigt. Die Kommission hat stets versucht, gegensätzliche und festgefahrene Meinungen zu überwinden, um unser gemeinsames Erbe aufzudecken und fortzuführen. Auf der Grundlage ihrer vorangegangenen Arbeit stellt die Kommission nun eine weitere Erklärung dazu vor, wie die Gabe der Autorität, wenn sie richtig ausgeübt wird, die Kirche befähigt, ihren Weg fortzusetzen im Gehorsam gegenüber dem Heiligen Geist, der sie zum Heil der ganzen Welt treu am Evangelium festhalten lässt. Darüber hinaus möchten wir aufzeigen, dass die Ausübung und Annahme der Autorität in der Kirche mit der Antwort der Gläubigen auf das Evangelium untrennbar verbunden ist, dass sie im Zusammenhang mit der dynamischen Wechselwirkung von Schrift und Tradition steht und wie sie in der Gemeinschaft der Kirchen und der Kollegialität ihrer Bischöfe zum Ausdruck gebracht und erfahren wird. Im Lichte dieser Erkenntnisse sind wir zu einem tieferen Verständnis des universalen Primats gelangt, das der Einheit aller Ortskirchen dient.


II. Autorität in der Kirche

Jesus Christus: Das "Ja" Gottes zu uns und unser "Amen" zu Gott

7. Gott ist der Schöpfer des Lebens. Durch sein Wort und seinen Geist lässt Gott in vollkommener Freiheit das Leben entstehen. Trotz der Sünden des Menschen bleibt Gott in vollkommener Treue der Schöpfer der Hoffnung auf neues Leben für alle. Im Heilswerk Jesu Christi erneuert Gott die Verheißung an seine Schöpfung, denn "Gottes Ziel ist es, alle Menschen innerhalb einer verwandelten Schöpfung zur Gemeinschaft mit sich zu führen" (ARCIC, Kirche als Gemeinschaft, 16). Der Geist Gottes setzt sein Werk der Schöpfung und des Heils fort, um diese Aufgabe der Versöhnung und Einigung zu vollenden. Die Wurzel aller wahren Autorität ist daher das Werk des dreieinen Gottes, der Schöpfer des Lebens in all seiner Fülle ist.

8. Die Autorität Jesu Christi ist die des "treuen Zeugen", des "Amen" (vgl. Offb 1,5; 3,14), in dem alte Verheißungen Gottes ihr "Ja" finden. Als Paulus die Autorität seiner Lehren rechtfertigen musste, verwies er auf die vertrauenswürdige Autorität Gottes: "Gott ist treu, er bürgt dafür, dass unser Wort euch gegenüber nicht Ja und Nein zugleich ist. Denn Gottes Sohn Jesus Christus, der euch durch uns verkündigt wurde ... ist nicht als Ja und Nein zugleich gekommen; in ihm ist das Ja verwirklicht. Er ist das Ja zu allem, was Gott verheißen hat. Darum rufen wir durch ihn zu Gottes Lobpreis auch das Amen" (2 Kor 1,18-20). Paulus spricht vom "Ja" Gottes zu uns und dem "Amen" der Kirche zu Gott. In Jesus Christus, dem Sohn Gottes, der von einer Frau geboren wurde, werden das "Ja" Gottes zur Menschheit und das "Amen" der Menschheit zu Gott konkrete menschliche Realität. Dieses Thema, das "Ja" Gottes und das "Amen" der Menschheit in Jesus Christus, steht im Mittelpunkt der Ausführungen über die Autorität in dieser Erklärung.

9. Im Leben und im Dienste Jesu, der kam, um den Willen seines Vaters zu tun (vgl. Hebr 10,5-10), bis zu seinem Tod (vgl. Phil 2,8; Joh 10,18), äußerte sich das vollkommene menschliche "Amen", das Gott uns zum Zwecke der Versöhnung gesandt hat. In seinem Leben brachte Jesus seine völlige Hingabe zum Vater zum Ausdruck (vgl. Joh 5,19). Die Art und Weise, wie Jesus in seinem Dienst auf der Erde Autorität ausübte, wurde von seinen Mitmenschen als etwas Neues empfunden. Sie erkannten sie an seiner machtvollen Lehre und an seinen versöhnenden und befreienden Worten (vgl. Mt 7,28-29; Mk 1,22,27). Am deutlichsten zeigte sich seine Vollmacht durch seinen selbstlosen Dienst in aufopferungsvoller Liebe (vgl. Mk 10,45). Jesus sprach und handelte mit Autorität aufgrund seiner vollkommenen Gemeinschaft mit dem Vater. Seine Autorität erhielt er vom Vater (vgl. Mt 11,27; Joh 14,10-12). Dem auferstandenen Herrn ist alle Macht gegeben. Im Himmel und auf der Erde (vgl. Mt 28,18). Jesus Christus lebt und regiert jetzt mit dem Vater in der Einheit des Heiligen Geistes; er ist das Haupt seines Leibes, dei Kirche, und der Herr aller Schöpfung (vgl. Eph 1,18-23).

10. Der lebensspendende Gehorsam Jesu Christi ruft durch den Heiligen Geist unser "Amen" zu Gott dem Vater hervor. Dieses "Amen" rufen wir durch Christus zu Gottes Lobpreis, der uns den Heiligen Geist als Unterpfand seiner Treue in unser Herz gegeben hat (vgl. 2 Kor 1,20-22). Wir werden in Christus aufgerufen, von Gottes Ratschluss Zeugnis abzulegen (vgl. Lk 24,46-49), ein Zeugnis, das auch für uns Gehorsam bis zum Tod beinhalten kann. In Christus ist Gehorsam keine Last (vgl. 1 Joh 5,3). Er gründet auf der Befreiung, die durch den Geist Gottes bewirkt wird. Das göttliche "Ja" und unser "Amen" verdeutlichen sich in der Taufe, wenn wir gemeinsam mit den anderen Gläubigen, zu Gottes Werk in Christus "Amen" sagen. Durch den Heiligen Geist wird das "Amen" von uns Gläubigen in das "Amen" Christi einbezogen, durch den, mit dem und in dem wir dem Vater huldigen.

Das "Amen" des Gläubigen in dem "Amen" der Ortskirche

11. Das Evangelium erreicht die Menschen auf verschiedene Weisen: Durch das Zeugnis und Leben eines Elternteils oder anderer Christen, durch das Lesen der Heiligen Schrift, durch die Teilnahme an der Liturgie oder durch andere geistliche Erfahrungen. Auch die Annahme des Evangeliums wird auf verschiedene Weisen bewirkt: Durch die Taufe, durch die Erneuerung des Bundes, durch die Entscheidung, dem Glauben treu zu bleiben oder in der Aufopferung für Bedürftige. Mit diesen Taten verkündet der Mensch: "Ja, Jesus Christus ist mein Gott; er ist mein Heil, meine Quelle der Hoffnung, das wahre Gesicht des lebendigen Gottes."

12. Richtet der Gläubige das "Amen" persönlich an Christus, so ist stets eine weitere Dimension einbezogen: Ein "Amen" zum Glauben der Gemeinschaft der Christen. Die Person, die die Taufe empfängt, muss die volle Bedeutung ihrer Teilhabe am göttlichen Leben im Leib Christi erkennen. Das "Amen" des Gläubigen zu Christus wird vollkommener, wenn diese Person all das empfängt, was die Kirche im Glauben an das Wort Gottes zum authentischen Gegenstand der göttlichen Offenbarung erklärt. Auf diese Weise wird das "Amen", das zu dem gesprochen wird, was Christus für jeden Gläubigen ist, in das "Amen" einbezogen, das die Kirche zu dem sagt, was Christus für seinen Leib ist. Das Hineinwachsen in diesen Glauben kann für manchen eine mit Zweifeln und Konflikten verbundene Erfahrung sein. Für alle ist es eine Erfahrung, bei der die Integrität des Gewissens des Gläubigen eine entscheidende Rolle spielen muss. Das "Amen" des Gläubigen zu Christus ist so grundlegend, dass die einzelnen Christen ihr ganzes Leben lang aufgerufen sind, zu all dem "Amen" zu sagen, was die Gemeinschaft der Christen als die authentische Bedeutung des Evangeliums und als den Weg der Nachfolge Christi empfängt und lehrt.

13. Die Gläubigen folgen Christus in Gemeinschaft mit den anderen Christen in ihrer Ortskirche (vgl. Autorität in der Kirche l, 8, wo erläutert wird, dass unter der Einheit der Ortsgemeinden unter einem Bischof im allgemeinen das verstanden wird, was in unseren beiden Gemeinschaften als 'Ortskirche' bezeichnet wird). In der Ortskirche leben Christen miteinander. Dort finden Sie Unterstützung bei der Gewissensbildung und Kraft zur Oberwindung von Schwierigkeiten. Sie werden getragen durch die Gnade, die Gott seinem Volk zuteil werden lässt: Die Heilige Schrift, die in der Predigt, der Katechese und im Glaubensbekenntnis ausgelegt wird; die Sakramente; der Dienst des geweihten Amtes; das Leben in Gebet und gemeinsamer Verehrung; das Zeugnis der Heiligen. Der Gläubige wird in ein "Amen" des Glaubens einbezogen, das älter, tiefer, weiter, reicher ist als das "Amen" des einzelnen zum Evangelium. Daher ist die Beziehung zwischen dem Glauben des einzelnen und dem Glauben der Kirche komplexer, als es mitunter erscheinen mag. Jeder Getaufte hat Anteil an der reichen Erfahrung der Kirche, die, auch wenn sie sich mit den Fragen der jeweiligen Zeit auseinander zusetzen hat, weiterhin das verkündet, was Christus für seinen Leib ist. Durch die Gnade des Heiligen Geistes erlangt jeder Gläubige gemeinsam mit den Gläubigen aller Zeiten und allerorts diesen Glauben der Kirche in der Gemeinschaft der Heiligen. Die Gläubigen leben dann ein zweifaches "Amen" in der fortdauernden Verehrung, Lehre und Ausübung des Glaubens innerhalb ihrer Ortskirche. Die Ortskirche ist eine eucharistische Gemeinschaft. Im Mittelpunkt ihres Lebens steht die Feier der Heiligen Eucharistie, in der alle Gläubigen das "Ja" Gottes in Christus an sie hören und empfangen. Im großen Dankgebet, wenn das Gedächtnis der Gabe Gottes im Heilswerk des gekreuzigten und auferstandenen Christus gefeiert wird, ist die Gemeinschaft eins mit alten Christen aller Kirchen, die seit Beginn und bis zum Ende das "Amen" der Menschheit zu Gott verkünden - das "Amen", von dem in der Apokalypse geschrieben steht, dass es im Mittelpunkt der großen Liturgie des Überlieferung und Apostolizität: Das "Amen" der Ortskirche innerhalb der Gemeinschaft der Kirchen.

14. Das "Ja" Gottes gebietet das "Amen" der Gläubigen und lädt sie dazu ein. Das geoffenbarte Wort, über das die apostolische Gemeinschaft ursprünglich Zeugnis ablegte, wird im Leben der gesamten christlichen Gemeinschaft empfangen und weitergegeben. Die Überlieferung (paradosis) bezieht sich auf diesen Prozeß(1) Das Evangelium des gekreuzigten und auferstandenen Christus wird in den christlichen Kirchen fortwährend weitergegeben und empfangen (vgl. 1 Kor 15,3). Diese Überlieferung oder Weitergabe des Evangeliums ist das Werk des Heiligen Geistes, insbesondere durch den Dienst des Wortes und des Sakraments und im gemeinschaftlichen Leben des Gottesvolkes. Die Überlieferung ist ein dynamischer Prozess, bei dem jeder Generation mitgeteilt wird, was ein für allemal der Gemeinschaft der Apostel übermittelt wurde. Die Überlieferung ist weit mehr als die Obermittlung von Heilswahrheiten. Ein minimalistisches Verständnis der Überlieferung, das sie auf ein Bestandsverzeichnis der dogmatischen und kirchlichen Entscheidungen reduzieren würde, ist unzureichend. Die Kirche empfängt all jene Elemente, auf denen die kirchliche Gemeinschaft begründet ist, und muss sie weitergeben: Taufe, Bekenntnis des apostolischen Glaubens, Feier der Eucharistie, Führung durch ein apostolisches Amt (vgl. Kirche als Gemeinschaft 15,43). In der Ökonomie (oikonomia) der Liebe Gottes zur Menschheit steht das Wort, das Fleisch geworden ist und in unserer Mitte wohnte, von Anfang an und bis zum Ende im Mittelpunkt der übermittelten Botschaft.

15. Die Überlieferung ist ein Weg, mit dem Gott seine Liebe in der Kirche und in der heutigen Welt zugänglich macht. Durch sie erlangt die Menschheit von einer Generation zur nächsten und von einem Ort zum nächsten die Teilhabe an der Gemeinschaft der Heiligen Dreifaltigkeit. Durch den Prozess der Tradition spendet die Kirche die Gnade des Herrn Jesus Christus und die koinonia des Heiligen Geistes (vgl. 2 Kor 13,13). Daher ist die Überlieferung ein wesentlicher Bestandteil der Ökonomie der Gnade, der Liebe und der Gemeinschaft. Diejenigen, deren Ohren nicht gehört und deren Augen nicht gesehen haben, erfahren in dem Augenblick des Empfangs des heilbringenden Evangeliums Erleuchtung, Vergebung, Versöhnung und Befreiung. Diejenigen, die an der Gemeinschaft des Evangeliums teilhaben, können nicht umhin, es anderen zu überbringen, auch wenn dies mit dem Martyrium verbunden ist. Die Überlieferung ist einerseits eine wertvolle Gabe an das Gottesvolk und andererseits eine Gabe, die mit der gesamten Menschheit geteilt werden soll.

16. Die apostolische Überlieferung ist eine Gabe Gottes, die stets neu empfangen werden muss. Der Heilige Geist formt, erhält und stützt durch ihre Hilfe die Gemeinschaft der Ortskirchen von einer Generation zur nächsten. Die Weitergabe und der Empfang der apostolischen Überlieferung ist ein Akt der Gemeinschaft, durch den der Heilige Geist unsere heutigen Ortskirchen mit denen vereint, die ihnen in dem einen apostolischen Glauben vorausgingen. Der Prozess der Tradition bringt den beständigen und fortwährenden Empfang und die Übermittlung des geoffenbarten Wortes Gottes unter vielen verschiedenen Bedingungen und in sich ständig wandelnden Zeiten mit sich. Das "Amen" der Kirche zur apostolischen Überlieferung ist die Frucht des Heiligen Geistes, der die Jünger stets in die ganze Wahrheit führt; d.h. in Christus, der der Weg, die Wahrheit und das Leben ist (vgl. Joh 16,13:14,6).

17. Durch die Überlieferung wird die Apostolizität der Kirche zum Ausdruck gebracht. Was die Apostel empfangen und verkündet haben, ist in der Überlieferung der Kirche zu finden, in der das Wort Gottes verkündet und die Sakramente Christi in der Kraft des Heiligen Geistes gespendet werden. Die heutigen Kirchen sind verpflichtet, die eine, lebendige apostolische Überlieferung zu empfangen, ihr Leben entsprechend dieser Überlieferung zu führen und sie in einer Weise zu vermitteln, dass Christus, der in Herrlichkeit kommt, das Gottesvolk den Glauben bekennend und lebend vorfindet, der den Heiligen ein für allemal anvertraut wurde (vgl. Jud 3).

18. Die Überlieferung vergegenwärtigt das Zeugnis der apostolischen Gemeinschaft in der heutigen Kirche durch ihr gemeinsames Gedächtnis. Durch die Verkündigung des Wortes und die Feier der Sakramente des Heiligen Geistes werden die Herzen der Gläubigen geöffnet und ihnen die Auferstehung des Herrn geoffenbart. Der Heilige Geist, der alle Zeit im Dienste Christi der Kirche alles lehren wird und sie an alles erinnern wird, was Christus getan und gesagt hat, vergegenwärtigt die Früchte seines Heilswerkes und den Vorgeschmack auf das Himmelreich (vgl. Joh 2,22; 14,26). Der Zweck der Überlieferung ist erfüllt, wenn durch den Heiligen Geist das Wort im Glauben und in der Hoffnung empfangen wurde und gelebt wird. Das Zeugnis der Verkündigung, der Sakramente und des Lebens in Gemeinschaft ist zugleich Inhalt und Ergebnis der Überlieferung. Daher trägt das Gedächtnis Früchte im treuen Leben der Gläubigen innerhalb der Gemeinschaft ihrer Ortskirche.

Die Heilige Schrift: Das "Ja" Gottes und das "Amen" des Gottesvolkes

19. In der Überlieferung nimmt die Schrift einen einzigartigen und normativen Platz ein und gehört zu dem, was uns für alle Zeiten gegeben wurde. Weil sie das geschriebene Zeugnis von Gottes "Ja" ist, muss die Kirche ihre Lehre, ihre Verkündigung und ihr Handeln beständig an ihr messen. "Da die Schrift das auf einzigartige Weise inspirierte Zeugnis von der göttlichen Offenbarung ist, müssen die Ausdrucksformen der Kirche für diese Offenbarung an ihrer Obereinstimmung mit der Schrift gemessen werden" (Autorität in der Kirche, Erläuterung, 2). Durch die Schrift wird Gottes Offenbarung gegenwärtig und in das Leben der Kirche übertragen. Anerkannt wird das "Ja" Gottes im und durch das "Amen" der Kirche, die die authentische Offenbarung Gottes empfängt. Indem die Kirche einige Texte als wahre Zeugnisse von der göttlichen Offenbarung aufnahm, entstand ihre Heilige Schrift. Sie erachtet ausschließlich diesen Korpus als das unter dem Anhauch des Hl. Geistes geschriebene Wort Gottes und als solches als in einzigartiger Weise autoritativ.

20. In der Schrift fließen verschiedene Strömungen jüdischer und christlicher Traditionen zusammen. Diese Traditionen zeigen die Art, wie Gottes Wort in spezifischen Kontexten empfangen, ausgelegt und weitergegeben wurde, je nach den Bedürfnissen, der Kultur und den Lebensbedingungen des Volkes Gottes. Sie enthalten die Offenbarung des göttlichen Heilsplanes, der in Jesus Christus verwirklicht und in den ersten Christengemeinden erlebt wurde. In diesen Gemeinden wurde Gottes "Ja" auf neue Weise empfangen. Im Neuen Testament ist erkennbar, wie die Schriften des Ersten Testaments als Offenbarung des einen und wahren Gottes empfangen und auch als Offenbarung seines letzten Wortes in Christus neu ausgelegt und auf erneute Weise empfangen wurden.

21. Alle Verfasser des Neuen Testaments waren durch die Erfahrungswelt ihrer eigenen Gemeinschaften beeinflusst. Was sie mit ihren eigenen Fähigkeiten und theologischen Erkenntnissen überliefert haben, ist ein Bericht jener Elemente des Evangeliums, die die Kirchen ihrer Zeit und in ihren ganz verschiedenen Situationen im Gedächtnis bewahrt haben. Die Lehre des Paulus über den Leib Christi beispielsweise ist stark von den Problemen und Spaltungen der Ortskirche in Korinth geprägt. Wenn Paulus von der Vollmacht spricht, die der Herr ihm verliehen hat, "damit ich bei euch aufbaue, nicht damit ich niederreiße" (2 Kor. 10,8), dann tut er dies vor dem Hintergrund seines stürmischen Verhältnisses zur Kirche von Korinth. Sogar in den zentralen Bekundungen unseres Glaubens findet sich häufig ein deutlicher Widerhall der konkreten und manchmal dramatischen Situation einer Ortskirche oder einer Gruppe von Ortskirchen, denen wir für die treue Weitergabe der apostolischen Überlieferung zu Dank verpflichtet sind. Die in den Johannesschriften enthaltene Betonung der Gegenwart des Herrn im menschlichen Fleisch, der vor und nach seiner Auferstehung gesehen und berührt werden konnte (vgl. Joh 20,27; 1 Joh 4,2), hat mit dem Konflikt zu tun, der in den Johannes-Gemeinden darüber bestand. Durch eine solche Auseinandersetzung bestimmter Gemeinden zu bestimmten Zeiten, die sich bemühten, das an sie gerichtete Wort Gottes zu erkennen, haben wir mit der Heiligen Schrift einen autoritativen Bericht der apostolischen Überlieferung, die von einer Generation an die nächste und von einer Kirche an die andere weitergeben werden muss und zu der die Gläubigen "Amen" sagen.

22. Die Zusammenstellung des Kanons der Schriften war ein wesentlicher Bestandteil des Überlieferungsprozesses. Die Anerkennung dieser Schriften als zum Kanon gehörend, die nach einer langen Zeit kritischer Prüfung durch die Kirche erfolgte, war zugleich ein Akt des Gehorsams und der Autorität. Es war ein Akt des Gehorsams insofern, als die Kirche Gottes lebensspendendes "Ja" durch die Schriften erkannte und empfing und sie als Glaubensnorm annahm. Es war ein Akt der Autorität insofern, als die Kirche unter der Führung des Heiligen Geistes diese Texte empfing und weitergab und dabei erklärte, dass diese - weil vom Heiligen Geist inspiriert - in den Kanon der Schriften aufzunehmen seien und andere nicht.

23. Die Bedeutung des geoffenbarten Evangeliums Gottes wird nur in der Kirche voll und ganz verstanden. Gottes Offenbarung wurde einer Gemeinschaft anvertraut. Es ist nicht richtig, die Kirche als eine Ansammlung von einzelnen Gläubigen zu beschreiben oder ihren Glauben als die Summe der Überzeugungen einzelner Personen zu sehen. Die Gläubigen bilden zusammen das Glaubensvolk, weil sie durch die Taufe in eine Gemeinschaft hineingenommen werden, die den Schriftkanon als das authentische Wort Gottes annimmt; sie empfangen den Glauben innerhalb dieser Gemeinschaft. Der Glaube der Gemeinschaft geht dem Glauben des einzelnen voraus. Auch wenn der Glaubensweg eines Menschen mit dem persönlichen Lesen der Schrift vielleicht beginnt, darf es nicht dabei bleiben. Eine individualistische Auslegung der Schriften harmoniert nicht mit dem Lesen des Textes im Gemeinschaftsleben der Kirche und ist mit dem Wesen der Autorität des geoffenbarten Wortes Gottes unvereinbar (vgl. 2 Petr 1,20-21). Das Wort Gottes und die Kirche Gottes können nicht voneinander getrennt werden.

Rezeption und erneuerte Rezeption: Das "Amen" der Kirche auf das Wort Gottes

24. Durch die Jahrhunderte hinweg empfängt und erkennt die Kirche als Gnadengabe Gottes all das, was sie als einen wahrhaften Ausdruck der Überlieferung anerkennt, die den Aposteln für alle Zeiten anvertraut wurde. Diese Rezeption ist zugleich ein Akt der Treue und der Freiheit. Die Kirche muss treu bleiben, damit Christus, der in Herrlichkeit wiederkommt, in der Kirche die von ihm gegründete Gemeinschaft wiedererkennt. Sie muss frei bleiben, damit sie die apostolische Überlieferung in einer neuen Weise je nach den Situationen, mit denen sie konfrontiert wird, empfangen kann. Die Kirche hat die Aufgabe, die apostolische Überlieferung in ihrer Gesamtheit weiterzugeben, auch wenn es Teile geben mag, die ihrem Empfinden nach nur schwer in ihr Leben und ihre Feiern eingebunden werden können. Was in der Vergangenheit für frühere Generationen von großer Bedeutung war, kann möglicherweise in der Zukunft wieder wichtig werden, auch wenn seine Bedeutung in der Gegenwart nicht klar ist.

25. In der Kirche kann das Gedächtnis des Gottesvolkes durch das begrenzte und sündhafte Wesen des Menschen beeinträchtigt oder sogar verzerrt sein. Auch wenn den Kirchen der Beistand des Heiligen Geistes verheißen ist, so übersehen sie manchmal Aspekte der apostolischen Überlieferung und erkennen nicht das vollständige Bild des Königreiches Gottes, in dessen Licht wir Christus zu folgen suchen. Die Kirchen leiden, wenn irgendein Element der kirchlichen Gemeinschaft vergessen, außer acht gelassen oder geschmäht wird. Eine Rückbesinnung auf die Überlieferung in einer neuen Situation ist das Mittel, mit dem die Offenbarung Gottes in Christus in Erinnerung gerufen wird. Dabei helfen die Erkenntnisse von Exegeten und Theologen und die Weisheit von Heiligen. Möglicherweise führt dies zu einer Wiederentdeckung von außer acht gelassenen Elementen, zu einem neuerlichen Erinnern an die Verheißungen Gottes und damit auch zu einer Erneuerung des "Amen" durch die Kirche. Ebenso kann dies zu einer sorgfältigen Überprüfung des Empfangenen führen, weil einige der Formulierungen der Überlieferung in einem neuen Kontext als unangemessen oder sogar irreführend erachtet werden. Dieser gesamte Prozess kann als erneuerte Rezeption bezeichnet werden.

Katholizität: Das "Amen" der gesamten Kirche

26. Es gibt zwei Dimensionen der Gemeinschaft in der apostolischen Überlieferung: Die diachronische und die synchronische. Der Überlieferungsprozess führt eindeutig zur Weitergabe des Evangeliums von einer Generation an die nächste (diachronisch). Wenn die Kirche in der Wahrheit geeint bleiben soll, dann erfordert dies auch die Gemeinschaft der Kirchen aller Orte in diesem einen Evangelium (synchronisch). Beides ist notwendig für die Katholizität der Kirche. Christus verheißt, dass der Heilige Geist die wesentliche und erlösende Wahrheit im Gedächtnis der Kirche halten wird und sie so zu ihrer Sendung ermächtigt (vgl. Joh 14,26; 15,26-27). Diese Wahrheit muss von den Gläubigen immer und überall auf der ganzen Welt weitergegeben und neu angenommen werden als Antwort auf die Vielfalt und die Komplexität der menschlichen Erfahrung. Es gibt keinen Teil der Menschheit, keine Rasse, keine sozialen Umstände, keine Generation, für die diese Erlösung, die durch die Weitergabe des Wortes Gottes vermittelt wird, nicht gedacht ist (vgl. Kirche als Gemeinschaft, 34).

27. Angesichts der Vielfalt des menschlichen Lebens kommt es durch die Begegnung mit der lebendigen Überlieferung zu zahlreichen Ausdrucksformen des Evangeliums. Wo die verschiedenen Ausdrucksformen dem in Jesus Christus geoffenbarten und von der apostolischen Gemeinschaft weitergegebenen Wort treu sind, da stehen die Kirchen, in denen sich diese Ausdrucksformen finden lassen, in wahrer Gemeinschaft miteinander. Denn diese Vielfalt der Traditionen ist ja die praktische Bekundung der Katholizität und ist vielmehr eine Bestätigung der Kraft der Überlieferung und steht keineswegs im Widerspruch zu ihr. Gott hat die Vielfalt unter den Menschen geschaffen, und so erfordern die Treue und Identität der Kirche nicht Uniformität von Ausdrucksform und Formulierung auf allen Ebenen und in allen Situationen, sondern eher katholische Vielfalt innerhalb der Einheit der Gemeinschaft. Die Fülle der Traditionen ist eine lebendige Quelle für eine versöhnte Menschheit. "Die Menschen sind von Gott in seiner Liebe mit solcher Verschiedenheit geschaffen, damit sie an jener Liebe teilnehmen können, indem sie miteinander das teilen, was sie haben und was sie sind, und sich so in ihrer gegenseitigen Gemeinschaft bereichern." {Kirche als Gemeinschaft, 35)

28. Das Volk Gottes als ganzes ist Träger der lebendigen Überlieferung. Die Aufgabe des gesamten Volkes Gottes ist es, das Wort Gottes zu erkennen, zu aktualisieren und weiterzugeben, wobei dies in unterschiedlichen Situationen neue Herausforderungen an das Evangelium mit sich bringt. Der Heilige Geist wirkt durch alle Glieder der Gemeinschaft und nutzt die Gaben, die er jedem einzelnen verleiht, zum Wohle aller. Besonders die Theologen dienen der Gemeinschaft der gesamten Kirche durch ihre Untersuchungen darüber, ob und inwieweit neue Erkenntnisse in den kontinuierlichen Strom der Überlieferung eingebracht werden sollten. In jeder Gemeinschaft besteht ein Austausch, ein wechselseitiges Geben und Nehmen, bei dem die Bischöfe, Priester und Laien von anderen Gliedern des gesamten Leibes empfangen, ihnen aber auch geben.

29. Jeder Christ, der Christus treu bleiben will und in das Leben der Kirche vollständig eingebunden ist, trägt einen sensus fidei in sich. Diesen sensus fidei könnte man als geistliches Urteilsvermögen beschreiben, als eine Intuition, die durch das Beten und Leben in der Gemeinschaft als treues Glied der Kirche entsteht. Wenn diese Fähigkeit gemeinschaftlich durch alle Gläubigen ausgeübt wird, dann können wir von der Ausübung des sensus fidelium sprechen (vgl. Autorität in der Kirche, Erläuterung, 3-4). Die Ausübung des sensus fidei durch jedes Glied der Kirche trägt zur Bildung des sensus fidelium bei, wodurch die Kirche als ganzes Christus treu bleibt. Durch den sensus fidelium wirkt der gesamte Leib am Amt jener innerhalb der Gemeinschaft mit - außerdem empfängt er von diesem Amt und hält es hoch -, die episkope ausüben und so über das lebendige Gedächtnis der Kirche wachen (vgl. Autorität in der Kirche l, 5-6). In unterschiedlicher Weise ist somit das ~men" des einzelnen Gläubigen in das "Amen" der gesamten Kirche eingebunden.

30. Jene, die episkope im Leib Christi ausüben, dürfen nicht von der Gesamtheit des ganzen Gottesvolkes, in dem sie ihre Aufgabe wahrnehmen, getrennt gesehen werden. Sie müssen den sensus fidelium beachten, an dem auch sie teilhaben, wenn sie erkennen wollen, dass etwas zum Wohle und für die Sendung der Gemeinschaft erforderlich ist oder dass ein Element der Überlieferung auf neue Weise empfangen werden muss. Das Charisma und die Funktion von episkope sind auf besondere Weise mit dem Amt des Gedächtnisses verbunden, das die Kirche beständig in der Hoffnung erneuert. Durch dieses Amt erhält der Heilige Geist der Kirche ein lebendiges Gedächtnis dessen, was Gott getan und geoffenbart hat, und nährt ihre Hoffnung auf das, was Gott noch tun wird, um alle Dinge in Christus zu einen. Auf diese Weise wird der eine Glaube nicht nur von Generation zu Generation, sondern auch von Ort zu Ort weitergegeben und gelebt. Dieses Amt üben der Bischof oder auch geweihte Personen unter der Aufsicht des Bischofs aus, wenn sie das Wort Gottes verkünden, Sakramente spenden und ihre Aufgabe im Leitungsamt für das Gemeinwohl wahrnehmen. Die Bischöfe, Priester und die anderen Gläubigen müssen allesamt das anerkennen und empfangen, was ihnen jeweils gegenseitig von Gott vermittelt wird. Auf diese Weise stehen der sensus fidelium des Volkes Gottes und das Amt des Gedächtnisses in einem wechselseitigen Verhältnis zueinander.

31. Anglikaner und Katholiken können grundsätzlich allem Zuvorgenannten zustimmen, müssen sich jedoch bewusst darum bemühen, sich dieses gemeinsame Verständnis wieder in Erinnerung zu rufen. Wenn christliche Gemeinschaften in wirklicher, aber nicht in voller Gemeinschaft zueinander stehen, dann sind sie aufgefordert, in der jeweils anderen Gemeinschaft Elemente der apostolischen Überlieferung anzuerkennen, die sie vielleicht außer acht gelassen, vergessen oder noch nicht vollständig verstanden haben. Folglich müssen sie diese Elemente annehmen oder sich aufs Neue aneignen und erneut die Weisen ihrer getrennten Schriftauslegung überdenken. Ihr Leben in Christus wird reicher, wenn sie einander geben und voneinander empfangen. Sie wachsen im Verständnis und in der Erfahrung ihrer Katholizität durch die Wechselwirkung zwischen sensus fidelium und dem Amt des Gedächtnisses in der Gemeinschaft der Gläubigen. In dieser Ökonomie des Gebens und Empfangens in einer wirklichen, aber nicht vollen Gemeinschaft nahem sie sich der gemeinsamen Teilhabe an dem einen "Amen" Christi zum Ruhme Gottes.


III. Die Ausübung von Autorität in der Kirche


Verkündigung des Evangeliums: Die Ausübung von Autorität im Hinblick auf Sendung und Einheit

32. Die Autorität, die Jesus seinen Jüngern verliehen hat, war vor allem die Vollmacht, das Reich Gottes zu verkünden, zu predigen und zu heilen (vgl. Lk 9,1-2; 10,1). Der auferstandene Christus ermächtigte sie, das Evangelium auf der ganzen Welt zu verbreiten (vgl. Mt 28,18-20). In der frühen Kirche wurde die Verkündigung des Wortes Gottes in der Kraft des Heiligen Geistes als das wesentliche Merkmal der apostolischen Autorität betrachtet (vgl. 1 Kor 1,17; 2,4-5). Mit der Verkündigung des gekreuzigten Christus wird das "Ja" Gottes zu den Menschen zu einer gegenwärtigen Realität, und alle werden eingeladen, mit ihrem "Amen" zu antworten. Daher hat die Ausübung der Amtsautorität innerhalb der Kirche, nicht zuletzt die derjenigen, die mit dem Amt der episkope beauftragt wurden, eine grundlegend missionarische Dimension. Autorität wird innerhalb der Kirche zum Wohle derjenigen, die außen stehen, ausgeübt, so dass das Evangelium "mit Macht und mit dem Heiligen Geist und mit voller Gewissheit" (1 Thess 1,5) verkündet werden kann. Diese Autorität ermächtigt die gesamte Kirche, dem Evangelium Gestalt zu geben und die missionarische und prophetische Dienerin des Herrn zu werden.

33. Jesus betete zum Vater, dass seine Jünger eins sein mögen, "damit die Welt erkennt, dass du mich gesandt hast und die Meinen ebenso geliebt hast wie mich" (Job 17,23). Wenn die Christen keine Übereinstimmung über das Evangelium selbst haben, wird dadurch die machtvolle Wirkung seiner Verkündigung beeinträchtigt. Wenn sie nicht eins im Glauben sind, können sie nicht eins im Leben sein und somit vollkommen demonstrieren, dass sie dem Willen Gottes, alles durch Christus mit dem Vater zu versöhnen, treu sind (vgl. Kol 1,20). Solange die Kirche nicht als die Gemeinschaft der Versöhnung lebt, zu der Gott sie aufruft, kann sie dieses Evangelium nicht angemessen predigen oder den Plan Gottes glaubwürdig verkünden, seine zerstreuten Kinder wieder in die Einheit unter Christus als dem Herrn und Erlöser zu sammeln (vgl. Job 11,52). Nur wenn alle Gläubigen in der gemeinsamen Feier der Eucharistie vereint sind (vgl. Kirche als Gemeinschaft, 24), wird der Gott, dessen Absicht es ist, alles in Christus zu vereinen (vgl. Eph 1,10), wahrhaftig durch das Gottesvolk verherrlicht werden. Die Herausforderung und Verantwortung derer, die in der Kirche Autorität besitzen, besteht also darin, ihr Amt so auszuüben, dass sie die Einheit der ganzen Kirche im Glauben und Leben in einer Weise fördern, die die legitime Vielfalt der Ortskirchen bereichert und nicht mindert.

Synodalität: Die Ausübung von Autorität in Gemeinschaft

34. In jeder Ortskirche sind alle Gläubigen aufgerufen, ihren Weg gemeinsam in Christus zu gehen. Der Terminus Synodalität (abgeleitet von syn-hodos, was "gemeinsamer Weg" bedeutet) zeigt die Art und Weise, in der die Gläubigen und die Kirchen in Gemeinschaft miteinander gehalten werden, wenn sie den Weg gemeinsam gehen. Er bringt Ihre Berufung als Anhänger des Weges zum Ausdruck (vgl. Apg 9,2), mit Christus, der der Weg ist (vgl. Joh 14,6), gemeinsam zu leben, zu arbeiten und den Weg zu gehen. Wie ihre Vorgänger folgen sie Jesus auf dem Weg (vgl. Mk 10,52), bis er wiederkommt.

35. In der Gemeinschaft der Ortskirchen wirkt der Heilige Geist, um jeder einzelnen Kirche durch die Gnade der Versöhnung und der Gemeinschaft mit Christus Gestalt zu geben. Nur durch das Wirken des Heiligen Geistes kann die Ortskirche dem "Amen" Christi treu sein und in die Welt gesandt werden, um alle Menschen zur Teilhabe an diesem "Amen" zu bewegen. Durch diese Gegenwart des Heiligen Geistes wird die Ortskirche in der Überlieferung bewahrt. Sie empfängt die Fülle des apostolischen Glaubens sowie die Mittel der Gnade und gibt sie weiter. Der Heilige Geist festigt die Ortskirche in der Wahrheit in der Weise, dass ihr Leben die rettende Wahrheit verkörpert, die in Christus geoffenbart wurde. Von Generation zu Generation soll die Autorität des lebendigen Wortes in der Ortskirche durch alle Aspekte ihres Lebens in der Welt gegenwärtig gemacht werden. Die Autorität soll innerhalb der Strukturen und des gemeinschaftlichen Lebens der Kirche so ausgeübt werden, dass sie dem Leben in Christus entspricht (vgl. Phil 2,5).

36. Der Geist Christi stattet jeden Bischof mit der pastoralen Autorität aus, die zur wirksamen Ausübung der episkope innerhalb einer Ortskirche nötig ist. Diese Autorität schließt notwendig die Verantwortung ein, die Entscheidungen zu treffen und umzusetzen, die um der koinonia willen vom Amt eines Bischofs gefordert sind. Ihr bindender Charakter ist in der Aufgabe des Bischofs inbegriffen, durch Verkündigung und Auslegung des Wortes Gottes den Glauben zu lehren, für die Feier der Sakramente Sorge zu tragen und die Kirche in Heiligkeit und Wahrheit zu erhalten. Die in Ausübung seiner Aufgabe vom Bischof getroffenen Entscheidungen haben eine Autorität, die die Gläubigen verpflichtet sind anzunehmen und anzuerkennen (vgl. Autorität in der Kirche II, 17). Durch ihren sensus fidei können die Gläubigen sowohl das Wirken Gottes in der Ausübung der bischöflichen Autorität im Gewissen erkennen, als auch als Gläubige darauf antworten. Darauf begründet sich ihr Gehorsam - ein freiheitlicher und kein sklavischer Gehorsam. Die Jurisdiktion der Bischöfe ist eine Folge der Berufung, die sie empfangen haben, ihre Kirchen in ein authentisches "Amen" zu führen; sie ist keine willkürliche Macht eines Menschen über die Freiheit der anderen. Innerhalb des funktionierenden sensus fidelium besteht eine sich ergänzende Beziehung zwischen dem Bischof und der übrigen Gemeinschaft. In der Ortskirche ist die Eucharistie der fundamentale Ausdruck des gemeinsamen Weges (Synodalität) des Gottesvolkes. Im betenden Dialog führt der Vorsteher das Volk dazu, sein ,Amen" zum eucharistischen Gebet zu sprechen. In der Einheit des Glaubens mit dem Ortsbischof ist sein "Amen" das lebendige Gedächtnis des großen "Amens", das der Herr zum Willen des Vaters gesprochen hat.

37. Die gegenseitige Abhängigkeit aller Kirchen voneinander ist nach dem Willen Gottes ein integraler Aspekt der kirchlichen Wirklichkeit. Keine Ortskirche, die an der lebendigen Überlieferung teilhat, kann sich als selbstgenügsam betrachten. Deshalb sind Formen der Synodalität erforderlich, um die Gemeinschaft der Ortskirchen zu manifestieren und jede von ihnen in Treue zum Evangelium zu stützen. Das Bischofsamt hat eine entscheidende Funktion, denn es dient der Gemeinschaft innerhalb der Ortskirchen und der Gemeinschaft der Ortskirchen untereinander. Ihre Gemeinschaft kommt durch die Zugehörigkeit jedes Bischofs zum Bischofskollegium zum Ausdruck. Bischöfe stehen sowohl persönlich als auch im Kollegium im Dienste der Gemeinschaft und tragen Sorge für die Synodalität in all ihren Ausdrucksformen. Zu diesen Ausdrucksformen gehören die verschiedensten Organe, Instrumente und Institutionen, in erster Linie Synoden bzw. Räte auf lokaler, provinzieller, internationaler und ökumenischer Ebene. Die Aufrechterhaltung der Gemeinschaft macht es erforderlich, dass es auf jeder Ebene eine Stelle gibt, die die entsprechenden Entscheidungen trifft. Werden diese Entscheidungen von der größeren Gemeinschaft der Kirchen ernsthaft in Frage gestellt, muss die Synodalität eine umfassendere Ausdrucksform finden.

38. In unseren beiden Gemeinschaften treffen sich die Bischöfe als Kollegium, nicht als Einzelpersonen, jedoch als solche, die innerhalb des synodalen Lebens und für das synodale Leben der Ortskirchen Autorität ausüben. Die Gläubigen zu Rate zu ziehen, ist ein Aspekt der bischöflichen Aufsicht. Jeder Bischof ist sowohl eine Stimme der Ortskirche als auch ein Vermittler, durch den die Ortskirche von anderen Kirchen lernt. Die gemeinsame Beratung der Bischöfe hat das Ziel, den in der Ortskirche und in der größeren Gemeinschaft der Kirchen gegenwärtigen sensus fidelium sowohl wahrzunehmen als auch zu artikulieren. Die Bischöfe haben eine lehramtliche Funktion. D.h. in dieser Gemeinschaft der Kirchen obliegt es ihnen festzulegen, was als in Treue zur apostolischen Überlieferung stehend gelehrt werden soll. Katholiken und Anglikaner teilen dieses Verständnis von Synodalität, bringen es jedoch in unterschiedlicher Weise zum Ausdruck.

39. Zur Zeit der englischen Reformation fand die Tradition der Synodalität in der Kirche von England ihren Ausdruck darin, dass sowohl Synoden (bestehend aus Bischöfen und Geistlichen) als auch das Parlament (bestehend aus Bischöfen und Laien) herangezogen wurden, um Liturgie, Lehre und Kirchenordnung festzulegen. Die Autorität Allgemeiner Räte (General Councils) wurde ebenfalls anerkannt. In der Anglikanischen Kirchengemeinschaft entstanden im 19. Jahrhundert neue Formen der Synoden, und die Laien wurden seit dieser Zeit stärker am Entscheidungsprozeß beteiligt. Obwohl Bischöfe, Geistliche und Laien sich miteinander beraten und gemeinsam das Kirchenrecht gestalten, tragen die Bischöfe eine deutlich abgegrenzte und entscheidende Verantwortung. In allen Teilen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft tragen die Bischöfe eine einzigartige Aufsichtsverantwortung. Eine Diözesansynode kann zum Beispiel nur vom Bischof einberufen werden, und ihre Entscheidungen sind nur mit der Zustimmung des Bischofs gültig. Auf provinzialer oder nationaler Ebene übt das Haus der Bischöfe eine besondere und einzigartige Funktion in Fragen der Lehre, des Gottesdienstes und der Moral aus. Darüber hinaus haben Anglikanische Synoden eucharistischen Charakter, auch wenn sie größtenteils nach parlamentarischen Verfahrensweisen abgehalten werden. Aus diesem Grund hat der Bischof als Vorsteher der Eucharistie auch entsprechend den Vorsitz in der Diözesansynode, die sich versammelt, um das Heilswerk Gottes durch das Leben und das Wirken der Ortskirche Gegenwart werden zu lassen. Darüber hinaus üben die Bischöfe nicht nur die episkope in der Ortskirche aus, sondern sorgen sich auch um die Belange aller Kirchen. Dies geschieht in jeder Provinz der Anglikanischen Kirchengemeinschaft mit Hilfe von Organen wie den Häusern der Bischöfe und den Provinz- und Generalsynoden. In der Anglikanischen Kirchengemeinschaft als ganzer dienen die Primatstreffen, der Anglikanische Konsultativrat (Anglican Consultative Council), die Lambeth-Konferenz und der Erzbischof von Canterbury als Mittel der Synodalität.

40. In der Römisch-Katholischen Kirche gibt es eine ununterbrochene Tradition der Synodalität. Nach der Reformation wurden weiterhin von Zeit zu Zeit in verschiedenen Diözesen und Regionen Synoden von Bischöfen und Geistlichen abgehalten, und auf universaler Ebene fanden drei Konzilien statt. Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert entstanden spezifische Beratungsgremien der Bischöfe und Bischofskonferenzen, die den Zweck hatten, den Ortskirchen einer bestimmten Region die Möglichkeit zu geben, gemeinsam den missionarischen Aufgaben gerecht zu werden und mit neuen pastoralen Situationen umzugehen. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sind sie zu einem festen Bestandteil der nationalen und regionalen Strukturen geworden. Mit einer Entscheidung, die unter den Konzilsbischöfen Unterstützung fand, rief Papst Paul VI. die Synode der Bischöfe ins Leben, die sich mit den Fragen der kirchlichen Mission in der gesamten Welt befassen sollte. Der alte Brauch der ad limina Besuche an den Grabstätten der Apostel Petrus und Paulus und beim Bischof von Rom ist dadurch erneuert worden, dass nicht einzelne Personen, sondern Gruppen aus einer Region zu Besuch kommen. Der neuere Brauch des Bischofs von Rom, die Ortskirchen zu besuchen, ist ein Versuch, in ihnen ein tieferes Gefühl der Zusammengehörigkeit mit der Gemeinschaft der Kirchen zu fördern und ihnen ein größeres Bewusstsein für die Situation der anderen zu geben. All diese synodalen Institutionen geben sowohl den Ortsbischöfen als auch dem Bischof von Rom die Möglichkeit, ein wachsendes Bewusstsein für Wege der Zusammenarbeit in einer engeren Gemeinschaft zu entwickeln. In Ergänzung dieser kollegialen Synodalität fördert eine wachsende Synodalität auf lokaler Ebene die aktive Beteiligung der Laien am Leben und am Auftrag der Ortskirche.

Bleiben in der Wahrheit: Die Ausübung von Autorität in der Lehre

41. Zu allen Zeiten haben die Christen mit ihrem "Amen" auf die Verheißung Christi geantwortet, dass der Geist seine Kirche in die ganze Wahrheit führen wird. Das Neue Testament greift diese Verheißung häufig auf und verweist dabei auf die Kühnheit, die Zuversicht und die Gewissheit, die Christen beanspruchen können (vgl. Lk 1,4:1 Thess 2,2; Eph 3,2; Hebr 11,1). In ihrem Bemühen, das Evangelium allen, die zu seiner Annahme bereit sind, zugänglich zu machen, haben die mit dem Amt der Überlieferung und der Lehre Beauftragten neue und bisher ungewohnte Ausdrucksformen des Glaubens akzeptiert. Einige dieser Formulierungen haben anfangs zu Zweifeln und Unstimmigkeiten hinsichtlich ihrer Treue zur apostolischen Überlieferung geführt. Im Zuge der Prüfung solcher Formulierungen ist die Kirche behutsam vorgegangen, aber im Vertrauen auf die Verheißung Christi, dass sie in der Wahrheit bleiben und erhalten wird (vgl. Mt 16,18; Joh 16,13). Das ist mit dem Ausdruck Indefektibilität der Kirche gemeint (vgl. Autorität in der Kirche l, 18; Autorität in der Kirche II, 23).

42. In ihrem ganzen Leben sucht und empfängt die Kirche die Führung durch den Heiligen Geist, der ihre Lehre in der Treue zur apostolischen Überlieferung erhält. Im gesamten Leib der Kirche hat das Bischofskollegium die Aufgabe, das Amt des Gedächtnisses zu diesem Zweck auszuüben. Die Bischöfe müssen erkennen und lehren, worauf vertraut werden darf, weil es mit Sicherheit die Wahrheit Gottes zum Ausdruck bringt. In manchen Situationen kann es dringend notwendig sein, neue Formulierungen des Glaubens zu prüfen. Unter besonderen Umständen können die mit diesem Amt der Aufsicht (episkope) Betrauten unter dem Beistand des Heiligen Geistes gemeinsam ein Urteil fällen, das in Treue zur Heiligen Schrift und in Übereinstimmung mit der apostolischen Überlieferung vor Irrtum bewahrt wird. Durch ein solches Urteil, das ein erneuter Ausdruck des einen "Ja" Gottes in Jesus Christus ist, wird die Kirche in der Wahrheit erhalten, so dass sie auch weiterhin ihr "Amen" zur Ehre Gottes bekunden kann. Dies ist die Bedeutung der Aussage, dass die Kirche unfehlbar lehren kann (vgl. Autorität in der Kirche II, 24- 28, 32). Ein solch unfehlbares Lehren dient der Indefektibilität der Kirche.

43. Die Ausübung der Lehrautorität in der Kirche erfordert besonders in kritischen Zeiten in je verschiedener Weise die Mitwirkung aller Gläubigen und nicht nur die derjenigen, die mit dem Amt des Gedächtnisses betraut sind. In dieser Mitwirkung kommt der sensus fidelium zum Tragen. Da es um die Treue des gesamten Volkes Gottes geht, ist die Rezeption der Lehre eine wesentlicher Bestandteil dieses Prozesses. Die lehrmäßigen Definitionen werden als verbindlich angenommen kraft der göttlichen Wahrheit, die sie verkünden, und aufgrund der besonderen Funktion der Person oder der Personen, die sie im Rahmen des sensus fidei des gesamten Gottesvolkes verkünden. Wenn das Gottesvolk im Glauben antwortet und zu der verbindlichen Lehre "Amen" sagt, dann deshalb, weil es erkennt, dass diese Lehre den apostolischen Glauben zum Ausdruck bringt und in der Autorität und Wahrheit Christi, dem Haupt der Kirche, sich vollzieht.2 Die Wahrheit und Autorität ihres Hauptes ist die Quelle des unfehlbaren Lehrens im Leib Christi. Das in Christus geoffenbarte "Ja" Gottes ist die Norm, an der eine solche verbindliche Lehre gemessen wird. Das Volk Gottes soll solches Lehren als eine Gabe des Heiligen Geistes mit Freuden annehmen, damit die Kirche in der Wahrheit Christi, unserem "Amen" zu Gott, erhalten wird.

44. Die Verpflichtung, die Kirche in der Wahrheit zu erhalten, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Bischofskollegiums. Es ist zur Ausübung dieses Amtes bevollmächtigt, weil es in der Nachfolge der Apostel steht, jener Körperschaft, die von Christus ermächtigt und ausgesandt wurde, allen Völkern das Evangelium zu verkünden. Die Authentizität der Lehre einzelner Bischöfe ist unstreitig, wenn diese Lehre in Übereinstimmung mit der des gesamten Bischofskollegiums steht. Die Ausübung dieser Lehrautorität erfordert, dass die Lehre inhaltlich der Heiligen Schrift treu bleibt und mit der apostolischen Überlieferung übereinstimmt. Dies wird durch die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils zum Ausdruck gebracht: "Das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm." (Dogmatische Konstitution über die göttliche Offenbarung, Dei Verbum, 10)

Der Primat: Die Ausübung von Autorität in Kollegialität und Konziliarität

45. Im Laufe der Geschichte standen konziliare, kollegiale und primatiale Autorität im Dienst der Synodalität. Formen des Primats gibt es sowohl in der Anglikanischen Kirchengemeinschaft als auch in den Kirchen, die in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom stehen. Bei letzteren ist das Amt des Metropoliten oder des Patriarchen einer katholischen Ostkirche vom Wesen her primatial. Jede Anglikanische Provinz hat ihren Primas, und deren Zusammenkünfte dienen der gesamten Gemeinschaft. Der Erzbischof von Canterbury übt ein primatiales Amt in der gesamten Anglikanischen Kirchengemeinschaft aus.

46. Die Anglikanisch/Römisch-Katholische Internationale Kommission hat bereits anerkannt, dass »[...] die Grundstruktur der episkope im Dienste der koinonia der Kirchen - die gegenseitige Ergänzung des primatialen und konziliaren Aspektes - auch auf universaler Ebene verwirklicht werden muss" (Autorität in der Kirche l, 23). Die Erfordernisse des kirchlichen Lebens verlangen eine besondere Ausübung der episkope im Dienste der gesamten Kirche. Nach dem Muster, das sich im Neuen Testament findet, wird einer der Zwölf von Jesus Christus auserwählt, die anderen zu stärken, damit sie ihrem Auftrag treu und miteinander in Einklang bleiben (siehe die Erörterung der petrinischen Texte in Autorität in der Kirche II, 2- 5). Augustinus von Hippo hat das Verhältnis zwischen Petrus, den anderen Aposteln und der gesamten Kirche sehr gut mit den folgenden Worten zum Ausdruck gebracht:

Auch die Anglikanisch/Römisch-Katholische Internationale Kommission hat schon die Weitergabe des durch den Bischof von Rom ausgeübten primatialen Amts untersucht (siehe Autorität in der Kirche II, 6-9). Historisch gesehen hat der Bischof von Rom ein solches Amt entweder zum Wohle der gesamten Kirche ausgeübt, z.B. als Papst Leo zum Konzil von Chalkedon beitrug, oder zum Wohle einer Ortskirche, z.B. als Gregor der Große die Missionierung und den Aufbau der Kirche in England durch Augustinus von Canterbury unterstützte. All das wurde dankbar angenommen, und der Dienst dieser Bischöfe von Rom wird auch weiterhin von den Anglikanern und den Katholiken liturgisch gefeiert.

47. Im Rahmen seines weitreichenden Amtes hat der Bischof von Rom als Ausdruck des universalen Primats eine besondere Aufgabe in bezug auf das Erkennen der Wahrheit. Häufig ist dieser besondere Dienst die Quelle von Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten zwischen den Kirchen gewesen. Jede feierliche Definition, die vom Stuhl Petri in der Kirche St. Peter und Paul verkündet wird, kann jedoch nur den Glauben der Kirche zum Ausdruck bringen. Jede Definition dieser Art wird innerhalb und nicht außerhalb des Kollegiums derer verkündet, die episkope ausüben. Solch verbindliches Lehren stellt eine besondere Form der Ausübung der Berufung und Verantwortung des Bischofskollegiums dar, den Glauben zu lehren und zu stärken. Wird der Glaube auf diese Weise ausgesprochen, dann verkündet der Bischof von Rom den Glauben der Ortskirchen. Es ist somit die gänzlich verlässliche Lehre der ganzen Kirche, die sich im Urteil des universalen Primats auswirkt. Bei der feierlichen Formulierung solcher Lehre muss der universale Primat unter dem verheißenen Beistand und der verheißenen Führung des Heiligen Geistes und in Treue zur Heiligen Schrift und zur Überlieferung den authentischen Glauben der ganzen Kirche erkennen und erklären, d.h. den Glauben, der von Anbeginn an verkündet wurde. Es ist dieser Glaube, der Glaube aller in der Gemeinschaft Getauften, und nur dieser Glaube, den jeder Bischof mit dem Bischofskollegium im Konzil zum Ausdruck bringt. Es ist dieser Glaube, den der Bischof von Rom unter bestimmten Umständen zu erkennen und deutlich zu machen die Pflicht hat. Diese Form verbindlicher Lehre ist nicht stärker durch den Heiligen Geist gesichert, als es die feierlichen Definitionen ökumenischer Konzilien sind. Die Annahme des Primats des Bischofs von Rom bedeutet auch die Anerkennung dieses besonderen Amtes des universalen Primats. Wir glauben, dass dies eine Gabe ist, die von allen Kirchen angenommen werden sollte.

48. Die Amtsträger, die Gott seiner Kirche zur Erhaltung ihres Lebens gibt, sind nicht frei von Schwäche:

Es besteht kein Zweifel daran, dass die Ausübung von Autorität in der Gemeinschaft der Kirche allein durch die Gnade Gottes das Siegel der Christus selbst eigenen Autorität trägt. Diese Autorität wird von schwachen Christen zum Wohle anderer schwacher Christen ausgeübt. Dies gilt genauso für das Petrusamt:

Menschliche Schwachheit und Sünde betreffen nicht nur einzelne Amtsträger; sie können die menschliche Ausgestaltung von Autorität entstellen (vgl. Ut 23). Daher sind loyale Kritik und Reformen bisweilen notwendig, wie das Beispiel des Paulus zeigt (vgl. Gal 2,11-14). Sich menschlicher Schwachheit in der Ausübung von Autorität bewusst zu sein, stellt sicher, dass christliche Amtsträger offen bleiben für Kritik und Erneuerung, vor allem aber für die Ausübung von Autorität nach dem Vorbild und im Sinne Christi.

Gehorsam: Die Ausübung von Autorität und die Gewissensfreiheit

49. Die Ausübung von Autorität in der Kirche muss als ein Instrument des Geistes Gottes zum Heil der Menschheit anerkannt und akzeptiert werden. Die Ausübung von Autorität muss stets das Gewissen respektieren, weil das göttliche Heilswerk die menschliche Freiheit bejaht. Durch die freie Annahme des Heilsweges, der in der Taufe angeboten wird, nimmt der Christ auch die Ordnung, ein Glied des Leibes Christi zu sein, aus freiem Willen an. Da die Kirche Gottes als die Gemeinschaft anerkannt wird, in der die göttlichen Heilsmittel wirken, können die Anforderungen an die Jüngerschaft, die dem Wohle der gesamten christlichen Gemeinschaft dienen, nicht abgelehnt werden. Auch in der Ausübung von Autorität ist Gehorsam gefordert. Jene, die zu einem solchen Amt berufen sind, müssen sich dem Gehorsam Christi unterwerfen, die Forderungen der Kollegialität und des Gemeinwohls beachten und das Gewissen derer gebührend respektieren, denen zu dienen sie berufen sind.

Das "Amen" der Kirche auf das "Ja" Gottes im Evangelium

50. Wir sind insofern zu einem gemeinsamen Verständnis von Autorität gelangt, als wir sie im Glauben als einen Ausdruck des "Ja" Gottes zu seiner Schöpfung sehen, das das "Amen" seiner Geschöpfe hervorruft. Gott ist der Ursprung von Autorität, und die richtige Ausübung von Autorität ist immer auf das Gemeinwohl und das Wohl des Einzelnen ausgerichtet. Einer gebrochenen Welt und einer geteilten Kirche schenkt das "Ja" Gottes in Jesus Christus wahrhafte Versöhnung, den Ruf zur Jüngerschaft und einen Vorgeschmack auf das Endziel der Menschheit, wenn durch den Heiligen Geist alle in Christus ihr "Amen" zur Ehre Gottes erklingen lassen. Das in Christus verkörperte "Ja" Gottes wird in der Verkündigung und Überlieferung des Evangeliums, im sakramentalen Leben der Kirche und in der Weise, dass episkope ausgeübt wird, angenommen. Wenn die Kirchen durch die Ausübung ihrer Autorität die heilende und versöhnende Kraft des Evangeliums sichtbar werden lassen, dann vermitteln sie der ganzen Welt eine Vision von dem, was Gott für seine ganze Schöpfung will. Das Ziel der Ausübung von Autorität und ihrer Annahme ist es, die Kirche zu befähigen, auf das "Ja" Gottes im Evangelium mit "Amen" zu antworten.


IV. Übereinstimmung in der Ausübung von Autorität:
Schritte zu einer sichtbaren Einheit

51. Wir unterbreiten unseren jeweiligen Autoritäten diese Konsenserklärung über die Autorität in der Kirche. Wenn man diese Erklärung über das Wesen der Autorität und die Weise ihrer Ausübung annimmt und sich danach richtet - davon sind wir überzeugt -, dann wird diese Frage nicht mehr länger ein Grund für den anhaltenden Bruch der Gemeinschaft zwischen unseren beiden Kirchen sein. Daher nennen wir im folgenden einige der Grundzüge dieser Übereinstimmung, wichtige Entwicklungen der letzten Zeit in jeder unserer Gemeinschaften sowie einige Fragen, mit denen sie sich noch beschäftigen müssen. Bis wir die volle kirchliche Gemeinschaft erreicht haben, möchten wir Wege aufzeigen, wie unsere vorhandene - wenn auch unvollständige - Gemeinschaft schon jetzt deutlicher sichtbar werden kann durch die Ausübung einer erneuerten Kollegialität zwischen den Bischöfen und durch eine erneuerte Ausübung und Annahme des universalen Primats.

Fortschritte bei der Übereinstimmung

52. Die Kommission ist der Ansicht, dass wir eine tiefere und weitergehende Übereinstimmung hinsichtlich der folgenden Punkte erreicht haben:

Wesentliche Entwicklung in beiden Gemeinschaften

53. Die Lambeth-Konferenz von 1988 stellte fest, dass in der Anglikanischen Kirchengemeinschaft darüber nachgedacht werden muss, wie sie autoritative Entscheidungen trifft. Auf internationaler Ebene haben die anglikanischen Mittel der Synodalität eine beachtliche Autorität, Einfluss auf die Provinzen zu nehmen und sie zu unterstützen; allerdings kann keines dieser Mittel Entscheidungen einer Provinz außer Kraft setzen, auch wenn diese eine Gefahr für die Einheit darstellen. Auf der Grundlage des Virginia-Berichts der Interanglikanischen Theologie- und Glaubenskommission beschloss die Lambeth-Konferenz von 1998 daher, diese Instrumente in verschiedener Hinsicht zu stärken, insbesondere die Rolle des Erzbischofs von Canterbury und des Primatstreffens. Die Lambeth-Konferenz trug an das Primatstreffen die Bitte heran, in jeder Provinz eine Studie über die Frage in Auftrag zu geben, "ob eine auf alten Ebenen wirksame Gemeinschaft nicht geeignete Werkzeuge - mit den entsprechenden Sicherungen - für die Gesetzgebung wie auch für die Aufsicht benötigt ... sowie über das Thema eines universalen Amtes im Dienste der christlichen Einheit" (Resolution lll,8(h)). Anglikaner gelangen zunehmend zu der Einsicht, dass neben der Autonomie der Provinzen auch die wechselseitige Abhängigkeit zwischen Ortskirchen und zwischen Provinzen zur Förderung der Gemeinschaft notwendig ist.

54. Die Römisch-Katholische Kirche hat vor allem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil schrittweise synodale Strukturen geschaffen, um die koinonia effektiver stärken zu können. Die wachsende Rolle nationaler und regionaler Bischofskonferenzen und die regelmäßigen Vollversammlungen der Bischofssynode veranschaulichen diese Entwicklung. Auch in der Ausübung der Synodalität auf Ortsebene hat es, wenngleich nicht überall in gleicher Form, Erneuerungen gegeben. Das Kirchenrecht sieht heute vor, dass Laien, Ordensleute, Diakone und Priester in Gemeinde- und Diözesanpastoralräten, Diözesansynoden und in einer Vielzahl anderer Gremien mitwirken, wann immer diese einberufen werden.

55. In der Anglikanischen Kirchengemeinschaft gibt es ein Bestreben nach universalen Strukturen, die die koinonia fördern, und in der Römisch-Katholischen Kirche eine Stärkung lokaler und zwischeninstanzlichen Strukturen. Unserer Ansicht nach spiegeln diese Entwicklungen ein gemeinsames und wachsendes Bewusstsein dessen wider, dass Autorität in der Kirche auf allen Ebenen richtig ausgeübt werden muss. Ungeachtet dessen gibt es immer noch Fragen zu wichtigen Aspekten der Ausübung von Autorität im Dienste der koinonia, mit denen sich Anglikaner und Katholiken befassen müssen. Die Kommission spricht einige dieser Fragen offen an; sie ist aber zugleich davon überzeugt, dass wir zu deren Beantwortung unsere gegenseitige Unterstützung brauchen. Wir glauben, dass in der von ständigen Veränderungen gekennzeichneten Situation, in der diese gestellt werden, das Bemühen um deren Beantwortung einhergehen muss mit weiteren Schritten hin zu einer gemeinsamen Ausübung von Autorität.

Offene Fragen für die Anglikaner

56. Wir haben gesehen, dass Mittel der Aufsicht und Entscheidungsfindung auf allen Ebenen notwendig sind, um die Gemeinschaft zu stützen. Mit Blick darauf prüft die Anglikanische Kirchengemeinschaft die Schaffung von Autoritätsstrukturen zwischen ihren Provinzen. Ist die Anglikanische Kirchengemeinschaft auch bereit, Mittel der Aufsicht zu akzeptieren, die gegebenenfalls Entscheidungen ermöglichen, welche unter bestimmten Umständen für die gesamte Kirche verbindlich wären? Sollten wichtige neue Fragen auftauchen, die in Treue zur Heiligen Schrift und Überlieferung eine geeinte Antwort erfordern, werden diese Strukturen den Anglikanern dann helfen, mit allen Christen am sensus fidelium teilzuhaben? Inwieweit wird die koinonia geschwächt durch einseitiges Handeln von Provinzen oder Diözesen in Angelegenheiten, die die gesamte Kirche betreffen, selbst dann, wenn eine Rücksprache stattgefunden hat? Anglikaner haben sich bereit gezeigt, um des Erhalts der Gemeinschaft willen Abweichungen von der Norm zu tolerieren. Allerdings hat dies zur Schwächung der Gemeinschaft geführt, die sich in der Eucharistie, in der Ausübung der episkope und in der Austauschbarkeit von Ämtern manifestiert. Welche Konsequenzen hat dies? Vor allem, wie werden die Anglikaner mit der Frage des universalen Primats umgehen, die sich aus ihrem Zusammenleben und aus dem ökumenischen Dialog ergibt?

Offene Fragen für Katholiken

57. Das Zweite Vatikanische Konzil hat die Katholiken daran erinnert, dass die Gaben Gottes im gesamten Gottesvolk gegenwärtig sind. Es hat auch über die Kollegialität der Bischöfe in Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Haupt des Kollegiums, gelehrt. Sind jedoch der Klerus und die Laien bei der Bildung synodaler Gremien auf allen Ebenen wirksam beteiligt? Ist die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kollegialität der Bischöfe ausreichend umgesetzt worden? Kommt im Handeln der Bischöfe zum Ausdruck, dass sie sich der durch ihre Weihe empfangenen Autorität zur Leitung der Ortskirche hinreichend bewusst sind? Wurden genug Vorkehrungen getroffen, um zu gewährleisten, dass zwischen dem Bischof von Rom und den Ortskirchen vor wichtigen Entscheidungen, die eine Ortskirche oder die gesamte Kirche betreffen, Rücksprachen stattfinden? Inwieweit werden bei solchen Entscheidungen die Verschiedenheit theologischen Denkens berücksichtigt? Die Strukturen und Verfahrensweisen der Römischen Kurie unterstützen den Bischof von Rom bei seiner Förderung der Gemeinschaft unter den Kirchen, doch wird dabei auch die Ausübung der episkope auf anderen Ebenen gebührend respektiert? Vor allem, wie wird die Römisch-Katholische Kirche die Frage des universalen Primats angehen, die sich aus dem "geduldigen und brüderlichen Dialog" über die Ausübung des Amtes des Bischofs von Rom ergibt, einem Dialog, zu dem Papst Johannes Paul II. die "kirchlichen Verantwortlichen und ihre Theologen" eingeladen hat?

Erneuerte Kollegialität: Unsere vorhandene Gemeinschaft sichtbar machen

58. Anglikaner und Katholiken haben sich bereits mit diesen Fragen beschäftigt, bis zu einer endgültigen Entscheidung wird es allerdings noch einige Zeit brauchen. Doch auf unserem Weg zu voller kirchlicher Gemeinschaft gibt es kein Zurück. Im Lichte unserer Übereinstimmung ist die Kommission davon überzeugt, dass unsere beiden Gemeinschaften die bereits vorhandene koinonia noch deutlicher sichtbar machen sollten. Der theologische Dialog muss auf allen Ebenen weitergeführt werden, aber das allein genügt nicht. Um der koinonia willen und um der Welt ein gemeinsames christliches Zeugnis zu geben, sollten anglikanische und katholische Bischöfe Wege finden, wie sie zusammenarbeiten und Beziehungen aufbauen können, in denen bezüglich der Ausübung ihrer Aufsicht eine gegenseitige Rechenschaft berücksichtigt wird. In dieser neuen Phase müssen wir nicht nur das zusammen tun, was uns möglich ist, sondern auch all das zusammen sein, was unsere vorhandene koinonia zulässt.

59. Eine solche Zusammenarbeit in der Ausübung der episkope wäre verbunden mit regelmäßigen Zusammenkünften der Bischöfe auf regionaler und lokaler Ebene und mit der Teilnahme von Bischöfen der einen Gemeinschaft an den internationalen Zusammenkünften der Bischöfe der anderen Gemeinschaft. Man könnte auch ernsthaft in Erwägung ziehen, dass sich die anglikanischen Bischöfe den katholischen Bischöfen bei ihren ad limina Besuchen in Rom anschließen. Wo dies möglich ist, sollten die Bischöfe die Gelegenheit ergreifen, in Glaubens- und Sittenangelegenheiten gemeinsam zu lehren und zu handeln. Ebenso sollten sie in der Öffentlichkeit ein gemeinsames Zeugnis zu Fragen des Gemeinwohls geben. Spezifische praktische Aspekte der gemeinsamen episkope werden sich aus örtlichen Initiativen ergeben.

Universaler Primat: Eine gemeinsame Gabe

60. Die Arbeit der Kommission ergab eine hinreichende Übereinstimmung über den universalen Primat als gemeinsame Gabe, so dass wir vorschlagen können, dass auch bevor unsere Kirchen in voller Gemeinschaft sind, ein solcher Primat angeboten und angenommen werden könnte. Katholiken und Anglikaner erwarten, dass dieses Amt in Kollegialität und Synodalität ausgeübt wird - als Amt eines servus servorum Dei (Papst Gregor der Große, zitiert in Ut Unum Sint, 88). Es soll ein Primat angestrebt werden, der schon jetzt die legitime Vielfalt der Traditionen aufrechterhält und sie in der Treue zum Evangelium stärkt und bewahrt. Er wird die Kirchen in ihrer Sendung ermutigen. Diese Art des Primats wird die irdische Kirche dabei unterstützen, die authentische katholische koinonia zu sein, in der die Vielfalt durch die Einheit nicht beschnitten und die Einheit durch die Vielfalt nicht gefährdet, sondern gefördert wird. Er wird ein wirksames Zeichen für alle Christen dafür sein, in welcher Weise durch die Gabe Gottes diese Einheit erbaut wird, um die Christus gebetet hat.

61. Ein solcher universaler Primat wird eine führende Rolle sowohl gegenüber der Welt als auch in beiden Gemeinschaften ausüben und sich in prophetischer Weise an sie wenden. Er wird das Gemeinwohl in einer Weise fördern, die nicht durch Sonderinteressen behindert wird, und ein beständiges und besonderes Lehramt ausüben, vor allem in schwierigen theologischen und moralischen Fragen. Ein universaler Primat dieser Art wird theologische Forschung und andere Formen der Wahrheitssuche begrüßen und schützen, so dass die entsprechenden Erkenntnisse sowohl die menschliche Weisheit als auch den Glauben der Kirche bereichern und stärken. Ein solcher universaler Primat könnte die Kirchen auf verschiedene Weisen zur Konsultation und Diskussion zusammenführen.

62. Durch die Erfahrung eines solchen universalen Primats würden zwei besondere Schlussfolgerungen bestätigt, zu denen wir gelangt sind,

63. Wenn die wirkliche, wenngleich unvollkommene Gemeinschaft zwischen uns sichtbarer gemacht wird, wird das Netz der Einheit, das von der Gemeinschaft mit Gott und der Versöhnung untereinander ausgeht, erweitert und gestärkt. So wird das "Amen", das Anglikaner und Katholiken zum einen Herrn rufen, immer mehr dem "Amen" entsprechen, das gemeinsam von dem einen Heiligen Volk gesprochen wird, welches Zeugnis ablegt von Gottes Heil und seiner versöhnenden Liebe in einer entzweiten Welt.



Mitglieder der Kommission

Anglikanische Delegierte

The Rt Revd Mark Santer, Bischof von Birmingham, Vereinigtes Königreich (Mitvorsitzender)

The Rt Revd John Baycroft, Bischof von Ottawa, Kanada

Dr E. Rozanne Elder, Professor für Geschichte, University of Western Michigan, USA

The Revd Professor Jaci Maraschin, Professor für Theologie, Ökumenisches Institut, São Paulo, Brasilien

The Revd Canon Richard Marsh, Sekretär des Erzbischofs von Canterbury für Ökumenische Angelegenheiten, London, Vereinigtes Königreich (seit 1996)

The Revd Dr John Muddiman, Fellow und Tutor in Theologie, Mansfield College, Oxford, Vereinigtes Königreich

The Rt Revd Michael Nazir-Ali, Bischof von Rochester, Vereinigtes Königreich

The Revd Dr Nicholas Sagovsky, Research Fellow, University of Newcastle, Vereinigtes Königreich

The Revd Dr Charles Sherlock, Dozent, Trinity College Theological School, Parkville, Australien

Sekretär

The Revd Dr Donald Anderson, Leiter der Abteilung für Ökumenische Beziehungen / Studien (bis 1996)

The Revd Canon David Hamid, Leiter der Abteilung für Ökumenische Angelegenheiten und Beziehungen, Anglican Communion Office, London, Vereinigtes Königreich (seit 1996)

The Revd Canon Stephen Platten, Sekretär des Erzbischofs von Canterbury für Ökumenische Angelegenheiten (bis 1994)

Römisch-Katholische Delegierte

The Rt Revd Cormac Muiphy-O'Connor, Bischof von Arundel und Brighton, Vereinigtes Königreich (Mitvorsitzender)

Sr Sara Butler MSBT, Assistenzprofessorin für Systematische Theologie, University of St Mary of the Lake, Mundelein, Illinois, USA

The Revd Peter Cross, Professor für Systematische Theologie, Catholic Theological College, Clayton, Australien

The Revd Dr Adelbert Denaux, Professor an der Theologischen Fakultät der Katholischen Universität, Löwen, Belgien

The Rt Revd Pierre Duprey, Titularbischof von Thibare, Sekretär des Päpstlichen Rates für die Förderung der Einheit der Christen, Vatikanstadt

The Most Revd Patrick A. Kelly, Erzbischof von Liverpool, Vereinigtes Königreich (seit 1996)

The Revd Jean M. R. Tillard OP, Professor an der Dominican Faculty of Theology, Ottawa, Kanada

The Revd Liam Walsh OP, Professor für Dogmatische Theologie, Universität Fribourg, Schweiz

The Rt Revd Monsignor William Steele, Bischofsvikar für Mission und Einheit, Diözese Leeds, Vereinigtes Königreich (1994-1995)

Sekretär

The Revd Timothy Galligan, Mitarbeiter des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Vatikanstadt


Beobachter des Ökumenischen Rates der Kirchen

Professor Dr Michael Root, Trinity Lutheran Seminary, Columbus, Ohio, USA (seit 1995)

The Revd Dr Günther Gassmann, Leiter der Kommission für Glauben und Kirchenverfassung, ÖRK, Genf, Schweiz, (bis 1994)



Endnoten: